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Vortrag von Frau Prof. Dr. Renate Schepker: Erwartungen an das neue Entgeltsystem aus Sicht der Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie

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Academic year: 2022

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(1)

Erwartungen an das neue Entgeltsystem

aus Sicht der Kinder- und

Jugendpsychiatrie und -psychotherapie

Renate Schepker Vorstand DGKJP

Berlin BPtK Symposium 23.6.2016

(2)

Spezifika der KJPP besser abbilden als aktuell

Strukturmerkmale ins Budget wie:

- Stationsgrößen

- Dezentralität (kleine Tageskliniken mit höherem Logistikaufwand)

- Notfall- und Krisenaufkommen - Bereitschaftsdienststruktur

- Schule für Kranke zu unterhalten Benennung des Fachgebietes

(3)

Personalstandards ins Budget

• Aufsichtspflicht 24 h/7d gewährleisten

• Ausreichend Personal für verkürzte VD und vermehrte Krisenaufnahmen

• Qualifiziertes Personal ohne Hilfskräfte

• Gegenfinanzierung von Tarifsteigerungen – KJPP ist hier mit höherer Personalquote besonders sensibel

Hier Verbindlichkeit erforderlich

(4)

Vorgaben lt Psych-PV

verbessern (Krisen / Therapie)

Vorgaben in Minuten KJ2; je Woche vollstationär

(38,5 Std. Woche, 5 Patienten x 2 = Station; ohne Oberärzte)

• Psychotherapie ärztlich: je Patient

= 40‘ Eth + 30‘ Fth + 6‘ Krise + 12‘ Gruppe + 3‘ Elterngruppe / Woche

• Psychotherapie Psychologen: je Patient

= 40‘ Eth + 30‘ Fth + 3‘ Krise + 12‘ Gruppe

(5)

Reformstau beheben

§ 64b SGB V: Modellvorhaben spezifisch für die KJPP bisher nur an 3 Standorten

umgesetzt – 16 sollten es lt. Gesetz sein (Problem Kontrahierungszwang)

JETZT: Ermöglichung

sektorenübergreifender Behandlung durch

Änderung im § 39 SGBV und § 115a SGBV

(6)

ABER:

• Beschränkung auf stationsäquivalent analog vollstationär und perakut ist an Erwachsenen Langzeitpatienten

ausgerichtet – für Kinder auch teilstationr äquivalent und ausphasend erforderlich

• Zustimmung der Sorgeberechtigten erforderlich (kann nicht durch MdK übersteuert werden)

• Landesplanung muss die stark unterschiedlichen BMZ für KJPP berücksichtigen (Faktor 3,6!) dürfen, d.h. auch:

„Umbau statt Ausbau“ ebenso wie „Umbau gegen Abbau“

• Einbezug Niedergelassener in KH-Strukturen sollte diese

(7)

Umsetzung der UN-KRK

Kinder und Jugendliche (bis 18 J) haben Rechte auf Strukturvorgaben:

• Altersadäquate Umgebung (Stationsgröße, Material, Anregung, Schutz und Hilfe, 24-h-Betreuung)

• Egal in welchem klinischen Psych-Kontext: Psych-PV

• Bildung (Schule für Kranke)

Konzeptuelle / Qualitätsvorgaben:

• Leitung durch einen Kinder- und Jugendpsychiater (OPS); Spezifika im Behandlungsvorgehen

• „Kinderspezialisten“ – ausr. viel geschultes Personal

(8)

UN- Vorgaben

UN-KRK Art. 19, § 8a SGB VIII Kinderschutz UN-KRK Art. 23 Unterst. behinderter Kinder

UN-KRK Art. 25 Unterbringung u. Überprüfung UN KRK Art. 37 Unterbringung nicht mit Erw.

UN KRK Art. 39 Wiedereingliederung - Aufsichtspflicht

- Menschenwürde, Partizipation

- Kinder nur von Kinderspezialisten behandelt

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