Minijobs – Änderungen zum Jahreswechsel 2021/2022
Deutsche Rentenversicherung
Knappschaft-Bahn-See als Träger der Minijob-Zentrale
Inhaltsübersicht
Abgaben im Minijob 2022
Mindestlohn
Änderungen im Meldeverfahren
Steuer-ID
Hinzuverdienst für Altersrentner
Ausblick Koalitionsvertrag
Abgaben im Minijob
2022
Abgaben im Minijob 2022 – 450-Euro-Minijobs
Die Abgaben für 450-Euro-Minijobs im gewerblichen Bereich haben sich zum 1.
Januar 2022 wie folgt geändert:
Beiträge bis 31.12.2021 ab 01.01.2022
Pauschalbeitrag zur Krankenversicherung 13 % 13 %
Pauschalbeitrag zur Rentenversicherung 15 % 15 %
Beitragsanteil des AN bei Versicherungspflicht 3,6 % 3,6 %
Einheitliche Pauschsteuer 2 % 2 %
Umlagen nach dem Aufwendungsausgleichsgesetz
U1 – Umlage zum Ausgleich der Arbeitgeberaufwendungen bei Krankheit (mind. 4 Wochen beschäftigt)
U2 – Umlage zum Ausgleich der Arbeitgeberaufwendungen bei Schwangerschaft und Mutterschaft
1 %
0,39 %
0,9 %
0,29 %
Insolvenzgeldumlage 0,12 % 0,09 %
Gesamt 31,51 %
35,11 %
31,28 % 34,88 %
Abgaben im Minijob 2022 – Kurzfristige Minijobs
Die Abgaben für kurzfristige Minijobs im gewerblichen Bereich haben sich zum 1.
Januar 2022 wie folgt geändert:
Beiträge bis 31.12.2021 ab 01.01.2022
Pauschalbeitrag zur Krankenversicherung - -
Pauschalbeitrag zur Rentenversicherung - -
Beitragsanteil des AN bei Versicherungspflicht - -
Einheitliche Pauschsteuer - -
Umlagen nach dem Aufwendungsausgleichsgesetz
U1 – Umlage zum Ausgleich der Arbeitgeberaufwendungen bei Krankheit (mind. 4 Wochen beschäftigt)
U2 – Umlage zum Ausgleich der Arbeitgeberaufwendungen bei Schwangerschaft und Mutterschaft
1 %
0,39 %
0,9 %
0,29 %
Insolvenzgeldumlage 0,12 % 0,09 %
Gesamt 1,51 % 1,28 %
Viele Arbeitgeber reichen einen Dauer-Beitragsnachweis ein, wenn der Verdienst ihrer Arbeitnehmer monatlich gleich bleibt.
Der Dauer-Beitragsnachweis gilt auch über den Jahreswechsel hinaus.
Die Änderung der Umlagen zum 1. Januar 2022 passt die Minijob-Zentrale automatisch an.
Arbeitgeber müssen also in der Regel keinen neuen Dauer-Beitragsnachweis einreichen.
Falls sich der Verdienst der Arbeitnehmer ändert, muss der Arbeitgeber einen neuen Beitragsnachweis an die Minijob-Zentrale übermitteln.
Arbeitgeber, die ihre Beiträge überweisen, sollten daran denken, gegebenenfalls den Dauerauftrag bei ihrer Hausbank anzupassen.
Abgaben im Minijob 2022
Mindestlohn
2022
Ab dem 1. Januar 2022 beträgt der gesetzliche Mindestlohn für alle Arbeitnehmer in Deutschland 9,82 Euro pro Stunde.
Zum 1. Juli 2022 steigt der Mindestlohn dann nochmals auf 10,45 Euro pro Stunde.
Auswirkungen
Arbeitgeber von Minijobbern, die den Mindestlohn erhalten und mit ihrem Verdienst bereits vor der Anhebung ab 1. Januar 2022 die monatliche Verdienstgrenze für Minijobs in Höhe von 450 Euro ausschöpfen
monatliche Arbeitszeit entsprechend reduzieren
Bei einem Mindestlohn von 9,82 Euro pro Stunde ist ab 1. Januar 2022
maximal eine monatliche Arbeitszeit von etwa 45 Stunden (450 Euro im Monat / 9,82 Euro die Stunde = 45,825 Stunden) möglich.
Mindestlohn 2022
Änderungen im Meldeverfahren bei kurzfristigen Minijobs
2022
1. Angaben zum Krankenversicherungsschutz
Ab dem 1. Januar 2022 müssen Arbeitgeber von kurzfristig Beschäftigten in der Meldung zur Sozialversicherung zusätzlich angeben, wie diese krankenversichert sind.
