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Rente > Kindererziehungszeiten
1. Das Wichtigste in Kürze
Wer Kinder erzieht, bekommt in der Rentenversicherung Beitragszeiten angerechnet, für die er selbst keine Beiträge gezahlt hat. Dadurch erhöht sich die Rente (sog. Mütterrente). Die Mütterrente können auch Väter, Großeltern, Pflege-, Stief- oder Adoptiveltern erhalten, wenn sie die Kinder erzogen haben. Grundsätzlich steht die Mütterrente immer nur einer Person zu, kann aber monatsweise aufgeteilt werden.
Unter Umständen kann die Mindestversicherungszeit für einen Rentenanspruch allein durch Kindererziehungszeiten erworben werden.
2. Dauer
Die anrechenbare Kindererziehungszeit umfasst bei Geburten
ab 1992: 36 Monate (= 3 Rentenpunkte) ab dem Monat nach der Geburt des Kindes.
vor 1992: 30 Monate (= 2,5 Rentenpunkte) ab dem Monat nach der Geburt des Kindes.
3. Mütterrente II
2019 gab es eine Renten-Erhöhung für Frauen, die vor 1992 Kinder bekommen haben, weil die
Kindererziehungszeit von 24 auf 30 Monate erhöht wurde. Erhalten Frauen bereits Rente, erhöht sich diese automatisch, es ist kein Antrag notwendig. Bei allen Frauen, die erst später in Rente gehen, erfolgt die Anrechnung über das normale Renten-Antragsverfahren. Nur Pflege- und Adoptiveltern müssen einen formlosen Antrag bei der Rentenversicherung stellen.
4. Grundrente
Wer langjährig gearbeitet, Kinder erzogen und/oder Angehörige gepflegt hat, kann unter Umständen Anspruch auf einen Zuschlag zur eigenen Rente haben. Näheres dazu unter Grundrente.
5. Praxistipps
Wer die Mindestversicherungszeit von 5 Jahren für einen Rentenanspruch allein mit
Kindererziehungszeiten bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze nicht erfüllt, kann für die fehlenden Monate freiwillige Beiträge zahlen. Voraussetzung ist, dass man vor 1955 geboren wurde und Zeiten für die Kindererziehung bei der Rente anerkannt wurden.
Neben den Kindererziehungszeiten gibt es sog. "Kinderberücksichtigungszeiten", die unter Umständen die Rente erhöhen können. Näheres in der Broschüre "Kindererziehung - Ihr Plus für die Rente". Diese kann bei der Deutschen Rentenversicherung unter www.deutsche-rentenversicherung.de > Über uns [&] Presse > Broschüren > Alle Broschüren zum Thema "Vor der Rente" kostenlos bestellt oder heruntergeladen werden.
6. Wer hilft weiter?
Rentenversicherung
7. Verwandte Links
Rentenversicherungsträger
Rente
https://www.betanet.de/pdf/1379 Seite 1 von 2
Leistungen für Eltern, Kinder und Jugendliche
Gesetzesquelle: § 56 SGB VI
https://www.betanet.de/pdf/1379 Seite 2 von 2