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52 DIE PTA IN DER APOTHEKE | Juni 2021 | www.diepta.de

PRAXIS

G

eschichtlicher Hin- tergrund ist der Contergan-Skan- dal in den 1960er Jahren. Contergan®, das den Wirkstoff Thalidomid enthielt, war für Schlafstörungen, insbe- sondere auch für Schwangere und bei morgendlicher Schwan- gerschaftsübelkeit in der frühen Schwangerschaft zugelassen.

Unter der Therapie traten aller- dings schwere Missbildungen bei den Ungeborenen auf. Es häuften sich neurologische De- fekte sowie schwere Fehlbildun- gen an den Gliedmaßen oder diese fehlten bei Neugeborenen gänzlich. Diese Embryopathien

wurden nachweislich von Thali- domid verursacht, dessen tera- togenes Potenzial leider für viele Betroffene zu spät entdeckt wurde. Der Arzneimittelskandal rüttelte die Welt auf. Bis dahin war gar nicht bekannt, was Arz- neistoffe in der Schwangerschaft anrichten können. Die Zulas- sungskriterien für Arzneimittel wurden daraufhin grundlegend überarbeitet und der Einsatz von Arzneimitteln in der Schwangerschaft wird seitdem sehr viel kritischer beurteilt.

Das T-Rezept Die drei Wirk- stoffe Thalidomid, Lenalidomid und Pomalidomid dürfen nur

auf einem Sonderrezept verord- net werden. Das „T“ im Wort T-Rezept steht für teratogen (und nicht etwa für Thalido- mid). Teratogen bedeutet fruchtschädigend, das heißt, dass eine Substanz Missbildun- gen beim Ungeborenen auslö- sen kann. Thalidomid wird natürlich nicht mehr als Schlaf- mittel eingesetzt, da gibt es un- problematischere Alternativen.

Thalidomid und die beiden ver-

wandten Substanzen sind heute in Europa für die Behandlung einer bestimmten Form des B-Zell-Lymphoms, des Multi- plen Myeloms, also einer Krebs- erkrankung, bei Männern und Frauen zugelassen. Wegen der teratogenen Wirkung müssen

Frauen im gebärfähigen Alter besonders geschützt werden.

Seit Februar 2009 gibt es das T-Rezept.

Drei Kreuze Das zweiteilige Rezeptformular besteht aus dem Original (Teil 1) und dem Durchschlag (Teil 2). Es besitzt eine fortlaufende T-Rezept- nummer. Die Verschreibung ist personengebunden, eine Ver- ordnung als Sprechstundenbe-

darf ist also nicht möglich. Eine Co-Medikation, also die zusätz- liche Verordnung anderer Arz- neimittel, ist beim T-Rezept nicht erlaubt. Zum Sicherheits- konzept für Frauen im gebärfä- higen Alter rund um diese Verschreibung gehören ver-

DOKUMENTATION

Sicherheit geht vor!

© Petmal / iStock / Getty Images

Es geht um Thalidomid, Lenalidomid und Pomalidomid – zum Schutz des ungeborenen Lebens stehen teratogene Substanzen in der Arzneimitteltherapie unter besonderer Beachtung. Es gelten strenge Regeln.

Die Aufklärung über die Embryotoxizität muss vom Arzt auf dem Rezept doku­

mentiert werden.

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che, für deren Dokumentation sich auf dem Rezept insgesamt vier Kästchen zum Ankreuzen befinden. Wichtig ist, dass vom verschreibenden Arzt drei ange- kreuzt sein müssen. Mit den ers- ten beiden Kreuzchen bestätigt der Arzt die Aufklärung über das embryotoxische Potenzial des Wirkstoffs. Nun muss noch das dritte oder das vierte Kästchen angekreuzt werden (aber keines- falls beide), damit Sie das Rezept beliefern dürfen. Hier geht es darum, ob das Arzneimittel in-label oder off-label eingesetzt wird. Das T-Rezept hat eine Gül- tigkeit von sieben Tagen, ge- nauer: Ausstellungstag plus sechs Tage. Die Höchstmenge der auf der Verschreibung verordneten Arzneimittel darf pro Verschrei- bung für gebärfähige Frauen den Bedarf für vier Wochen nicht übersteigen. Hier ist ein Blick auf den vom Arzt vorgegebenen Ein- nahmehinweis doppelt wichtig!

Zu überprüfen, ob eine Frau ge- bärfähig ist, ist nicht Aufgabe der Apotheke. Dies obliegt dem Arzt.

Dass er dieser Pflicht nachge- kommen ist, bestätigt er mit dem ersten Kreuz: „Alle Sicherheits- bestimmungen gemäß der Fach- information entsprechender Fertigarzneimittel werden einge- halten.“ Diese Sicherheitsbestim- mungen arbeitet der Arzt an- hand von Checklisten ab. Solche Checklisten gibt es für alle drei Patientengruppen, also gebärfä- hige Frauen, nicht gebärfähige Frauen und männliche Patien- ten. Die Patienten bestätigen diese ärztliche Aufklärung mit ihrer Unterschrift und erhalten Informationsmaterial zum tera- togenen Potenzial ihres Arznei- mittels. Dies bestätigt der Arzt mit dem zweiten Kreuz auf der T-Verordnung.  Fehlen diese Kreuze, darf die Apotheke sie nicht ergänzen. Männer und nicht gebärfähige Frauen dürfen pro Rezept für drei Monate

mit T-Arzneimitteln versorgt werden.

Dokumentation in der Apo- theke Teil 1 des Rezeptes dient der Abrechnung mit der Kran- kenkasse (gesetzlich oder privat).

Teil 2 ist anonymisiert und muss rückseitig gestempelt werden. Zu Auswertungszwecken wird Teil 2 wöchentlich an das Bundesinsti- tut für Arzneimittel und Medi- zinprodukte übermittelt. Da das Rezept nicht dreiteilig ist, emp- fiehlt es sich, für die Dokumenta- tion eine Kopie zu machen. Zu notieren sind Name, Menge und Charge des Arzneimittels, das Datum des Erwerbs und der Ab- gabe, außerdem Name und An- schrift des Lieferanten, des Ver- schreibenden und des Patienten sowie Datum des Versands an das BfArM. Die Dokumentation erfolgt nach § 17 der Apotheken- betriebsordnung. Die Aufbewah- rungsfrist beträgt fünf Jahre, wobei die Dokumentation auch papierlos erfolgen kann.

Und was ist mit Isotreti- noin? Auch für Verordnungen über Isotretinoin gelten stren- gere Bestimmungen als bei an- deren Arzneistoffen, denn Iso- tretinoin ist ebenfalls teratogen und bei schwangeren Frauen kontraindiziert. Ähnlich wie bei T-Rezepten darf eine Ver- ordnung über Isotretinoin für Frauen im gebärfähigen Alter den Therapiebedarf hier von 30 Tagen nicht übersteigen, das Rezept ist nach dem Ausstel- lungsdatum sechs Tage gültig.

Für männliche Patienten gelten diese Einschränkungen nicht.  Dass Isotretinoin auf einem normalen Rezept verord- net wird und nicht auf einem T-Rezept wie Thalidomid und seine Derivate, hat vermutlich historische Gründe.  n

Bärbel Meißner, Apothekerin

Referenzen

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