»Erfolgreiche Profis im Obstbau gezielt erreichen«
Cross -Mediadaten 2021 | poma
Preisliste Nr. 13 gültig ab 01.01.21 www.poma-online.de
Natyra Wie sich die Sorte im Öko-Obstbau bewährt
Magazin für den erfolgreichen Obstbau-Profi
6 , 0 0 Eu r o w ww . p o ma - o n l in e . d e A u g us t 2 01 9
Kirschessigfliege Maßnahmenkatalog gegen den Schädling
Entblätterung Auswirkung auf die Ausfärbung
Titelporträt poma 2
Kurz & Bündig 3
Technische Daten | Druckerei 4
Formate | Preise 5
Verbreitung | Themen | Termine 2021 6
Produkt- und Firmenprofile 7
Onlinewerbung 8
Partnermagazine | Zielgruppen 10
Allgemeine Geschäftsbedingungen 11
Verlagsvertretungen | Kontaktdaten 12
Titelporträt poma
Die Idee hinter poma
Den Erwerbsobstbauern im deutschsprachigen Raum bietet poma zweimal im Jahr nutzwertige Fachbeiträge für den Arbeitsalltag.
Alle Informationen werden praxisnah und in konzentrierter Form so dargestellt, dass die Berichterstattung dem Leser auch in arbeitsintensiven Zeiten Freude an Fachinforma- tionen bereitet.
poma vermittelt über 4.000 Obstbau-Profis einen fundierten Überblick über die Branche.
Das poma Inhaltskonzept
Interviews mit erfahrenen Obstbauern, Beratern und Fachleuten aus der Branche bieten Entscheidungshilfen.
Erfolgreiche Praxisbeispiele ermutigen zur Eigeninitiative.
Reportagen stehen im Fokus. Tipps und Arbeitshilfen für alle Facetten der Produktion bieten praktische Hilfe.
Brigitte Werner-Gnann (verantwortlich) Gartenstraße 63
88212 Ravensburg T + 49 (0) 7 51 / 36 159 – 28 F + 49 (0) 7 51 / 14 28 4 bwerner-gnann@ulmer.de
Die ständigen Themenbereiche
» Pflanzenschutz
» Pflanzenneuheiten, Sorten
» Bewässerung
» Technische Ausrüstung
» Dienstleistungen
» Lagerung
» Entwicklungen im Obstbau
» Erfolgreiche Unternehmenskonzepte
» Ökologischer Anbau
» Vermarktung
» Betriebsführung
» Messen und Veranstaltungen
» Trends im Markt
» Nachrichten
Kurz & Bündig
Praxisheft für die Erwerbs-Obstbauern Die Zielgruppe
» Obstbau-Profis
Erscheinungsweise | Jahrgang 2 x jährlich | 13 . Jahrgang 2021
Auflage
Druckauflage: 4.500
Verbreitete Auflage
(deutschsprachiger Raum): 4.348
Media-Angebote für Ihre Kommunikationsziele
» Anzeigen
» Firmen- und Produktprofile
» Beilagen
» digitale Formate auf der Website
Ansprechpartner
Marketing und Verkaufsberatung Petra Rahn
T + 49 (0) 7 11 / 45 07 – 1 45 F + 49 (0) 7 11 / 45 07 – 221 prahn@ulmer.de Anzeigendisposition anzeigen@ulmer.de
(bitte bei Buchung Zeitschriftentitel angeben)
Verlag
Verlag Eugen Ulmer KG | Wollgrasweg 41 | 70599 Stuttgart T + 49 (0) 7 11 / 45 07 – 0 | F + 49 (0) 7 11 / 45 07 – 1 20
info@ulmer.de | www.ulmer-verlag.de
Zahlungsbedingungen
Zahlbar innerhalb von 30 Tagen ohne Abzug
AGB Bankverbindungen
Technische Daten | Druckerei
Zeitschriftenformat
Anschnittformat: 205 mm × 270 mm (Breite × Höhe) Satzspiegelformat: 80 mm × 228 mm (Breite × Höhe)
Druck und Verarbeitung
Druck
Bogenoffset | 1/1 - bis 4/4 -farbig Papier
holzfrei Bilderdruck glänzend 135 g/m² Verarbeitung
Rückendrahtheftung
Digitale Druckdaten
Druckreihenfolge: Schwarz – Cyan – Magenta – Yellow.
