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INTERPELLATION Christian Heim betr. Nachtfahrverbot an der Schützengasse Wortlaut:

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10-14.501

www.riehen.ch

INTERPELLATION Christian Heim betr. Nachtfahrverbot an der Schützengasse Wortlaut:

„Anlässlich der Einwohnerratssitzung vom 28. April 2010 hat der Gemeinderat im Zusam- menhang mit der geplanten Parkraumbewirtschaftung auch eine Neubeurteilung des Nacht- fahrverbotes an der Schützengasse angekündigt. Da das Gemeindespital seit Anfang Jahr seinen Betrieb eingestellt hat, bitte ich den Gemeinderat um die Beantwortung folgender Fragen:

1. Welches sind die Voraussetzungen, damit eine Strasse mit einem Nachtfahrverbot belegt werden kann und welche Behörde ist für die Riehener Gemeindestrassen zu- ständig?

2. Teilt der Gemeinderat die Auffassung, dass das bestehende Nachtfahrverbot an der Schützengasse so schnell wie möglich aufzuheben ist, da mit dem Verzicht auf eine Weiterführung des Gemeindespitals das Nachtfahrverbot seit Anfang Jahr eigentlich nicht mehr legitim ist?

3. Wurde die Einhaltung des Nachtfahrverbotes seit der Schliessung des Gemeindespi- tals überhaupt noch geprüft?

4. Bis wann kann mit der Entfernung der entsprechenden Verbotssignale an der Schüt- zengasse gerechnet werden?

5. Muss bis zu diesem Zeitpunkt noch mit einer Durchsetzung des Nachtfahrverbots und somit mit einer Busse gerechnet werden, wenn die Schützengasse während der Sperrzeiten durchfahren wird?

6. Sind in Riehen neue Nachtfahrverbote geplant?“

Eingegangen: 12. Mai 2010

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Sitzung des Einwohnerrats vom 26. Mai 2010

Reg. Nr. 1.3.1.11 Nr. 10-14.501.1

Interpellation Christian Heim betreffend Nachtfahrverbot an der Schützen- gasse

Der Gemeinderat beantwortet die Interpellation wie folgt:

Wie der Interpellant richtig feststellt, hat der Gemeinderat die Funktion des Nachtfahr- verbots in der Schützengasse nach Schliessung des Gemeindespitals neu beurteilt.

Der Gemeinderat kommt dabei zum Schluss, dass mit dem Einbezug der Schützen- gasse in die Tempo-30-Zone und mit der Reduktion des stationären Bettentrakts an der Schützengasse per Ende 2009 die Begründungen für ein Nachfahrverbot in der Schützengasse entfallen sind. Dazu kommt die Feststellung, dass die Achse Schüt- zengasse - Eisenbahnweg - Grenzacherweg an den typischen Tagesspitzen morgens, mittags und abends stark verkehrsbelastet ist. In den übrigen Zeiten, insbesondere auch nachts ab 22.00 Uhr, ist die Belastung gering.

Die einzelnen Fragen können wie folgt beantwortet werden:

1. Welches sind die Voraussetzungen, damit eine Strasse mit einem Nachtfahrver- bot belegt werden kann und welche Behörde ist für die Riehener Gemeindestras- sen zuständig?

Für die Einführung von Nachtfahrverboten gilt als Voraussetzung die Ruhebedürftig- keit der Bevölkerung. Es gibt aber nur in speziellen Ausnahmefällen Nachtfahrverbote.

Auf Bundesebene wurde das Nacht- und Sonntagsfahrverbot für schwere Motorfahr- zeuge (LKW) eingeführt. Oft bestehen auch bei Spitälern, wie dies auch beim ehema- ligen Gemeindespital in Riehen aufgrund einer besonderen Ruhebedürftigkeit der Fall war, entsprechende Nachtfahrverbote. In Riehen ist die zuständige Behörde der Ge- meinderat mit seiner Verwaltung (Abteilung Tiefbau und Verkehr).

2. Teilt der Gemeinderat die Auffassung, dass das bestehende Nachtfahrverbot an der Schützengasse so schnell wie möglich aufzuheben ist, da mit dem Verzicht auf eine Weiterführung des Gemeindespitals das Nachtfahrverbot seit Anfang Jahr eigentlich nicht mehr legitim ist?

Der Gemeinderat teilt die Auffassung, dass seit Anfang Jahr der Grund für das Nacht- fahrverbot grösstenteils weggefallen ist. Die Situation wurde dann in der Folge neu beurteilt. Aufgrund dieser Beurteilung hat der Gemeinderat entschieden, das Verbot aufzuheben.

www.riehen.ch

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Seite 2 3. Wurde die Einhaltung des Nachtfahrverbotes seit der Schliessung des Gemeinde- spitals überhaupt noch überprüft?

Ein verfügtes und publiziertes Verkehrssignal im öffentlichen Raum ist rechtlich bin- dend. Die Einhaltung wird von der Polizei überprüft.

4. Bis wann kann mit der Entfernung der entsprechenden Verbotssignale gerechnet werden?

Die Signale werden demnächst entfernt.

5. Muss bis zu diesem Zeitpunkt noch mit einer Durchsetzung des Nachtfahrverbo- tes und somit mit einer Busse gerechnet werden, wenn die Schützengasse wäh- rend den Sperrzeiten durchfahren wird?

Die Signale gelten bis zu deren Abdeckung oder Entfernung (siehe auch Punkt 3).

6. Sind in Riehen neue Nachtfahrverbote geplant?

In Riehen gibt es keine Begründungen für neue Nachtfahrverbote.

Riehen, 25. Mai 2010

Gemeinderat Riehen

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