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Versorgungsvorschlag der LV 1871

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Academic year: 2022

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Versorgungsvorschlag der LV 1871

Vorteile, Informationen & Berechnungen für Ihren Versicherungsvertrag

Fondsgebundene Rentenversicherung

MeinPlan Kids - die Fondsrente der LV 1871 FRVETF MIX (22) als Privatversicherung

vom

16.2.2021

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Auf einen Blick

MeinPlan Kids - die Fondsrente der LV 1871

Flexibilität und Renditechancen. Mit der fondsgebundenen Rentenversicherung "MeinPlan Kids" kann immer wieder neu entschieden werden: Einfach aus interessanten Bausteinen und Fondsanlagen auswählen, die am Besten zur aktuellen Lebenssituation passen und da- bei so flexibel wie nötig bleiben. Egal, was passiert oder was morgen ansteht – Einzahlun- gen, Auszahlungen und andere Optionen können jederzeit optimal auf die momentane Situa- tion eingestellt werden.

So baut sich das Vermögen auf: Entweder wird Schritt für Schritt durch monatliche Beiträ- ge gespart, oder es wird das bereits angesparte Kapital angelegt. Natürlich lassen sich bei- de Methoden auch intelligent miteinander kombinieren.

Sie haben die Wahl: Ihre optionalen Komponenten

Beitragsdynamik: Ihre Beiträge wachsen mit und die Rente passt sich Ihrem steigenden Lebensstandard an

Rentengarantiezeit: In diesem vorab fest vereinbarten Zeitraum sind Hinterbliebene im Todesfall zuverlässig abgesichert

Garantierte Rentensteigerung: Die Rente erhöht sich jährlich um den vereinbarten Pro- zentsatz

Versorgerschutz: Mit dem Tod des Versorgers ruht die Pflicht zur Beitragszahlung bis zum Ende der Versorgungsphase

Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung (BUZ3000): Damit sind Sie im Falle einer Berufs- unfähigkeit abgesichert (für Versorger bis 49 Jahre)

Pflegebedürftigkeits-Zusatzversicherung (PBZ3000): Damit sind Sie im Falle eines Pfle- gefalles abgesichert (für Versorger ab 50 Jahre)

Rechtsassistance: Recht auf telefonische Rechtsberatung während der Versorgungs- phase durch einen Anwalt

BU-Option mit Pflegeschutz: Absicherung des zu versorgenden Kindes im Pflegefall. Zu- dem hat die versicherte Person das Recht auf Abschluss einer selbständigen Berufsun- fähigkeitsversicherung ohne erneute Gesundheitsprüfung

Vermögenssicherung bei Rentenbeginn: Fünf Jahre vor Rentenbeginn wird das Vorsor- gevermögen schrittweise in einen risikoärmeren Fonds umgeschichtet (Ablaufmanage- ment)

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Start-Optimierung: Zum Start Ihrer Anlage stellen Sie mit diesem Mechanismus sicher, dass Sie bei einmaligen Zahlungen von optimalen Fondskursen profitieren (Anlaufmana- gement). Näheres erklärt Ihnen gerne Ihr Betreuer.

In diesem Versorgungsvorschlag bereits berücksichtigte Komponenten sind mit einem Häkchen gekennzeichnet.

Nicht gekennzeichnete Komponenten stehen Ihnen noch zur Auswahl offen.

Ihre Vorteile im Überblick

Baustein für das zu versorgende Kind eine Altersvorsorge aufzubauen

Variabel anpassbar bei veränderten Lebensumständen – Es kann zum Beispiel zum Renteneintritt das angesparte Vermögen als einmaliger Betrag ausgezahlt werden Jederzeit sind flexibel Ein- und Auszahlungen aus dem Fondsguthaben möglich Es können auch Familienmitglieder und Freunde einzahlen, zum Beispiel zu besonde- ren Anlässen wie Geburtstag oder Einschulung

Gemanagte Fondsanlage, von erfahrenen Kapitalanlegern der LV 1871 ausgewählt Ändern Sie die Fondsanlage nach Ihren aktuellen Wünschen (Shift und Switch) Intelligente Sicherungssysteme für das angesparte Kapital

Ihre Vertragsdaten

Persönliche Daten

Versicherungsnehmer: geb.

Versicherte Person (zu versorgendes Kind): geb. 1.1.2018

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Laufzeiten

Produktbaustein Versicherungs- beginn

Versicherungs- dauer

Ende

der Aufschubzeit

Endalter versicher- te Person

Fondsgebundene Rentenversicherung

1.3.2021 - 28.2.2085 67 Jahre

BU-Option mit Pfle- geschutz

1.3.2021 24 Jahre - 27 Jahre

Die Dauer der Versorgungsphase beträgt 24 Jahre.

Beitrag

Produktbaustein monatlicher

Zahlbeitrag

erstmals Beitragszah- lungsdauer

bis Endalter Versicherte Pe- son

Fondsgebundene Rentenversiche- rung

26,00 € 1.3.2021 64 Jahre 67 Jahre

BU-Option mit Pflegeschutz 9,00 € 1.3.2021 24 Jahre 27 Jahre

Gesamtbeitrag 35,00 €

Bitte beachten Sie den Punkt „Beitrag“ unter den nachfolgenden Erläuterungen zu unserem Versorgungsvor- schlag für Sie.

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Leistungen

Produktbaustein Leistungs- dauer

Garantierte Kapital- abfindung

Renten- faktor*) monatlich je 10.000 € Vertragsgut- haben

Garantierter Rentenfaktor monatlich je 10.000 € Vertragsgut- haben

monatlich garantierte Rente

Fondsgebundene Rentenver- sicherung

lebenslang 0,00 € 26,02 € 22,90 € 0,00 €

Alternativ: Rente bei Wahl der Pflege-Option

lebenslang 22,88 € 20,43 € 0,00 €

Rente bei Wahl der Pflege- Option und Pflege-

bedürftigkeit zu Rentenbeginn

lebenslang 45,76 € 40,86 € 0,00 €

BU-Option mit Pflegeschutz 24 Jahre Pflegerente

500 €

Fondsgebundene Rentenversicherung FRVETF MIX (22), Rente: lebenslang, Rentengarantiezeit: 10 Jahre, Ren- tenzahlweise: monatlich, erste Rentenzahlung: 1.3.2085, garantierte Erlebensfallleistung: keine, Leistung im To- desfall: Vertragsguthaben, mindestens Beitragsrückgewähr, Vergütungsmodell: MIX, BU-Option mit Pflegeschutz

Individuelle Hochrechnung zum Rentenbeginn

Wertentwicklung Fonds ohne Berücksichtigung der Fonds- kosten *)

3 % 5 % 6 % 9 %

Vertragsguthaben *) 42.774 € 94.982 € 145.636 € 566.960 €

monatliche flexible Gesamtrente *) 154 € 343 € 526 € 2.050 €

Alternativ: monatliche flexible Gesamtrente bei Wahl der Pflege-Option *)

134 € 297 € 456 € 1.776 € monatliche flexible Gesamtrente bei Wahl der Pflege-Option

und Pflegebedürftigkeit zu Rentenbeginn *)

268 € 595 € 912 € 3.553 €

Bitte beachten Sie:

Die vertraglichen Ansprüche richten sich nur auf die ausdrücklich als “garantiert” ge- kennzeichneten Leistungen, nicht jedoch auf die in den individuellen Hochrechnun- gen genannten Werte.

