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NEUE TECHNOLOGIEN AUSGABE 9/2020 · 7OKTOBER 20202. JAHRGANG
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Für die Bereiche Werkzeuge und Maschinen sowie Gartengeräte finden Sie mit der
EZ Eisenwaren-Zeitung immer die richtige Zielgruppe.Als Organ des Zentralverbandes Hartwarenhandel e.V. ZHH, der seit mehr als 100 Jah- ren die Branche des mittelständischen Hartwarenhandels vertritt, ist die EZ Eisenwaren-
Zeitung das führende Fachmagazin für Eisenwaren, Werkzeuge, Schloss- und Beschlag,Motoristen, Gartenbedarf, sowie für die Mitglieder der Einkaufskooperationen E/D/E und NORDWEST.
Eine regelmäßige (10 Ausgaben p.a.) Erscheinungsweise garantiert Aktualität, auf der Webseite www.eisenwaren-zeitung.de erscheinen die NEWS tagesaktuell.
Die Empfänger sind die Entscheider über das Warengeschäft. Das Themenspektrum:
Neuheiten und Trends, PoS Aktivitäten, Marketing, Personalien, Marktdaten, Entwicklun- gen im Handel, in der Industrie, in der Messelandschaft.
Kurzcharakteristik und Empfängerstruktur
Informationsgemeinschaft zur Feststellung der
Verbreitung von Werbeträgern e. V.
wird geprüft von
Ein großer Teil der Empfänger sind Mitglieder der Einkaufsverbände E/D/E und Nord- west. Der Versand erfolgt nur an Abonnenten und personalisierte Adressen. (Abonnen- tenanteil etwa 20 Prozent.)
(Verbreitung: 3.911 Exemplare, 2. Quartal 2020)
0 5 10 15 20 25 30 35
0 5 10 15 20 25 30
Empfängerstruktur
Quelle: Dateianalyse Juli 2018
PVH 32,8 %
Fachgeschäfte 17,6 %
Großhandel 12,8 %
Baumarkt 11,9 %
Schloss u. Beschlag 9,2%
Industrie 8,1 %
Motoristen 7,6 %
EISENWAREN-ZEITUNG
Themenplan
Ausgabe Schwerpunkte Anzeigen-
schluss Erscheinungs- tag*
1 Internationale Eisenwarenmesse, Köln – Vorbericht
BAU, München – Nachbericht Leitern und Gerüste
01.02.2021 15.02.2021
2 Internationale Eisenwarenmesse – Nachbericht
Werkstattausrüstung
08.03.2021 22.03.2021
3 Elektrowerkzeuge I
Maschinen zur Metallbearbeitung Schweißtechnik, Löten
06.04.2021 19.04.2021
4 Fastener Fair, Stuttgart – Vorbericht spoga+gafa, Köln Vorbericht Handwerkzeuge
03.05.2021 17.05.2021
5 Elektrowerkzeuge II
Maschinen zur Holzbearbeitung Akkutechnologie
Messe-Nachberichte
07.06.2021 21.06.2021
6 Befestigungstechnik Gartenwerkzeuge
05.07.2021 19.07.2021
7 Schlösser und Beschläge Sicherheitstechnik
16.08.2021 30.08.2021
8 Made in Germany Messtechnik
13.09.2021 27.09.2021
9 Elektrowerkzeuge III
Maschinen zur Bearbeitung von Stein und zementgebundenen Materialien Druckluftwerkzeuge
11.10.2021 25.10.2021
10 Arbeitsschutz (Nachbericht von der A+A) Ergonomie und Sicherheit bei Werkzeug
29.11.2021 13.12.2021
* Für den postalischen Versand können bis zu vier Werktage benötigt werden
Millimeter-Preis 1-spal- tig für Empfehlungsan- zeigen 2,50 €.
Allen Preisen ist der je- weils gültige gesetzli- che Mehrwertsteuersatz hinzuzurechnen.
