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INTERPELLATION Christian Heim betr. Kommunikationskonzept

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Academic year: 2022

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10-14.600

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INTERPELLATION Christian Heim betr. Kommunikationskonzept

Wortlaut:

„Gemäss Medienmitteilung vom 15. April 2011 mit dem Titel „Die Kommunikation wird ge- stärkt“ hat der Gemeinderat ein neues Kommunikationskonzept vorgestellt.

Gleichzeitig wird die Ausschreibung einer 60% Stelle eines/r Kommunikationsverantwortli- chen angekündigt.

Die Lektüre des Papiers ergibt allerdings nicht viel Neues. Auf den 31 Seiten des Konzepts befindet sich im Wesentlichen eine Auflistung des Status quo. Dieser wird lediglich mit den rechtlichen Grundlagen, einer Erklärung der Rechte und Pflichten der Journalisten sowie einigen Checklisten ergänzt. Deshalb bitte ich den Gemeinderat um die Beantwortung fol- gender Fragen:

1. Welche neuen Aufgaben werden von dem/der Kommunikationsverantwortlichen vor- genommen und welche Aufgaben von der bisher für die Kommunikation verantwortli- chen Person übernommen?

2. Teilt der Gemeinderat die Auffassung, dass bei Wegfall eines wesentlichen Aufga- benbereiches, das entsprechende Pflichtenheft zwingend angepasst werden muss?

3. Wird im konkreten Fall eine Anpassung vorgenommen? Wenn ja, hat diese eine lohnrelevante Auswirkung? Wenn nein, weshalb nicht?

4. Wie hoch sind die Mehrkosten, die durch die Schaffung der neuen Stelle des/der Kommunikationsverantwortlichen pro Jahr entstehen?“

Eingegangen: 20. Mai 2011

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Sitzung des Einwohnerrats vom 25. Mai 2011

Reg. Nr. 1.3.1.11 Nr. 10-14.600.1

Interpellation Christian Heim betreffend Kommunikationskonzept

Gute Kommunikation der Behörden gegenüber der Bevölkerung ist entscheidend wichtig für das Funktionieren eines demokratisch organisierten Gemeinwesens. Gute interne Kommunikation ist entscheidend wichtig für das Funktionieren einer Gemein- deverwaltung mit dezentralen Strukturen und inzwischen insgesamt gegen 400 Mitar- beitenden. Dass eine Stadt in der Grösse von Riehen bislang ohne professionelle Kommunikationsstelle auskam, war nur möglich, weil die Mitglieder der Gemeinderats selber auf gute Kommunikation bedacht sind und die Kommunikationsaufgaben in der Verwaltung breit verteilt sind - auf die Verwaltungsleitung, die Abteilungsleitenden und weitere Fachmitarbeitende.

Kommunikation als Nebenaufgabe? Eine optimale Lösung kann das nicht sein. Mit der künftigen Kommunikationsfachstelle wird mehr Struktur, mehr Qualität in der Kommu- nikation möglich sein - nach aussen und nach innen. So kann den Kommunikations- grundsätzen nachgelebt werden, wie sie der Gemeinderat im Kommunikationskonzept vom April d.J. formuliert hat: koordinierte, proaktive, empfängergerechte, kontinuierli- che, attraktive Kommunikation - mit passenden und durchaus auch neuen, sich ergän- zenden Instrumenten.

Das in den vergangenen Monaten erarbeitete Kommunikationskonzept ist dazu eine wertvolle Grundlage. Es schafft ein gemeinsames Verständnis der Kommunikations- aufgaben und dient Gemeinderat und Geschäftsleitung als Leitfaden. Gleichzeitig leitet sich daraus das Aufgabenportefeuille der Kommunikationsfachstelle ab. Wenn der Interpellant notiert, die Lektüre des Papiers ergebe für ihn nicht viel Neues, dann ist es seine Sichtweise.

Der Gemeinderat beantwortet die Fragen wie folgt:

1. Welche neuen Aufgaben werden von dem/der Kommunikationsverantwortlichen vorgenommen und welche Aufgaben von der bisher für die Kommunikation ver- antwortlichen Person übernommen?

Es gab bisher, wie erwähnt, nicht eine, für die Kommunikation verantwortliche Person.

Zwar ist der Stellvertreter des Gemeindeverwalters „querbeet“ auch im operativen Be- reich der Kommunikation tätig - mehr als die anderen Abteilungsleitenden. Seine Hauptaufgaben sind aber die Leitung einer Verwaltungsabteilung, die Rolle als Sekre- tär des Gemeinderats sowie die Zuständigkeit für die Produktgruppe Publikums- und Behördendienste, einschliesslich das Produkt Information und Gemeindemarketing.

Sinnvollerweise wird es zu gewissen Aufgabenverschiebungen zur neuen Kommuni- kationsfachstelle kommen. Dies gilt auch für den Gemeindeverwalter, der sich neben strategischen Kommunikationsaufgaben z.B. auch mit der redaktionellen Bearbeitung von Medienbulletins oder Personalinformationen u.ä. befasst.

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Seite 2 Es geht bei der Schaffung der neuen Funktion aber bei Weitem nicht bloss um Aufga- benverschiebungen. Vielmehr soll die Kommunikationsarbeit der Gemeinde künftig stärkere Konturen erhalten, präsenter sein - auch mit neuen Instrumenten, so z.B. mit kontinuierlichen Informationen aus der Arbeit des Gemeinderats, einem elektronischen Newsletter für die interessierte Bevölkerung zu aktuellen Themen u.a.m. Das Kommu- nikationskonzept gibt darüber Auskunft.

2. Teilt der Gemeinderat die Auffassung, dass bei Wegfall eines wesentlichen Auf- gabenbereiches, das entsprechende Pflichtenheft zwingend angepasst werden muss?

3. Wird im konkreten Fall eine Anpassung vorgenommen? Wenn ja, hat diese eine lohnrelevante Auswirkung? Wenn nein, weshalb nicht?

Richtig ist, dass die neue Stabstelle, bekleidet durch eine Kommunikationsfachfrau mit einem Teilzeitpensum von 60%, zu neuen Möglichkeiten und damit auch zu Anpas- sungen der Arbeitsabläufe führen wird. Die Professionalisierung der Kommunikations- arbeit wird indessen nicht zu einem Wegfall eines wesentlichen Aufgabenbereichs eines Abteilungsleiters führen, wie der Interpellant annimmt. Eine gewisse Entlastun- gen von operativen Aufgaben dürfte zwar eintreten, aber an den Kernaufgaben, wel- che für das Lohnniveau massgeblich sind, ändert sich nichts - im Gegenteil: Proaktive- re Kommunikation bedeutet auch zusätzliche Arbeit für die inhaltliche Aufbereitung.

Und diese Aufgabe bleibt weiterhin bei den Fachspezialisten der Verwaltung.

4. Wie hoch sind die Mehrkosten, die durch die Schaffung der neuen Stelle des/der Kommunikationsverantwortlichen pro Jahr entstehen?

Die Professionalisierung der Kommunikationsarbeit führt - einschliesslich Sozialleis- tungen der Arbeitgeberin - zu zusätzlichen Personalkosten in der Grössenordnung von 100‘000 Franken pro Jahr. Die Kosten sind im Politikplan 2011 - 2014 bereits berück- sichtigt.

Riehen, 24. Mai 2011

Gemeinderat Riehen

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