Ausführliche Informationen dazu finden Sie im Kapitel „Individuelle Hochrechnungen“.

Wenn die versicherte Person alternativ die eXtra-Renten-Option wählt, berechnen wir eine individuelle Rente.

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Gewünschte Fondsaufteilung

Die LV 1871 stellt Ihnen bei Abschluss einer fondsgebundenen Versicherung Aktien-, Ren- ten- und Geldmarktfonds zur Verfügung. Für jeden der ausgewählten Fonds stehen Ihnen detaillierte Informationen in Form von Fact Sheets zur Verfügung.

Die Aufteilung der von Ihnen gewählten Fondsanlage gestaltet sich wie folgt:

ETF-Portfolio Plus dynamisch

Fondsname ISIN Anteil

in % iShares Edge MSCI World Size Factor UCITS ETF IE00BP3QZD73 30 iShares Edge MSCI World Value Factor UCITS ETF - USD IE00BP3QZB59 25

iShares MSCI World Quality Factor UCITS ETF IE00BP3QZ601 25

Vanguard Emerging Markets Stock Index Fund IE0031786696 10

Xtrackers II Eurozone Government Bond UCITS ETF 1C LU0290355717 10

Erläuterungen zu unserem Versorgungsvorschlag für Sie

Beitrag

Die errechneten Beiträge sind die Beiträge, die Sie tatsächlich leisten. Die Beiträge sind zum 1. eines jeden Monats fällig. Letztmals am 1.2.2085. Die Höhe des Gesamtbeitrags finden Sie in der Zeile „Gesamtbeitrag“ der Tabelle unter „Beitrag“. Sie haben zusammen mit Ihrer Fondsgebundenen Rentenversicherung Zusatzbausteine abgeschlossen. Damit wird ein Teil der Beiträge für diese Zusatzbausteine verwendet.

Zur steuerlichen Abzugsfähigkeit Ihrer Beiträge beachten Sie bitte die Allgemeinen Angaben über die Steuerregelungen.

Beitragserhöhung

Unter bestimmten Voraussetzungen besteht die Möglichkeit, anlassunabhängig oder bei Vor- liegen eines bestimmten Ereignisses, zum Beispiel Hochzeit oder Geburt eines Kindes, den laufenden Beitrag während der Vertragslaufzeit zu erhöhen.

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Beitragsfreistellung

Die Versicherung kann beitragsfrei gestellt werden. Dann werden ab diesem Zeitpunkt keine Beiträge mehr gezahlt. Möglich ist es auch die Versicherung teilweise beitragsfrei zu stellen.

Wir weisen darauf hin, dass sich dadurch auch die Leistungen reduzieren. Bei einer Bei- tragsfreistellung enden automatisch auch die eingeschlossenen Zusatzbausteine.

Stundungsmöglichkeit

Zur Überbrückung kurzfristiger Zahlungsschwierigkeiten können Sie unter bestimmten Vor- aussetzungen verlangen, dass die Beitragszahlung für Ihre Versicherung ausgesetzt wird.

Eine solche Stundung ist ohne Angabe eines Grundes für maximal zwölf Monate möglich.

Bei Vorliegen bestimmter Lebenssituationen (zum Beispiel Elternzeit) ist dies für bis zu 24 Monate möglich. Sie zahlen dann während dieses Zeitraums keine Beiträge mehr. Bitte be- achten Sie, dass sich dadurch auch Ihre Leistungen reduzieren. Auf Wunsch können Sie die gestundeten Beiträge auch nachzahlen.

Erläuterungen zu den Rentenfaktoren

Die in der oben stehenden Tabelle “Leistungen” aufgelisteten Rentenfaktoren geben an, wie hoch die monatliche, ab Rentenbeginn dann garantierte Rente je 10.000 Euro Vertragsgut- haben ist. Ausführliche Erläuterungen zu den Rentenfaktoren finden Sie in Ihren Allgemei- nen Versicherungsbedingungen.

Leistungen

Leistungen im Erlebensfall

Mit der Fondsgebundenen Rentenversicherung können Sie von der Wertentwicklung ver- schiedener Investmentfonds profitieren. Erlebt die versicherte Person (zu versorgendes Kind) den vereinbarten Rentenbeginn, zahlen wir lebenslang eine Rente. Zu Beginn der Ren- tenzahlung wird das Vertragsguthaben mit dem Rentenfaktor in eine lebenslange Rente mit Überschussbeteiligung, gegebenenfalls mit einer Mindestlaufzeit (Rentengarantiezeit) umge- wandelt.

Die Versorgungsphase entspricht der ersten Phase der Aufschubzeit. In der Versorgungs- phase sind Sie zunächst Versicherungsnehmer und Beitragszahler der Versicherung. Versi- cherte Person ist das zu versorgende Kind. Ab Ende der Versorgungsphase kann das zu versorgende Kind die Versicherungsnehmereigenschaft übernehmen.

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Kapitalabfindung statt Rentenzahlung

Statt der Rente kann auch eine Kapitalabfindung als einmalige Auszahlung gewählt werden. Der Vertrag endet dann am 28.2.2085.

Leistungen im Todesfall

Stirbt die versicherte Person während der Aufschubzeit erhalten die Hinterbliebenen das zum Zeitpunkt des Todesfalls vorhandene Vertragsguthaben ausgezahlt, mindestens jedoch die in der Hauptversicherung bereits eingezahlten Beiträge.

Die Todesfallleistung ist bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres der versicherten Person auf 8.000 Euro beschränkt. Ab dem 18. Geburtstag kann die Beschränkung mit Zustimmung der versicherten Person aufgehoben werden. Spätestens mit Übernahme der Versicherungs- nehmereigenschaft ist diese Beschränkung aufgehoben. Mit dem Tod der versicherten Per- son endet der Vertrag. Wenn die versicherte Person nach dem Rentenzahlungsbeginn stirbt, gilt Folgendes: Wir zahlen die ermittelte Rente bis zum Ende der Rentengarantiezeit an die anspruchsberechtigten Hinterbliebenen aus. Beispiel: Haben Sie eine Rentengarantiezeit von zehn Jahren vereinbart und die versicherte Person stirbt drei Jahre nach Rentenbeginn, zahlen wir noch sieben Jahre lang die Rente. Gibt es im Todesfall keine anspruchsberechtig- ten Hinterbliebenen, endet diese Versicherung. Wir erbringen keine weitere Leistung.