Preise gelten für den Vierfarbdruck nach Eu- roskala.
Formate und Preise Print
Nr. Format B x H mm Euro
1 Titelseite 189 x 210
A5.330,00 2 2. od. 4. Umschlagseite 210 x 297
A 4.387,002 1/1 Seite 210 x 297
A4.047,00 3 Doppelseite Heftmitte 420 x 297
A6.397,00 4 2/3 Seite 122,5 x 256 2.630,00
4 2/3 Seite 134,5 x 297
A5 1/2 Seite quer 186 x 125 2.096,00 5 1/2 Seite quer 210 x 140
A6 1/2 Seite hoch 90,5 x 256 6 1/2 Seite hoch 102,5 x 297
A7 Juniorpage 122,5 x 151 1.691,00
8 1/3 Seite quer 186 x 81 1.416,00 8 1/3 Seite quer 210 x 96
A9 1/3 Seite hoch 59 x 256 9 1/3 Seite hoch 71 x 297
A10 1/4 Seite quer 186 x 64 1.104,00 10 1/4 Seite quer 210 x 74
A11 1/4 Seite hoch 90,5 x 64 11 1/4 Seite hoch 102,5 x 140
A12 1/8 Seite quer 186 x 27 571,00 13 1/8 Seite quer 90,5 x 56
14 1/8 Seite hoch 43 x 118
A =
Anzeigen im Anschnitt:
Format + 3 mm Beschnitt
1 2 3 4 5 6 7
Titelseite 1/1 Seite Doppelseite Heftmitte 2/3 Seite 1/2 Seite 1/2 Seite Juniorpage 189 x 210 210 x 297 420 x 297 S: 122,5 x 256 S: 186 x 125 S: 90,5 x 256 S: 122,5 x 151
A: 134,5 x 297 A: 210 x 140 A: 102,5 x 297
S = Formate für Anzeigen im Satzspiegel, Breite x Höhe in mm
A = Formate für angeschnittene Anzeigen (über den Satzspiegel hinaus) Breite x Höhe in mm, + 3 mm je Beschnittkante
Trends
8 9 10 11 12 13 14
S: 186 x 81 S: 59 x 256 S: 186 x 64 S: 90,5 x 64 S: 186 x 27 S: 90,5 x 56 S: 43 x 118 A: 210 x 96 A: 71 x 297 A: 210 x 74 A: 102,5 x 140
1/3 Seite 1/3 Seite 1/4 Seite 1/4 Seite 1/8 Seite 1/8 Seite 1/8 Seite
S = Formate für Anzeigen im Satzspiegel, Breite x Höhe in mm
A = Formate für angeschnittene Anzeigen (über den Satzspiegel hinaus) Breite x Höhe in mm, + 3 mm je Beschnittkante
42 [ EZ 1/2021 ] TRENDS
ADVERTORIAL
Leichte Alternative
Bis vor kurzem drehte sich im Produktprogramm von Brinck alles um Aluminium-Verbinder für Rundrohr-Konstruk- tionen. Nun gibt es auch eine erste Baureihe mit eckigen Verbindern für die Realisierung von Vier- kantrohr-Konstruktionen.
Sie werden ebenfalls aus einer korrosions- und witterungsbeständigen Aluminium-Legierung nach EN 573-3 (DIN 1715) hergestellt und eignen sich zur passgenauen Verbindung und Befestigung von Rohren mit quadratischem Quer- schnitt und Kantenlänge von 35 mm. Die neue Baureihe mit der Bezeichnung QR umfasst zunächst sieben verschie- dene Vierkant-Verbinder zur Erstellung von Winkel-, Eck-, Kreuz- und T-Verbindungen sowie Boden- und Wandlager.
