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SICHERHEIT IM ALTER

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Academic year: 2022

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SICHERHEIT IM ALTER

Nach dem Arbeitsleben ordentlich abgesichert zu sein, ist ein Kernversprechen des Sozialstaats. Wir wollen dieses Versprechen erneuern – und haben einen Kurswechsel in der Rentenpolitik eingeleitet.

GRUNDRENTE – LEBENS- LEISTUNG ANERKENNEN

Bis zu 1,5 Millionen Menschen, die 35 Jahre oder länger gearbeitet, Kinder erzogen oder Angehörige gepflegt haben, aber im Arbeitsleben niedrige Löhne hatten, sol- len ab Januar 2021 den Anspruch auf eine Aufstockung durch die Grundrente bekommen. Darauf hat sich der Koalitionsausschuss im November 2019 geeinigt. Das ist eine Frage der Anerkennung von Lebensleistung, von der vor allem Frauen und viele Ostdeutsche pro- fitieren werden. Wichtig ist uns: Niemand muss einen Antrag stellen, niemand muss als Bittsteller zum Amt.

Es gibt keine aufwendige Bedürftigkeitsprüfung, um die Grundrente zu erhalten. Der Kompromiss sieht le- diglich eine unbürokratische Einkommensprüfung mit Freibeträgen vor. Diese erfolgt durch einen automati- sierten Datenabgleich mit dem Finanzamt. Wir werden darauf achten, dass das Gesetz zügig im Bundestag be- schlossen werden kann.

STABILE RENTEN

Wir stärken die gesetzliche Rente als zentrale Säule der Alterssicherung. Am 1. Januar 2019 ist der Rentenpakt von Bundessozialminister Hubertus Heil in Kraft getre- ten. Er stoppt das Absinken des Rentenniveaus und sta- bilisiert es bis 2025 bei mindestens 48 Prozent. Damit

steigen die Renten künftig wieder wie die Löhne. Die jüngere Generation profitiert von der Garantie, dass der Rentenbeitrag in den kommenden Jahren nicht über 20 Prozent ansteigt.

Der Rentenpakt schafft Sicherheit für alle Generatio- nen: Für die Älteren, die nach einem langen Arbeitsle- ben ihre wohlverdiente Rente bekommen. Aber auch für die Jüngeren, die in einer sich wandelnden Arbeits- welt mit ihren Beiträgen die Rente tragen. Da die Sta- bilität der Altersvorsorge eine Aufgabe der ganzen Ge- sellschaft ist, übernimmt der Staat über einen höheren Zuschuss aus Steuern zusätzliche Verantwortung. Au- ßerdem wird im Bundeshaushalt eine Rücklage für die Rente gebildet. Wir setzen uns dafür ein, die Stabilität der Renten und Beiträge auch über das Jahr 2025 hinaus abzusichern. Die Bundesregierung hat eine Kommission

„Verlässlicher Generationenvertrag“ eingesetzt, die Vor- schläge für die Alterssicherung der Zukunft erarbeitet.

MEHR SCHUTZ

BEI ERWERBSUNFÄHIGKEIT

Wer seit Januar 2019 aus gesundheitlichen Gründen nur noch ganz wenig oder gar nicht mehr arbeiten kann, erhält eine höhere Erwerbsminderungsrente.

Dafür wird die so genannte Zurechnungszeit zweimal angehoben. Für Rentenzugänge im Jahr 2019 wurde die Zurechnungszeit in einem Schritt auf das Alter von 65 Jahren und acht Monaten angehoben, für Neuzugän- ge ab 2020 schrittweise auf das vollendete 67. Lebens- jahr. Die Rente wird dann so berechnet, als hätten die Betroffenen nach Eintritt ihrer Erwerbsminderung bis zu diesem Alter weitergearbeitet. Das verbessert die Situation von jährlich mehr als 170.000 künftigen Er- werbsminderungsrentnerinnen und -rentnern. Im Ver- gleich zu 2014 werden im Jahr 2031 sieben Jahre mehr angerechnet und so eine Verbesserung bei der Renten- höhe von mehr als 17 Prozent erzielt.

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D E Z E M B E R 2 01 9

Für ein solidarisches Land

SICHERHEIT IM ALTER

S P D F R A K T I O N . D E

Darüber hinaus setzt sich die SPD-Bundestagsfrakti- on dafür ein, dass auch Menschen besser gestellt wer- den, die bereits eine Erwerbsminderungsrente bezie- hen und von dieser Reform bislang nicht profitieren.

HÖHERE MÜTTERRENTE

Seit Anfang 2019 werden Erziehungszeiten für Kinder, die vor 1992 geboren sind, bei der Rente mit einem wei- teren halben Jahr angerechnet. Dies entspricht derzeit einem zusätzlichen monatlichen Bruttobetrag von etwa 16,52 Euro (West) bzw. 15,94 Euro (Ost) pro Kind. Davon profitieren rund zehn Millionen Menschen, die bereits Rente beziehen.

BETRIEBSRENTEN STÄRKEN

Wer eine Betriebsrente bekommt, hat künftig im Schnitt 300 Euro mehr im Jahr. Durch die Einführung eines Freibetrags zahlen mindestens 60 Prozent der Betriebsrentnerinnen und -rentner de facto nur noch höchstens den halben Beitragssatz oder weniger zur Gesetzlichen Krankenversicherung. Auch die übrigen 40 Prozent werden spürbar entlastet. Um die betrieb- liche Altersversorgung zu stärken, heben wir außerdem die Förderung bei Geringverdienern deutlich an.

H E R A U S G E B E R S P D - B U N D E S TA G S F R A K T I O N ,

C A R S T E N S C H N E I D E R M D B , E R S T E R PA R L A M E N TA R I S C H E R G E S C H Ä F T S F Ü H R E R , P L AT Z D E R R E P U B L I K 1 , 1 1 01 1 B E R L I N H E R S T E L L U N G S P D - B U N D E S TA G S F R A K T I O N ,

Ö F F E N T L I C H K E I T S A R B E I T

F O T O C A N O N B O Y/ S H U T T E R S T O C K . C O M

D I E S E V E R Ö F F E N T L I C H U N G D E R S P D - B U N D E S TA G S F R A K T I O N D I E N T A U S S C H L I E S S L I C H D E R I N F O R M AT I O N . S I E D A R F WÄ H R E N D E I N E S WA H L K A M P F E S N I C H T A L S WA H LW E R B U N G V E R W E N D E T W E R D E N .

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