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Marktgemeinde Stainach-Piirgg KUNDMACHUNG UND LADUNG

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Marktgemeinde Stainach-Piirgg

8950 Stainach-Purgg, Hauptplatz 27

Parteienverkehr: Montag - Freitag: 8:00 -12:00 Uhr Tel.: +43 (0)3682-24800, Fax: +43(0)3682-24800-19

Internetadresse: www.stainach-puergg.at Email: gde@stainach-puergg.gv.at

Bankverbindungen:

IBAN Raika: [BAN: AT51 3811 3000 0619 6000 IBAN Stmk: AT83 2081 5000 4033 9681

UID-Nr.:ATU691 87603

Zahl: 131/9-54/2021 Stainach-Purgg, 20.08.2021 Gegenstand: Neubau eines Einfamilienwohnhauses, uberdachter KFZ Stellplatz mit AR,

Gelandeveranderung Nicole und Egon Klinger

Gra&m'tzbergstra&e 36, 8472 StraB in Steiermark

KUNDMACHUNG UND LADUNG

zur Bauverhandlung

Mit der Eingabe vom 18.08.2021 haben die Bauwerber Frau Nicole KIinger und Herr Egon Klinger, wohnhaft in 8472 StraB in Steiermark, Gra^nitzbergstraf^e 36, gemaR> §§ 19 und 22 des Steiermarkischen Baugesetzes 1995, LGBI. 13/2011, urn die Erteilung der Baubewilligung fur den ,,Neubau eines Einfamilienwohnhauses, uberdachter KFZ Stellplatz mit AR, Gelandeveranderung" auf dem Grundstuck Nr.: 441/4, KG:67313 Piirgg , EZ:15 , angesucht.

Hieruber wird im Sinne der §§ 40 bis 44, Allgemeines Verwaltungsverfahrensgesetz 1991 - AVG, BGBI. Nr. 51, i.d.g.F, und des § 24, Abs. 1 des Stmk. Baugesetzes 1995, LGBL

13/2011 die Bauverhandlung und derOrtsaugenschein fur Montag, dem 13. September 2021

mit dem Zusammentritt an Crt und Stelle, urn ca. 09:00 Uhr

angeordnet.

Verhandlungsleiter: Werner Brettschuh, VB

GemaR § 27 Abs. 1 BauG behalten nur die Nachbam Parteistellung, die spatestens am Tag vor Beginn der Verhandlung bei der Behorde oder wahrend der Verhandlung Einwendungen im Sinne des

26 Abs. 1 BauG (subjektiv-offentlich-rechtliche Einwendungen) erhoben haben. Danach nicht rechtzeitig vorgebrachte Einwendungen finden daher im weiteren Verfahren keine Berucksichtigung.

Dem Ansuchen wurde stattgegeben werden, sofern sich nicht von Amts wegen Bedenken dagegen ergeben.

An der Verhandlung teilnehmende Vertreter beteiligter Stellen oder Personen haben sich rechtzeitig

mit den erforderlichen Weisungen und Ermachtigungen zu versehen, um bindende Erklarungen bei

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der mundlichen Verhandlung abgeben zu konnen. Etwaige Vorbehalte hinsichtlich nachtraglicher Erklarungen konnen gemaR> den oben angefuhrten Bestimmungen nicht berucksichtigt werden.

Die Nachbarn und sonstige Beteiligte werden eingeladen, sofern sje etwas vorzubringen beabsichtigen, bei derVerhandlung zu erscheinen.

Die fur das Verfahren eingereichten Unterlagen, insbesondere das Projekt, liegen bis zum Tag vor der Bauverhandlung (Montag bis Freitag von 8.00 bis 12.00 Uhr) in der Kanzlei des Gemeindeamtes zur allgemeinen Einsichtwahrend derAmtsstunden auf.

(Bitte beachten: Es gelten die aktuellen Covid-19 Richtlinien.)

Bei der Errichtung von Neubauten sollte der Umriss des Bauvorhabens fur die Beurteilung bei der Bauverhandlung provjsorisch abgesteckt werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass die Verhandiung - abgesehen von der personlichen Verstandigung der bekannten Beteiljgten - auch durch Anschlag an der Amtstafel, sowie durch Bekanntmachung auf der Homepage der Marktgemeinde Stainach-Purgg unter www.stainach-puergg.at kundgemacht

wurde.