www.brinck.de
AL-KO SOLA-MESSWERKZEUGE
BRINCK ABUS Die Schlagschnur ist ein wichtiges Hilfsmittel, um gerade
Linien mit Kreidepulver zu markieren. Das neue Schlag- schnurgerät CLKS von SOLA mit extra schneller Schnur- rückholung eignet sich ideal für den täglichen Einsatz im Innenausbau oder Holzbau. Das leichte und robuste 2-Kom- ponenten Kunststoffgehäuse ist ergonomisch geformt und bietet zuverlässige Stabilität. Ein nützliches Feature ist das Schiebefach mit Sichtfenster zum schnellen Nachfüllen des Kreidepulvers und Ablesen des Füllstandes. Das Gerät ist sowohl einzeln als auch im Set mit Kreidepulver erhältlich.
www.sola.at
Zeit sparen beim Markieren
Sie hängen an der Decke, sind inzwischen bundesweit Pflicht und retten im Ernst- fall Leben: Rauchmelder.
Bei einem Brand warnen sie mit einem schrillen Alarmton und bewahren vor schlimmen Folgen. Wie gut diese Geräte im Fall der Fälle reagieren, hat die Stiftung Warentest geprüft und die Ergebnisse in der Ausgabe 01/2021 ihrer Zeitschrift
„test“ veröffentlicht. Das von ABUS geprüfte Modell RWM150 wurde mit der Note
„gut“ (1,9) beurteilt und belegt damit – gemeinsam mit vier weiteren Rauchmeldern – den ersten Platz. Er ist VdS-zertifi ziert, trägt das Q-Label und ist dank einer fest- verbauten 10-Jahres-Batterie besonders langlebig und wartungsarm. www.abus.de
Testsieg für ABUS Rauchmelder
Neu im Programm
Die AL-KO Spindelmäher Razor Cut 28.1 HM Easy, 38.1 HM Comfort und 38.1 HM Premium (Abb.) überzeugen mit einer berührungslosen und rasenschonenden Schneidetechnik.
Die hochwertige 5-Messer-Mähspindel garantiert perfekten Schnitt und gleichmä- ßiges Anfüllen der Fangbox. Die stufenlose Höheneinstellung ermöglicht beim 38.1 HM Premium eine Schnitthöhe von 14 mm bis 45 mm, bei der Easy und Comfort Version kann durch eine vierfache Höhenverstellung eine Schnitthöhe zwischen 14 mm und 35 mm gewählt werden.
Für eine extreme Wendigkeit und ein Ausgleichen der Bodenwellen sorgt die Ein- achsenführung. Das leichte Gehäuse mit XXL-Bereifung ist durch Gummi-Bumper vor Stößen und Kratzern geschützt.
www.alko-garten.de
Andrea Biller
E-Mail biller@eisenwaren-zeitung.de Telefon 02 11/470 50 66
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EZ Eisenwaren-Zeitung sowie auf derWebsite www.eisenwaren-zeitung.de Und so einfach geht’s:
Senden Sie ein ausdruckstarkes Foto zum
Produkt, als JPG-Datei (min. 300 dpi) und
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Malstaffel Mengenstaffel 3maliges Erscheinen 1 Seite 5 % 6maliges Erscheinen 3 Seiten 10 % 10maliges Erscheinen 5 Seiten 15 % 15maliges Erscheinen 9 Seiten 20 % Beilagen und technische Zusatzkosten werden nicht rabattiert.
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maximal vierseitig. 3.750,00 € Mehr Seiten auf Anfrage.
Einhefter bitte im unbeschnittenen Format von 216 mm Breite und 305 mm Höhe (ge- falzt) anliefern.
Technische Daten
Format DIN A4 210 mm breit, 297 mm hoch Satzspiegel 175 mm breit, 259 mm hoch
Spaltenbreite 55 mm
Anzahl Spalten 3
Druckverfahren Bogenoffset
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lose der Gesamtauflage beigelegt Größe maximal 200 x 290 mm bis 25 g Stückgewicht
Festpreis 2.200,00 € Bei höherem Gewicht, ausgefallenen For- maten Preis auf Anfrage.
