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Österreichische Post AG, MZ 19Z041895 M, SVS Sozialversicherungsanstalt der Selbständigen, Wiedner Hauptstraße 84–86, 1051 Wien
S V S 4/2021
G SUND AM PUNKT .
Das Magazin der
04
Die SVS – Ihr zuverlässiger Partner für Sie und Ihre Familie
08
Worauf Selb- ständige zum Jahreswechsel achten müssen
15
Aktuelle Werte 2022
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Steuertipps für Familien
17
Hundert Euro
für Ihre
Gesundheit
Auf jede Krise folgt ein Aufschwung.
Ihre Steuerberater/innen begleiten Sie in eine
erfolgreiche Zukunft.
Es ist eine sehr herausfordernde Zeit – für uns alle.
Eine nachhaltige Erholung der Wirtschaft gibt es aber nur, wenn es den Unternehmen gut geht.
Als verlässliche Partner stehen wir Ihnen immer zur Seite, natürlich auch jetzt.
Wir haben die nötige Erfahrung & das Knowhow.
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ENTGELTLICHE EINSCHALTUNG
Cover-Story
04 Alles für die Familie
Services
08 Worauf Selbständige zum Jahreswechsel achten müssen
09 Zecken: FSME-Impfaktion der SVS
10 Aktuelles für Land- und Forstwirte
Nachgefragt
12 Fragen an den SVS-Ombudsmann
News
14 Kurzmeldungen 15 Aktuelle Werte 2022
Steuertipp
16 Möglichkeiten, die Familien nutzen sollten
Gesundheit
17 Hundert Euro für Ihre Gesundheit
18 SVS-Webinare: Wissen, das vor Krankheit schützt 19 Mit Sicherheit gesund arbeiten
20 Ostheoporose
22 Gesund durch den Winter 23 Kompetent die eigene
Gesundheit managen
Die SVS –
Ihr zuverlässiger
Partner Inhalt
Liebe Unternehmer &
Landwirte, liebe Selbständige!
Es sind mehr als 1.000 Menschen, die sich Monat für Monat neu bei uns als Versicherte anmelden. Das heißt 1.000 Menschen, die sich selbständig machen, ihr Unternehmen gründen, mit einem Plan, einem Ziel und einer Vision selbstbewusst in den Markt hinaus gehen und ihre Produkte oder Dienstleistungen anbieten – als Gründer, Start-up oder EPU, allein, mit Partnern oder einem Team. Ich schätze und bewundere diesen Unternehmergeist. Der Weg von der Idee zur Umsetzung und dieses hohe Maß an Eigenverantwortung sind nicht selbstverständlich und für viele ein großer Schritt mit Mut zum Risiko.
Selbständig sein, im gewerblichen und besonders im landwirtschaftli- chen Bereich involviert die ganze Familie. Denn dieser Job ist nicht nur
einfach ein Job. Es gibt zumeist keine 40-Stunden-Woche und ein Kranken- stand hat oft eine andere Dimension.
Die SVS versteht sich dabei als Part- ner der Selbständigen – vom ersten Moment der Gründung. Wir bieten das soziale Netz und begleiten die Unternehmer, die Landwirte und ihre Familien. Der Versicherungsschutz der SVS gilt für mitversicherte Ange- hörige. Mutter-Kind-Pass, Kinderbe- treuungsgeld, der Familienzeitbonus bis hin zu Betriebshilfe und Pflege- geld sind einige Beispiele wie
umfangreich und umfassend die SVS ihre Versicherten unterstützt – in allen Lebenslagen und ganz beson- ders in Notsituationen. Für die ganze Familie gilt das Vorsorge-Prinzip:
Gesundheit erhalten und fördern statt Krankheit heilen ist die Devise – auf dem Weg weg von einem Reparatursystem, hin zu einem Prä- ventionssystem. Deswegen stehen unseren Versicherten nicht nur der Gesundheitshunderter für die eigene Gesundheit, der Sicherheitshunder- ter für die eigene Sicherheit, sondern etwa auch der Gesundheitscheck Junior für die jungen Mitversicherten zu Verfügung. Wir leben soziale Sicherheit für die ganze Familie.
Peter Lehner
Obmann der Sozialversicherung der Selbständigen
Haftungsausschluss/Impressum
Medieninhaber und Herausgeber: Sozialversicherung der Selbständigen (SVS), Wiedner Hauptstraße 84–86, 1051 Wien, svs.at Offenlegung gem. § 25 Medien- gesetz: siehe svs.at/gsundampunkt Redaktion: Mag. Peter Danich (leitender Redakteur), per Adresse SVS, Tel. 050 808 808, kundeninteraktion@svs.at; Elisabeth Schneyder Erscheinungsweise: viermal im Jahr Auflage: 800.000 Stück Anzeigenkontakt: Demner, Merlicek & Bergmann Werbe GmbH, dmb.at, Tel. (01) 588 46 259, svs.anzeigen@dmb.at, Anzeigentarif: Nr. 39, gültig ab 1. Jänner 2021 Fotocredits: Starmayr (S.3), Shutterstock (S.1, 4, 6, 8, 9, 10, 19, 22), Klinikum Austria Gesund- heitsgruppe (S.20) Redaktionsschluss: 24.11.2021 Hersteller: Walstead NP Druck GmbH, Gutenbergstraße 12, 3100 St. Pölten Grafik und Layout: Ing. Tanja Umprecht. Damit die Texte leichter lesbar bleiben, verzichten wir auf eine Unterscheidung des Geschlechts. Entsprechende Begriffe gelten im Sinne der Gleich- behandlung geschlechtsneutral. Haftungsansprüche gegen „G`sund am Punkt. Das Magazin der SVS“, welche sich auf Schäden materieller oder ideeller Art be- ziehen, die durch Nutzung oder Nichtnutzung der dargebotenen Informationen bzw. durch die Nutzung fehlerhafter und unvollständiger Informationen verursacht wurden sind grundsätzlich ausgeschlossen.
COVERSTORY
Alles für die Familie
Weiß man die Liebsten gut versorgt, kann man sich voll Elan auf berufliche Ziele konzentrieren. Was aber, wenn das Wohl der Kinder, Eltern oder anderer Angehöriger bedroht ist? Wenn die Freude auf Nachwuchs von der Angst vor der nötigen Auszeit rund um Schwangerschaft und Geburt überschattet wird? Wenn Familienmitglieder krank oder pflegebedürftig werden?
Keine Sorge: Die SVS ist für Sie UND Ihre Familie da. Mit vielfältigen Angeboten helfen wir unseren Kunden, auch schwierige Situationen zu meistern.
Rettung in der Not. Was tun, wenn die Teenager-Toch- ter an einer seltenen Krankheit leidet, deren
Behandlungskosten monatlich um die 1.500 Euro ausmachen? Eine dramatische Situation für eine selb- ständige Alleinerzieherin. Vor allem, wenn auch das zweite Kind bereits seit Längerem wegen eines chroni- schen Gesundheitsproblems ständiger Therapie bedarf. Und es ist fast ein kleines Wunder, dass die junge Mutter ihr kleines Unternehmen dennoch erfolg- reich weiterführen kann. „Dass die SVS die hohen Behandlungskosten erstattet, ist die Rettung. Ohne diese Unterstützung wäre das nicht zu schaffen“, schildert die Wienerin. Auch, dass sie beide Mädchen von Beginn ihrer Selbständigkeit an mitversichern konnte, sieht sie als große Hilfe: „Es macht vieles leich- ter, wenn man nur einmal zahlen muss, dafür aber den vollen Versicherungsschutz für drei bekommt“.