Der Burgermeister:

Marktgemeinde 8950 Stainach-Purgg

Bezirk Liezen

Roland Raninger

F.d.R.dA:

Angeschlagen am: 20.08.2021

Abgenommen am:

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Marktgemeinde Stainach-Purgg

8950 Stainach-Purgg, Hauptplatz 27

Parteienverkehr: Montag - Freitag: 8:00 " 12:00 Uhr Tel.: +43 (0)3682-24800, Fax: +43(0)3682-24800-19

Internetadresse: www.stainach-puergg.at Email: gde@stainach-puergg.gv.at

Bankverbindungen:

IBAN Raika: IBAN: AT51 3811 300006196000 IBAN Stmk: AT83 2081 5000 4033 9681

UID-Nr.:ATU691 87603

Zahl: 131/9-53/2021 Stainach-Purgg, 20.08.2021 Gegenstand: Neubau eines Einfamilienwohnhauses und uberdachte Stellpfatze fur 2 KFZ

Mag. Jaqueline Egger, Purgg 77/5, 8951 Stainach-Purgg Hannes Egger, Purgg 77/5, 8951 Stainach-Purgg

KUNDMACHUNG UND LADUNG

zur Bauverhandlung

Mit der Eingabe vom 19.07.2021 haben die Bauwerber Frau Mag. Jaqueline Egger und Herr Hannes Egger, wohnhaft in 8951 Stainach-Purgg, Purgg 77/5, gemaB §§ 19 und 22 des Steiermarkischen Baugesetzes 1995, LGBl. 13/2011, urn die Erteilung der Baubewilligung fur den ,,Neubau eines Einfamilienwohnhauses und uberdachte Stellplatze fiir 2 KFZ" auf dem Grundstuck Nr.: 441/3, KG:Purgg , EZ:235 , angesucht.

Hieruber wird im Sinne der §§ 40 bis 44, Allgemeines Verwaltungsverfahrensgesetz 1991 -

AVG, BGBI. Nr, 51, i.d.g.F, und des § 24, Abs. 1 des Stmk. Baugesetzes 1995, LGBI.

13/2011 die Bauverhandlung und der Ortsaugenschein fur Monfag, dem 13. September 2021

mit dem Zusammentritt an Ort und Stelle, um ca. 08:30 Uhr

angeordnet.

Verhandlungsleiter: Werner Brettschuh, VB

GemaR § 27 Abs. 1 BauG behalten nur die Nachbarn Parteistellung, die spatestens am Tag vor

Beginn derVerhandlung bei der Behorde oderwahrend derVerhandlung Einwendungen im Sinne des

§ 26 Abs. 1 BauG (subjektiv-offentlich-rechtliche Einwendungen) erhoben haben. Danach nicht rechtzeitig vorgebrachte Einwendungen finden daher im weiteren Verfahren keine Berucksichtigung.

Dem Ansuchen wurde stattgegeben werden, sofern sich nicht von Amts wegen Bedenken dagegen ergeben.

An der Verhandlung teilnehmende Vertreter beteiiigter Stellen oder Personen haben sich rechtzeitig

mit den erforderlichen Weisungen und Ermachtigungen zu versehen, urn bindende Erklarungen bei der mundlichen Verhandlung abgeben zu konnen. Etwaige Vorbehalte hinsichtlich nachtraglicher Erklarungen konnen gemaf^ den oben angefuhrten Bestimmungen nicht berucksichtigt werden.

(5)

Seite 2 von 2 Die Nachbarn und sonstige Beteiligte werden eingeladen, sofern sie etwas vorzubringen beabsichtigen, bei derVerhandlung zu erscheinen.

Die fur das Verfahren eingereichten Unterlagen, insbesondere das Projekt, liegen bis zum Tag vor

der Bauverhandlung (Montag bis Freitag van 8.00 bis 12.00 Uhr) in der Kanzlei des Gemeindeamtes

zur allgemeinen Einsicht wahrend der Amtsstunden auf.

(Bitte beachten: Es gelten die aktuellen Covid-19 Richtlinien.)

Bei der Errichtung van Neubauten sollte der Umriss des Bauvorhabens fur die Beurteilung bei der

Bauverhandlung provisorisch abgestecktwerden.

Es wird darauf hingewiesen, dass die Verhandlung - abgesehen von der personlichen Verstandigung der bekannten Beteiligten - auch durch Anschlag an derAmtstafel, sowie durch Bekanntmachung auf der Homepage der Marktgemeinde Stainach-Purgg unter www.stainach-puergg.at kundgemacht wurde.

