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Charité – Universitätsmedizin Berlin

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Amtliches Mitteilungsblatt der Humboldt-Universität, Nr. 32/2004

Charité – Universitätsmedizin Berlin

Erste Ordnung zur Änderung der Studien- ordnung

für den Regelstudiengang Medizin

Präambel

Aufgrund von Art. III § 1 Abs. 2 des Vorschaltgesetzes zum Gesetz über die Umstrukturierung der Hochschul- medizin (HS-Med-G) im Land Berlin vom 27. Mai 2003 (GVBl. S. 185) hat der Fakultätsrat der Charité – Universi- tätsmedizin Berlin am 5. Juli 2004 folgende Änderung der Studienordnung für den Regelstudiengang Medizin an der Charité – Universitätsmedizin Berlin vom 27. Mai 2003 erlassen.1

Artikel I

Die Studienordnung für den Regelstudiengang Medizin an der Charité – Universitätsmedizin Berlin vom 27. Mai 2003 (Amtliches Mitteilungsblatt der Humboldt- Universität zu Berlin 34/2003 vom 30. Oktober 2003, Mitteilungen der Freien Universität Berlin 55/2003 vom 17.12.2003) wird wie folgt geändert:

1.

§ 3 Abs. 3 Satz 3 wird wie folgt formuliert:

„Die Seminare umfassen auch die Vorstellung von Pati- entinnen und Patienten.“

2.

§ 13 Abs. 2 wird wie folgt formuliert:

„(2) Folgende Fächer bilden fächerübergreifende Leis- tungsnachweise gemäß § 27 Abs. 3 ÄAppO:

1. Frauenheilkunde, Geburtshilfe – Humangenetik – Kinderheilkunde;

1 Diese Ordnung ist von der Senatsverwaltung für Wissenschaft, Forschung und Kultur am 16. August 2004 bestätigt worden.

2. Neurologie – Psychiatrie und Psychotherapie – Psycho- somatische Medizin und Psychotherapie;

3. Anästhesiologie – Chirurgie – Innere Medizin.

3.

In Anlage 2 (Stundenverteilung im Zweiten Abschnitt der ärztlichen Ausbildung) wird in der Tabelle „Fächer nach § 27 ÄAppO“, Zeile 1, Spalte 3 nach dem Wort „Praktika“

folgende Fußnote 2 eingefügt:

2 Mindestens 20 % der Praktika-Unterrichtsstunden werden in Form von Blockpraktika durchgeführt.“

4.

In Anlage 2 (Stundenverteilung im Zweiten Abschnitt der ärztlichen Ausbildung) wird in der Tabelle „Quer- schnittsbereiche nach § 27 ÄAppO“, Zeile 1, Spalte 3 nach dem Wort „Praktika“ folgende Fußnote 1 eingefügt:

1 Mindestens 20 % der Praktika-Unterrichtsstunden werden in Form von Blockpraktika durchgeführt.“

Artikel II

Diese Änderung tritt am Tage nach der Veröffentlichung in den Mitteilungen der Freien Universität Berlin und im Amtlichen Mitteilungsblatt der Humboldt-Universität zu Berlin in Kraft.

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