Profil ISO coated v 2 (EU).
Tonwertumfang: Rasterton werte mind. 2 % bis max. 98 %. Die Tonwertzunahme beträgt im Mittel tonbereich bei Schwarz 17 % und bei den Buntfarben 14 %.
Gesamtfarbauftrag: max. 330 %. DCS-Formate, Haarlinien, RGB/LAB-Bilder und Duplexbilder mit Sonderfarben bitte nicht verwenden. Anzeigen mit Sonderfarben sind in CMYK mit den korrekten Mischungsverhältnissen der gewünschten HKS-Farbbezeich nungen anzulegen.
Vierfarbanzeigen sind ebenfalls in CMYK für den Vierfarbprozess anzulegen.
Daten-Übermittlung
Bitte schicken Sie die Druck unter lagen Ihrer Anzeige per E-Mail an den Verlag:
Anzeigendisposition
T + 49 (0) 7 11 / 45 07 –1 42 | F + 49 (0) 7 11 / 45 07 – 2 21 anzeigen@ulmer.de
(bitte bei Buchung Zeitschriftentitel angeben)
Datenformat
Druckfähiges PDF ( PDF/X- 3 )
Datenformate wie Freehand, Photoshop, Word, Corel Draw etc. nur nach Rücksprache. Die Herstellung von Druckunter- lagen nach anderen Vorlagen wird berechnet.
Druckerei
Ungeheuer + Ulmer Körnerstraße 16 71634 Ludwigsburg
Liefervermerk Für „poma-Nr. ...“
Anlieferungstermin 14 Tage vor Erscheinen.
Gleichzeitig 3 Muster an den
Verlag senden.
Alle im Tarif genannten Preise zzgl. der gesetzlichen MwSt. Es gelten die allgemeinen Geschäftsbedingungen für Anzeigen und Fremdbeilagen in Zeitungen und Zeitschriften.
* zzgl. 3 mm Beschnittzugabe ringsrum.
Formate | Preise
Formate Breite × Höhe Preise/€ (sw/farbig)
1/3 Satzspiegelformat
180 × 74 mm 58 × 228 mm
1.202,
–Anschnittformat*
205 × 89 mm 73 × 270 mm
1/4 Satzspiegelformat
180 × 54 mm 88 × 112 mm
928 ,
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205 × 69 mm 103 × 127 mm Formate Breite × Höhe Preise/€ (sw/farbig)
1/1 Satzspiegelformat
180 × 228 mm
2.760,
–Anschnittformat*
205 × 270 mm
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205 × 165 mm 134 × 270 mm
1/2 Satzspiegelformat
180 × 112 mm 88 × 228 mm
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205 × 127 mm
103 × 270 mm
Verbreitung | Themen | Termine 2021
Die Verbreitung
» poma wird der Teilauflage in Obst&Garten beigelegt, die sich ausschließlich an Erwerbsobstbauern richtet (ca. 2.800 Exemplare).
» Darüber hinaus wird poma an über 1.700 Entscheider in großen Erwerbsobstbaubetrieben im gesamten deutschsprachigen Raum versandt.
Gesamtauflage: 4.500 Exemplare
Themen | Termine 2021
Änderungen vorbehalten.
