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Charité – Universitätsmedizin Berlin

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Amtliches Mitteilungsblatt der Humboldt-Universität, Nr. 20/2004

Charité – Universitätsmedizin Berlin

Änderung der Teilstudienordnung

für den Vorklinischen Teil des Studiengangs Zahnheil- kunde

Aufgrund von Art. III § 1 Abs. 2 des Vorschaltgesetzes zum Gesetz über die Umstrukturierung der Hochschulmedizin (HS-Med-G) im Land Berlin vom 27. Mai 2003 (GVBl. S. 185) hat die Gemeinsame Kommission der Charité – Universi- tätsmedizin Berlin am 8. März 2004 folgende Änderung der Teilstudienordnung für den Vorklinischen Teil des Stu- diengangs Zahnheilkunde an der Charité – Universitätsmedizin Berlin vom 23. Juni 2003 erlassen.1

Die Teilstudienordnung für den Vorklinischen Teil des Studiengangs Zahnheilkunde an der Charité – Universitätsme- dizin Berlin vom 23. Juni 2003 (Amtliches Mitteilungsblatt der Humboldt-Universität zu Berlin 35/2003 vom 30.10.2003, Mitteilungen der Freien Universität Berlin 51/2003 vom 02.12.2003) wird wie folgt geändert:

§ 7 Abs. 2 Nr. 1 wird gestrichen; Nr. 2 wird zu Nr. 1, Nr. 3 wird zu Nr. 2.

Diese Änderung tritt am Tage nach der Veröffentlichung in den Mitteilungen der Freien Universität Berlin und im Amtlichen Mitteilungsblatt der Humboldt-Universität zu Berlin in Kraft.

1 Die Senatsverwaltung für Wissenschaft, Forschung und Kultur hat diese Ordnung am 26. April 2004 bestätigt.

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