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INTERPELLATION Christian Burri betr. Begegnungszonen Wortlaut:

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10-14.545

Eingegangen: 5. November 2010 www.riehen.ch

INTERPELLATION Christian Burri betr. Begegnungszonen Wortlaut:

„In Riehen bestehen z.Z. 12 gut funktionierende Begegnungszonen mit hoher Akzeptanz in der Bevölkerung.

Zahlreiche Gespräche, Anregungen und Anfragen aus verschiedenen Quartieren sowie die aktuell laufenden Gesuche und Projekte an der Niederholzstrasse, der Fürfelderstrasse so- wie am Untern Schellenberg zeigen das rege Interesse vieler Riehener, „ihre“ Strasse ver- kehrsberuhigter, dadurch sicherer, und vor allem für Kinder und alte Menschen attraktiver und lebensfreundlicher zu gestalten.

Diese Wünsche der Bevölkerung sollten die politischen Behörden der Gemeinde positiv auf- nehmen und den Interessierten den heute beschwerlichen Bewilligungsprozess erleichtern.

Der Unterzeichnende bittet deshalb den Gemeinderat um die Beantwortung folgender Fra- gen:

1. Steht der heutige Gemeinderat noch hinter dem Begegnungszonenkonzept der Ge- meinde?

(www.riehen.ch/dl.php/de/4c51476c6340b/Begegnungszonen_Konzept.pdf)

2. Gemäss diesem Begegnungskonzept müssen 80% der Anwohner und Hauseigen- tümer einer Strasse der Einrichtung einer Begegnungszone zustimmen, damit der Gemeinderat auf ein solches Projekt eintritt. Weshalb hat der Gemeinderat eine so hohe Hürde eingerichtet?

3. An einigen Strassenabschnitten, die sich der Gemeinderat als Begegnungszonen vorstellen kann, liegen Schuleinrichtungen (z.B. Niederholzstrasse, Langenlänge- weg). Müssen hier nebst den Anwohnenden resp. Hausbesitzenden auch die Schü- lerInnen, LehrerInnen, Schulleitungen und Schulträger ihre Zustimmung zur Umges- taltung geben?

4. Weshalb verlangt der Gemeinderat neben der Zustimmung der Anwohnenden auch die Zustimmung der Liegenschaftsbesitzenden? Teilweise sind diese auch Anwoh- ner, teilweise haben sie ihren Wohnsitz ausserhalb der Gemeinde, oder gar im Aus- land. Sie sind somit schwer erreichbar und lassen sich durch Liegenschaftsverwal- tungen vertreten, die keinen persönlichen Bezug oder Interesse zur betreffenden Strasse haben.

5. Ist der Gemeinderat bereit, die prohibitiv hohe Zustimmungsrate für eine Umgestal- tung einer Strasse zu einer Begegnungszone zu senken, in dem er den Kreis der Zustimmenden verändert und/oder die Prozentzahl auf 66 2/3 senkt?

6. Ist der Gemeinderat bereit, einen Leitfaden zu verfassen und diesen auf die Home- page der Gemeinde zu stellen? Darin könnten die an einem solchen Projekt Interes- sierten ersehen, wie sie vorgehen müssen, wenn sie eine Begegnungszone anstre- ben möchten.“

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Sitzung des Einwohnerrats vom 24. November 2010

Reg. Nr. 1.3.1.11 Nr. 10-14.545.1

Interpellation Christian Burri-Fey betreffend Begegnungszonen

Einleitung

Wie der Interpellant richtig feststellt, besteht seitens der Bevölkerung vermehrt der Wunsch, die „eigene“ Strasse verkehrsberuhigter zu machen. Aufgrund solcher Wün- sche wurden bereits seit 2002 anhand von Richtlinien 12 Strassen als Begegnungszo- nen signalisiert und teilweise auch möbliert. Die Erfahrungen haben gezeigt, dass die Initiantinnen und Initianten einer Begegnungszone hauptsächlich Eltern mit jüngeren Kindern sind, welche sich zum Spielen auf der Strasse aufhalten. Ende 2009 hat der Gemeinderat dann ein eigentliches Konzept zur Einführung von Begegnungszonen genehmigt und anfangs 2010 öffentlich bekannt gemacht. Neben den bereits beste- henden Begegnungszonen, welche nach und nach auch einheitlich gestaltet werden sollen, sind seither Initiativen für vier zusätzliche Strassen am Laufen: Jeweils ein Ab- schnitt der Niederholzstrasse und Unterm Schellenberg sowie die Weizenstrasse und Fürfelderstrasse.