Schutz für die Liebsten. Auch für die vierfache Mutter Renate Haimberger, die mit ihrem Mann eine Land- wirtschaft in Zeillern (NÖ) führt, sind die Angebote der SVS ein Gewinn: „Wir haben bereits etliche davon in Anspruch genommen“. Nötige Kur-Aufenthalte seien problemlos bewilligt worden. Pflegebedarf für die Urgroßmutter ebenso. Die im Betrieb mithelfenden Schwiegereltern konnten spezielle Programme für Senioren nützen, die Kinder Erholung in SVS-Camps genießen. Die Familie fühlt sich seit Jahren gut betreut und sowohl der jüngste Sohn, der derzeit eine Lehre macht, als auch die beiden Töchter schaffen sich inzwi-
Vom Mutter-Kind-Pass bis zur Hilfe, wenn Pflege nötig
wird – Soziale Sicherheit aus einer Hand: Die SVS steht
allen Selbständigen Österreichs zur Seite. Selbstver-
ständlich auch, wenn es um deren Familie geht.
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COVERSTORY
schen ihre eigenen Karrieren. Die Möglichkeit der Mitversicherung nützen die Haimbergers mittlerweile nur noch für jenen Sohn, der den Hof eines Tages übernehmen wird.
Dass die SVS auch für die Angehörigen ihrer Kunden unzählige Unterstützungen bietet, weiß auch Franz Bitzinger, der mit seiner Frau einen Milchviehbetrieb im Waldviertel betreibt. Die beiden Kinder sind bei der Gattin mitversichert.
Und obwohl Bitzinger froh ist, dass „wir alle fit und gesund sind und derzeit nichts brauchen“, lobt der früher als Tischler tätige Betriebsführer: „Ich meine, als SVS-Versicherte sind wir schon privi- legiert. Wenn wir über die Grenzen schauen, sehen wir, dass Selbständige in anderen Ländern nicht diese soziale Absicherung haben, wie wir es von der SVS gewohnt sind.“
Gut versorgt, von Anfang an. SVS-Unterstützung gibt’s schon, bevor ein neues Familienmitglied das Licht der Welt erblickt. Ab acht Wochen vor dem errechneten Geburtstermin – schicken Sie uns bitte die ärztliche Bestätigung – haben Sie Anspruch auf die umfassenden Leistungen im Zusammenhang mit der Muttschaft. In diesem Fall entfallen für Sie die Kosten- beteiligungen.
Mutter-Kind-Pass. Das bewährte Untersuchungspro- gramm sichert den problemlosen Verlauf der
Schwangerschaft und die gesunde Entwicklung des Kindes. Und es liefert die Voraussetzungen für Ihren Anspruch auf Kinderbetreuungsgeld. Mehr Info finden Sie auf svs.at unter Kinder und Familie.
Gesundheits-Check Junior. Dieses kostenfreie Pro- gramm für Kinder und Jugendliche zwischen sechs und 18 Jahren hilft, etwaige Gesundheitsrisiken früh zu erkennen und vorzusorgen. Und weil früh Geübtes und dadurch Gewohntes das Leben tatsächlich leichter macht, macht es den Junioren bewusst, was sie selbst für ein gesundes, langes Leben tun können. Obendrein können Sie für die Teilnahme einen Gesundheitshun- derter (mehr dazu auf Seite 17) beantragen.
Camps für Kids. Für Kinder von acht bis 15 Jahren veranstalten wir seit Jahren begehrte SVS-Ferien- camps. Ob Lese- und Rechtschreibschwäche, logo- oder orthopädische Probleme, Übergewicht, Atemwegs- und Hauterkrankungen oder seelische Belastung: In den Camps werden die jungen Teilnehmer bedarfsgerecht gefördert. Und das Feriencamp „Fit &
G’sund“ unterstützt die körperliche, emotionale und soziale Entwicklung der Junioren. Auch hier winkt der Gesundheitshunderter für die Teilnahme.
Kinderbetreuungsgeld. Wird Familienbeihilfe bezogen und lebt das Kind im gemeinsamen Haushalt, unter- stützen wir Sie mit Kinderbetreuungsgeld. Zur Wahl stehen zwei Varianten: Berechnung nach Pauschalsys- tem oder nach Einkommen. Und in beiden können sich Eltern bis zu zwei Mal abwechseln, sofern jeder Block mindestens 61 Tage dauert.
Bitte beachten Sie: Wird Wochengeld bezogen oder Betriebshilfe genützt, ruht das Kinderbetreuungsgeld.
Und, wichtig: Für Bezug in voller Höhe brauchen wir den Nachweis, dass die Mutter-Kind-Pass Untersu- chungen rechtzeitig absolviert wurden!
Partnerschaftsbonus. Haben Eltern das Kinderbetreu- ungsgeld (egal, welche Variante) zu annähernd gleichen Teilen und jeweils für mindestens 124 Tage bezogen, steht jedem Elternteil ein Partnerschaftsbo- nus von einmal 500 Euro zu. Achtung: Antrag nötig!
Familienzeitbonus. Als erwerbstätiger Vater, der sich innerhalb von 91 Tagen nach Geburt seines Kindes eine 28- bis 31-tägige Auszeit für die Familie nimmt, können Sie diese Unterstützung beantragen! Der Bonus beträgt 22,60 Euro pro Tag, wird allerdings später angerechnet, falls Sie Kinderbetreuungsgeld beziehen.
Alle Details, Voraussetzungen, Antragsformulare &
mehr finden Sie auf svs.at unter Kinderbetreuungsgeld.
Mitversicherung. Nicht nur SVS-Versicherte selbst, sondern auch bestimmte Angehörige – wie etwa Kin- der und Partner – genießen bei uns Versicherungs- schutz!
Wer bei Ihnen in der Krankenversicherung mit- versichert ist:
Kinder (bis zum 18. Lebensjahr, unter bestimmten Voraussetzungen bis zum 27. Lebensjahr), Wahl-, Pflege- und Stiefkinder sowie Enkel, Ehepartner, eingetragene Partner und pflegende Angehörige (ab Pflegestufe 3).
Im bäuerlichen Bereich auch „Satzungsangehörige“, das sind beispielsweise Eltern und Geschwister, wenn sie ihren Lebensunterhalt überwiegend aus dem Ertrag des Betriebs bestreiten und hauptberuflich keiner Beschäftigung außerhalb des Betriebes nach- gehen oder von einem BSVG-Pensionisten übe r - wiegend erhalten werden.
Über alle Details, Voraussetzungen, etwaige Zusatz- beiträge, Antragstellung und mehr informiert unsere Website svs.at unter Versicherung & Beiträge – Angehörige.
COVERSTORY
Betriebshilfe. Was bei Krankheit oder Unfallfolgen gilt, trifft natür- lich auch zu, wenn Sie durch das erfreuliche Ereignis naher Mutter- schaft vorübergehend nicht selbst anpacken können: Wir helfen Ihnen, diese Zeit zu überbrücken. Durch Vermittlung von Personen, die Ihre Arbeit für Sie übernehmen. Oder durch einen Kostenzuschuss, der es Ihnen ermöglicht, für die Hilfe, die Sie brauchen, aufzukommen. Alle Infos dazu finden Sie auf svs.at unter Betriebshilfe.
Kindersicherheit. Vorsorge ist uns wichtig. Auch, wenn es um Unfall- vermeidung geht. Deshalb bieten wir unseren Versicherten Kinder- sicherheitsberatungen direkt vor Ort im Betrieb. SVS-Spezialisten
prüfen Ihren Arbeitsplatz auf mögliche Risikobereiche und helfen Ihnen und Ihren Kindern im
Gespräch, Gefahren zu erkennen und Unfälle zu vermeiden. Infos dazu auf svs.at unter Sicherheits- beratung.
Pflege. Dass wir SVS-Kunden, die pflegebedürftig sind oder werden, finanziell unterstützen, versteht sich von selbst. Alles über Voraus- setzungen, Pflegestufen und Höhe des entsprechenden Pflegegeldes finden Sie auf svs.at/pflege.
Allerdings: Weil Menschen, die einen Angehörigen pflegen, Groß- artiges leisten, bieten wir natürlich auch in diesem Fall unsere Hilfe an.
Zum Beispiel mit der, schon unter
„Mitversicherung“ erwähnten sozialen Absicherung:
Betreuen Sie zu Hause einen pflegebedürftigen Angehörigen, können Sie sich kostenlos beim Pflegegeldbezieher in der Kranken versicherung mitversi- chern lassen.