Ausgabe Termine Themen Messen / Ausstellungen
M är z 01 ET:
BS:
DS:
01.03.21 14.01.21 09.02.21
Rotfleischige Apfelsorten Blühflächen in Obstanlagen
Mechanische Pflege von Baumstreifen Aroniaanbau
Fruit Logistica Berlin | 03.-05.02.2021 Weinsberger Obstbautag | 09.02.2021 BioFach Nürnberg | 17.-20.02.2021 Norddeutsche Obstbautage Jork 17.-18.02.2021
A u g us t 02 ET:
BS:
DS:
02.08.21 17.06.21 13.07.21
Erntefenster bei Äpfeln
Bekämpfung der Marmorierten Baumwanze
Großfrüchtige Kirschen
ET: Erscheinungstermin | BS: Buchungsschluss | DS: Druckunterlagenschluss
Produkt- und Firmenprofile
Attraktiver Preis
Produkt- und Firmenprofile
Doppelseitiges Produkt- und Firmenprofil: 3.478 ,– *€
Einseitiges Produkt- und Firmenprofil: 2.760 ,– *€
Halbseitiges Produkt- und Firmenprofil: 2.277 ,– *€
Weitere Formate auf Anfrage. Keine Extra-Zuschläge für Farbanzeigen.
Für Weinbergschlepper die Nummer Eins Der Schlepper ist für Winzer in Weinbaugebieten mit vor- wiegender Bewirtschaftung im Direktzug eines der wichtig- sten, aber auch teuersten Betriebsmittel. Er stellt für die Außenwirtschaft eines Weinbaubetriebes die zentrale Inve- stition dar. Seine universellen Nutzungsmöglichkeiten wei- sen ihm zudem für die Mechanisierung der Außenwirtschaft eine Schlüsselfunktion zu. Durch seinen Einsatz sollen die Arbeitseffizienz gestei- gert und die Produkti- onskosten gesenkt wer- den, einhergehend mit enormen Arbeitserleich- terungen. Von den er- sten noch sehr einfach gebauten Typen der 60er Jahre haben sich spurschlepper mittler- weile zu High-Tech- Geräten mit einem sehr breiten Nutzungsspek- trum entwickelt. Krite- rien zur Beurteilung des für einen Weinbaube- trieb stehenden Kauf die richtige Wahl zu treffen. Eine erste Vorentscheidung bezüglich eines bestimmten Schlepperfa- brikates fällt in der Re dem man bisher bereits gute Erfah- rungen in der Zusammenarbeit gemacht hat.
Qualität des Kundendienstes vorrangig Ein guter Service, ein fachkundiger Reparatur- und Ersatz- teildienst, schnelle und zuverlässige Erledigung der Aufträge und somit nicht zuletzt auch die Entfernung vom Weinbau- betrieb spielen hier die entscheidende Rolle. Wenn bereits eine langjährige und vertrauensvolle Zusammenarbeit exi- stiert, lässt sich in der Regel auch über einen fairen Preis beim Schlepperkauf verhandeln. Dennoch lohnt es sich, zu- mindest um eine Orientierung über die richtige Größenord- nung der vorgesehenen Investition zu bekommen, Ver- gleichsangebote anderer Schlepperhändler einzuholen.Ist die Entscheidung für eine bestimmte Schleppermarke gefal-
len, steht als Nächstes die Wahl des konkreten Schleppertyps sowie seiner Ausstattung an. Hier gilt die Aussage: „Für Geld bekommt man in der Regel alles, was man sich wünscht!“
Sachlich zu überlegen bleibt jedoch, welche speziellen An- forderungen sich aus der eigenen Betriebssituation ergeben.
Geld bekommt man in der Regel alles, was man sich wünscht!“ Sachlich zu überlegen bleibt jedoch.
Motorleistung ist nicht alles Als wichtigstes Auswahlkriterium wird häufig die Motorleis- tung angesehen. Für die im Di-rektzug üblichen Einsatzbe- dingungen und Gassenbreiten zwischen 1,80 bis 2,20 m ist eine Schleppermotorleistung von etwa 45 kW (60 PS) oft
Leistung resultierende häufige Betrieb dieser Traktoren im Bereich relativ geringer Motorauslastung bringt deutlich er- höhten spezifischen Kraftstoffverbrauch mit entsprechend höheren Kosten. Positive Folge dieser hohen Nennleistungen ist allerdings, dass die Schlepper bei niedrigeren Drehzahlen gefahren werden können, ein höheres Durchzugsvermögen aufweisen und geringere Lärmbelastungen verursachen.