Die einzelnen Fragen können wie folgt beantwortet werden:

1. Steht der heutige Gemeinderat noch hinter dem Begegnungszonenkonzept der Gemeinde?

Der Gemeinderat steht hinter dem beschlossenen Konzept. Die Erfahrungen mit der Planung und Realisierung der gemäss Konzept erarbeiteten Begegnungszonen wer- den zeigen, ob allenfalls Anpassungen am Konzept vorgenommen werden müssen.

2. Gemäss Konzept müssen 80 % der Anwohner und Hauseigentümer einer Strasse der Einrichtung einer Begegnungszone zustimmen, damit der Gemeinderat auf ein solches Projekt eintritt. Weshalb hat der Gemeinderat eine so hohe Hürde eingerichtet?

Die 80-%-Zustimmungsrate wurde aufgrund von gemachten Erfahrungen in Basel fest- gelegt und von der Gemeinde Riehen übernommen. Mit dem hohen Anteil an Zustim- mung soll vermieden werden, dass unter den Anwohnerinnen und Anwohnern Un- stimmigkeiten entstehen. Bei 80 % Zustimmung kann davon ausgegangen werden, dass die neue Signalisation und Umgestaltung von der Anwohnerschaft auch wirklich mitgetragen wird.

www.riehen.ch

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Seite 2 3. An einigen Strassenabschnitten, die sich der Gemeinderat als Begegnungszonen vorstellen kann, liegen Schuleinrichtungen (z.B. Niederholzstrasse, Langenlänge- weg). Müssen hier nebst dem Anwohnenden, resp. Hausbesitzenden auch Schü- lerInnen, LehrerInnen, Schulleitungen und Schulträger ihre Zustimmung zur Um- gestaltung geben?

Im Gegensatz zu Strassen in reinen Wohngebieten kann bei Strassen an Schulanla- gen die Initiative für eine Begegnungszone auch von der Schulleitung (mit Lehrer- schaft) und der Verwaltung ausgehen. Eine Befragung von Schülerinnen und Schülern ist nicht vorgesehen.

4. Weshalb verlangt der Gemeinderat neben der Zustimmung der Anwohnenden auch die Zustimmung der Liegenschaftsbesitzenden? Teilweise sind diese auch Anwohner, teilweise haben sie ihren Wohnsitz ausserhalb der Gemeinde, oder gar im Ausland. Sie sind somit schwer erreichbar und lassen sich durch Liegen- schaftsverwaltungen vertreten, die keinen Bezug oder Interesse zur betreffenden Strasse haben.

Tatsächlich gibt es die uninteressierten Liegenschaftsbesitzerinnen und -besitzer oder Verwaltungen, welche keinen Bezug zur Strasse haben. Diese können sich auch der Stimmabgabe enthalten (was auch meistens geschieht). Es werden nur die Anzahl der Rückantworten in die Abstimmung einbezogen. Es gibt aber auch die interessierten Liegenschaftseigentümerinnen und -eigentümer, welchen der Gemeinderat das Recht für eine Stimmabgabe für ihre Liegenschaft an der Strasse zugestehen wollte.

5. Ist der Gemeinderat bereit, die prohibitiv hohe Zustimmungsrate für eine Umge- staltung einer Strasse zu einer Begegnungszone zu senken, in dem er den Kreis der Zustimmenden verändert und/oder die Prozentzahl auf 66 2/3 senkt?

Wie oben bereits erläutert, möchte der Gemeinderat bewusst einen hohen Zustim- mungsanteil für die Einführung einer Begegnungszone. Damit wird sichergestellt, dass in der Planungs- wie auch Betriebsphase keine Unstimmigkeiten unter den Anwoh- nenden aufkommen.

6. Ist der Gemeinderat bereit, einen Leitfaden zu verfassen und diesen auf die Ho- mepage der Gemeinde zu stellen? Darin könnten die an einem solchen Projekt In- teressierten ersehen, wie sie vorgehen müssen, wenn sie eine Begegnungszone anstreben möchten.

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Seite 3 Das im Internet aufgeschaltete Konzept enthält diesen Vorgehensplan mit einem Bei- spiel.

Riehen, 23. November 2010

Gemeinderat Riehen

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