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Archiv "Beschuldigungen gegen die Charité: Ruhm, Geld und Stasi-Verpflichtungen .. ." (12.09.1991)

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DEUTSCHES ÄRZTEBLATT

A

uf den folgenden Seiten wurden als Beleg für die

„Spiegel"-These vier Pa- tientenschicksale beschrie- ben, die der Anästhesist Dr. med.

Dietmar Krausch zusammengetra- gen hatte. Keine der Verlegungen sei medizinisch zu vertreten gewesen.

Für mindestens zwei soll der damali- ge Klinikdirektor Prof. Manfred Schädlich verantwortlich gewesen sein. Motiv für ihn und andere laut

„Spiegel": Ruhm, geldbringende Na- tionalpreise, vielleicht Verpflichtun- gen gegenüber der Staatssicherheit.

Verschärft wurden die Vorwürfe gegen die Charite in den Tagen dar- auf durch Stellungnahmen aus dem eigenen Haus: Die Ärztin Dr. med.

Isolde Flemming berichtete nach Angaben seriöser Tageszeitungen von allzu raschen Klärungen des Hirntods und von Repressalien, die jene zu ertragen hatten, die es genau nahmen mit ihrer Todesbeurteilung.

Der Dekan der Charit, Prof. Dr.

med. Harald Mau, bestritt, daß in der Charite Patienten Organe vor Eintritt des Hirntods entnommen worden seien. Er stellte aber klar, daß auch nach seinen Kenntnissen potentielle Spender regelwidrig nach Berlin verlegt worden seien.

Vergegenwärtigt man sich die DDR-Regelungen zur Organtrans- plantation, wird klar, daß sie ein sol- ches Vergehen erleichtert hätten.

Zwar wurden auch in der DDR offi- ziell Kriterien zugrundegelegt, wie sie die Bundesärztekammer 1982 und 1986 für die Feststellung des Hirntods aufgestellt hat. Aber in der DDR galt im Fall von Organtrans- plantationen die sogenannte Wider- spruchslösung: Nach einer Verord- nung konnten Ärzte Organe eines Toten dann entnehmen, wenn dieser zu Lebzeiten nicht ausdrücklich Wi- derspruch dagegen eingelegt hatte.

Die Angehörigen der Patienten hät- ten also nicht um ihr Einverständnis gebeten werden müssen.

Berliner Senat setzte

Untersuchungsausschuß ein

Anders in der Bundesrepublik:

Zwar bindet hier noch immer kein Transplantationsgesetz die Verant- wortlichen. Die Bundesärztekammer hat jedoch zusammen mit der Ar- beitsgemeinschaft der Deutschen Transplantationszentren und der Deutschen Stiftung Organtransplan- tation klare Regelungen getroffen.

In einer Presseerklärung, offensicht- lich durch die Charit&Berichte aus- gelöst, erinnern alle drei Organisa- tionen an die Rechtslage. Danach ist eine Organentnahme nur zulässig, wenn der Herz- oder Hirntod des Spenders zweifelsfrei festgestellt ist.

Dies ist Aufgabe von zwei Ärzten,

die nicht Mitarbeiter von Transplan- tationszentren sein dürfen.

Im Gegensatz zur Wider- spruchsregelung der DDR muß der Verstorbene in der Bundesrepublik zu Lebzeiten schriftlich seine Einwil- ligung zur Organspende gegeben ha- ben. Fehlt eine solche, müssen nach seinem Tod die nächsten Angehöri- gen um Einwilligung gebeten wer- den. Welcher Patient im In- oder Ausland die gespendeten Organe enthält, entscheidet laut Presseerklä- rung allein Euro-Transplant. Krite- rien hierfür seien die Gewebever- träglichkeit oder die Dringlichkeit der Verpflanzung.

Seit der Wiedervereinigung gel- ten nun in Ost und West exakt die selben Regelungen. Doch das ändert nichts daran, daß den Vorwürfen aus der Charit6 nachgegangen werden muß. So schritt als erstes die Berli- ner Staatsanwaltschaft ein. Sie be- schlagnahmte die Akten der Patien- ten, um deren Tod es in dem „Spie- gel"-Artikel konkret ging.

Inzwischen setzte außerdem der Berliner Gesundheitssenator Dr.

Peter Luther (CDU) eine Kommis- sion ein, die Unregelmäßigkeiten und Verstöße gegen das ärztliche Ethos in der Charite klären soll. Daß zeitgleich ein Gremium berät, ob Berlin mit zwei statt drei Universi- tätskliniken auskäme, ist nach Dar- stellungen aus dem Gesundheitsse- nat reiner Zufall. Der Skandal kom- me gerade recht, weil die Charit ge- schlossen werden soll, hatte zuvor Dekan Mau öffentlich vermutet.

Die Kommision wird hoffentlich bald Genaueres über die Transplan- tationspraktiken berichten. Ihre Vorsitzende, Prof. Dr. med. Ruth Mattheis, hat Erfahrung in der Be- handlung ethischer Fragen: Sie leitet die Ethik-Kommision der Berliner Ärztekammer. Auch mit vermeintli- chen Charit&Skandalen ist sie mitt- lerweile vertraut: Vor Monaten ging sie bereits als Ausschuß-Mitglied dem Vorwurf nach, dort seien Phar- maforschungen am Menschen nicht ordnungsgemäß durchgeführt wor- den.

Skandal — ja oder nein? Mitte

September soll der Bericht, der noch als „vertraulich" beim Berliner Senat liegt, veröffentlicht werden.

Sabine Dauth

Beschuldigungen gegen die Charit6

Ruhm, Geld und

Stasi-Verpflichtungen .. .

„Es geht um unsere Ehre", zitierte der „Spiegel" als Überschrift auf Seite 60 seiner letzten August-Ausgabe. Zwar erfuhren „Spiegel"- Leser im folgenden nicht, wer dies zu wem gesagt hatte. Doch was statt dessen zu lesen war, entpuppte sich als klassische Enthüllung des Hamburger Nachrichtenmagazins: Weil sie Organspender be- nötigten, hätten Ärzte der Charitö den raschen Tod von Schwerst- kranken in Kauf genommen, die aus allen Teilen der DDR in das Krankenhaus der Ostberliner Humboldt-Universität gebracht wor- den seien. Und weiter: „Bei keinem von ihnen war zum Zeitpunkt der Verlegung als potentieller Organspender der Hirntod eingetre- ten - rechtliche Voraussetzung für eine Organentnahme."

Dt. Ärztebl. 88, Heft 37, 12. September 1991 (19) A-2975

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