2 M u s t e r f i r m a - M u s t e r s t a d t
Was braucht der Traktor
Entscheidungskriterien beim Schlepperkauf
W e i n b e r g s s c h l e p p e r Kundendienst
●Kompetenz
●Schnelligkeit
●Rufbereitschaft
●Ersatzteile
●Entfernung Kosten
●Kaufpreis
●Serienausstattung
●Betriebskosten
Fahrverhalten
●Wendigkeit
●Steigvermögen
●Geschwindigkeit
●Sicherheit Leistungsfähigkeit
●Nennleistung
●Drehmoment
●Zugkraft
●Hydraulik
●Geräteanbau Hier steht die Bildunterschrift für das
Bild oben. Bild: Presse
Staub sowie Schadstoffen bei Pflanzenschutzmaßnahmen, vor Witterungseinflüssen wie Niederschlag und Kälte sowie Hitze durch Nutzung einer Klimaanlage. gefahren werden können, ein höheres Durchzugsvermögen aufweisen und ge- ringere Lärmbelastungen verursachen.
Arbeitsplatz Schlepper Während die ersten Generationen von Schmalspurschlep- pern zunächst die Bedürfnisse der Praxis nach Mechanisie- rung der einzelnen Arbeitsschritte und somit nach Beschleu- nigung der Arbeit und Ersatz der menschlichen durch maschinelle Kraft erfüllten, stiegen die berechtigten An- sprüche nach angenehmerer Arbeitsdurchführung bald par- allel dazu an. Die Ausstattung der Schlepper mit Komfortka- binen ist uneingeschränkt zu begrüßen, da hierdurch elementare Grundbedingungen an die Gestaltung von Ar- beitsplätzen eingehalten werden können: Schutz vor Lärm- belastungen (Lärmpegel möglichst < 85 dB(A)), Schutz vor Staub sowie Schadstoffen bei Pflanzenschutzmaßnahmen, vor Witterungseinflüssen wie Niederschlag und Kälte sowie Hitze durch Nutzung einer Klimaanlage.
Auch die Wahl eines zwar teureren, aber gesundheitsscho- nenden, optimal schwingungsgedämpften Sitzes hat nichts mit Luxus, sondern mit der Rücksicht auf die eigene Ge- sundheit zu tun. Nach aktuellen Untersuchungen am DLR
Rheinpfalz ist hierbei vor allem die korrekte Einstellung der Sitzfederung – ob mit Mechanik oder mittels Luft – auf die Arbeitsperson ausschlaggebend für deren Wirksamkeit. Wel- cher Schlepper letztendlich für den eigenen Betrieb optimal passt, ist von den vorgegebenen Rahmen- und Einsatzbedin- gungen abhängig. Dennoch gilt die Aussage: Die Hersteller aus dem In- und Ausland bieten garantiert den richtigen Schmal..
Spurschlepper für jeden speziellen Bedarf an. Um sich über das kom- plette Angebot auf dem Markt für Schmalspurschlepper ein gutes Bild zu verschaffen, ist der Besuch des In- ternets, der Händler vor Ort, von Aus- stellungen in der Wintersaison oder die Inanspruchnahme von neutralen Beratungseinrichtungen zu empfeh- len. Konkrete Entscheidungshilfe lie- fert dann jedoch meist erst der Te- steinsatz eines Vorführmodells: Denn schließlich sollte der Weinbergs- schlepper möglichst gut an die eige- nen Ansprüche angepasst sein, damit man „ein Schlepper-Leben lang“ er- folgreich. Staub sowie Schadstoffen bei Pflanzenschutzmaßnahmen, vor Witterungseinflüssen wie Nieder- schlag und.
Wendigkeit verliert an Bedeutung Die Wendigkeit eines Weinbergsschleppers – in den An- fangszeiten der Direktzug-Mechanisierung viel diskutiert und in den Werbeaussagen der Schlepperhersteller auch heute noch deutlich im Vordergrund – hat durch den Flächenstrukturwandel an Bedeutung verloren. So ist es zum Beispiel in zukunftsweisend flurbereinigten Weinbergsge- markungen mit Gassenbreiten ab 2,00 m nicht sehr ent- scheidend, ob der Wendekreis eines Schleppers einige Zenti- meter enger ist als der eines Konkurrenzfabrikates.
