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Kundmachung MITTEILUNGSBLATT

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Academic year: 2021

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MITTEILUNGSBLATT

DER

KARL-FRANZENS-UNIVERSITÄT GRAZ

8. SONDERNUMMER

___________________________________________________________________

Studienjahr 2020/21 Ausgegeben am 02. 11. 2020 4.c Stück

___________________________________________________________________

Kundmachung

für die Wahl des Betriebsrates

für das Wissenschaftliche Universitätspersonal

an der Karl-Franzens-Universität Graz

am

Mittwoch, den 18. November 2020 und am

Donnerstag, den 19. November 2020

Impressum: Medieninhaberin, Herausgeberin und Herstellerin: Universität Graz, Universitätsplatz 3, 8010 Graz. Verlags- und Herstellungsort: Graz.

Anschrift der Redaktion: Rechts- und Organisationsabteilung, Universitätsplatz 3, 8010 Graz.

E-Mail: mitteilungsblatt@uni-graz.at Internet: https://mitteilungsblatt.uni-graz.at/

Offenlegung gem. § 25 MedienG

Medieninhaberin: Universität Graz, Universitätsplatz 3, 8010 Graz. Unternehmensgegenstand: Erfüllung der Ziele, leitenden Grundsätze und Aufgaben gem. §§ 1, 2 und 3 des Bundesgesetzes über die Organisation der Universitäten und ihre Studien (Universitätsgesetz 2002 - UG), BGBl. I Nr. 120/2002, in der jeweils geltenden Fassung.

Art und Höhe der Beteiligung: Eigentum 100%.

Grundlegende Richtung: Kundmachung von Informationen gem. § 20 Abs. 6 UG in der jeweils geltenden Fassung.

(2)

Kundmachung für die Wahl

des Betriebsrates für das wissenschaftliche Universitätspersonal an der Karl-Franzens-Universität Graz

1. In den Betriebsrat für das wissenschaftliche Universitätspersonal der Universität Graz sind 19 Mitglieder zu wählen.

2. Die Liste der Wahlberechtigten liegt neben einem Ausdruck der Betriebsrats-Wahlordnung 1974 (BRWO) im Büro des Betriebsrats für das wissenschaftliche Universitätspersonal der Universität Graz (Heinrichstraße 18/1, 8010 Graz) zur Einsicht der an der Universität Graz beschäftigten Arbeitnehmer*innen der Gruppe des wissenschaftlichen Universitätspersonals auf. Die Einsichtnahme ist – unter Einhaltung der jeweils geltenden COVID-19-Regeln – zu folgenden Zeiten möglich:

30. Oktober 2020, 9:30 - 11:00 Uhr 3. November 2020, 9:30 - 11:00 Uhr 4. November 2020, 12:30 - 14:00 Uhr

3. Einwendungen gegen die Wähler*innenliste können gemäß § 15 Abs. 3 BRWO von jedem*jeder im Betrieb beschäftigten wahlberechtigten Arbeitnehmer*in der Gruppe des wissenschaftlichen Universitätspersonals bis spätestens 3. November 2020, 24:00 Uhr, beim Vorsitzenden des Wahlvorstandes, vorzugsweise per E-Mail an Armin-Bernhard Stolz (armin.stolz@uni-graz.at) eingebracht werden; verspätet eingebrachte Einwendungen bleiben unberücksichtigt.

4. Wahlvorschläge, die die Wahlwerber*innen genau bezeichnen müssen, sind ab Wahlkundmachung schriftlich bis spätestens 5. November 2020, 24:00 Uhr, bei einem Mitglied des Wahlvorstandes einzureichen vorzugsweise per E-Mail an Armin-Bernhard Stolz (armin.stolz@uni-graz.at). Verspätet eingebrachte Wahlvorschläge bleiben unberücksichtigt. Bei Erstellung der Wahlvorschläge soll auf eine angemessene Vertretung der Arbeitnehmer*innen Bedacht genommen werden.

Jeder Wahlvorschlag muss ein Verzeichnis von höchstens doppelt so vielen Wahlwerber*innen, als Mitglieder des Betriebsrates zu wählen sind, enthalten. Ein Wahlvorschlag ist nur dann gültig, wenn er von mindestens 23 Wahlberechtigten unterzeichnet ist. Dabei werden auf die erforderliche Anzahl von Unterschriften von Wahlwerber*innen nur bis zu einer Höhe von 11 angerechnet. Eine*Einer der Unterzeichner*innen des Wahlvorschlages ist als Vertreter*in desselben anzuführen. Der Wahlvorschlag ist mit einer unterscheidenden Bezeichnung (Fraktions-, Listenname) zu versehen.

5. Die zur Wahlhandlung zugelassenen Wahlvorschläge werden im Büro des Betriebsrats für das wissenschaftliche Universitätspersonals der Universität Graz (Heinrichstraße 18/1, 8010 Graz) zur Einsicht der Wahlberechtigten aufgelegt.

Die Einsichtnahme ist – unter Einhaltung der jeweils geltenden COVID-19-Regeln – zu folgenden Zeiten möglich:

13. November 2020, 9:30 - 11:00 Uhr 17. November 2020, 9:30 - 11:00 Uhr

6. Für die Stimmabgabe wird ein einheitlicher Stimmzettel aufgelegt.

7. Auf Grund der aktuellen COVID-19-Situation ist aus heutiger Sicht nicht abschätzbar, ob und wie am Wahltag eine ordnungsgemäße Wahl in physischer Präsenz durchführbar ist.