Scheiden Sie aus der Pflichtver- sicherung aus, um eine solche Pflegeleistung (ab Pflegegeld- stufe 3) zu erfüllen, können Sie eine Weiterversicherung in der Pensionsversicherung beantragen und so weiterhin für Ihre Pen- sionshöhe wichtige Gutschriften sammeln. Die Kosten dieser Wei- terversicherung übernimmt der Bund.
Als pflegende Angehörige haben Sie auch die Möglichkeit einer Selbstversicherung in der Pen- sionsversicherung. Zuständig für die Selbstversicherung ist die Pensionsversicherungsanstalt.
Voraussetzung ist unter anderem, dass Ihre Arbeitskraft dadurch überwiegend beansprucht wird, Ihr Schützling zu Hause betreut wird und Pflegegeld (mindestens Pflegestufe 3) bezieht. Die Selbst- versicherung kann von GSVG/
BSVG pflichtversicherten Perso- nen beantragt werden. Die Beiträge für die Selbstversiche- rung übernimmt der Bund.
Versorgen Sie Ihr behindertes Kind zu Hause, können Sie eben- falls Selbstversicherung in der Pensionsversicherung beantragen.
Und zwar bis zum 40. Lebensjahr des betreuten Kindes. Die Bei- träge werden in diesem Fall vom Familienlastenausgleichsfonds und vom Bund bezahlt.
Alle Details, Voraussetzungen und nötigen Formulare finden Sie unter svs.at/pflege.
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COVERSTORY
Specials für Pflegende. Sich ständig um hilfsbedürftige Familienmitglieder zu kümmern, kann sehr belastend sein. Deshalb hat die SVS maßgeschneiderte Kurse und Gesundheitsprogramme für Pflegende entwickelt.
Die Kurse helfen Ihnen mit Information und prakti- schen Profi-Tipps, den Alltag leichter zu bewältigen.
Und die Erholungsaufenthalte sorgen für „Auszeiten“, die Sie brauchen, um neue Kraft zu schöpfen.
Tipp: Spezielle Gesundheitswochen gibt es etwa auch für Eltern mit Kleinkindern! Mehr Informationen finden Sie auf svs.at/gesundheitsangebote.
Pensionssplitting. Dass ein Elternteil, der seine beruf- liche Tätigkeit zugunsten der Kinder einschränkt oder unterbricht, dadurch in Sachen Pension leider Nach- teile auf sich nimmt, ist bekannt. Zwar werden für die ersten vier Jahre Kindererziehungszeiten angerechnet.
Doch kann dies den Verlust ausgefallener Gutschriften oft nicht wettmachen. Um dieses System gerechter zu gestalten, wurde die Möglichkeit des Pensionssplittings eingerichtet: Eltern können eine Umschichtung der durch Erwerbstätigkeit gewonnenen Gutschriften zwischen ihren Konten beantragen – und so vermeiden, dass im Ruhestand jener, der sich am meisten um den Nachwuchs gekümmert hat, erheblich schlechter dasteht.
Der Antrag muss bis zum zehnten Geburtstag des Kindes gestellt werden. Kommen Geschwister zur Welt, läuft die Frist bis zum zehnten Geburtstag des Jüngsten. Gesplittet werden können Zeiten vom Geburtsjahr bis zum siebenten Lebensjahr. Insgesamt können höchstens 14 Jahre übertragen werden. Alle Infos dazu auf svs.at unter Pensionssplitting.
Kinderzuschuss. Bei Alters- bzw. Erwerbsunfähigkeits- pension steht Ihnen für jedes Kind, das noch nicht 18 Jahre alt ist oder sich in Schul-/Berufsausbildung befindet, ein freiwilliges soziales Jahr absolviert oder erwerbsunfähig ist, ein Kinderzuschuss zu. Dieser wird für jedes Kind nur einmal ausbezahlt und beträgt 29,07 Euro monatlich. Als Kinder gelten hier, unter bestimmten Voraussetzungen, auch Wahl-, Stief- und Enkelkinder!
Gesundheitswochen. Weil es sehr schwierig sein kann, mit altersbedingten Veränderungen – etwa im Zuge einer Betriebsübergabe – umzugehen, bietet die SVS ein 15-tägiges Special für Senioren, die schwierige Zeiten durchleben. Mehr Info finden Sie auf svs.at/gesundheitsangebote.
Mit Gewerbeversicherungen, zu denen Sie unser vertrauenswürdiger Partner* beraten kann, schützen Sie Ihr Unternehmen und haben selbst im Schadensfall alles im Griff.
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* Die Care4Business Versicherungsdienst GmbH (eine 100 % Tochtergesellschaft der ERGO Versicherung Aktiengesellschaft) fungiert als Versicherungsmakler und führt die Beratung durch.
Die UniCredit Bank Austria AG tritt lediglich als Tippgeber auf.
Ich habe selbst für das
Unvorhersehbare einen Plan.
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ENTGELTLICHE EINSCHALTUNG
SERVICES
Achtung: Jahreswechsel!
WEITERVERSICHERUNG – HERABSETZUNG ERNEUERN Sie haben sich für Weiterversiche- rung in der GSVG oder
BSVG-Pensions- und/oder Kran- kenversicherung entschieden?
Wurde dabei die Beitragsgrundlage herabgesetzt, gilt dies vom Beginn der Herabsetzung bis Ende des folgenden Kalenderjahres. Ist Ihr Antrag heuer zu erneuern, wurden Sie gegen Jahresende informiert.
Soll die Herabsetzung ab 01. Jän- ner weiterlaufen, muss der Antrag bis 31. Dezember bei uns einlangen!
NEUES JAHR – NEUE BEITRAGSHÖHE Die vorläufigen Beiträge nach GSVG und FSVG werden im Regel- fall auf Basis der versicherungs - pflichtigen Einkünfte (inkl. vorge- schriebener Pensions- und
Krankenversicherungsbeiträge) des drittvorangegangenen Jahres berechnet. Sie werden alljährlich neu festgelegt und können stark vom Vorjahr abweichen. Entspricht die vorläufige Berechnung nicht Ihrer aktuellen Einkommenssitua- tion, können Sie die GSVG-/
FSVG-Beiträge anpassen: Einfach unter svsGO in Ihr Online Beitrags- konto einloggen – oder das Onlineformular unter svs.at/anpassung ausfüllen!
Die Vorschreibung der GSVG-Bei- träge kann sich zum Jahreswechsel
auch dadurch ändern, dass Beiträge für Vorjahre nachzuzahlen sind.
Das BSVG bestimmt, dass Bei- tragsgrundlagen, die pauschal auf Basis des Einheitswertes des land(forst)wirtschaftlichen Betrie- bes berechnet werden, zum 01. Jänner. jedes Jahres mit der Aufwertungszahl zu erhöhen sind.
Für 2022 beträgt diese voraussicht- lich 2,1 Prozent. Die geänderten Beiträge werden erstmals im April 2022 vorgeschrieben.
NEUES JAHR – GEÄNDERTER LEISTUNGSANSPRUCH IM GSVG MÖGLICH
Für die Einstufung in Sach- oder Geldleistungsberechtigung sind u.a.
die Einkünfte und Hinzurechnungs- beträge des drittvorangegangenen Jahres maßgeblich. Der Anspruch kann sich also zum Jahreswechsel ändern. Diesfalls informieren wir Sie Anfang Jänner und geben Ihnen die Möglichkeit, eine (mitunter sogar kostenlose) Option abzu- schließen.
BSVG: WICHTIGE MELDE- UND ANTRAGSFRISTEN
Sollen Ihre BSVG-Beiträge ab 2021 statt vom Einheitswert von den Einkünften laut Einkommen- steuerbescheid berechnet werden („Beitragsgrundlagenoption“), müssen Sie dies bis 30.04.2022 beantragen. Achtung: In diesem
Fall darf die steuerliche Gewinn- ermittlung nicht aufgrund einer Vollpauschalierung erfolgen.