Alternativ: eXtra-Renten-Option

Es besteht die Möglichkeit, im Falle einer schweren Krankheit eine alternative, höhere Alters- rente zu erhalten.

Auf Wunsch prüfen wir zum Rentenbeginn einmalig die Gesundheit der versicherten Person.

Voraussetzung hierfür ist, dass wir zu diesem Zeitpunkt eine monatliche Altersrente von min- destens 100 Euro garantieren können. Auf Basis der Gesundheitsprüfung ermitteln wir die statistische Lebenserwartung der versicherten Person. Fällt diese niedriger aus als bei Ver- tragsabschluss zugrunde gelegt, können wir gegebenenfalls eine alternative, höhere Rente anbieten. In diesem Fall kann sich die Rentengarantiezeit verkürzen.

Alternativ: Pflege-Option

Es besteht zum Rentenbeginn die Möglichkeit, anstatt der regulären Altersrente eine niedri- gere Altersrente mit Pflegeschutz zu wählen.

Ist die versicherte Person gemäß der Besonderen Bedingungen bereits zu Altersrentenbe- ginn pflegebedürftig oder wird während des Rentenbezugs pflegebedürftig, verdoppeln wir auf Antrag Ihre Altersrente. Die Überschussrente, die aus den laufenden Überschüssen im Rentenbezug finanziert wird, erhöht sich ebenfalls. Die Höhe der Überschussrente hängt da-

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bei von der festgelegten Überschussbeteiligung ab. Nach derzeitigem Stand der Über- schussbeteiligung bedeutet dies eine Verdoppelung Ihrer Überschussrente. Zusätzlich gilt im Fall von Pflegebedürftigkeit die Rentengarantiezeit nur für den nicht erhöhten Teil der Alters- rente, die Zahlung des erhöhten Teils der Altersrente endet stets mit dem Tod der versicher- ten Person. Die Höhe der in diesem Fall fälligen Altersrenten zu Rentenbeginn finden Sie in den individuellen Hochrechnungen. Sollten Sie sich für die Pflege-Option im Rentenbezug entscheiden, ist die Ausübung der eXtra-Renten-Option ausgeschlossen.

Zusatzbausteine

Sie haben sich für die folgenden Zusatzbausteine entschieden. Bitte beachten Sie hierzu unsere Ausführungen in den Besonderen Versicherungsbedingungen Ihres Versicherungsvertrages.

BU-Option mit Pflegeschutz

Das zu versorgende Kind hat Anspruch auf den Abschluss einer selbstständigen Berufsunfä- higkeitsversicherung ohne Risikoprüfung (BU-Option). Die versicherte Person kann inner- halb eines halben Jahres nach dem erstmaligen Eintritt bestimmter Ereignisse wie unter an- derem bei dem Beginn einer Berufsausbildung, eine selbstständige Berufsunfähigkeitsversi- cherung abschließen. Bis zur Ausübung der BU-Option ist das zu versorgende Kind zudem bei Pflegebedürftigkeit abgesichert.

Ein- und Auszahlungen aus dem Fondsguthaben

Während der Ansparzeit können Sie jederzeit die Altersvorsorge durch Zuzahlungen erhö- hen. Der Mindestbetrag, den Sie einzahlen können, beträgt 50 Euro.

Flexible Zuzahlungen durch Familienmitglieder und Freunde sind ebenso möglich (Spar-mit- Option). Es besteht die Möglichkeit, bereits vor Beginn der Rente Geld aus dem Fondsgutha- ben zu entnehmen. Mit der Cash-to-Go-Option sind während der Ansparphase mehrmals hintereinander Auszahlungen aus dem Fondsguthaben möglich. Beispielsweise kann ein monatlicher Betrag zur Finanzierung eines Sabbaticals ausgezahlt werden. Das ist während der Vertragslaufzeit bis kurz vor Rentenbeginn möglich.

Die Höhe und Laufzeit der Auszahlungen ist abhängig von der Höhe des vorhandenen Fondsguthabens zu Beginn des Auszahlungswunsches. Bei Vereinbarung einer hohen Bei- tragsgarantie kann es sein, dass nicht ausreichend Vermögen in dem Fondsguthaben ist, um eine Auszahlung zu ermöglichen.

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Bitte beachten Sie: Bei hohen oder mehreren Auszahlungen kann es sein, dass das ur- sprüngliche Absicherungsziel unter Umständen nicht mehr erreicht werden kann. Dadurch reduzieren sich auch die Leistungen.

Nähere Informationen finden Sie in Ihren Allgemeinen Versicherungsbedingungen unter "Un- ter welchen Voraussetzungen können Sie eine Teilauszahlung in Anspruch nehmen?" und

"Unter welchen Voraussetzungen können sie eine Zuzahlung leisten?".

Fondsaufteilung

Ihre Anlagebeiträge werden renditeorientiert für die Auszahlung der Rentenzahlung angelegt.

Von diesen Anlagebeiträgen entnehmen wir eine vorab individuell definierte Summe, um das Risiko eines Todesfalls abzudecken. Zudem entstehen Kosten für Abschluss und Verwal- tung, die auch abgezogen werden. Das verbleibende Kapital legen wir in die von Ihnen aus- gewählten Fonds an.

ETF - Portfolio Plus: Mit dem ETF-Portfolio Plus investieren Sie in ein Portfolio von ausge- wählten Fonds. Es besteht aus Exchange Traded Funds (ETF) und Investmentfonds mit wei- testgehend passiven Anlagestrategien aus der aktuellen Fondsauswahl der LV 1871. Index- fonds oder ETFs bilden kostengünstig die Aktien- oder Rentenindizes nach, die ihnen zu- grunde liegen. Ergänzend beinhaltet Ihr Portfolio Investmentfonds und ETFs, die sich auf be- stimmte Kapitalmarktsegmente spezialisieren.

Ihre Anlagestrategie können Sie jederzeit wechseln und dabei sowohl shiften als auch swit- chen.

Bitte beachten Sie: Bei einem Wechsel aus dem ETF-Portfolio Plus ändern sich die Risiken und Chancen, die mit der Anlagestrategie verbunden sind. In diesem Fall haben Sie kein ETF-Portfolio Plus mehr.