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Einkleber/Beikleber möglich auf Anfrage
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• Warenmuster
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Datenanlieferung
Wichtige Informationen für die Weitergabe von digitalen Daten:
Mac Programme:
InDesign, Illustrator, Photoshop, Adobe Acro- bat
Übergeordnete Dateiformate: EPS, TIFF Dabei gelten folgende Bedingungen:
• Schriften müssen in Zeichenwege (Kurven) zerlegt sein oder beigefügt werden
• 4c-Bilder müssen eine Mindestauflösung von 300 dpi und SW-Bilder 150 dpi haben, bezo- gen auf 100 Prozent Darstellungsgröße
• Bilddaten müssen eingebettet sein oder extra beigelegt werden
• Farbige Bilder, farbige Schriften und Flächen müssen im CMYK-Modus abgespeichert bzw. angelegt werden. Bilder dürfen nicht JPEG komprimierte EPSe sein.
PDF X3
Dabei gelten folgende Bedingungen:
• Schriften müssen eingebunden sein
• Daten müssen für den Druck optimiert sein (Auflösung 60er Raster)
• 4c-Bilder müssen eine Mindestauf lö sung von 300 dpi und SW-Bilder 150 dpi haben (Internet hat nur 72 dpi)
• Bilddaten müssen eingebettet sein
• Farbige Bilder, farbige Schriften und Flächen müssen im CMYK-Modus ab gespeichert bzw. angelegt werden.
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Mögliche Datenträger:
CD, DVD, USB-Stick E-Mail:
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Zusammen mit dem Datenträger werden alle Informationen über Zeitschrift/Titel, Absender, Betriebssystem, verwendete Programmversi- on, Datei-Namen und Anzahl und Name der Druckfarbe benötigt.
Wir gehen davon aus, dass es sich bei den an uns gesendeten Dateien um Kopien han- delt und übernehmen für den Bestand der uns übergebenen Dateien keine Haftung. Auch für digitalgelieferte Anzeigen gilt der Anzeigen- schluss als Liefertermin für Druckunterlagen.
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Wenn Sie Grafiken, Logos oder Abbildungen in Ihrer Anzeige verarbeitet ha ben, ist es un- bedingt nötig, diese Importe (eps oder tiff) mit hereinzugeben, Rasterabbildungen soll- ten eine Auflösung von 250 bis 300 dpi haben, Strichabbildungen 600 bis 1200 dpi (auf 100 Prozent Darstellungsgröße bezogen).
Farbanzeigen, Belege, Proofs
Bitte liefern Sie zu jeder Anzeige einen ver- bindlichen Ausdruck. Für Anzeigen mit Son- derfarben (Pantone/HKS) benötigen wir farbseparierte Ausdrucke mit genauen Farb- bezeichnungen. Für den Druck von Anzeigen in Euroskala (CMYK) benötigen wir ein druckver- bindliches Proof. Ohne das verbindliche Proof übernehmen wir keine Gewährleistung für das Druckergebnis.
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Fehlbelichtungen aufgrund von unvollständi- gen oder fehlerhaften Daten, falsche Einstel- lungen oder unvollständige Angaben werden in Rechnung gestellt. Dies gilt gleichermaßen für zusätzliche Satz- und Lithoarbeiten. Diese DTP-Arbeiten werden nach dem Zeitaufwand des erforderlichen Eingriffs berechnet. Alle an- deren Arbeiten im Bereich der Vorstufe erfra- gen Sie bitte in der Anzeigenabteilung unseres Hauses. Gerne stellen wir Ihnen im Grafikbe- reich eine kompetente Beratung zur Seite.
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Geschäftsbedingungen
1 „Anzeigenauftrag“ im Sinn der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist der Vertrag über die Veröffentlichung einer oder mehrerer Anzeigen eines Werbungtreibenden oder sonstigen Inserenten in einer Druckschrift zum Zweck der Verbreitung.
