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INTERPELLATION Thomas Zangger betreffend Begegnungszone Rebenstrasse

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INTERPELLATION Thomas Zangger betreffend Begegnungszone Rebenstrasse

Wortlaut:

„Damit eine Quartierstrasse Begegnungszone werden kann, muss sie bestimmte Kriterien erfüllen. Damit eine Begegnungszone erhalten bleibt, muss sie alle 5 Jahre mittels schriftli- cher Anwohnerbefragung wiederum von 80% der Befragten befürwortet werden.

Die Begegnungszone Rebenstrasse wurde auf Begehren der Anwohnerschaft (bereits eini- ge Jahre vor dem Inkrafttreten des Konzepts der Gemeinde) eingerichtet, hat bei der An- wohnerbefragung Ende 2011 die Zustimmung von 80% jedoch nicht mehr erreicht.

Die Rebenstrasse grenzt an die heutige OS und spätere Primarschule Burgstrasse, weshalb die Rebenstrasse bereits jetzt, aber besonders auch in Zukunft intensiv als Schulweg ge- nutzt wird.

Im aktuellen Übersichtsplan der Begegnungszonen vom Februar 2012 ist ersichtlich, dass eine Begegnungszone im oberen Teil der Rebenstrasse (direkt angrenzend ans Schulhaus Burgstrasse) geplant ist. Dies würde bedeuten, dass die ehemalige Begegnungszone auf- gehoben, inskünftig aber auf einem anderen Abschnitt derselben Strasse eingerichtet wird.

Fragen: Das Beispiel Rebenstrasse wirft nun verschiedene Fragen puncto Umsetzung der Anwohnerpartizipation auf. Ich bitte den Gemeinderat um Beantwortung:

1. Wie wird die zu befragende Anwohnerschaft definiert? Lauf Auskunft von Herrn Wälchli werden alle Anwohner und Hausbesitzer des betreffenden Strassenab- schnitts schriftlich befragt. Im Falle der Rebenstrasse wurden jedoch auch Personen in der Cagliostrostrasse und die Mieter der an die Rebenstrasse grenzenden Woh- nungen der Überbauung Glögglihof befragt.

2. Die Begegnungszonen werden zu Recht nur mit grossmehrheitlichem Einverständnis der Anwohnerschaft eingerichtet. Aber welche rechtlichen Grundlagen und gemein- derätlichen Begründungen gibt es, die Aufrechterhaltung der umgesetzten Begeg- nungszonen bereits schon nach 5 Jahren zu überprüfen?

3. Die Gemeinde Riehen engagiert sich für die Sicherheit der Kinder auf dem Schul- weg. Wäre es nicht im Interesse der Gemeinde, mindestens die Begegnungszonen in der Nähe von Schulen und Freizeitanlagen vom 5-jährlichen Abstimmungsmodus zu befreien?

Für die Beantwortung dieser Fragen bedanke ich mich.“

Eingegangen: 19. April 2012

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