Vermögenssicherung zum Rentenbeginn

Für den Vertrag ist eine Vermögenssicherung zum Rentenbeginn (Ablaufmanagement) ver- einbart. Damit wird das Vorsorgevermögen fünf Jahre vor Rentenbeginn schrittweise in einen risikoärmeren Fonds umgeschichtet. Dadurch kann das Risiko von Verlusten durch kurzfristi- ge Kursschwankungen reduziert werden. Dies ist kostenfrei. Das Ablaufmanagement kann jederzeit gekündigt werden.

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Wichtige Hinweise: Garantierte Leistungen, Überschussbe- teiligung und Fondsentwicklung

Garantierte Leistungen

Es besteht Anspruch auf diejenigen Leistungen, die ausdrücklich als garantiert gekenn- zeichnet sind. Um diese Leistungsverpflichtung erfüllen zu können, müssen wir entspre- chend vorsichtig kalkulieren. Dadurch entstehen im Allgemeinen Überschüsse, an denen im Rahmen der Überschussbeteiligung teilgehabt wird – zusätzlich zu den garantierten Leistun- gen.

Die Überschussbeteiligung: Das Plus zu garantierten Leistungen

Die Höhe der Überschussanteile hängt von von der Verzinsung der Kapitalanlagen, vom Verlauf des versicherten Risikos in unserem Bestand und von der Entwicklung unserer Kos- ten ab. Da diese Faktoren Schwankungen unterliegen, stellen wir die Überschussanteile für jedes Geschäftsjahr neu fest. Kurzfristige Schwankungen können wir in aller Regel ausglei- chen. Bei lang anhaltenden Änderungen ist allerdings eine Anpassung nötig. Aus diesem Grund kann kann die Höhe der Überschussbeteiligung nicht garantiert werden. Die lau- fenden Überschussanteile werden jedes Jahr festgestellt und dem Vertrag verbindlich zuge- teilt.

Unverbindliche Modellrechnungen für die Überschussbeteiligung

Über die Höhe der künftigen Anteile an den Überschüssen können wir heute keine verbindli- chen Aussagen machen. Auch die Wertentwicklung der Fonds ist nicht vorhersehbar. Sie ist abhängig von der Entwicklung der Kapitalmärkte, die Schwankungen unterworfen sind. Un- ter bestimmten Voraussetzungen kann sich zudem der Rentenfaktor ändern.

Auf Leistungen, die wir inklusive Überschussbeteiligung angegeben haben, kann kein Anspruch erhoben werden. Die Gesamtleistungen, die wir tatsächlich auszahlen wer- den, können höher oder niedriger ausfallen. Dennoch möchten wir einen Eindruck ver- mitteln, wie sich die Rente inklusive Überschussbeteiligung entwickeln könnte. Deshalb ha- ben wir in den individuellen Hochrechnungen hierfür beispielhafte Werte angegeben. Die tatsächlichen Werte können höher oder niedriger ausfallen.

Rechnerisch sind wir von den folgenden Voraussetzungen ausgegangen:

In den individuellen Hochrechnungen entwickeln sich rechnerisch alle Anlagemöglichkei- ten während der gesamten Versicherungsdauer mit 3 Prozent, 5 Prozent, 6 Prozent be- ziehungsweise 9 Prozent

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Mit berücksichtigt haben wir die Rückvergütungen der Kapitalanlagegesellschaften (KAGs) im Rahmen der Überschussbeteiligung

Die für dieses Jahr festgesetzten Anteilsätze für Überschüsse und Bewertungsreserven bleiben während der gesamten Vertragsdauer unverändert

Nicht berücksichtigt haben wir bei den individuellen Hochrechnungen

die Verwaltungsgebühren, die die KAGs erheben. Wir gehen daher bei den angenom- menen Wertentwicklungen von einer Netto-Fondsentwicklung aus,

ob sich die angenommene Fondsentwicklung realistisch erreichen lässt.

Tatsächlich unterliegen all diese Faktoren Änderungen und Schwankungen. Die Wertent- wicklung der Fonds kann bei einer sehr guten Entwicklung höher ausfallen als die angenom- menen Prozentsätze. Bei einem Kursrückgang kann sie jedoch auch niedriger liegen.

Individuelle Hochrechnungen

Auf Leistungen, die wir inklusive Überschussbeteiligung angegeben haben, kann kein Anspruch erhoben werden. Die Gesamtleistungen, die wir tatsächlich auszahlen wer- den, können höher oder niedriger ausfallen.

Dennoch möchten wir einen Eindruck vermitteln, wie sich die Rente inklusive Überschussbe- teiligung entwickeln könnte. Deshalb haben wir in den individuellen Hochrechnungen hierfür beispielhafte Werte angegeben. Die tatsächlichen Werte können höher oder niedriger ausfal- len. Bitte beachten Sie: Weitere Informationen hierzu finden Sie im oben aufgeführten Kapi- tel „Wichtige Hinweise: Garantierte Leistungen, Überschussbeteiligung und Fondsentwick- lung“.

Individuelle Hochrechnung zum Vertragsverlauf

Die nachfolgende Tabelle zeigt Ihnen, wie sich der Rückkaufswert und Ihre Todesfallleistung die nächsten Jahre entwickeln würden.

Wird die Versicherung schon vor Erreichen des vereinbarten Rentenbeginndatums gekün- digt, zahlen wir einen Rückkaufswert (nicht garantiert) aus. Unsere Leistung ist dabei auf

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die Leistung bei Tod der versicherten Person begrenzt. Übersteigt der Rückkaufswert die To- desfallleistung, nehmen wir von diesem Differenzbetrag zusätzlich einen Abzug in Höhe von 10 % vor (Selektionsabzug). Wir haben diesen Abzug in der folgenden Tabelle bereits be- rücksichtigt.

Bitte beachten Sie: Wird der Vertrag gekündigt, kann das Nachteile haben. In der Anfangs- zeit des Vertrages ist wegen der Verrechnung von Abschluss- und Vertriebskosten nur ein geringer Rückkaufswert vorhanden. Der Rückkaufswert erreicht auch in den Folgejahren nicht unbedingt die Summe der gezahlten Beiträge.