2. Anzeigen sind im Zweifel zur Veröffentlichung innerhalb eines Jahres nach Vertragsabschluss abzurufen. Ist im Rahmen eines Abschlusses das Recht zum Abrufen einzelner Anzeigen eingeräumt, so ist der Auftrag innerhalb eines Jahres seit Erscheinen der ersten Anzeige ab- zuwickeln, sofern die erste Anzeige innerhalb der in Satz 1 genannten Frist abgerufen und veröffentlicht wird.
3. Bei Abschlüssen ist der Auftraggeber berech- tigt, innerhalb der vereinbarten Frist bzw. der in Ziffer 2 genannten Frist auch über die im Auf- trag genannte Anzeigenmenge hinaus und wei- ter Anzeigen abzurufen.
4. Wird ein Auftrag aus Umständen nicht erfüllt, die der Verlag nicht zu vertreten hat, so hat der Auftraggeber, unbeschadet etwaiger weiterer Rechtspflichten, den Unterschied zwischen dem gewährten und dem der tatsächlichen Ab- nahme entsprechenden Nachlass dem Verlag zu erstatten. Die Erstattung entfällt, wenn die Nichterfüllung auf höherer Gewalt im Risikobe- reich des Verlages beruht.
5. Bei der Errechnung der Abnahmemengen wer- den Text-Millimeterzeilen dem Preis entspre- chend in Anzeigen-Millimeter umgerechnet.
6. Aufträge für Anzeigen und Fremdbeilagen, die erklärtermaßen ausschließlich in bestimmten Nummern, bestimmten Ausgaben oder an be- stimmten Plätzen der Druckschrift veröffent- licht werden sollen, müssen so rechtzeitig beim Verlag eingehen, dass dem Auftraggeber noch vor Anzeigenschluss mitgeteilt werden kann, wenn der Auftrag auf diese Weise nicht auszu- führen ist. Rubrizierte Anzeigen werden in der jeweiligen Rubrik abgedruckt, ohne dass dies der ausdrücklichen Vereinbarung bedarf.
7. Textteil-Anzeigen sind Anzeigen, die mit min- destens drei Seiten an den Text und nicht an anderen Anzeigen angrenzen. Anzeigen, die aufgrund ihrer redaktionellen Gestaltung nicht als Anzeigen erkennbar sind, werden als solche vom Verlag mit dem Wort „Anzeige“ deutlich kenntlich gemacht.
8. Der Verlag behält sich vor, Anzeigenaufträge – auch einzelne Abrufe im Rahmen eines Abschlus- ses – und Beilagenaufträge wegen des Inhalts, der Herkunft oder der technischen Form nach einheitlichen, sachlich gerechtfertigten Grundsät- zen des Verlages abzulehnen, wenn deren Inhalt gegen Gesetze oder behördliche Bestimmungen
verstößt oder deren Veröffentlichung für den Ver- lag unzumutbar ist. Dies gilt auch für Aufträge, die bei Geschäftsstellen, Annahmestellen oder Vertretern aufgegeben werden. Beilagenaufträge sind für den Verlag erst nach Vorlage eines Mus- ters der Beilage und deren Billigung bindend. Bei- lagen, die durch Format oder Aufmachung beim Leser den Eindruck eines Bestandteils der Zeitung oder Zeitschrift erwecken oder Fremdanzeigen enthalten, werden nicht angenommen. Die Ab- lehnung eines Auftrages wird dem Auftraggeber unverzüglich mitgeteilt.
9. Für die rechtzeitige Lieferung des Anzeigentex- tes und einwandfreier Druckvorlagen oder der Beilagen ist der Auftraggeber verantwortlich.
Für erkennbar ungeeignete oder beschädigte Druckvorlagen fordert der Verlag unverzüglich Ersatz an. Der Verlag gewährleistet die für den belegten Titel übliche Druckqualität im Rahmen der durch die Druckvorlagen gegebenen Mög- lichkeiten.