Ebenfalls bis spätestens 30.04.2022:
sind die Bruttoeinnahmen (inkl.
Umsatzsteuer) aus im Jahr 2021 ausgeübten land(forst)wirt- schaftlichen Nebentätigkeiten zu melden.
kann beantragt werden, dass Beiträge für die Nebentätigkeiten aufgrund der tatsächlichen Ein- künfte zu berechnen sind („kleine Option“). Diesfalls entfällt die oben genannte Meldung der Einnahmen.
BESTÄTIGUNGEN ABRUFEN Zu Jahresanfang stellen wir GSVG-/FSVG-Versicherten online diverse Bestätigungen fürs Vorjahr zur Verfügung (z.B. Zahlungsbestä- tigungen, Jahresübersichten etc.).
Diese können Sie downloaden und für steuerliche Zwecke nützen.
Auch Bestätigungen für vergan- gene Jahre sind verfügbar.
Land(forst)wirtschaftliche Betriebsführer können sich eine Übersicht über eingezahlte BSVG- Beiträge und die gemeldeten Bewirtschaftungsverhältnisse herunterladen. Mehr Info: svs.at/go
Anträge, Meldepflichten & mehr: Worauf Selbständige
jetzt achten müssen.
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SERVICES
Zecken: FSME-Impfaktion der SVS
Vor allem Menschen, die berufsbedingt viel im Freien sind, laufen Gefahr, von einer Zecke „gebissen“ zu werden. Die Zeckenschutzimpfung ist der bisher ein- zige Schutz vor der gefährlichen Erkrankung, gegen die es – wenn einmal ausgebrochen – noch kein wirksames Medikament gibt.
Kostenloser Schutz. Grund genug für die SVS, beson- ders gefährdeten Versicherten ab Februar 2022 eine kostenlose, österreichweite FSME-Impfaktion anzu- bieten. Teilnehmen können: Voll- und Nebenerwerbs- landwirte sowie Selbständige (GSVG-versichert), die regelmäßig berufliche Tätigkeiten im Grünen (Wald, Wiese) ausüben und daher einem höheren Risiko aus- gesetzt sind.
Das Impfschema. Für optimalen Impfschutz gegen FSME sorgen eine dreiteilige Grundimmunisierung und regelmäßige Auffrischungsimpfungen:
Grundimmunisierung
1. Teilimpfung (am besten in der kalten Jahreszeit) 2. Teilimpfung nach 4 – 12 Wochen
3. Teilimpfung nach 9 – 12 Monaten Auffrischungsimpfung drei Jahre nach
der Grundimmunisierung.
Danach bis zum 60. Lebensjahr alle fünf Jahre und ab dem 60. Lebensjahr im Drei-Jahres-Rhythmus
Die Anmeldung. Sie möchten die kostenlose Impfaktion in Anspruch nehmen? Bitte melden Sie sich mit
dem Online-Formular unter dem Link svs.at/zeckenschutzimpfung an.
Haben Sie sich angemeldet bzw. haben bereits in der Vergangenheit an der FSME-Impfaktion teilgenom- men, erhalten Sie von der SVS automatisch Einlad- ungen zu allen weiteren, nötigen Schritten. Rund zwei Wochen vor den entsprechenden Terminen senden wir Ihnen persönliche Informationen mit den erforder- lichen Daten wie Datum, Zeit und Ort zu.
Wir ersuchen um Anmeldung bis spätestens 14. Jänner 2022.
Was, wenn eine Teilnahme an der SVS-Impfaktion nicht möglich ist? Sollten Sie nicht an der kostenlosen Impfaktion teilnehmen können, können Sie sich auch bei Ihrem Hausarzt impfen lassen. Es besteht die Möglichkeit eines Kostenzuschusses nach Vorlage der Rechnung. Detaillierte Informationen rund um die Zeckenschutzimpfung finden Sie unter
svs.at/zeckenschutzimpfung.
Sie werden immer früher im Jahr aktiv und ihr Stich kann schlimme Folgen haben: Zecken sind Überträger der gefährlichen Frühsommer- Meningoenzephalitis (FSME). Schützen Sie sich und nützen Sie die österreichweite Impfaktion der SVS!
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SERVICES
Aktuelles für Land- &
Forstwirte
ACHTUNG: MELDEPFLICHT-TERMIN!
Dass Sie als Betriebsführer eines land(forst)wirt- schaftlichen Betriebs laut BSVG verpflichtet sind, Aufzeichnungen über gesondert beitragspflichtige Einnahmen aus land(forst)wirtschaftlichen Nebentä- tigkeiten zu führen, wissen Sie natürlich. Nur, bitte nicht vergessen: Die entsprechenden Bruttoeinnahmen (inkl. Umsatzsteuer) des Jahres 2021 sind bis 30. April 2022 zu melden. Die entsprechenden Formulare finden Sie unter svs.at/formulare im Bereich Versicherung &
Beitrag.
COVID-ZAHLUNGEN
Zahlungen der AMA für den Lockdown-Umsatzersatz bzw. Ausfallsbonus sind sowohl bei der Steuererklä- rung als Betriebseinnahmen zu erfassen, als auch der SVS als Einnahmen aus Nebentätigkeiten bekannt zu geben. Aus SVS-Sicht betrifft dies in erster Linie Most- buschenschank und Urlaub am Bauernhof
(Privatzimmervermietung).
BE- UND VERARBEITUNG EIGENER NATURPRODUKTE
Die Corona-Pandemie hat auch zur Entwicklung von Produktinnovationen geführt. So erfreut sich etwa der Spritzer in der Glasflasche („Spritzer to go“) großer Beliebtheit. Allerdings entsteht durchs Hinzufügen von Soda- oder Mineralwasser zum Wein ein neues markt- gängiges Produkt. Damit fällt die Produktion von Spritzer oder G‘spritzten in Flaschen in die Kategorie Nebengewerbe der Be- und Verarbeitung und ist somit gesondert beitragspflichtig.
Der Trend zur Selbstbedienung beim Kauf bäuerlicher Produkte wurde durch die Pandemie beflügelt. Werden in einem Laden nur eigene Produkte verkauft oder kooperieren Landwirte, die dort eigene Erzeugnisse vermarkten, kann der Selbstbedienungsladen rund um die Uhr geöffnet sein. Werden jedoch auch be- oder verarbeitete Produkte feilgeboten, sind die Einnahmen daraus meldepflichtig.
Werden nicht überwiegend eigene Produkte angebo- ten, wird grundsätzlich ein Handelsgewerbe benötigt – und das Öffnungszeitengesetz ist einzuhalten.
Neuerdings produzieren einige Weinbauern „Pet Nat“
(Pétillant Naturel), also natürlichen Schaumwein.
Dabei wird noch gärender Most ohne Zugabe von Hefe und Zucker in die Flasche gefüllt, um dort die Gärung zu beenden. Während der Gärung entstehende Kohlen- säure bleibt in der Flasche.
Sozialversicherungsrechtlich ist der flaschenvergorene Sekt „Pet Nat“ als Urprodukt anzusehen, weshalb keine zusätzliche Beitragspflicht besteht.
EINSTELLEN VON REITTIEREN
Seit 2017 fällt das Einstellen von bis zu 25 Pferden laut Gewerbeordnung unter „land- und forstwirtschaftliche Urproduktion“, wenn maximal zwei Pferde pro Hektar landwirtschaftlich genutzter, in der Region befindlicher Fläche gehalten werden. Werden jedoch über 25 oder mehr als zwei Pferde pro Hektar eingestellt, und ist deren Unterbringung dem land(forst)wirtschaftlichen Betrieb untergeordnet, handelt es sich ums Nebenge- werbe „Vermieten und Einstellen von Reittieren“.
Unabhängig von dieser geweberechtlichen Unterschei- dung unterliegt die Tätigkeit der BSVG-Pflicht -
versicherung – und alle diesbezüglichen Einnahmen der Beitragspflicht.