Wendekreis eines Schleppers einige Zentimeter enger ist als der eines Konkurrenzfabrikates.
F i r m e n p r o f i l 3
Hier steht die Bildunterschrift für das Bild oben. Bild: Presse
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Musterfirma GmbH Im Mustertal 28 12345 Musterstadt Telefon 0 00 00 / 00 00 00 Telefax 0 00 00 / 00 00 00 E-Mail max.mustermann@musterfirma.com Internet www.musterfirma.de
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Ihr Produkt- und Firmenprofil können Sie ganzseitig, halb- seitig oder auf einer Doppelseite platzieren.
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Höchstformat 200 × 270 mm (B × H) bis 25 g Gewicht: 290 ,– €* je Tsd. Expl.
Muster: Vor Auftragsannahme benötigt der Verlag drei Muster bis spätestens zum Anzeigenschlusstermin der jewei- ligen Ausgabe. Die Verbindlichkeit der Auftragsausführung kann erst mit Vorliegen der Muster endgültig entschieden werden.
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poma ist das Fachmagazin für den Erwerbsobstbau in Deutschland. Das Fachportal poma-online.de ergänzt das 2-mal jährlich erscheinende Magazin um aktuelle News und Termine rund um den Erwerbsobstbau - das ganze Jahr.
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Allgemeine Geschäftsbedingungen
11. Probeabzüge werden nur auf ausdrücklichen Wunsch geliefert. Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für die Richtigkeit der zurückgesandten Probeabzüge. Der Verlag berücksichtigt alle Fehlerkorrekturen, die ihm inner- halb der bei der Übersendung des Probeabzuges gesetzten Frist mitgeteilt werden.
12. Sind keine besonderen Größenvorschriften gegeben, so wird die nach Art der Anzeige übliche, tatsächliche Abdruckhöhe der Berechnung zugrunde gelegt.
13. Falls der Auftraggeber nicht Vorauszahlung leistet, wird die Rechnung sofort, möglichst aber vierzehn Tage nach Veröffentlichung der Anzeige übersandt. Die Rechnung ist innerhalb der aus der Preisliste ersichtlichen vom Empfang der Rechnung an laufenden Frist zu bezahlen, sofern nicht im einzelnen Fall eine andere Zahlungsfrist oder Vorauszahlung vereinbart ist. Etwaige Nachlässe für vorzeitige Zahlung werden nach der Preisliste gewährt.
14. Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden Zinsen sowie die Einziehungskosten berechnet. Der Verlag kann bei Zahlungsverzug die weitere Ausführung des laufenden Auftrages bis zur Bezahlung zurückstellen und für die restlichen Anzeigen Vorauszahlung verlangen. Bei Vorliegen begründeter Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers ist der Verlag berechtigt, auch während der Laufzeit eines Anzeigenabschlusses das Erscheinen weiterer Anzeigen ohne Rücksicht auf ein ursprünglich vereinbartes Zahlungsziel von der Vorauszahlung des Betrages und von dem Ausgleich offenstehender Rechnungsbeträge abhängig zu machen.
15. Der Verlag liefert mit der Rechnung auf Wunsch einen Anzeigenbeleg. Je nach Art und Umfang des Anzeigen- auftrages werden Anzeigenausschnitte, Belegseiten oder vollständige Belegnummern geliefert. Kann ein Beleg nicht mehr beschafft werden, so tritt an seine Stelle eine rechtsverbindliche Bescheinigung des Verlages über die Veröffentlichung und Verbreitung der Anzeige.
16. Kosten für die Anfertigung bestellter Druckstöcke, Matern und Zeichnungen sowie für vom Auftraggeber gewünschte oder zu vertretende erhebliche Ände rungen ursprünglich vereinbarter Ausführungen hat der Auftraggeber zu tragen.