Datum Zahlbei- trag im Kalen- derjahr

Rückkaufswert inkl. Überschussbetei- ligung *)

Todesfallleistung inkl. Überschussbe- teiligung *)

3 % 5 % 6 % 9 % 3 % 5 % 6 % 9 %

31.12.2021 350 € 123 € 125 € 126 € 128 € 260 € 260 € 260 € 260 €

31.12.2022 420 € 338 € 345 € 349 € 360 € 572 € 572 € 572 € 572 €

31.12.2023 420 € 558 € 576 € 585 € 612 € 884 € 884 € 884 € 884 €

31.12.2024 420 € 786 € 819 € 836 € 888 € 1.196 € 1.196 € 1.196 € 1.196 € 31.12.2025 420 € 1.020 € 1.074 € 1.101 € 1.188 € 1.508 € 1.508 € 1.508 € 1.508 € 31.12.2026 420 € 1.316 € 1.396 € 1.438 € 1.571 € 1.820 € 1.820 € 1.820 € 1.820 € 31.12.2027 420 € 1.631 € 1.746 € 1.806 € 2.000 € 2.132 € 2.132 € 2.132 € 2.132 € 31.12.2028 420 € 1.956 € 2.113 € 2.196 € 2.468 € 2.444 € 2.444 € 2.444 € 2.518 € 31.12.2029 420 € 2.291 € 2.499 € 2.610 € 2.979 € 2.756 € 2.756 € 2.756 € 3.029 € 31.12.2030 420 € 2.636 € 2.904 € 3.050 € 3.535 € 3.068 € 3.068 € 3.100 € 3.585 € 31.12.2031 420 € 2.992 € 3.330 € 3.515 € 4.142 € 3.380 € 3.380 € 3.565 € 4.192 € 31.12.2032 420 € 3.358 € 3.777 € 4.009 € 4.804 € 3.692 € 3.827 € 4.059 € 4.854 € 31.12.2033 420 € 3.736 € 4.247 € 4.533 € 5.523 € 4.004 € 4.297 € 4.583 € 5.573 € 31.12.2034 420 € 4.125 € 4.741 € 5.087 € 6.303 € 4.316 € 4.791 € 5.137 € 6.353 € 31.12.2035 420 € 4.526 € 5.258 € 5.673 € 7.149 € 4.628 € 5.308 € 5.723 € 7.199 € 31.12.2036 420 € 4.939 € 5.799 € 6.290 € 8.058 € 4.989 € 5.849 € 6.340 € 8.000 € 31.12.2037 420 € 5.362 € 6.363 € 6.940 € 8.952 € 5.412 € 6.413 € 6.990 € 8.000 € 31.12.2038 420 € 5.796 € 6.951 € 7.625 € 9.920 € 5.846 € 7.001 € 7.675 € 8.000 € 31.12.2039 420 € 6.241 € 7.566 € 8.313 € 10.970 € 6.291 € 7.616 € 8.000 € 8.000 € 31.12.2040 420 € 6.696 € 8.187 € 8.998 € 12.107 € 6.746 € 8.000 € 8.000 € 8.000 € 31.12.2041 420 € 7.162 € 8.790 € 9.720 € 13.340 € 7.212 € 8.000 € 8.000 € 8.000 €

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Datum Zahlbei- trag im Kalen- derjahr

Rückkaufswert inkl. Überschussbetei- ligung *)

Todesfallleistung inkl. Überschussbe- teiligung *)

3 % 5 % 6 % 9 % 3 % 5 % 6 % 9 %

31.12.2042 420 € 7.640 € 9.420 € 10.481 € 14.677 € 7.690 € 8.000 € 8.000 € 8.000 € 31.12.2043 420 € 8.115 € 10.077 € 11.284 € 16.125 € 8.000 € 8.000 € 8.000 € 8.000 € 31.12.2044 420 € 8.566 € 10.763 € 12.129 € 17.695 € 8.000 € 8.000 € 8.000 € 8.000 € 31.12.2045 330 € 9.142 € 11.866 € 13.578 € 20.662 € 9.192 € 11.916 € 13.628 € 20.712 € 31.12.2046 312 € 9.667 € 12.697 € 14.621 € 22.710 € 9.717 € 12.747 € 14.671 € 22.760 € 31.12.2047 312 € 10.204 € 13.564 € 15.721 € 24.930 € 10.254 € 13.614 € 15.771 € 24.980 € 31.12.2048 312 € 10.755 € 14.470 € 16.880 € 27.335 € 10.805 € 14.520 € 16.930 € 27.385 € 31.12.2049 312 € 11.319 € 15.415 € 18.101 € 29.942 € 11.369 € 15.465 € 18.151 € 29.992 € 31.12.2050 312 € 11.897 € 16.402 € 19.388 € 32.767 € 11.947 € 16.452 € 19.438 € 32.817 € 31.12.2051 312 € 12.488 € 17.433 € 20.745 € 35.828 € 12.538 € 17.483 € 20.795 € 35.878 € 31.12.2052 312 € 13.094 € 18.508 € 22.174 € 39.146 € 13.144 € 18.558 € 22.224 € 39.196 € 31.12.2053 312 € 13.714 € 19.631 € 23.681 € 42.742 € 13.764 € 19.681 € 23.731 € 42.792 € 31.12.2054 312 € 14.349 € 20.804 € 25.269 € 46.639 € 14.399 € 20.854 € 25.319 € 46.689 € 31.12.2055 312 € 15.000 € 22.028 € 26.943 € 50.863 € 15.050 € 22.078 € 26.993 € 50.913 € 31.12.2056 312 € 15.666 € 23.306 € 28.707 € 55.440 € 15.716 € 23.356 € 28.757 € 55.490 € 31.12.2057 312 € 16.348 € 24.640 € 30.566 € 60.401 € 16.398 € 24.690 € 30.616 € 60.451 € 31.12.2058 312 € 17.047 € 26.033 € 32.526 € 65.777 € 17.097 € 26.083 € 32.576 € 65.827 € 31.12.2059 312 € 17.763 € 27.487 € 34.591 € 71.603 € 17.813 € 27.537 € 34.641 € 71.653 € 31.12.2060 312 € 18.495 € 29.005 € 36.767 € 77.917 € 18.545 € 29.055 € 36.817 € 77.967 € 31.12.2061 312 € 19.246 € 30.589 € 39.061 € 84.761 € 19.296 € 30.639 € 39.111 € 84.811 € 31.12.2062 312 € 20.015 € 32.244 € 41.478 € 92.177 € 20.065 € 32.294 € 41.528 € 92.227 € 31.12.2063 312 € 20.802 € 33.971 € 44.026 € 100.214

20.852 € 34.021 € 44.076 € 100.264

31.12.2064 312 € 21.608 € 35.774 € 46.711 € 108.925

21.658 € 35.824 € 46.761 € 108.975

31.12.2065 312 € 22.433 € 37.656 € 49.541 € 118.365

22.483 € 37.706 € 49.591 € 118.415

31.12.2066 312 € 23.279 € 39.621 € 52.524 € 128.596

23.329 € 39.671 € 52.574 € 128.646

31.12.2067 312 € 24.145 € 41.673 € 55.667 € 139.683

24.195 € 41.723 € 55.717 € 139.733

31.12.2068 312 € 25.031 € 43.815 € 58.980 € 151.700

25.081 € 43.865 € 59.030 € 151.750

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(15)

Datum Zahlbei- trag im Kalen- derjahr

Rückkaufswert inkl. Überschussbetei- ligung *)

