• Keine Ergebnisse gefunden

Das T-Rezept

N/A
N/A
Protected

Academic year: 2022

Aktie "Das T-Rezept"

Copied!
2
0
0

Wird geladen.... (Jetzt Volltext ansehen)

Volltext

(1)

T

halidomid und das struk- turverwandte Lenalido- mid sind seit April 2008 bzw. Juni 2007 zur kombi- nierten Behandlung des Multiplen Myeloms, einer Krebserkrankung des Knochenmarks, europaweit zugelas- sen. Darüber hinaus werden sie auf- grund ihrer antiinflammatorischen,

immunmodulatorischen und antian- giogenen Wirkung bei weiteren, nicht zugelassenen Indikationen an- gewendet (sog. Off-Label-Verwen- dung). Angesichts der von dieser Wirkstoffgruppe vor 50 Jahren aus- gelösten Contergan-Katastrophe wurden regulatorische Vorkehrungen getroffen, um zu verhindern, dass

aufgrund der fruchtschädigenden Wirkung dieser Wirkstoffe erneut Missbildungen bei Neugeborenen auftreten. Diese Maßnahmen sind in der Arzneimittelverschreibungsver- ordnung (§ 3a AMVV), der Apothe- kenbetriebsordnung (§ 17 Abs. 2b und 6b ApBetrO) und einer Be- kanntmachung des Bundesinsti- tuts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) vom 8. De- zember 2008 zu Lena- lidomid- und Thalido- mid-haltigen Arznei- mitteln niedergelegt und zwingend bei der Verschreibung durch den Arzt und bei der Abgabe durch Apothe- ken zu beachten.

Worauf hat der Arzt zu achten? Eine Ver- schreibung und Abgabe von Arzneimitteln mit den Wirkstoffen Thali- domid und Lenalido- mid darf nur auf ei- nem nummerierten, zweiteiligen, amtlichen Vordruck (Original und Durchschrift) des BfArM erfolgen. An- dere Arzneimittel dürfen auf dem sog. „T-Rezept“ – anders als bei Be- täubungsmittel-Rezepten – nicht verschrieben und beliefert werden.

Auch erhalten nur bestimmte Ärzte diese Sonderrezepte auf Anforde- rung. Sie müssen sachkundig im Umgang mit diesen Arzneimitteln sein, ihnen muss medizinisches In-

formationsmaterial zu den Wirk- stoffen vorliegen und sie müssen versichern, alle Sicherheitsmaß- nahmen bei der Verschreibung ein- zuhalten. Die T-Rezepte dürfen nicht übertragen werden, auch nicht im Vertretungsfall.

Das T-Rezept ähnelt Rezepten, für die die Verordnung zulasten der Gesetzlichen Krankenversicherung Anwendung findet. Gleichwohl gibt es Besonderheiten, die zu bedenken sind.

Auf dem amtlichen Vordruck sind folgende Angaben zwingend vor- gesehen:

k der Name und das Geburtsdatum des Patienten

k das Datum der Ausfertigung. Zu beachten ist, dass die Verschrei- bung lediglich bis zu sechs Tagen nach dem Tag ihrer Ausstellung gültig ist.

k der Arzt muss durch Ankreuzen des entsprechenden Feldes bestä- tigen, dass alle Sicherheitsbe- stimmungen eingehalten werden.

Er muss zudem bestätigen, dass dem Patienten das medizinische Informationsmaterial ausgehän- digt wurde. Fehlen diese Bestäti- gungsvermerke, wäre die Abgabe dieser Arzneimittel bedenklich und damit verboten!

k zudem muss der Arzt durch An- kreuzen der entsprechenden Fel- der auf dem Rezept erklären, ob das Arzneimittel „In-Label“, also im Rahmen der zugelassenen Anwendungsgebiete, oder „Off- Label“, außerhalb der zugelas - senen Anwendungsgebiete, ver-

PRAXIS POLITIK

72 DIE PTA IN DER APOTHEKE | März 2011

Das T-Rezept

Für Arzneimittel, die Thalidomid oder Lenalidomid enthalten, gelten höchstmögliche Sicherheitsvorkehrungen. Sie dürfen nur auf einem Sonderrezept abgegeben werden.