Was Sie jetzt in puncto
Neben tätigkeiten beachten sollten.
www.klinikum-austria.at
www.klinikum-baden.at T +43 (0)2252 43285-0
www.schallerbacherhof.at T +43 (0)7249 486-41 www.klinikum-badgastein.at
T +43 (0)6434 2523-0
DIE KLINIKUM AUSTRIA GESUNDHEITSGRUPPE bietet medizinische Rehabilitation auf höchstem Niveau.
Unsere Kliniken in Baden, Bad Gastein und Bad Schal- lerbach sind auf orthopädische und rheumatische Erkrankungen spezialisiert. Die Osteoporose-Vorsorge und -Rehabilitation hat dabei für Frauen ebenso wie für Männer große Bedeutung. Ein eigens dafür entwi- ckelter Screening-Prozess hilft bei der Früherkennung.
Bestens betreut.
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SERVICES
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RUBRIK
Nachgefragt
Fragen? In unserem Magazin G’SUND AM PUNKT. gibt es regelmäßig Antworten und Stellungnahmen zu Kommentaren und Fragen unserer Kunden. SVS-Experten informieren und sind für Sie da.
*Weil ich
schwanger bin, werde ich meinen Betrieb bald nicht mehr führen können. Deshalb hoffe ich auf finanzielle Unterstützung der SVS.
Wie komme ich zu den nötigen Informationen?
Herzlichen Glückwunsch und alles Gute für die Schwangerschaft und Geburt! Unter svs.at finden Sie im Bereich Kinder und Familie alle relevanten Informa- tionen – von der Schwangerschaft über den Mutter- Kind-Pass bis zur Mitversicherung. Dort informieren wir natürlich auch genau über Möglichkeiten der finan- ziellen Unterstützung, wie etwa Wochen- und Kinder- betreuungsgeld.
TIPP
Sollten Sie weitere Fragen haben, können Sie sich gerne persönlich von unseren SVS-Experten beraten lassen.Es tut uns leid, dass Sie sich in einer so außergewöhn- lichen, belastenden Situation befinden. Was Ihre Frage betrifft: Hier muss man zwischen der Kranken- und der Pensionsversicherung unterscheiden.
Sie haben jedenfalls mehrere Möglichkeiten:
In der Krankenversicherung ist eine Mitversicherung bei Ihrer Gattin möglich, wenn diese selbst versichert ist (z.B. Pensionsanspruch) oder Sie selbst eine frei- willige kostenpflichtige Weiterversicherung im Anschluss an Ihr Pflichtversicherungsende bei der SVS beantragen.
Auch in der Pensionsversicherung ist freiwillige Wei- terversicherung bei der SVS möglich.
Außerdem: Wenn Ihre Gattin Pflegegeld mindestens der Stufe 3 nach dem Bundespflegegeldgesetz oder nach den Bestimmungen der Landespflegegeldgesetze bezieht, die Pflege Ihre Arbeitskraft überwiegend beansprucht, in häuslicher Umgebung stattfindet und unentgeltlich erfolgt, sowie der Wohnsitz im Inland liegt, dann ist sogar eine kostenlose Selbstversiche- rung gesetzlich möglich.
TIPP
Für die Durchführung der Selbstversiche- rung wurde gesetzlich die Pensionversicherungsansalt beauftragt. Informationen finden Sie auf svs.at unter Pension im Bereich Zeiten der Pensionsversicherung (freiwillige Versicherung).Meine
Gattin hatte einen Schlaganfall und wurde zum Pflegefall. Ich bin 58 Jahre alt und
werde für die Pflege meiner Frau meine selbständige Tätigkeit ein-
stellen. Aber wo bin ich dann versichert?
NACHGEFRAGT
RUBRIK
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4-2021 NACHGEFRAGT
* Ombudsmann Christian Göbl ist erreichbar unter ombudsstelle@svs.at, T 050 808 9008
Wir bitten um Verständnis, dass aus Platzgründen nicht alle Einsendungen im Magazin publiziert werden können.
Zunächst empfehlen wir Ihnen, Kontakt mit dem AMS aufzunehmen. Erkundigen Sie sich dort, ob ein
Anspruch auf Arbeitslosengeld besteht. Dieser würde auch Krankenversicherungsschutz mit sich bringen.
Grundsätzlich sind Kinder nur bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres kostenfrei bei den Eltern mitversi- chert. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit der Mitversicherung nur,
wenn Sie sich in einer Schul- oder Berufsausbildung befinden, längstens jedoch bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres
oder wenn Sie seit der Vollendung des 18. bzw.
27. Lebensjahres durch Krankheit oder Gebrechen erwerbsunfähig bzw. erwerbslos sind (auch hier nur für längstens 24 Kalendermonate nach Vollendung des 18. Lebensjahres bzw. Ende der Schulausbildung).
Da Sie nach Ihrer Schulausbildung eine unselbständige Erwerbstätigkeit aufgenommen hatten, trifft leider keine der genannten Voraussetzungen auf Sie zu.
Beitragsfreie Mitversicherung kann daher leider nicht bewilligt werden.
TIPP
Eine Möglichkeit besteht jedoch, wenn Ihre Eltern Landwirte sind und Sie hauptberuflich inderen Betrieb mitarbeiten,
Ihre Eltern Unternehmer sind und eine kosten- pflichtige Familienversicherung abschließen, Sie eine Schul- bzw. Berufsausbildung oder ein
Studium beginnen
oder selbst eine freiwillige Selbstversicherung bei der Österreichischen Gesundheitskasse beantragen.
Bis Ende
letzten Jahres habe ich eine Schule besucht und war bei mei- nen Eltern in der Krankenversiche- rung mitversichert. Dann habe ich gearbeitet, vor kurzem aber meinen Job
verloren. Ich bin jetzt 21 Jahre alt und möchte wieder bei meinen Eltern
mitversichert werden. Ist das kostenlos möglich?
Wir verstehen Ihre Sorge. Natürlich ist Datenschutz ein wichtiges Thema und es ist unsere Pflicht, dafür zu sorgen, dass persönliche Daten nicht in unbefugte Hände gelangen. Ist keine Erwachsenvertretung gewünscht, reicht eine normale Vollmacht aus.
Diese enthält grundsätzlich eine Vertretungsvollmacht für Auskünfte und Antragsstellungen, kann aber auch auf Zustell- sowie Geldvollmacht erweitert werden.
Und sie kann jederzeit widerrufen werden!
TIPP
Unter svs.at/vollmachten finden Sie das entsprechende Formular: Einverständniserklärung für bevollmächtigte Vertreter bzw. Erwachsenenvertreter.Dieses schicken Sie dann bitte ausgefüllt und unter- schrieben an die betreuende Landesstelle. Für einen Antrag auf Pflegegelderhöhung benötigen Sie als Angehöriger keine Vollmacht.
Mein 87-jähriger Vater leidet unter beginnender Demenz und wird sich bald nicht mehr selbst um seine Angelegenhei- ten kümmern können. Deshalb würde ich, als sein Sohn, sehr gerne für ihn die
entsprechenden Anfragen oder Einga- ben bei der SVS machen oder mich
für ihn erkundigen. Er möchte aber keine Sachwalter-
schaft!
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4-2021NEWS
Aktuelle Kurzmeldungen
Förderungen, die aus dem COVID-19-Krisenbewälti- gungsfonds, dem Härtefallfonds oder dem
Corona-Krisenfonds finanziert werden, sind steuer- frei zu behandeln. Unabhängig davon, wofür die Förderung verwendet wird. Dazu gehören Fixkosten- zuschuss I und II (800), NPO-Unterstützungsfonds, COVID-Investitionsprämie, Härtefallfonds, Verlust- ersatz, Verdienst-Entgang nach dem Epidemiegesetz und Kurzarbeitsbeihilfe. Bitte beachten Sie, dass bei den meisten Corona-Beihilfen die ensprechenden Betriebsausgaben um die Beihilfe zu kürzen sind!
Dezidiert nicht steuerfrei sind hingegen der Umsatz- ersatz und der Ausfallsbonus.
Über den aktuellen Stand der Corona-Hilfsmaßnah- men informieren Sie sich bitte unter bmf.gv.at/
public/informationen/corona-hilfsmassnahmen.