Todesfallleistung inkl. Überschussbe- teiligung *)

3 % 5 % 6 % 9 % 3 % 5 % 6 % 9 %

31.12.2069 312 € 25.939 € 46.051 € 62.472 € 164.722

25.989 € 46.101 € 62.522 € 164.772

31.12.2070 312 € 26.869 € 48.386 € 66.152 € 178.836

26.919 € 48.436 € 66.202 € 178.886

31.12.2071 312 € 27.821 € 50.823 € 70.030 € 194.131

27.871 € 50.873 € 70.080 € 194.181

31.12.2072 312 € 28.796 € 53.367 € 74.118 € 210.707

28.846 € 53.417 € 74.168 € 210.757

31.12.2073 312 € 29.795 € 56.023 € 78.426 € 228.672

29.845 € 56.073 € 78.476 € 228.722

31.12.2074 312 € 30.818 € 58.796 € 82.966 € 248.142

30.868 € 58.846 € 83.016 € 248.192

31.12.2075 312 € 31.865 € 61.691 € 87.751 € 269.242

31.915 € 61.741 € 87.801 € 269.292

31.12.2076 312 € 32.938 € 64.714 € 92.794 € 292.109

32.988 € 64.764 € 92.844 € 292.159

31.12.2077 312 € 34.037 € 67.869 € 98.109 € 316.891

34.087 € 67.919 € 98.159 € 316.941

31.12.2078 312 € 35.212 € 71.213 € 103.761

343.799

35.212 € 71.213 € 103.761

343.799

31.12.2079 312 € 36.364 € 74.652 € 109.664

372.907

36.364 € 74.652 € 109.664

372.907

31.12.2080 312 € 37.544 € 78.242 € 115.887

404.452

37.544 € 78.242 € 115.887

404.452

31.12.2081 312 € 38.752 € 81.991 € 122.444

438.640

38.752 € 81.991 € 122.444

438.640

31.12.2082 312 € 39.989 € 85.904 € 129.356

475.690

39.989 € 85.904 € 129.356

475.690

31.12.2083 312 € 41.257 € 89.989 € 136.640

515.844

41.257 € 89.989 € 136.640

515.844

31.12.2084 312 € 42.554 € 94.254 € 144.316

559.361

42.554 € 94.254 € 144.316

559.361

28.2.2085 52 € 42.774 € 94.982 € 145.636

566.960

42.774 € 94.982 € 145.636

566.960

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Individuelle Hochrechnung zum Rentenbeginn

Der folgenden Tabelle können Sie die möglichen Gesamtleistungen zum Rentenbeginn ent- nehmen.

Wertentwicklung der Fonds ohne Berücksichtigung der Fondskosten *)

3 % 5 % 6 % 9 %

Fondsguthaben *) 42.059 € 93.182 € 142.743 € 554.560 €

Schlussüberschussanteil *) 715 € 1.799 € 2.892 € 12.400 €

Vertragsguthaben zur Verrentung *) 42.774 € 94.982 € 145.636 € 566.960 €

monatliche flexible Gesamtrente *) 154 € 343 € 526 € 2.050 €

monatliche, flexible Gesamtrente *) mit Pflege- bedürftigkeit

134 € 297 € 456 € 1.776 €

monatliche, erhöhte flexible Gesamtrente bei Pflegebedürftigkeit zu Rentenbeginn *)

268 € 595 € 912 € 3.553 €

Individuelle Hochrechnung zum Rentenverlauf

Vor Beginn der Rentenzahlung kann gewählt werden, wie die laufenden Überschüsse im Rentenbezug verwendet werden sollen. Zur Auswahl stehen hierfür

die flexible Rente,

die teildynamische Rente, die dynamische Rente.

Diese Tabelle zeigt Ihnen den Verlauf der Rente ab Rentenbeginn. Sie gibt die Werte für die Überschussverwendungen dynamische Rente und 40 % teildynamische Rente an. Die flexi- ble Rente finden Sie in der Tabelle "Leistungen" unter "Ihre Vertragsdaten".

im ..ten Jahr

monatliche, dynamische Gesamtrente *) Wertsteigerung Fonds *)

monatliche, teildynamische Gesamtrente *) Wertsteigerung Fonds *)

3 % 5 % 6 % 9 % 3 % 5 % 6 % 9 %

1 113 € 252 € 386 € 1.506 € 138 € 307 € 470 € 1.832 €

2 115 € 257 € 394 € 1.537 € 139 € 309 € 473 € 1.845 €

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im ..ten Jahr

monatliche, dynamische Gesamtrente *) Wertsteigerung Fonds *)

monatliche, teildynamische Gesamtrente *) Wertsteigerung Fonds *)

3 % 5 % 6 % 9 % 3 % 5 % 6 % 9 %

3 118 € 262 € 403 € 1.569 € 140 € 311 € 477 € 1.857 €

4 120 € 268 € 411 € 1.601 € 141 € 313 € 480 € 1.870 €

5 123 € 273 € 419 € 1.634 € 142 € 315 € 483 € 1.883 €

6 125 € 279 € 428 € 1.668 € 143 € 317 € 487 € 1.897 €

7 128 € 285 € 437 € 1.702 € 144 € 320 € 490 € 1.911 €

8 131 € 291 € 446 € 1.737 € 145 € 322 € 494 € 1.925 €

9 133 € 297 € 455 € 1.773 € 146 € 324 € 498 € 1.939 €

10 136 € 303 € 464 € 1.809 € 147 € 327 € 501 € 1.953 €

11 139 € 309 € 474 € 1.846 € 148 € 329 € 505 € 1.968 €

12 142 € 315 € 484 € 1.884 € 149 € 332 € 509 € 1.983 €

13 145 € 322 € 493 € 1.922 € 150 € 334 € 513 € 1.999 €

14 148 € 328 € 504 € 1.962 € 152 € 337 € 517 € 2.014 €

15 151 € 335 € 514 € 2.002 € 153 € 340 € 521 € 2.030 €

16 154 € 342 € 524 € 2.042 € 154 € 342 € 525 € 2.047 €

17 157 € 349 € 535 € 2.084 € 155 € 345 € 530 € 2.063 €

18 160 € 356 € 546 € 2.126 € 156 € 348 € 534 € 2.080 €

19 163 € 363 € 557 € 2.170 € 158 € 351 € 538 € 2.098 €

20 167 € 370 € 568 € 2.214 € 159 € 354 € 543 € 2.115 €

... ... ... ... ... ... ... ... ...

Garantiewerte

Durch die Wahl der Fondsgebundenen Rentenversicherung ohne Erlebensfallgarantie ha- ben Sie die Möglichkeit, maximal an der Wertentwicklung von Investmentfonds teilzuhaben.