Weitere Besonderheiten sind strikt zu beachten.

© Athanasia Nomikou / www.fotolia.com

(2)

wendet wird. Apotheken haben auf die Vollständigkeit der Anga- ben zu achten. Drei der vier Käst- chen auf dem T-Rezept müssen also angekreuzt sein.

k die Bezeichnung, Darreichungs- form und Menge des Fertigarz- neimittels inkl. der Wirkstärke müssen angegeben sein. Vor der Abgabe ist zu prüfen, ob die Höchstmenge der verordneten Arzneimittel je Verschreibung für Frauen im gebärfähigen Alter den Bedarf von vier Wochen, an- sonsten von zwölf Wochen nicht übersteigt.

k der Name, die Berufsbezeichnung und die Anschrift der verschrei- benden ärztlichen Person dürfen nicht fehlen.

k das T-Rezept muss eigenhän- dig von der verschreibenden ärztlichen Person unterschrieben sein.

Was ist in der Apotheke zu be- achten? T-Rezepte sind selbstver- ständlich wie auch andere Ver- schreibungen in der Apotheke auf erkennbare Irrtümer hin zu überprü- fen. Zu Verrechnungs- und Auswer- tungszwecken sind in den speziellen Feldern das Abgabedatum in der Apotheke, die Pharmazentralnum- mer, die Anzahl der Packungen und die Apotheken-Nummer anzugeben.

Die T-Rezept-Durchschriften (Teil II) sind zudem von den Apotheken zu statistischen Zwecken vierteljähr- lich an das BfArM zu übermitteln.

Darüber hinaus ist die Abgabe von Arzneimitteln auf T-Rezept in der Apotheke mit zusätzlichem Do- kumentationsaufwand verbunden.

Beim Erwerb und der Abgabe sind die Bezeichnung des Fertigarznei- mittels, die Menge, Datum sowie Name und Anschrift des Lieferan- ten, des verschreibenden Arztes und des Versicherten aufzuzeichnen.

Die Dokumentationspflichten gelten auch für die entsprechenden Wirk- stoffe. Ein Versand solcher Arznei- mittel ist in der Apothekenbe- triebsordnung ausdrücklich unter- sagt.

p

Dr. Michael Binger, Hessisches Sozialministerium

Referenzen

ÄHNLICHE DOKUMENTE

Bescheinigung der Prüfungsstelle gem. (Monat

Imnovid ® ist in Kombination mit Dexamethason indiziert für die Behandlung des rezidivierten oder refraktären multiplen Myeloms bei erwachsenen Patienten, die mindestens zwei

Nichttragen eines medizinischen Mund- Nasen-Schutzes des Reisenden, ohne dass eine Ausnahme vorliegt. Reisender

Beson- ders kritisiert wird, dass wegen der Exterritorialität die europäischen Standards für Asylverfahren und für den Rechtsschutz nicht gesichert werden können.. Dies können

1 Durchführung oder Betreiben einer Veranstaltung, eines Angebots oder einer Einrichtung nach dem freiwilligen 2-G- Plus-Zugangsmodell, ohne dass.. ausschließlich die in §

The gated EXTENSION port mode, when selected by switch S8, allows selective transmission of data from the keyboard, in Half-Duplex mode, or the communication line through

– ausgenommen Beclometasondipropionat zur intranasalen Anwendung bei Erwachsenen zur symptomatischen Behandlung der saisonalen allergischen Rhinitis, nach der Erstdiagnose

(6) Kann ein Apothekenleiter seiner Verpflichtung nach Absatz 5 Satz 1 nicht nachkommen, kann er sich von einem Apothekerassistenten oder Pharmazieingenieur vertreten lassen,