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Parlamentarischer Vorstoss M

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Academic year: 2022

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Kanton Bern Canton de Berne

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Letzte Bearbeitung: 27.09.2018 / Version: 4 / Dok.-Nr.: 173697 / Geschäftsnummer: 2018.RRGR.573 Seite 1 von 2 Nicht klassifiziert

04|00|K|12

Parlamentarischer Vorstoss

Vorstoss-Nr.: 207-2018

Vorstossart: Motion

Richtlinienmotion:

Geschäftsnummer: 2018.RRGR.573 Eingereicht am: 10.09.2018 Fraktionsvorstoss: Nein Kommissionsvorstoss: Nein

Eingereicht von: Schneider (Biel/Bienne, SVP) (Sprecher/in) Müller (Orvin, SVP)

Baumann-Berger (Münsingen, EDU)

Geissbühler-Strupler (Herrenschwanden, SVP) Weitere Unterschriften: 1

Dringlichkeit verlangt: Nein Dringlichkeit gewährt:

RRB-Nr.: vom

Direktion: Staatskanzlei Klassifizierung: Nicht klassifiziert Antrag Regierungsrat:

Abschaffung der kantonalen Fachstelle für Gleichstellung!

Der Regierungsrat wird beauftragt, dafür zu sorgen, dass die kantonale Fachstelle für Gleichstel- lung abgeschafft wird.

Begründung:

Die Gleichstellung von Frau und Mann ist heute verfassungsrechtlich und gesetzlich garantiert.

Junge Frauen arbeiten heute ganz selbstverständlich in «klassischen Männerberufen» wie zum Beispiel im Bausektor. Ebenfalls übernehmen sie immer mehr Verantwortung in Kaderpositionen in der Verwaltung und in der Privatwirtschaft. Im Gegensatz zu unseren Müttern und Grossmüt- tern kennt die junge Generation heute keinen «Kampf der Geschlechter» mehr. Für sie ist die Gleichstellung gelebter Alltag. Auf den Weltfrauentag vom 8. März angesprochen, sagen viele junge Frauen, dass sie sich gegenüber Männern nicht benachteiligt fühlen.

Dieser Erfolg belegt, dass es heute keine Förderprojekte bzw. kein Gleichstellungsbüro zur Gleichstellung mehr braucht. Zudem führt der Bund ein Gleichstellungsbüro bzw. eine Fachstelle für die Gleichstellung von Frauen und Männern. Eine kantonale Fachstelle für die Gleichstellung ist daher nicht nötig.

Verteiler

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Kanton Bern

Letzte Bearbeitung: 27.09.2018 / Version: 4 / Dok.-Nr.: 173697 / Geschäftsnummer: 2018.RRGR.573 Seite 2 von 2 Nicht klassifiziert

 Grosser Rat

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