CORONA-FÖRDERUNGEN
Der Körperschaftsteuersatz wird im Kalenderjahr 2023 auf 24 Prozent und für die Kalenderjahre ab 2024 auf 23 Prozent gesenkt. Die zweite Steuerstufe der Einkommensteuer wird mit 01.07.2022 von 35 auf 30 Prozent und die dritte Steuerstufe wird mit 01.07.2023 von 42 auf 40 Prozent herabgesetzt.
Der Familienbonus wird mit 01.07.2022 pro Kind von 1.500 auf maximal 2.000 Euro, der Kindermehrbe- trag auf 450 Euro erhöht.
Benzin und Diesel werden durch die Einführung einer CO2-Bepreisung von vorerst 30 Euro/Tonne höher besteuert. Je nach Region sollen die Einnahmen als regionaler Klimabonus (vier Stufen zwischen 100 und 200 Euro pro Jahr und 50 Prozent Aufschlag pro Kind) zur Bevölkerung zurückfließen. Nähere
Informationen unter finanz.at/steuern/steuerreform
Das 130-Seiten-Werk beinhaltet einen Abriss der Geschichte bis hin zur jüngsten Vergangenheit und enthält Interviews und Portraits der jeweiligen SVS- Obleute. Bestellungen unter newsroom@svs.at Als Ersatz für die „Hacklerregelung“ gibt es ab 01.01.2022 den Frühstarterbonus für Menschen, die sehr früh zu arbeiten begonnen haben. Konkret für jene, die bereits zwischen ihrem 15. und 20. Geburts- tag gearbeitet und in dieser Zeit mindestens 12 Beitragsmonate in der Pensionsversicherung und insgesamt mindestens 300 (25 Arbeitsjahre) erwor- ben haben. Er beträgt einen Euro für jeden
Beitragsmonat aufgrund einer Erwerbstätigkeit vorm 20. Lebensjahr, ist mit maximal 60 Euro gede- ckelt und wird jährlich aufgewertet. Nähere Informationen unter wko.at/service
STEUERREFORM 2022 SOLL UNTERNEHMER, BESCHÄFTIGTE & FAMILIEN ENTLASTEN
SVS VERÖFFENTLICHT BUCH ZUR GESCHICHTE DER SELBSTÄNDIGEN SOZIALVERSICHERUNG NEUER FRÜHSTARTERBONUS AB 01.01.2022
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4-2021
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NEWS
Aktuelle Werte *
GESUNDHEITSSERVICE REZEPTGEBÜHR
pro Medikament 6,65 €
WOCHENGELD TÄGLICH
57,89 € KINDERBETREUUNGSGELD
Je nach Bezugsdauer täglich von 14,53 € bis 33,88 € MINDESTKOSTENANTEIL
für Heilbehelfe und Hilfsmittel 37,80 €1
für Sehbehelfe 113,40 €2
ZUZAHLUNG BEI HEIL VERFAHREN UND SONSTIGEN AUFENTHALTEN
je nach Einkommen täglich
9,09 € 15,58 € 22,08 €
PENSIONS- UND PFLEGEGELDSERVICE PENSIONSANPASSUNG
Pension bis 1.000,00 € Erhöhung um 3,00 % über 1.000,00 €
bis 1.300,00 €
linear absinkender Prozentsatz von 3,00 % auf 1,80 % über 1.300,00 € Erhöhung um 1,80 % AUSGLEICHZULAGEN RICHTSÄTZE
Alters- und Erwerbsunfähigkeitspensionen
für Alleinstehende 1.030,49 €
für Ehepaare 1.625,71 €
Erhöhung pro Kind 159,00 €
Witwen(Witwer)pension
1.030,49 € Waisenpensionen bis
zum 24. Lebensjahr
Halbwaisen 379,02 €
Vollwaisen 569,11 €
Waisenpensionen ab dem 24. Lebensjahr
Halbwaisen 673,53 €
Vollwaisen 1.030,49 €
Ausgleichszulagen-/Pensionsbonus
Grenzwert: max. Höhe Einzelrichtsatz mind.
360 Beitragsmonate3
1.141,83 € 155,36 € Einzelrichtsatz mind.
480 Beitragsmonate3
1.364,11 € 396,21 € Familienrichtsatz mind.
480 Beitragsmonate3
1.841,29 € 395,78 €
PFLEGEGELDSTUFEN
Stufe 1 165,40 €
Stufe 2 305,00 €
Stufe 3 475,20 €
Stufe 4 712,70 €
Stufe 5 968,10 €
Stufe 6 1.351,80 €
Stufe 7 1.776,50 €
UNFALLVERSICHERUNG RENTENANPASSUNG
1,80 % BEMESSUNGSGRUNDLAGEN
jährlich 21.535,36 €
*Vorbehaltlich der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt.
1) Mindest-KOA = 20 % der tägl. Höchst-BTG. § 108 Abs. 3 ASVG („Messbetrag“) → 189 Euro (für 2022) → 37,80 Euro (für 2022) 2) 60 % der tägl. Höchst-BTG → 113,40 Euro (für 2022) 3) inkl. Kindererziehungszeiten und Präsenz- bzw.
Zivildienstzeiten
STEUERTIPP
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1. FAMILIENBONUS PLUS UND KINDERMEHRBETRAG Der Familienbonus Plus ist ein Absetzbetrag und steht nur zu, wenn Sie ihn beantragen! Pro Kind kann eine Steuergutschrift von bis zu 1.500 Euro (für Kinder ab 18 bis zu 500 Euro) erreicht werden. Sie können den Absetzbetrag in voller Höhe nutzen, wenn Sie Einkom- mensteuer zumindest in Höhe des Familienbonus Plus bezahlen. Ist dies der Fall, kann er mit der Steuererklä- rung beantragt werden. Alternativ kann er auch je zur Hälfte auf beide Elternteile (Anspruchsberechtigte) aufgeteilt werden. Die Aufteilung ist jeweils fürs gesamte Kalenderjahr zu beantragen.
Der Kindermehrbetrag von bis zu 250 Euro pro Jahr steht einem Elternteil mit Alleinverdiener- oder Allein- erzieherabsetzbetrag zu, der keine oder sehr wenig Steuern zahlt, aber Anspruch auf den Familienbonus Plus hätte.
2. ZUSCHUSS FÜR KINDERBETREUUNG
Zuschüsse des Dienstgebers für die Betreuung von Kindern unter 10 Jahren können unter bestimmten Voraussetzungen bis 1.000 Euro pro Kalenderjahr steuer- und beitragsfrei an die Dienstnehmer geleistet werden.
3. SONDERAUSGABEN
Dazu zählen seit 2021 nur noch Kirchenbeiträge bis 400 Euro, Spenden, Steuerberater-Honorare, freiwil- lige Weiterversicherung in der gesetzlichen
Pensionsversicherung, Nachkauf von Versicherungs- zeiten und Renten oder dauernde Lasten. Beiträge für freiwillige Weiterversicherung oder Versicherungs- zeiten-Nachkauf und Kirchenbeiträge können Sie auch absetzen, wenn Sie diese für einen nicht dauernd getrennt lebenden Partner und Kinder leisten. Die meisten Sonderausgaben werden von den jeweiligen Organisationen direkt ans Finanzamt gemeldet. Davon abweichende Berücksichtigung ist beim Finanzamt zu beantragen.
4. AUSSERGEWÖHNLICHE BELASTUNG
Hierzu zählen beispielsweise Ausgaben für Arzt, Zahn- arzt, Begräbnis, Kur, Krankheit, Altersheim und Pflege, Adoptionen, künstliche Befruchtung, etc. Sie werden nur unter bestimmten Voraussetzungen anerkannt.
Und sie können nur insoweit abgesetzt werden, als der jährliche einkommensabhängige Selbstbehalt durch ihre Gesamtsumme überschritten wird. Der Selbstbe- halt entfällt für Aufwendungen, die in Zusammenhang mit Behinderung des Steuerpflichtigen anfallen (etwa Behandlungskosten, Heilbehelfe, Pflege). Vorausset- zung ist mindestens 25-prozentige Erwerbsminderung.