Der Wahlvorstand hat daher einstimmig beschlossen, allen Wahlberechtigten gemäß § 22 Abs. 1 Betriebsrats-Wahlordnung 1974 (BRWO) eine Wahlkarte auszustellen. Wahlkarten müssen daher nicht gesondert beantragt werden.

Der Versand der Wahlkarten erfolgt mittels eingeschriebenen Briefes an die bei der Universität Graz

hinterlegte Adresse oder durch persönliche Übergabe durch ein Mitglied oder Ersatzmitglied des

Wahlvorstands. Soll die Wahlkarte an eine andere als die bei der Universität Graz hinterlegte

Adresse erfolgen, so ist dies dem Wahlvorstand per Email an Armin-Bernhard Stolz

(armin.stolz@uni-graz.at) bis spätestens 11. November 2020 mitzuteilen.

(3)

8. Es sind nur jene Stimmen gültig, die für einen zur Wahlhandlung zugelassenen Wahlvorschlag abgegeben werden. Der Wahlvorschlag ist am Stimmzettel anzukreuzen bzw. auf eindeutige Weise zu kennzeichnen oder durch Angabe eines*einer oder mehrerer Wahlwerber*innen aus einem Wahlvorschlag zu bezeichnen.

9. Wird eine Wahlkarte ausgestellt, hat der*die Wahlberechtigte den Stimmzettel in den vom Wahlvorstand übermittelten Umschlag (Wahlkuvert), der keinerlei Aufschrift oder Zeichen tragen darf, die auf die Person des*der Wählers*in schließen kann, zu geben, diesen Umschlag geschlossen sowie die Wahlkarte in das vom Wahlvorstand ausgestellte Wahlkuvert zu legen und dieses sodann verschlossen im Postwege dem Wahlvorstand zu übermitteln. Die Einsendung hat so zeitgerecht zu erfolgen, dass das Wahlkuvert spätestens am 19. November 2020, 15.00 Uhr beim Wahlvorstand einlangt ist. Stimmzettel die in einem Wahlkuvert ohne Wahlkarte oder verspätet einlangen sind ungültig.

Auch nach Ausstellung einer Wahlkarte bleibt der*die Wahlberechtigte zur persönlichen Stimmabgabe berechtigt, doch nur wenn er*sie die ihm*ihr ausgestellte Wahlkarte dem Wahlvorstand übergibt.

10. Unter Mitnahme der Wahlkarte samt dem mit der Wahlkarte ausgeschickten Stimmzettel können die Wahlberechtigten auch persönlich ihre Stimme abgeben:

Unter Vorlage der Wahlkarte können die Wahlberechtigten – unter Einhaltung der jeweils geltenden COVID-19-Regeln – auch persönlich ihre Stimme abgeben:

Zeit und Ort:

18. November 2020, 09.00-14.00 Uhr, SR 15.41, RESOWI, Universitätsstraße 15, Bauteil A, 4. OG, Raumcode: 015A04001E

19. November 2020, 09.00-14.00 Uhr, Moot Court- und Verhandlungsraum, RESOWI, Universitätsstraße 15, Bauteil B, EG, Raumcode: 015BEG0037

Wichtig: Eine persönliche Stimmabgabe ist gem. § 24 Abs. 3 Betriebsrats-Wahlordnung 1974 (BRWO) nur möglich, wenn die ausgestellte Wahlkarte dem Wahlvorstand (der Wahlkommission) übergeben wird.

Die ersatzweise Ausstellung von Wahlkarten im Wahllokal oder die Erstellung von Duplikaten ist in jedem Fall unzulässig!

Bei persönlicher Stimmabgabe im Wahllokal hat der*die Wähler*in die ihm*ihr ausgestellte Wahlkarte dem Wahlvorstand (der Wahlkommission) zu übergeben und erhält dann von der Wahlkommission einen neuen Stimmzettel sowie einen leeren, unbeschrifteten Umschlag. Die Stimmabgabe erfolgt in der Weise, dass der*die Wähler*in in einer Wahlzelle den Stimmzettel ausfüllt, den ausgefüllten Stimmzettel dann in den Umschlag gibt und den Umschlag verschließt. Dieser wird anschließend von dem*der Wahlleiter*in ungeöffnet in die Wahlurne gelegt.

11. Um der aktuellen COVID-19-Situation Rechnung zu tragen, hat der Wahlvorstand einstimmig beschlossen, dass bei allen unter den Punkten 3 und 4 beschriebenen Einbringungen E-Mail- Korrespondenz das Schriftlichkeitsgebot erfüllt, im Speziellen die Übermittlung der notwendigen Dokumente per E-Mail an: Armin-Bernhard Stolz (armin.stolz@uni-graz.at).

12. Die Mitglieder des Wahlvorstandes sind:

1. Dr. Armin-Bernhard Stolz, Ass.-Prof. als Vorsitzender 2. Mag. Dr. Daniela Holzer, Assoz.-Prof. als Stellvertreterin

3. Mag. Dr. Yvonne Karimi-Schmidt, Assoz.-Prof. als 3. Hauptmitglied Ersatzmitglieder:

1. Mag. Dr. Sabine Haring, Assoz.-Prof.

2. MMag. Dr. Judith Pizzera, Senior Lecturer 3. Mag. Dr. Wolfgang Sulzer, Ao.Univ.-Prof.

Für den Wahlvorstand: Armin-Bernhard Stolz

E-Mail: armin.stolz@uni-graz.at, Tel: +43 316 380 - 3367; 3369

Der Vorsitzende des Wahlvorstandes:

Stolz eh.

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