17. Aus einer Auflagenminderung kann bei einem Abschluss über mehrere Anzeigen ein Anspruch auf Preis- minderung hergeleitet werden, wenn im Gesamtdurch schnitt des mit der ersten Anzeige beginnenden Insertionsjahres die in der Preis liste oder auf andere Weise genannte durchschnittliche Auflage oder – wenn eine Auflage nicht genannt ist – die durchschnittlich verkaufte (bei Fachzeitschriften gegebenenfalls die durch- schnittlich tatsächlich verbreitete) Auflage des vergangenen Kalenderjahres unterschritten wird.
Eine Auflagenminderung ist nur dann ein zur Preisminderung berechtigter Mangel, wenn sie bei einer Auflage bis zu 50.000 Exemplaren 20 %
bei einer Auflage bis zu 100.000 Exemplaren 15 % bei einer Auflage bis zu 500.000 Exemplaren 10 % bei einer Auflage über 500.000 Exemplaren 5 % beträgt.
Darüber hinaus sind bei den Abschlüssen Preisminderungsansprüche ausgeschlossen, wenn der Verlag dem Auftraggeber von dem Absinken der Auflage so rechtzeitig Kenntnis gegeben hat, dass dieser vor Erscheinen der Anzeige vom Vertrag zurücktreten konnte.
18. Bei Chiffreanzeigen wendet der Verlag für die Verwahrung und rechtzeitige Weitergabe der Angebote die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns an. Einschreibebriefe auf Chiffreanzeigen werden nur auf dem normalen Postweg weitergeleitet. Die Eingänge auf Chiffreanzeigen werden vier Wochen aufbewahrt. Zuschriften, die in dieser Frist nicht abgeholt sind, werden vernichtet. Wertvolle Unterlagen sendet der Verlag zurück, ohne dazu verpflichtet zu sein. Der Verlag behält sich im Interesse und zum Schutz des Auftraggebers das Recht vor, die eingehenden Angebote zur Ausschaltung von Missbrauch des Chiffre dienstes zu Prüfzwecken zu öffnen. Zur Weiterleitung von geschäftlichen Anpreisungen und Vermittlungsangeboten ist der Verlag nicht verpflichtet.
19. Druckunterlagen werden nur auf besondere Anforderung an den Auftraggeber zurückgesandt. Die Pflicht zur Aufbewahrung endet drei Monate nach Ablauf des Auftrages.
20. Erfüllungsort ist der Sitz des Verlages. Im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentli- chen Rechts oder bei öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist bei Klagen Gerichts stand der Sitz des Verlages.
Soweit Ansprüche des Verlages nicht im Mahnver fahren geltend gemacht werden, bestimmt sich der Gerichts- 1. »Anzeigenauftrag« im Sinn der nachfolgenden Geschäftsbedingungen ist der Vertrag über die Veröffentlichung
einer oder mehrerer Anzeigen eines Werbung treibenden oder sonstigen Inserenten in einer Druckschrift zum Zweck der Verbreitung.
2. Anzeigen sind im Zweifel zur Veröffentlichung innerhalb eines Jahres nach Ver tragsabschluss abzurufen. Ist im Rahmen eines Abschlusses das Recht zum Abruf einzelner Anzeigen eingeräumt, so ist der Auftrag innerhalb eines Jahres seit Er scheinen der ersten Anzeige abzuwickeln, sofern die erste Anzeige innerhalb der in Satz 1 genannten Frist abgerufen und veröffentlicht wird.
3. Bei Abschlüssen ist der Auftraggeber berechtigt, innerhalb der vereinbarten bzw. der in Ziffer 2 genannten Frist auch über die im Auftrag genannte Anzeigen menge hinaus weitere Anzeigen abzurufen.
4. Wird ein Auftrag aus Umständen nicht erfüllt, die der Verlag nicht zu vertreten hat, so hat der Auftraggeber, unbeschadet etwaiger weiterer Rechtspflichten, den Unterschied zwischen dem gewährten und dem der tat- sächlichen Abnahme entsprechenden Nachlass dem Verlag zu erstatten. Die Erstattung entfällt, wenn die Nichterfüllung auf höherer Gewalt im Risikobereich des Verlages beruht.