Der Nachweis über den Krankenversicherungsschutz ist vom Arbeitgeber zu den Entgeltunterlagen zu nehmen.
z. B. Bescheinigung der gesetzlichen Krankenkasse oder des privaten
Krankenversicherungsunternehmens der Arbeitnehmer oder eine Kopie der Versicherungskarte
Änderungen im Meldeverfahren bei kurzfristigen Minijobs
1. Angaben zum Krankenversicherungsschutz
Wann muss der Krankenversicherungsschutz gemeldet werden?
Anmeldung wegen Aufnahme einer Beschäftigung (Meldegrund 10)
gleichzeitigen An- und Abmeldung einer kurzfristigen Beschäftigung (Meldegrund 40) Wie muss der Krankenversicherungsschutz gemeldet werden?
Hierfür sind in der Meldung zur Sozialversicherung im Feld “Kennzeichen- Krankenversicherung” folgende Kennzeichen vorgesehen:
1 = Beschäftigter ist gesetzlich krankenversichert oder
2 = Beschäftigter ist privat krankenversichert oder anderweitig im Krankheitsfall abgesichert
Änderungen im Meldeverfahren bei kurzfristigen Minijobs
1. Angaben zum Krankenversicherungsschutz
Was bedeutet das Kennzeichen “1” für die Krankenversicherung?
Für Arbeitnehmer in einem kurzfristigen Minijob besteht in der Regel ein
Krankenversicherungsschutz bei einer gesetzlichen Krankenkasse in Deutschland.
z. B., weil sie über eine Hauptbeschäftigung, als Student, als Familienangehöriger oder freiwillig krankenversichert sind
Was bedeutet das Kennzeichen “2” für die Krankenversicherung?
Der Minijobber ist privat krankenversichert oder anderweitig abgesichert.
z. B. Krankheitskostenversicherung bei einem privaten
Krankenversicherungsunternehmen, Leistungen aus Sondersystemen, Anspruch auf Sachleistungen zu Lasten eines ausländischen Versicherungsträgers
Änderungen im Meldeverfahren bei kurzfristigen Minijobs
2. Rückmeldung zu Vorbeschäftigungszeiten
Ab dem 1. Januar 2022 erhalten Arbeitgeber nach der Anmeldung eines kurzfristigen Minijobbers eine Rückmeldung über Vorbeschäftigungszeiten von der Minijob-Zentrale.
Für die Prüfung, ob eine kurzfristige Beschäftigung vorliegt, muss der Arbeitgeber mögliche Vorbeschäftigungszeiten des Minijobbers berücksichtigen.
insgesamt maximal drei Monaten oder 70 Arbeitstage
Hat der Minijobber bereits andere kurzfristige Beschäftigungen im laufenden Kalenderjahr ausgeübt?
Dokumentation im Einstellungsfragebogen Entgeltunterlagen
Änderungen im Meldeverfahren bei kurzfristigen Minijobs
2. Rückmeldung zu Vorbeschäftigungszeiten
Ab dem 1. Januar 2022 meldet die Minijob-Zentrale dem Arbeitgeber nach dem Eingang der Anmeldung für einen kurzfristig Beschäftigten per Datensatz zurück, ob zum Zeitpunkt der Anmeldung oder im laufenden Kalenderjahr bereits weitere kurzfristige Beschäftigungen bestehen oder bestanden haben.
Dokumentation in den Entgeltunterlagen (Nachweis für Betriebsprüfungen)
Diese Mitteilung enthält aber lediglich die Information, ob Vorbeschäftigungszeiten vorliegen, nicht hingegen in welchem Umfang.
Änderungen im Meldeverfahren bei kurzfristigen Minijobs
2. Rückmeldung zu Vorbeschäftigungszeiten
Enthält die Rückmeldung der Minijob-Zentrale den Hinweis auf Vorbeschäftigungszeiten, ergibt sich für Arbeitgeber nur in folgenden Sachverhalten Handlungsbedarf:
1. Der Minijobber hat im Einstellungsfragebogen Vorbeschäftigungszeiten verneint und die Beschäftigung ist noch nicht beendet
Der Arbeitgeber muss seine Aushilfe erneut befragen und die maßgebenden Zeitgrenzen prüfen.
Sollten im Ergebnis die zulässigen Zeitgrenzen überschritten werden, liegt keine kurzfristige Beschäftigung (mehr) vor.
Die Beschäftigung ist dann ab dem Tag des Eingangs der Rückmeldung der Minijob-Zentrale umzustellen.
Bei einem regelmäßigen monatlichen Arbeitsentgelt bis 450 Euro ist ein 450-Euro-Minijob bei der Minijob- Zentrale zu melden. Bei einem höheren Arbeitsentgelt ist eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung bei der Krankenkasse zu melden.
Änderungen im Meldeverfahren bei kurzfristigen Minijobs
2. Rückmeldung zu Vorbeschäftigungszeiten
2. Der Arbeitgeber hat die Aushilfe gar nicht nach Vorbeschäftigungszeiten befragt (ein Einstellungsfragebogen liegt nicht vor).
Der Arbeitgeber muss die maßgebenden Zeitgrenzen prüfen.
