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118 DIE PTA IN DER APOTHEKE | Dezember 2018 | www.diepta.de

PRAXIS

I

m Durchschnitt verbringt jeder Verbraucher in Deutschland circa 5,1 Stunden in der Woche mit Produkten der Schönheits­

pflege. Nicht nur morgens im Bad, auch im Laufe des Tages wie zum Beispiel beim Hände­

waschen und abends beim Reinigen und Abschminken be finden sich Kosmetika im un ermüdlichen Dauereinsatz.

Da ist es gut zu wissen, dass die Produkte sicher sind und alle gesetzlichen Vorgaben einge­

halten werden.

In der Gesetzgebung ver- ankert Die Anforderung an die Sicherheit kosmetischer Mittel bestand schon immer. Seit 1997 ist im Gesetz festgelegt, dass die Kosmetikhersteller für jedes Produkt eine gesundheitliche Sicherheitsbewertung vorneh­

men müssen – und zwar bevor es in den Markt eingeführt wird.

Speziell ausgebildete Experten, die sogenannten Sicherheitsbe­

werter, haben hierbei die Auf­

gabe, zu belegen, dass die Pro­

dukte und alle darin enthaltenen Inhaltsstoffe gesundheitlich un­

bedenklich sind.

Anspruchsvolle Aufgabe Die Sicherheitsbewerter müssen bei ihrer Beurteilung sehr viele unterschiedliche Aspekte be­

rücksichtigen, insbesondere unter welchen Bedingungen ein Produkt angewendet werden soll. So macht es einen Unter­

schied, ob ein Produkt nur kurz unter der Dusche auf die Haut aufgetragen und dann abgewa­

schen wird oder in Form einer Körperlotion für längere Zeit auf der Haut verbleibt. Die Ex­

perten achten dementsprechend auf die Einsatzkonzentratio­

nen der einzelnen Inhaltsstoffe, die Anwendungsdauer, Anwen­

dungshäufigkeit und den An­

wendungsort. Damit können auch Inhaltsstoffe, die zwar in ihrer reinen Form ein gewisses Gefahrenpotenzial aufweisen, durchaus in einer bestimmten Dosierung in einem kosmeti­

schen Produkt verwendet wer­

den. Schließlich gilt auch für Kosmetika der pharmakologi­

sche Grundsatz, dass die Dosie­

rung eines Stoffes ausschlagge­

bend dafür ist, ob die Substanz förderlich oder schädlich wirkt.

Unverträglichkeiten aus- schließen Die Hersteller be­

werten außerdem auch die Ver­

träglichkeit eines Produkts. So werden vor der Markteinfüh­

rung Studien zur Anwendung und Verträglichkeit an Pro­

banden durchgeführt. Es kann dabei aber nie ganz ausge­

schlossen werden, dass eine in­

dividuelle Unverträglichkeit wie zum Beispiel eine Allergie auf­

tritt. Es kommt jedoch nur sel­

ten vor: In Deutschland werden pro Jahr durchschnittlich 1,3 Fälle pro einer Million verkauf­

ter Produkte gezählt.

Darüber hinaus überprüfen die Sicherheitsbewerter auch, ob wichtige Anforderungen zur Kennzeichnung erfüllt sind, zum Beispiel, ob die Haltbarkeit der Produkte korrekt angegeben ist oder ob die Inhaltsstoffliste vollständig ist. Genauso wichtig ist die Prüfung, ob die Anwen­

dungs­ und Gebrauchshinweise klar und eindeutig sind, damit das Produkt vom Verbraucher sicher verwendet werden kann.

Umfassende Überwachung Auch nach der Markteinfüh­

rung überwachen die Kosme­

tikhersteller die Sicherheit der Produkte weiter. Zusätzlich kontrollieren die Behörden der Bundesländer. Die „Chemi­

schen und Veterinär­Untersu­

chungsämter“ der Länder sind hierfür zuständig und führen regelmäßig Betriebs­, Produkt­

und Dokumentationskontrollen durch, um die Sicherheit der Produkte kontinuierlich zu überprüfen. Wesentliche Er­

kenntnisse daraus fließen auf Bundesebene beim BVL (Bun­

desamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit) zu­

sammen.  n

Birgit Huber, IKW (Industrieverband Kosmetik und Waschmittel e.V.)

KOSMETIK

Sicherheit geht vor

© Kzenon / stock.adobe.com

Bevor ein neues Shampoo, eine Gesichtscreme oder Bodylotion

im Regal stehen, kommen die Produkte noch einmal auf den Prüfstand.

Was wird bewertet? Welche Anforderungen an die Produkte gibt es?

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