5. Bei der Errechnung der Abnahmemengen werden Text-Millimeterzeilen in Anzeigen-Millimeter umgerechnet.
6. Aufträge für Anzeigen und Fremdbeilagen, die erklärtermaßen ausschließlich in bestimmten Nummern, bestimmten Ausgaben oder an bestimmten Plätzen der Druckschrift veröffentlicht werden sollen, müssen so rechtzeitig beim Verlag eingehen, dass dem Auftraggeber noch vor Anzeigenschluss mitgeteilt werden kann, wenn der Auftrag auf diese Weise nicht auszuführen ist. Rubrizierte Anzeigen werden in der jeweiligen Rubrik abgedruckt, ohne dass dies der ausdrücklichen Vereinbarung bedarf.
7. Textteil-Anzeigen sind Anzeigen, die mit mindestens drei Seiten an den Text und nicht an andere Anzeigen angrenzen. Anzeigen, die aufgrund ihrer redaktionellen Gestaltung nicht als Anzeige erkennbar sind, werden als solche vom Verlag mit dem Wort »Anzeige« deutlich kenntlich gemacht.
8. Der Verlag behält sich vor, Anzeigenaufträge – auch einzelne Abrufe im Rahmen eines Abschlusses – und Beilagenaufträge wegen des Inhalts, der Herkunft oder der technischen Form nach einheitlichen, sachlich gerechtfertigten Grundsätzen des Verlages abzulehnen, wenn deren Inhalt gegen Gesetze oder behördliche Bestimmungen verstößt oder deren Veröffentlichung für den Verlag unzumutbar ist. Dies gilt auch für Aufträge, die bei Geschäftsstellen, Annahmestellen oder Vertretern aufgegeben werden. Beilagenaufträge sind für den Verlag erst nach Vorlage eines Musters der Beilage und deren Billigung bindend. Beilagen, die durch Format oder Aufmachung beim Leser den Eindruck eines Bestandteils der Zeitung oder Zeitschrift erwecken oder Fremd- anzeigen enthalten, werden nicht angenommen. Die Ablehnung eines Auftrages wird dem Auftraggeber unver- züglich mitgeteilt.
9. Für die rechtzeitige Lieferung des Anzeigentextes und einwandfreier Druckunter lagen oder der Beilagen ist der Auftraggeber verantwortlich. Für erkennbar ungeeignete oder beschädigte Druckunterlagen fordert der Verlag unverzüglich Ersatz an. Der Verlag gewährleistet die für den belegten Titel übliche Druckqualität im Rahmen der durch die Druckunterlagen gegebenen Möglichkeiten.
10. Der Auftraggeber hat bei ganz oder teilweise unleserlichem, unrichtigem oder bei unvollständigem Abdruck der Anzeige Anspruch auf Zahlungsminderung oder eine einwandfreie Ersatzanzeige, aber nur in dem Ausmaß, in dem der Zweck der Anzeige beeinträchtigt wurde. Lässt der Verlag eine ihm hierfür ge stellte angemessene Frist verstreichen oder ist die Ersatzanzeige erneut nicht einwandfrei, so hat der Auftraggeber ein Recht auf Zahlungsminderung oder Rückgängigmachung des Auftrages. Schadenersatzansprüche aus positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluss und unerlaubter Handlung sind – auch bei telefoni- scher Auftragserteilung – ausgeschlossen. Schadenersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung und Verzug sind be schränkt auf Ersatz des vorhersehbaren Schadens und auf das für die betreffende Anzeige oder Beilage zu zahlende Entgelt. Dies gilt nicht für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit des Verlegers, seines gesetzlichen Vertreters und seines Erfüllungsgehilfen. Eine Haftung des Verlages für Schäden wegen des Fehlens zugesicher- ter Eigenschaften bleibt unberührt. Im kaufmännischen Geschäfts verkehr haftet der Verlag darüber hinaus auch nicht für grobe Fahrlässigkeit von Erfüllungsgehilfen; in den übrigen Fällen ist gegenüber Kaufleuten die Haftung für grobe Fahrlässigkeit dem Umfang nach auf den voraussehbaren Schaden bis zur Höhe des betref-