Daher garantieren wir bei Kündigung oder Beitragsfreistellung keine Leistung. Das heißt der garantierte Rückkaufswert sowie die garantierte Leistung bei Beitragsfreistellung betragen 0,00 Euro. Die Leistung ist von der Fondsentwicklung abhängig.

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Abzug

Bei Kündigung oder Beitragsfreistellung des Vertrages erheben wir einen Abzug in Höhe von jeweils 50,00 Euro. Der Abzug ist nicht gesondert zu entrichten, er wird mit dem Vertragsgut- haben verrechnet. In Rahmen einer flexiblen Altersgrenze erfolgt kein Abzug.

Ausweis der Kosten

Abschluss- und Vertriebskosten und übrige Kosten (Verwaltungskosten)

Mit dem Vertrag sind Kosten verbunden. Es handelt sich um Abschluss- und Vertriebskos- ten sowie um übrige Kosten (Verwaltungskosten). Dazu gehören zum Beispiel: Aufwände für die Angebotssoftware, Provisions- oder Courtagezahlungen an den Vermittler, das Einrich- ten des Vertrages, Kundenbetreuung und -service, Vertriebsunterstützung, Risikoprüfung und laufende Vertragsverwaltung. Die Abschluss- und Vertriebskosten sowie die übrigen Kosten sind im kalkulierten Beitrag von jährlich 420,00 Euro bereits enthalten. Bei den übri- gen Kosten handelt es sich um Verwaltungskosten.

Wir berechnen folgende Kosten:

Abschluss- und Vertriebskosten

in Euro in Prozent

Hauptversicherung

einmalig* 312,00 € 1,55 % Ihrer Beitragssumme

BU-Option mit Pflegeschutz laufend

jährlich für eine Laufzeit von 24 Jahren

6,48 € 6,00 % Ihres BU-Option-Jahresbei-

trags

*Aufgrund der Tilgung der einmaligen Abschlusskosten über fünf Jahre kommt es zu einer effektiven Belastung von 319,20 €, dies entspricht 1,60 % Ihrer Beitragssumme.

In der Ansparphase fallen bei Zuzahlungen einmalige Abschluss- und Vertriebskosten in Hö- he von 2,50 % der Zuzahlung an.

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Übrige Kosten (Verwaltungskosten) bis zum Rentenzahlungsbeginn

in Euro in Prozent

Hauptversicherung

jährlich für eine Laufzeit von 64 Jahren

12,48 € 4,00 % Ihres Jahresbeitrags

jährlich für eine Laufzeit von 64 Jahren

6,20 € je 1.000 Euro Fondsgutha- ben

(mindestens jedoch 30,00 € jähr- lich)

0,62 % Ihres Fondsguthabens

BU-Option mit Pflegeschutz jährlich für eine Laufzeit von 24 Jahren

2,16 € 2,00 % Ihres BU-Option-Jahresbei-

trags

In der Ansparphase fallen bei Zuzahlungen einmalige übrige Kosten in Höhe von 0,50 % der Zuzahlung an.

Übrige Kosten (Verwaltungskosten) im Rentenbezug

Zum Rentenbeginn:

einmalig 5,00 €

je 1.000 Euro Vertragsguthaben Während des Rentenbezugs:

jährlich 1,50 €

je 100 Euro Jahresrente

Wird anstelle der Rentenzahlungen die Kapitalabfindung gewählt, entfallen die übrigen Kos- ten (Verwaltungskosten) im Rentenbezug. Diese Wertangaben basieren auf einer vorsichti- gen Kalkulation, zu der wir nach § 138 VAG (Versicherungsaufsichtsgesetz) gesetzlich ver- pflichtet sind. Die Wertangaben sind daher in der Regel höher als die tatsächlich entstehen- den Kosten. Dadurch entstehen Überschüsse, an denen wir Sie im Rahmen der Überschuss- beteiligung angemessen beteiligen. Die Auswirkung der gesamten Abschluss-und Vertriebs- kosten sowie der übrigen Kosten (Verwaltungskosten) auf die Wertentwicklung Ihres Vertra- ges bis Rentenbeginn stellen wir Ihnen mit Hilfe der Effektivkosten unter dem Punkt „Effektiv- kosten“ in diesem Versorgungsvorschlag dar.

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Sonstige Kosten

Falls aus besonderen von Ihnen als Versicherungsnehmer veranlassten Gründen ein zusätz- licher Verwaltungsaufwand verursacht wird, können wir die entstehenden Kosten gesondert in Rechnung stellen. Dies erfolgt entweder als pauschaler Abgeltungsbetrag oder in Höhe der tatsächlich entstehenden Kosten.

Als pauschale Abgeltung legen wir derzeit folgende Beträge zugrunde (Stand: 1.9.2020; ei- ne aktuelle Kostentabelle können Sie jederzeit bei uns anfordern):

Änderung des Versicherungsnehmers (der Wechsel zum Ende der Versorgungsphase ist kos- tenlos), Abschrift der Erklärungen, die Sie mit Bezug auf Ihren Vertrag abgegeben haben, je- weils

10 Euro

vorzeitige Auszahlung von Fondsguthaben (Teilauszahlungen), Ausstellen einer Ersatzurkun- de / neuer Versicherungsschein, Stundung, Teilkündigung, Wiederinkraftsetzung, Durchführen sonstiger Vertragsänderungen jeweils

20 Euro

Cash-to-Go-Option 20 Euro

Abtretung / Verpfändung / Pfändung, Postvollmacht jeweils 25 Euro Änderung der Erlebensfallgarantie (Erhöhung, Reduzierung), Absicherung des Fondsvermö-

gens (Inanspruchnahme der Lock-in-Funktion) jeweils

50 Euro für die Übertragung von Wertpapieren stellen wir die dabei entstehenden Kosten in Rechnung

für die Teilung wegen Versorgungsausgleich stellen wird die dabei entstehenden Kosten in Rechnung

Ausführliche Informationen zu den Kosten finden Sie in den Allgemeinen Versicherungsbe- dingungen unter „Wie werden die Kosten Ihres Vertrages verrechnet?“ sowie unter „Welche Kosten stellen wir Ihnen gesondert in Rechnung?“. Bitte beachten Sie zu den Kosten für die ausgewählten Zusatzbausteine ergänzend auch die Besonderen Versicherungsbedingun- gen unter "Wie werden die Kosten Ihres Vertrages verrechnet?" sowie unter "Welche Kosten stellen wir Ihnen gesondert in Rechnung?".