Sollten im Ergebnis die zulässigen Zeitgrenzen überschritten werden, liegt keine kurzfristige Beschäftigung vor.
Die Beschäftigung ist rückwirkend ab Beschäftigungsbeginn zu korrigieren und je nach Höhe des Verdienstes entweder als 450-Euro-Minijob oder als sozialversicherungspflichtige Beschäftigung zu melden.
Änderungen im Meldeverfahren bei kurzfristigen Minijobs
Steuer-ID
2022
Die Steuer-Identifikationsnummer – auch kurz Steuer-ID oder IdNr genannt – ist eine persönliche Identifikationsnummer und besteht aus 11 Ziffern. Sie wird nur einmal im Leben vergeben und bleibt dauerhaft gültig.
Die IdNr ist bei jeder Kommunikation mit dem Finanzamt, wie beispielsweise bei der Steuererklärung oder der Beantragung von Freistellungsaufträgen, anzugeben.
Ab dem Jahr 2022 müssen Arbeitgeber neben ihrer Steuernummer auch die Steuer- Identifikationsnummern und die Art der Besteuerung ihrer gewerblichen Minijobber mit den Entgeltmeldungen an die Minijob-Zentrale übermitteln.
Dies gilt unabhängig davon, ob Sie als Arbeitgeber/in die Steuer pauschal an die
Minijob-Zentrale zahlen oder die individuelle Besteuerung nach der Lohnsteuerklasse über das Finanzamt vornehmen. Zudem müssen Sie in der Datenübermittlung die Art der Versteuerung angeben.
Steuer-ID
In Ausnahmefällen, in denen die Steuerverwaltung keine steuerliche
Identifikationsnummer vergeben hat, kann die Meldung an die Minijob-Zentrale auch ohne Angabe der ldNr vorgenommen werden.
Minijobber ohne festen Wohnsitz in Deutschland oder mit Wohnsitz im Ausland (z. B. Saisonarbeitskräfte)
Das entsprechende Feld in der Meldung ist dann auszunullen.
Bei kurzfristig Beschäftigten (Personengruppe 110) muss die ldNr nicht gemeldet werden.
Steuer-ID
Hinzuverdienst für Altersrentner
2022
Rentner können sich mit einem 450-Euro-Minijob etwas hinzuverdienen, ohne dass die Rente gekürzt wird.
Geht der Hinzuverdienst über einen 450-Euro-Minijob hinaus, kann es jedoch zur Kürzung der Rente kommen.
Bereits 2020 und 2021 wurde die Hinzuverdienstgrenze wegen der Corona-
Pandemie erhöht und auch 2022 ist ein höherer Hinzuverdienst als bisher möglich.
Im Jahr 2022 kann der Hinzuverdienst nun bis zu 46.060 Euro betragen, ohne dass die Altersrente gekürzt wird.
Auch wenn Altersvollrentner vor Vollendung der Regelaltersgrenze im Jahr 2022 bis zu 46.060 Euro hinzuverdienen dürfen, gilt für einen 450-Euro-Minijob weiterhin die Verdienstgrenze von 5.400 Euro für einen Beschäftigungszeitraum von 12
Kalendermonaten.
Hinzuverdienst für Altersrentner 2022
Wird die kalenderjährliche Hinzuverdienstgrenze überschritten, liegt in der Regel kein 450-Euro-Minijob mehr vor.
Die Beschäftigung wäre dann sozialversicherungspflichtig und nicht bei der Minijob- Zentrale, sondern bei der zuständigen gesetzlichen Krankenkasse zu melden.
Bei kurzfristigen Beschäftigungen gibt es keine Verdienstbeschränkungen. Demnach kann ein Altersvollrentner im Jahr 2022 mit einem kurzfristigen Minijob den vollen Freibetrag ausschöpfen und einen Betrag bis zu 46.060 Euro verdienen, ohne Sozialabgaben zu zahlen.
Die Hinzuverdienstgrenze ist letztmalig bis zum Ablauf des Kalendermonats zu
beachten, in dem der Rentner seine Regelaltersgrenze erreicht. Ab dem Folgemonat kann er einen unbegrenzten Betrag hinzuverdienen, ohne Auswirkungen auf die
Höhe seiner Rente befürchten zu müssen.
Hinzuverdienst für Altersrentner 2022
Ausblick Koalitionsvertrag
2022
Die monatliche Verdienstgrenze bei Minijobs soll von 450 Euro auf 520 Euro angehoben werden.
Die Grenze im Übergangsbereich (Midijobs) soll von 1.300 Euro auf 1.600 Euro im Monat angehoben werden.
Laut dem Entwurf des Koalitionsvertrages ist beabsichtigt, den Mindestlohn auf 12 Euro pro Stunde zu erhöhen
Ausblick Koalitionsvertrag 2022
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www.minijob-zentrale.de Minijob@Minijob-Zentrale.de