Pflegekosten, etwa für 24-Stunden-Pflege, können – nach Abzug erhaltenen Pflegegeldes und anderer Zuschüsse – als außergewöhnliche Belastung geltend gemacht werden. Bei Pflege im Pflegeheim ist zudem eine Haushaltsersparnis abzuziehen.
Bei hohen Beträgen (z.B. zahnärztliche Leistungen wie Implantate, Kronen) ist es ratsam, den Gesamtbetrag innerhalb eines Kalenderjahrs zu begleichen. Wenn die in einem Kalenderjahr bezahlte Summe nämlich den Selbstbehalt nicht überschreitet, geht sie somit steuerlich ins Leere.
Attestiert Ihr Arzt, dass Sie eine Kur brauchen, können Sie jene Kosten, die Sie selbst tragen, als außerge- wöhnliche Belastung geltend machen. Denn nur bei ärztlich bestätigter, medizinischer Notwendigkeit werden eigene Ausgaben für Aufenthalt, Kurmittel, medizinische Betreuung und Fahrtkosten zum und vom Kurort vom Fiskus anerkannt. Reine Wellness-Aufent- halte sind nicht absetzbar.
Bei mindestens 25-prozentiger Behinderung entfällt der einkommensabhängige Selbstbehalt für die Pfle- gekosten, wenn der Pflegebedürftige selbst oder sein (Ehe-)Partner die Kosten trägt. Voraussetzung: Das Jahreseinkommen des Pfleglings liegt unter
6.000 Euro. In diesen Fällen kann die Steuerersparnis – entsprechend hohes Einkommen vorausgesetzt – bis zu 50 Prozent der Heim- und Pflegekosten betragen.
Übernehmen andere Angehörige, etwa eigene Kinder, diese Kosten, weil das Einkommen des Pfleglings nicht ausreicht, ist bei diesen Personen jedoch ein Selbstbe- halt abzuziehen.
Möglichkeiten, die Sie nützen sollten – und was dazu nötig ist.
Steuertipps für Familien
Mag. Monika Seywald ist Steuerberaterin und Partnerin der TPA Steuerberatung GmbH
Kontakt: monika.seywald@tpa-group.at
4-2021
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GESUNDHEIT
100 Euro für
Ihre Gesundheit!
Ihr Wohlbefinden ist uns wichtig.
Deshalb bietet die SVS allen Ver- sicherten alljährlich gesundheits- fördernde Programme zu den Themen Ernährung, Bewegung, seelische Gesundheit und Rauch- Stopp an. Und damit nicht genug.
Denn für die Teilnahme an
bestimmten Angeboten können Sie einen Bonus von 100 Euro pro Jahr beantragen: Den SVS-Gesund- heitshunderter.
Zu den von unseren Experten geprüften, qualitätsgesicherten Programmen zählen etwa Aktiv-, No-Smoking- und Ernährungs- Camps. Auch Aufenthalte auf einem zertifizierten „Green Care Auszeithof“ samt Gesundheitspro- gramm gehören dazu. Ebenso, die Angebote von SVS-Partnern (siehe:
svs.at/partnerangebote), die mit dem entsprechenden Logo gekenn- zeichnet sind. Auch mitversicherte Ehepartner und Lebensgefährten sind bei den SVS-Camps willkom- men und erhalten bei Teilnahme den SVS-Gesundheitshunderter, andernfalls gilt für sie der reguläre Preis.
Wenn Sie selbst ein individuelles Programm wählen möchten, das exakt zu Ihren Bedürfnissen passt, fördert die SVS auch dieses mit dem Gesundheitshunderter. Vor- ausgesetzt, es kostet mindestens 150 Euro und erfüllt die Anbieter- kriterien der SVS. Außerdem gilt es, in einem bestimmten Zeitraum eine Vorsorgeuntersuchung zu absolvie-
ren. Wobei: Unternehmer, die schon aktiv an den Programmen „Selb- ständig Gesund“ oder „Nachhaltig Gesund“ teilnehmen, brauchen keinen zusätzlichen Check zu durchlaufen!
Bitte beachten Sie, dass wir für eine ärztlich verordnete Maßnahme bzw. Therapie, Schmerz- oder Krankenbehandlung keinen
SVS-Gesundheitshunderter gewähren können!
Steigern Sie Ihr Wohlbefinden, belohnen Sie sich selbst für Ihre gesundheitsfördernde Aktivität und holen Sie sich den SVS- Gesundheitshunderter! Mehr Informationen, Anbieterkriterien und Antragsformulare finden Sie unter svs.at/gesundheitshunderter.
Sie möchten aktiv etwas für Ihre Gesundheit tun?
Wir unterstützen Sie gerne dabei! Zum Beispiel mit dem SVS-Gesundheitshunderter.
VORAUSSETZUNGEN & ANTRAGSSTELLUNG:
✓
Sie sind bei der SVS krankenversichert✓
Sie investieren mindestens 150 Euro in gesundheitsfördernde Maßnahmen, die von einem Gesundheitsanbieter erbracht werden oder nehmen ein qualitätsgesichertes Programm in Anspruch oder an einem SVS-Camp teil. Der Gesundheitsanbie- ter erfüllt die SVS-Anbieterkriterien.✓
Die Antragstellung für den Gesundheitshunderter ist einmal pro Kalenderjahr möglich.✓
Für den Antrag nötige Unterlagen: Ausgefüllter SVS-Gesund- heitshunderter-Antrag und Rechnung samt Zahlungsbestätigung.Zusätzlich beim individuellen Programm: Kopie des Befundes der Vorsorgeuntersuchung (entfällt für Unternehmer bei einer aktiven Teilnahme am Programm Selbständig/Nachhaltig Gesund).
✓
Sie reichen die Unterlagen bei Ihrer Landesstelle ein: Per E-Mail an dlz.sg@svs.at oder online unter svs.at/gesundheitshunderter.✓
Kinder und Jugendliche: Als Bonus für die Teilnahme am Gesund- heits-Check Junior können Kinder und Jugendliche einenGesundheitshunderter für Aktivitäten wie Sportwochen, Schi- kurse oder qualitätsgeprüfte Programme für Kinder (siehe Partnerangebote: svs.at/partnerangebote) bzw. Sportvereins- mitgliedsbeiträge beantragen.
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4-2021GESUNDHEIT
SVS-Webinare: Wissen,
das vor Krankheit schützt
Bei den interaktiven SVS-Webinaren können Sie zeit- sparend und bequem von zu Hause aus Gesundheits- wissen sammeln und Fragen klären. Nützen Sie diese Möglichkeit, sich vom Wohnzimmer aus Anleitung für viele praktische Übungen und im Alltag leicht umsetz- bare Tipps zu holen!
Neu ab 2022:
Den Start im Jänner machen Webinare zu „Neujahrs- vorsätze umsetzen – den inneren Schweinehund zum Partner machen“.
Im Februar stehen Fragen zur gesundheitlichen Vor- sorge im Mittelpunkt. So etwa die Erklärung von (Blut-)Untersuchungswerten. Weiters geht es um die drei wichtigsten Fragen beim Arzt und das richtige Einschätzen des Wahrheitsgehaltes von Medienbe- richten.
Im März liegt der Schwerpunkt auf der psychischen Gesundheit von Kindern, Jugendlichen, Erwachsenen und Senioren. Seelische Stärkung, Resilienz, Stress- Burnout-Prävention oder Achtsamkeitstraining und Entspannung sind einige der Inhalte.
April und Mai stehen ganz im Zeichen der Frauenge- sundheit: Gesundes Essen für Frauen, Beckenboden- training, Tipps einer Gynäkologin, Rat für die Wech- seljahre und vieles mehr.
Einfach regelmäßig auf svs.at/webinare schauen und rechtzeitig anmelden!