10. Der Auftraggeber hat bei ganz oder teilweise un- leserlichem, unrichtigem oder unvollständigem Abdruck der Anzeige Anspruch auf Zahlungs- minderung oder eine einwandfreie Ersatzanzei- ge, aber nur in dem Ausmaß, in dem der Zweck der Anzeige beeinträchtigt wurde. Lässt der Verlag eine ihm hierfür gestellte angemessene Frist verstreichen oder ist die Ersatzanzeige er- neut nicht einwandfrei, so hat der Auftraggeber ein Recht auf Zahlungsminderung oder Rück- gängigmachung des Auftrages. Schadenersatz- ansprüche aus positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluss und uner- laubter Handlung sind – auch bei telefonischer Auftragserteilung – ausgeschlossen. Schaden- ersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leis- tung und Verzug sind beschränkt auf Ersatz des vorhersehbaren Schadens und auf das für die betreffende Anzeige oder Beilage zu zahlen- de Entgelt. Dies gilt nicht für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit des Verlegers, seines gesetzlichen Vertreters und seines Erfüllungsgehilfen. Eine Haftung des Verlages für Schäden wegen des Fehlens zugesicherter Eigenschaften bleibt un- berührt. Im kaufmännischen Ge schäftsverkehr haftet der Verlag darüber hinaus auch nicht für grobe Fahrlässigkeit von Erfüllungsgehilfen; in den übrigen Fällen ist gegenüber Kaufleuten die Haftung für grobe Fahrlässigkeit dem Umfang nach auf den voraussehbaren Schaden bis zur Höhe des betreffenden Anzeigenentgeltes be- schränkt. Reklamationen müssen – außer bei nicht offensichtlichen Mängeln – innerhalb von vier Wochen nach Eingang von Rechnung und Beleg geltend gemacht werden.
11. Probeabzüge werden nur auf ausdrücklichen
Wunsch geliefert. Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für die Richtigkeit der zurückge- sandten Probeabzüge. Der Verlag berücksich- tigt die Korrekturen, die ihm innerhalb der bei der Übersendung des Probeabzuges gesetzten Frist mitgeteilt werden.
12. Sind keine besonderen Größenvorschriften ge- geben, so wird die nach Art der Anzeige übliche, tatsächliche Abdruckhöhe der Berechnung zu- grunde gelegt.
13. Falls der Auftraggeber nicht Vorauszahlung leistet, wird die Rechnung sofort, möglichst aber vierzehn Tage nach Veröffentlichung der Anzeige übersandt. Die Rechnung ist inner- halb der aus der Preisliste ersichtlichen, vom Empfang der Rechnung an laufenden Frist zu bezahlen, sofern nicht im einzelnen Fall eine andere Zahlungsfrist oder Vorauszahlung ver- einbart ist. Etwaige Nachlässe für vorzeitige Zahlung werden nach der Preisliste gewährt.
14. Zahlungsbedingungen: Bei Vorauszahlung 3 % Skonto, innerhalb von 8 Tagen nach Rech- nungsdatum 2 % Skonto, innerhalb von 14 Tagen netto. Steuer-Nr. 105/5811/1092 Ust.- Ident.Nr. DE 119263524
15. Bei Zahlungsverletzung oder Stundung werden Zinsen sowie die Einziehungskosten berechnet.
Der Verlag kann bei Zahlungsverzug die weite- re Ausführung des laufenden Auftrages bis zur Bezahlung zurückstellen und für die restlichen Anzeigen Vorauszahlung verlangen. Bei Vorlie- gen begründeter Zweifel an der Zahlungsfähig- keit des Auftraggebers ist der Verlag berechtigt, auch während der Laufzeit eines Anzeigenab- schlusses das Erscheinen weiterer Anzeigen ohne Rücksicht auf ein ursprünglich vereinbar- tes Zahlungsziel von der Vorauszahlung des Betrages und von dem Ausgleich offenstehen- der Rechnungsbeträge abhängig zu machen.