Der Burgermeister:

Marktgemeinde 8950 Stamach-Purgg

Bezirk Liezen

Roland Raninger

F.d.R.d-A.:

Angeschlagen am: 20.08.2021

Abgenommen am:

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Marktgemeinde Stainach-Piirgg

8950 Stainach-Purgg, Hauptplatz 27

Parteienverkehr: Montag - Freitag: 8:00 -12:00 Uhr Tel.: +43 (0)3682-24800, Fax: +43(0)3682-24800-19

Intemetadresse: www.stainach-puergg.at Email: gde@stainach-puergg.gv.at

Bankverbindungen:

IBAN Raika: IBAN: AT51 3811 3000 0619 6000 IBAN Stmk: AT83 2081 5000 4033 9681

UID-Nr.:ATU691 87603

Zahl: 131/9-52/2021 Stainach-Purgg, 20.08.2021 Gegenstand: Errichtung einer PV-Anlage auf bestehenden Gebaude Zlem 98

Bevollmachtigtereco-tec.at Photovoltaics GmbH Falkenburg 236, 8952 Irdning

fur Klausrainer StreuBnig, Neuhofen 20, 8983 Bad Mitterndorf

KUNDMACHUNG UND LADUNG

zur Bauverhandlung

Mit der Eingabe vom 27.07.2021 haben der Bauwerber Herr Klausrainer StreuKnig, wohnhaft in 8983 Bad Mitterndorf, Neuhofen 20 Bevollmachtiger: eco-tec.at Photovoltaics GmbH, wohnhaft in 8952 Irdning, Falkenburg 236, gemaB §§ 19 und 22 des Steiermarkischen Baugesetzes 1995, LGBL 13/2011, um die Erteilung der Baubewilligung fur die ,,Errichtung einer PV-Anlage auf bestehenden Gebaude Zlem 98" auf den Grundstucken Nr.: 55/1, KG: Piirgg, EZ: 207 u. Nr.: 68, KG: Piirgg, EZ: 214 , angesucht.

Hieruber wird im Sinne der §§ 40 bis 44, Allgemeines Verwaltungsverfahrensgesetz 1991 -

AVG, BGBI. Nr. 51, i.d.g.F., und des § 24, Abs. 1 des Stmk. Baugesetzes 1995, LGBI.

13/2011 die Bauverhandlung und derOrtsaugenschein fur Montag, dem 13. September 2021

mit dem Zusammentritt an Ort und Stelle, urn ca. 09:30 Uhr

angeordnet.

Verhandlungsleiter: Werner Brettschuh, VB

GemaK § 27 Abs, 1 BauG behalten nur die Nachbarn Parteistellung, die spatestens am Tag vor

Beginn derVerhandlung bei der Behorde oderwahrend derVerhandlung Einwendungen im Sinne des

§ 26 Abs. 1 BauG (subjektiv-offentlich-rechtiiche Einwendungen) erhoben haben. Danach nicht

rechtzeitig vorgebrachte Einwendungen finden daher im weiteren Verfahren keine Berucksichtigung.

Dem Ansuchen wurde stattgegeben werden, sofern sich nicht von Amts wegen Bedenken dagegen ergeben.

An der Verhandlung teilnehmende Vertreter beteiligter Stellen oder Personen haben sich rechtzeitig mit den erforderlichen Weisungen und Ermachtigungen zu versehen, urn bindende Erklarungen bei

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Seite 2 von 2 der mundlichen Verhandlung abgeben zu ktinnen. Etwaige Vorbehalte hinsichtlich nachtraglicher Erklarungen konnen gemaR den oben angefuhrten Bestimmungen nicht berucksichtigt werden.

Die Nachbarn und sonstige Beteiligte werden eingeladen, sofern sie etwas vorzubringen beabsichtigen, bei derVerhancflung zu erscheinen.

Die fur das Verfahren eingereichten Unterlagen, insbesondere das Projekt, liegen bis zum Tag vor

der Bauverhandlung (Montag bis Freitag van 8.00 bis 12.00 Uhr) in der Kanzlei des Gemeindeamtes

zur allgemeinen Einsicht wahrend der Amtsstunden auf.

(Bitte beachten: Es gelten die aktuellen Covid-19 Richtlinien.)

Bei der Emchtung von Neubauten sollte der Umriss des Bauvorhabens fur die Beurteilung bei der Bauverhandlung provisorisch abgesteckt werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass die Verhandlung - abgesehen von der personlichen Verstandigung der bekannten Beteiligten - auch durch Anschlag an der Amtstafel, sowie durch Bekanntmachung auf der Homepage der Marktgemeinde Stainach-Purgg unter www.stainach-puergg.at kundgemacht wurde.

Der Burgermeister:

Marktgemeinde 8950 Stainach-POrgg

Bezirk Liezen

Roland Raninger

F.d.R.d.A.:

Angeschlagen am: 20.08.2021

Abgenommen am:

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