Der SVS-Newsletter hält Sie immer auf dem Laufenden! (siehe: svs.at/newsletter)
Gesundheit ist für Selbständige ein wichtiges „Betriebskapital“. Der Wille, sich zu informieren, um dieses optimal zu schützen, ist da – aber es fehlt an Zeit? Die SVS macht’s Ihnen leicht: Mit neuen Webinaren zu aktuellen Gesundheitsthemen.
Starten Sie gesund ins neue Jahr –
wir sind auch zwischen den Feiertagen für Sie da:
■ kurzfristige Termine
■ ganzheitliche Vorsorge
■ psychologische Beratung
■ div. Therapieangebote
■ viele Fachärzte
■ Telemedizin Infos & Online Terminvereinbarung unter: www.gzsvs.at Beratung
auch online möglich!
BITTE UM TERMINVEREINBARUNG!
Wir beraten Sie gerne persönlich in SVS-Kundencentern bzw. bei den SVS-Beratungstagen nach Terminvereinbarung unter svs.at/termine. Bitte nehmen Sie zur Beratung mit:
Ihre Terminbestätigung (ausgedruckt oder am Smartphone), Ihre e-card,
einen amtlichen Lichtbildausweis bzw. eine aktuelle Vollmacht (bei einer Beratung für Dritte), und eine FFP2 – Maske.
ENTGELTLICHE EINSCHALTUNG
4-2021
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GESUNDHEIT
Mit Sicherheit gesund arbeiten
Berufsspezifische Gesundheitswoche für Landwirte im Februar und März 2022: Staub, Lärm, Vibrationen, Unfallgefahren mit Tieren, bei Gebäuden oder Maschi- nen, wetterbedingt stressige Spitzenzeiten – die Arbeit selbständiger Bauern birgt Risiken für Sicherheit und Gesundheit. Wie sich diese reduzieren oder ganz ver- meiden lassen, zeigt die SVS bei der siebentägigen Gesundheitswoche „Arbeitsmedizin und Sicherheit im Arbeitsalltag“.
Zentraler Programmpunkt ist ein umfassender Gesundheitscheck mit arbeitsmedizinischen Untersu- chungen. Schwerpunkte sind Informationen über Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten, Ergonomie-Trai- ning für körperschonendes, effizientes Arbeiten, Sturzprävention, Workshops zu Stressmanagement und Burnout-Vorbeugung sowie ein vielfältiges Rah- men- und Sportprogramm.
Das Highlight: Eine landwirtschaftliche Betriebsbege- hung mit praktischer Belastungsanalyse und
sicherheitstechnischen Hinweisen. Durch den Erfah- rungsaustausch mit Berufskollegen kann so manches zu Hause mit gesundem Abstand reflektiert werden.
Ziel der Gesundheitswoche ist es, den Teilnehmern alles mitzugeben, was sie brauchen, um ihre Arbeit sicher, gesund und mit mehr Lebensqualität zu erledi- gen.
Nähere Infos und Antragstellung auf
svs.at/gesundheitsangebote unter dem Begriff Gesundheit im Unternehmen.
Wir bedanken uns herzlich bei den zahlreichen Lesern, die sich für die Umstellung zum digitalen Bezug unseres Kundenmagazins entschieden haben.
Sie leisten damit einen wertvollen Beitrag zum Kli- maschutz. Papier ist ein wertvoller Rohstoff – und je besser es uns zukünftig gelingt, Papierverschwen- dung zu vermeiden, desto mehr werden die Umwelt, das Klima und wertvolle Ressourcen geschont.
Unter allen bisher eingelangten Anmeldungen für den digitalen Bezug unseres Kundenmagazins haben wir einen Wellnessaufenthalt für zwei Tage für zwei Personen mit 5-Gang-Dinner und Frühstücksbuffet im Gesundheitsressort „Lebensquell Bad Zell“
(lebensquell-badzell.at) verlost. Gewonnen hat Frau Beate G. aus Tulln, wir gratulieren sehr herzlich!
Melden auch Sie sich jetzt von der postalischen Zustellung unseres Kundenmagazins „G’sund am Punkt“ ab und für den SVS-Newsletter unter svs.at/papierlos an und lesen Sie unser Kundenma- gazin online als Flipbook – ein Gewinn für Sie und unsere Umwelt!
SVS PAPIERLOS –
DANKE FÜR IHREN BEITRAG!
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4-2021GESUNDHEIT
Osteoporose auch bei Männern ein Problem
Das Unglück passiert bei Umbauarbeiten am Haus:
Eine Scheibtruhe kippt und fällt auf Josef Franzmairs Bein, der Oberschenkelhalsknochen bricht. Die Dia- gnose Osteoporose im fortgeschrittenen Stadium überrascht den agilen 70-Jährigen. Doch damit ist er nicht allein, denn der Knochenschwund wird mangels Warnsymptome meist erst spät erkannt.
Osteoporose ist eine häufige Alters- erkrankung, bei der übermäßig viel Knochensubstanz abgebaut wird.
Der Knochenschwund wurde lange als reine Frauenkrankheit einge- stuft, aber 20 Prozent aller Betroffenen sind Männer. Früh- warnsymptome gibt es bei dieser Erkrankung nicht. Im Klinikum Bad Hall & Bad Schallerbach, Standort Bad Schallerbach (ehemals Schal- lerbacherhof) wurde daher für Patienten ein Screening-Prozess entwickelt, um der Erkrankung frühzeitig auf die Spur zu kommen.
„Die Osteoporose wird vielfach erst in einem späten Stadium aufgrund eines Bruches in ihrem vollen Umfang erkannt. Ist die Knochen- dichte bereits stärker vermindert, kann eine Fraktur auch ohne Sturz auftreten, etwa durch einen mini- malen Stoß oder eine falsche ruckartige Bewegung“, informiert Primar Dr. Hubert Steckholzer, Ärzt- licher Leiter am Standort Bad Schallerbach und Unfallchirurg.
Bewusstsein schaffen
Vielen Menschen ist ihr persönliches Risiko, an Osteoporose zu erkran- ken, überhaupt nicht bewusst. Aus diesem Anlass durchlaufen Patien- ten bei Antritt einer stationären Reha im Klinikum Bad Schallerbach einen eigens entwickelten Scree- ning-Prozess. Ziel ist, Betroffene
frühzeitig auf ihre Erkrankung beziehungsweise ihr Erkrankungs- risiko aufmerksam zu machen und entsprechende Behandlungen einzu- leiten. Mit diesem präventiven Verfahren soll der Verlauf positiv beeinflusst werden. Weisen die Ergebnisse auf ein mögliches Er- krankungsrisiko hin, stehen präven- tive Maßnahmen im Vordergrund.
Pflegebedürftigkeit vermeiden Josef Franzmair setzte sich in der stationären Reha erstmals mit seiner Erkrankung auseinander. Nun kann er eigenverantwortlich und gut mit der Diagnose umgehen. „In den Schulungen habe ich unter anderem gelernt, wie ich im Alltag Stürze vermeide und Bewegungen achtsam durchführe, denn ein Knochenbruch kann bei mir jederzeit passieren.
Auch meine Freizeitgestaltung und
meine Ernährung habe ich der Krankheit entsprechend angepasst.
Denn ich möchte möglichst lange selbständig leben und mobil bleiben, ohne fremde Pflege in Anspruch nehmen zu müssen“, so der pensio- nierte Tischlermeister.
Zu Hause Knochen stärken Weitere Frakturen zu verhindern, die Knochendichte zu verbessern und eine entsprechende Schmerz- therapie sind die primären Ziele der Osteoporose-Reha. „Wichtig ist, dass die Patienten zu Hause weiter konsequent jeden Tag an ihrer körperlichen Konstitution arbeiten und die Ernährungsrichtlinien befolgen. Das ist insbesondere bei einer ‚schleichenden‘ Erkrankung wie Osteoporose wesentlich für den Behandlungserfolg“, so Prim.
Dr. Hubert Steckholzer.
Primar Dr. Hubert Steckholzer
Ärztlicher Leiter am Standort Klinikum Bad Schallerbach (ehemals Schaller- bacherhof)
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