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INTERPELLATION Christian Heim betr. Baustelleninstallation für die Überbau- ung Bosenhalde

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Academic year: 2022

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10-14.583

www.riehen.ch

INTERPELLATION Christian Heim betr. Baustelleninstallation für die Überbau- ung Bosenhalde

Wortlaut:

„Gemäss publiziertem Baustellenkonzept für die Überbauung Bosenhalde soll auf dem in der Zone 2a liegenden, aber bisher unbebauten Gebiet „Fuchsweg“ der wesentliche Teil der Baustelleninstallation eingerichtet werden. Geplant sind u.a. 32 Parkplätze, eine bis zu 8 Meter breite provisorische Baupiste sowie eine aus 12 Containern bestehende dop- pelstöcklige Containersiedlung.

Da das dabei von der Bauherrschaft beanspruchte Land der Einwohnergemeinde Riehen gehört, bitte ich den Gemeinderat um die Beantwortung folgender Fragen:

1. Gibt es bestehende Pachtverträge für die betroffenen Parzellen? Wenn ja, wer ist/sind der/die Pächter?

2. Wurden allfällige Pächter über das Vorhaben vorgängig informiert?

3. Wird von der Bauherrschaft für die Inanspruchnahme des Areals eine Entschädigung geleistet? Wenn ja, wie hoch fällt diese Entschädigung für die gesamte, rund 3-jährige Bauzeit aus und wem kommt sie zu Gute (Pächter)?

4. Muss aufgrund des zunehmenden Drucks, unbebautes Land im Siedlungsgebiet zu überbauen, damit gerechnet werden, dass das in bester Bauzone liegende Areal nach Abschluss der Bauarbeiten an der Bosenhalde ebenfalls überbaut wird und somit die leidgeplagte Anwohnerschaft und das gesamte Quartier Riehen Nord über weitere Jahre hinaus mit Baulärm und Zusatzverkehr belastet wird? Gibt es einen Zeitplan für die Entwicklung des Gebietes „Fuchsweg“?“

Eingegangen: 18. März 2011

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Sitzung des Einwohnerrats vom 30. März 2011

www.riehen.ch

Reg. Nr. 1.3.1.11 Nr. 10-14.583.1

Interpellation Christian Heim betreffend Baustelleninstallation für die Überbauung Bosenhalde

Der Gemeinderat nimmt zu den Fragen wie folgt Stellung:

1. Gibt es bestehende Pachtverträge für die betroffenen Parzellen? Wenn ja, wer ist/sind der/die Pächter?

Für die beiden grösseren Parzellen RF 114 und RF 129 bestehen Pachtverträge mit dem Landwirt Markus Fischer. Beide Pachtverträge laufen seit dem 1. April 2005. Für die kleine Parzelle F 662 existiert kein Pachtvertrag. Sie wurde jedoch in mündlicher Absprache und ohne Entgelt dem Riehener Einwohner Stefan Suter seit 2003 als Schafweide zur Verfügung gestellt.

2. Wurden allfällige Pächter über das Vorhaben vorgängig informiert?

Die Bauherrschaft - die Avadis Anlagestiftung - hat am 23. Juni 2010, also noch vor der Bau- eingabe, mit dem Pächter ein Vorgespräch geführt. Mit dem Besitzer der Schafe wurde of- fenbar noch kein Kontakt aufgenommen.

3. Wird von der Bauherrschaft für die Inanspruchnahme des Areals eine Entschädigung geleistet? Wenn ja, wie hoch fällt diese Entschädigung für die gesamte, rund 3-jährige Bauzeit aus und wem kommt sie zu Gute (Pächter)?

Die Avadis Anlagestiftung hat in Aussicht gestellt, die beiden Betroffenen während der Bau- zeit für die Inanspruchnahme des Landes angemessen zu entschädigen. Die Beträge sind dem Gemeinderat noch nicht bekannt. Vor Baubeginn hat die Bauherrschaft dem Gemein- derat eine entsprechende Vereinbarung beizubringen.

4. Muss aufgrund des zunehmenden Drucks, unbebautes Land im Siedlungsgebiet zu überbauen, damit gerechnet werden, dass das in bester Bauzone liegende Areal nach Abschluss der Bauarbeiten an der Bosenhalde ebenfalls überbaut wird und somit die leidgeplagte Anwohnerschaft und das gesamte Quartier Riehen Nord über weitere Jah- re hinaus mit Baulärm und Zusatzverkehr belastet wird? Gibt es einen Zeitplan für die Entwicklung des Gebietes „Fuchsweg“?“

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Seite 2 Es bestehen noch keine Bauprojekte für die erwähnten Parzellen. Zurzeit stehen andere Parzellen für eine Arealentwicklung im Fokus der Gemeinde. Ein Zeitplan für die Entwick- lung des Gebiets „Fuchsweg“ besteht noch nicht. Die an bester Lage liegenden Bauparzel- len werden aber sinnvollerweise zu gegebener Zeit der Wohnraumnutzung zugeführt wer- den.

Riehen, 29. März 2011

Gemeinderat Riehen

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