16. Der Verlag liefert mit der Rechnung auf Wunsch einen Anzeigenbeleg. Je nach Art und Umfang des Anzeigenauftrages werden Anzeigenausschnitte, Belegseiten oder vollständige Belegnummern ge- liefert. Kann ein Beleg nicht mehr beschafft wer- den, so tritt an seine Stelle eine rechtsverbindliche Bescheinigung des Verlages über die Veröffentli- chung und Verbreitung der Anzeige.
17. Kosten für die Anfertigung bestellter Druck- vorlagen und Zeichnungen sowie für vom Auf- traggeber gewünschte oder zu vertretende er- hebliche Änderungen ursprünglich vereinbarter Ausführungen hat der Auftraggeber zu tragen.
18. Aus einer Auflagenminderung kann bei einem Abschluss über mehrere Anzeigen ein An- spruch auf Preisminderung hergeleitet werden, wenn im Gesamtdurchschnitt des mit der ers- ten Anzeige beginnenden Insertionsjahres die
in der Preisliste oder auf andere Weise genann- te durchschnittliche Auflage oder – wenn eine Auflage nicht genannt ist – die durchschnittlich verkaufte (bei Fachzeitschriften gegebenenfalls die durchschnittlich tatsächlich verbreitete) Auflage des vergangenen Kalenderjahres un- terschritten wird. Eine Auflagenminderung ist nur dann ein zur Preisminderung berechtigter Mangel, wenn sie
bei einer Auflage bis zu 50.000 Exemplare 20 % bei einer Auflage bis zu 100.000 Exemplare 15 % bei einer Auflage bis zu 500.000 Exemplare 10 % bei einer Auflage über 500.000 Exemplare 5 % beträgt.
Darüber hinaus sind bei den Abschlüssen Preisminderungsansprüche ausgeschlossen, wenn der Verlag dem Auftraggeber von dem Absinken der Auflage so rechtzeitig Kenntnis gegeben hat, dass dieser vor Erscheinen der Anzeige vom Vertrag zurücktreten konnte.
19. Bei Ziffernanzeigen wendet der Verlag für die Verwahrung und rechtzeitige Weitergabe der Angebote die Sorgfalt eines ordentlichen Kauf- manns an. Einschreibebriefe und Eilbriefe auf Zif- fernanzeigen werden nur auf normalem Postweg weitergeleitet. Die Eingänge auf Ziffernanzeigen werden vier Wochen aufbewahrt. Zuschriften, die in dieser Frist nicht abgeholt sind, werden ver- nichtet. Wertvolle Unterlagen sendet der Verlag zurück, ohne dazu verpflichtet zu sein. Der Ver- lag behält sich im Interesse und zum Schutz des Auftraggebers das Recht vor, die eingehenden Angebote zur Ausschaltung von Missbrauch des Zifferndienstes zu Prüfzwecken zu öffnen. Zur Weiterleitung von geschäftlichen Anpreisungen und Vermittlungsangeboten ist der Verlag nicht verpflichtet.
20. Druckvorlagen werden nur auf besondere An- forderung an den Auftraggeber zurückgesandt.
Die Pflicht zur Aufbewahrung endet drei Monate nach Ablauf des Auftrages.
21. Erfüllungsort ist der Sitz der Verlages. Im Ge- schäftsverkehr mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffent lichen Rechts oder bei öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist bei Klagen Gerichtsstand der Sitz des Verlages.
Soweit Ansprüche des Verlages nicht im Mahn- verfahren geltend gemacht werden, bestimmt sich der Gerichtsstand bei Nicht-Kaufleuten nach deren Wohnsitz. Ist der Wohnsitz oder ge- wöhnliche Aufenthalt des Auftraggebers, auch bei Nicht-Kaufleuten, im Zeitpunkt der Klage- erhebung unbekannt oder hat der Auftraggeber nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt aus dem Geltungsbe- reich des Gesetzes verlegt, ist als Gerichtsstand der Sitz des Verlages vereinbart.
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