Verwaltungsgebühren der Kapitalanlagegesellschaften

Für die Verwaltung von Fonds erheben die jeweiligen Kapitalanlagegesellschaften Verwal- tungsgebühren aus dem Guthaben der zugrundeliegenden Fonds. Diese Verwaltungsgebüh- ren werden der Versicherung nicht direkt belastet, sondern fondsintern verrechnet. Sie be- einflussen daher die Wertentwicklung der dem Vertrag zugrundeliegenden Fonds. Nähere In-

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formationen zu den jährlichen Verwaltungsgebühren der Kapitalanlagegesellschaften zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses können Sie den jeweiligen Verkaufsprospekten entneh- men. Verwaltungsgebühren können von den Kapitalanlagegesellschaften geändert werden.

Effektivkosten

Die Auswirkung der Kosten auf die Wertentwicklung des Vertrages stellen wir Ihnen mit Hilfe der Effektivkosten dar. Bei deren Berechnung werden sämtliche Kosten des Versicherungs- vertrages bis Rentenbeginn in eine Renditeminderung umgerechnet. Einbezogen werden al- le vorab quantifizierbaren und eindeutig zuordenbaren Kosten des konkreten Angebots. Dies sind neben den laufenden Kosten insbesondere auch die einmalig zu Vertragsbeginn anfal- lenden Kosten. Ebenso werden die Verwaltungsgebühren der Fonds berücksichtigt, die von der jeweiligen Kapitalanlagegesellschaft für die Verwaltung des Fonds erhoben werden. Die Effektivkosten stellen somit die Minderung der Wertentwicklung durch Kosten in Prozent- punkten dar. Sofern eine vertragliche Änderung vorgenommen wird, zum Beispiel den Bei- trag erhöhen, hat dies Auswirkungen auf die Effektivkosten und die Wertentwicklung des Vertrages.

Wir bieten Versicherungsschutz für den Fall, dass die versicherte Person vorzeitig verstirbt.

Berücksichtigen Sie daher bitte, dass dieser Risikoschutz die Wertentwicklung Ihres Vertra- ges mindernd beeinflusst. Dies ist in der ausgewiesenen Wertentwicklung bereits berück- sichtigt.

Bitte beachten Sie: Die Verwaltungsgebühren der Fonds werden gemäß Ihrer getroffenen Auswahl und in dem Maße berücksichtigt, wie sie in dem jeweiligen Szenario anfallen. Gege- benenfalls anfallende Performancegebühren werden dabei nicht in die Betrachtung einbezo- gen.

Jährliche Wertentwicklung vor Ab- zug der Kosten (Brutto-Wertent- wicklung) *)

- Effektivkosten (Versicherungskos- ten und Verwaltungsgebühren der Fonds) *)

= jährliche Wertentwicklung nach Abzug der Kosten *)

6,00 % 1,17 % 4,83 %

Die Begriffe, die wir im Versorgungsvorschlag verwenden, haben wir im Glossar erläutert. Das Glossar ist in Ihren vorvertraglichen Informationen enthalten.

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Erforderliche Arztunterlagen

Eine ärztliche Untersuchung für das zu versorgende Kind ist nicht erforderlich. Je nach Fall und Notwendigkeit fordern wir jedoch einen Arztbericht an. Deshalb benötigen wir den Na- men und die Anschrift des Arztes oder Heilbehandlers, der am besten über die Gesundheits- verhältnisse des zu versorgenden Kindes unterrichtet ist. Den Arztbericht vergüten wir mit ei- nem Honorar von 35 Euro.

Vertragsgrundlagen

Für den angebotenen Versicherungsvertrag gelten die im Folgenden näher bezeichneten All- gemeinen und/oder Besonderen Versicherungsbedingungen:

Allgemeine Versicherungsbedingungen für "MeinPlan - die fondsgebundene Rente der LV 1871" (L-B11122/10.20)

Allgemeine Versicherungsbedingungen für den vorläufigen Versicherungsschutz bei Un- falltod in der Lebensversicherung (L-B1713/01.12)

Besondere Bedingungen für die Investmentstrategien der LV 1871 (L-B2867/10.19) Besondere Bedingungen für "MeinPlan Kids - die fondsgebundene Rente der LV 1871"

(L-B22172/10.20)

Besondere Bedingungen für die Erhöhung der Rente aufgrund Pflegebedürftigkeit (Pfle- ge-Option) (L-B21164/10.19)

Ihr Ansprechpartner

VFI Versicherungs-, Finanzierungs- und Immobilienmakler GmbH Heidenhof 2

29614 Soltau Tel. 05191/2738 Fax 05191/5906 info@vfi-soltau.de

www.vfi-versicherungen.de

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Widerrufsbelehrung

Widerrufsrecht

Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 30 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt, nachdem Sie den Versiche- rungsschein, die Vertragsbestimmungen einschließlich der Allgemeinen Versicherungsbedin- gungen, die weiteren Informationen nach § 7 Abs. 1 und 2 des Versicherungsvertragsgeset- zes in Verbindung mit den §§ 1 bis 4 der VVG-Informationspflichtenverordnung und diese Belehrung jeweils in Textform erhalten haben. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs.

Der Widerruf ist zu richten an:

Lebensversicherung von 1871 a. G. München Maximiliansplatz 5, 80333 München

Bei einem Widerruf per Telefax ist der Widerruf an folgende Faxnummer zu richten:

089 / 5 51 67 - 1212

Bei einem Widerruf per E-Mail ist der Widerruf an folgende E-Mail-Adresse zu richten:

info@lv1871.de

Widerrufsfolgen

Im Falle eines wirksamen Widerrufs endet der Versicherungsschutz, und wir erstatten Ihnen den auf die Zeit nach Zugang des Widerrufs entfallenden Teil der Beiträge, wenn Sie zuge- stimmt haben, dass der Versicherungsschutz vor dem Ende der Widerrufsfrist beginnt. Den Teil des Beitrags, der auf die Zeit bis zum Zugang des Widerrufs entfällt, dürfen wir in die- sem Fall einbehalten; dabei handelt es sich um einen Betrag in Höhe von 0,87 € * je Tag, an dem Versicherungsschutz bestanden hat. Den Rückkaufswert einschließlich der Über- schussanteile nach § 169 des Versicherungsvertragsgesetzes zahlen wir Ihnen aus. Die Er- stattung zurückzuzahlender Beträge erfolgt unverzüglich, spätestens 30 Tage nach Zugang des Widerrufs. Beginnt der Versicherungsschutz nicht vor dem Ende der Widerrufsfrist, hat der wirksame Widerruf zur Folge, dass empfangene Leistungen zurückzugewähren und ge- zogene Nutzungen (z.B. Zinsen) herauszugeben sind.

Besondere Hinweise

Ihr Widerrufsrecht erlischt, wenn der Vertrag auf Ihren ausdrücklichen Wunsch sowohl von Ihnen als auch von uns vollständig erfüllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben.

Ende der Widerrufsbelehrung

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