eserdienst.
Hinweise· Anregungen WIRTSCHAFT
te Entscheidungen getrof- fen. So entschied der BFH,
daß "Vorhangfassaden"
zum Zwecke des Wärme- schutzes begünstigt sind, nicht jedoch Rolläden, da sie auch dem Lärmschutz dienen (BFH vom 20. Okto- ber 1981, VIII R 85/79 und VIII R 178/80). Ferner ist der Einbau einer Sauna nicht begünstigt (FG Harnburg vom 5. Juni 1981, EFG 1982, S. 26). Im übrigen kann der Aufwand an ei-
2 Prozent aus 350 000 DM 10 Prozent aus 250 000 DM 2 Prozent aus 50 000 DM
nem unter Denkmalschutz stehenden Gebäude, der nach § 82 a EStDV nicht begünstigt ist, nicht als au- ßergewöhnliche Belastung anerkannt werden. Hinge- gen sind Investitionen für Luft-/Wasser-Wärmepum- pen einschließlich der In- stallation begünstigt.
Es ist wichtig anzumerken, daß die Vergünstigung des
§ 82 a EStDV ebenso für Gebäude des Betriebsver- mögens wie für Gebäude des Privatvermögens Gül- tigkeit hat. Dabei kann die erhöhte Abschreibung nach § 7 b EStG neben der erhöhten Abschreibung nach § 82 a EStDV in An- spruch genommen werden. Die Kumulierung beider Abschreibungen auf die gleichen Herstellungsko- sten ist jedoch nicht mög- lich.
Ein Beispiel
Dr. Hartwig erwirbt 1982 in der Bonner Innenstadt ei- nen Altbau (Wohngebäude) zu einem Preis von 500 000
DM. Es handelt sich um ein
Mehrfamilienhaus, so daß auf die Anschaffungsko- sten von 350 000 DM (500 000 / 150 000 für Grund und Boden) die Ab-
schreibung nach § 7 Abs. 4 in Höhe von 2 Prozent in Betracht kommt. Das Ge- bäude wurde in den 30er Jahren gebaut. Dr. Hartwig investierte weitere 250 000 DM für lnstandhaltungsko- sten, die dem Katalog des
§ 82 a EStDV entsprechen. Weitere 50 000 DM Instand- haltungskosten fallen nicht in den begünstigten Kata- log. Folgende Berechnung der Abschreibung ergibt sich (Kasten):
7 000 DM 25 000 DM 1 000 DM 33 000 DM
Aus den Zahlen ist leicht ersichtlich, daß der größte Betrag der Abschreibun- gen und damit die größte Steuerersparnis aus der Abschreibung nach § 82 a EStDV rührt. Bei einer Ge- samtsteuerbelastung von rund 50 Prozent bedeutet dies jährlich eine Steuer- entlastung aus Abschrei- bungen in Höhe von 16 500 DM.
Wird die Abschreibung nach § 82 a EStDV für ein Jahr nicht vorgenommen, so kann diese nicht wie bei der §-7-b-Abschreibung nachgeholt werden. Inter- essante Variante ist bei Einfamilienhäusern, daß die Vergünstigung des§ 82 a EStDV auch bei eigenge- nutzten Einfamilienhäu- sern vorgenommen werden kann. Beim unentgeltli- chen Übergang auf Erben oder Beschenkte kann § 82 a EStDV vom Rechtsnach- folger fortgesetzt werden.
~ Zum Schluß noch ein wichtiger Hinweis: Bislang gibt es keine Anhaltspunk- te dafür, daß die Begünsti- gung über den 1. Juli 1983 hinaus vom Gesetzgeber verlängert werden wird!
Dr. Hans-Uirich Lang Steuerberater
AUS INDUSTRIE UND FORSCHUNG
Auch 1983 wieder Pollen-Warndienst
Viele Kollegen mit Pollino- se-Patienten in Nordrhein- Westfalen werden die Nachricht begrüßen, daß die Warnung vor Blüten- staub auch in diesem Jahr fortgesetzt wird.
Seit 7. April bis einschließ- lich 13. August, also acht- zehn Wochen lang, gibtder Westdeutsche Rundfunk im ersten Hörfunkpro- gramm jeweils am Dienstag und Donnerstag um 6.30 und 7.30 Uhr sowie am Samstag um 7.30 und 8.30 Uhr im Anschluß an den Wetterbericht für Nord- rhein-Westfalen Auskunft über den aktuellen und zu erwartenden Pollengehalt in der Luft. Die Information kann auch über Bild-
Die Abbildung zeigt eine der fünf in Nordrhein-Westfalen aufgestellten Pollen-Fallen (Burkard-Sporen-Fallen), die in der Kari-Hansa-Kiinik, Bad Lippspringe, in den Universi- tätskliniken Münster und Sonn-Venusberg, in der Kur- Klinik Grafschaft und im Kran- kenhaus Bethanien, Moers, stehen. Dreimal wöchentlich werden die Trommeln ausge- wechselt, die Anzahl der Pol- len ausgewertet und die Er- gebnisse an die Agrarmeteo- rologische Beratungs- und Forschungsstelle des Deut- schen Wetterdienstes in Bonn durchgegeben. Danach wird die Pollenflug-Vorhersa- ge für die Warndienst-Veröf- fentlichung den Medien über- mittelt Foto: Fisons
schirmtext und telefoni- schen Ansagedienst abge- rufen werden.
Initiatoren des Polleninfor- mationsdienstes sind die Ärztliche Arbeitsgemein- schaft für angewandte All- ergologie, der Deutsche Wetterdienst, das Ministe- rium für Arbeit, Gesundheit und Soziales in Nordrhein- Westfalen, der WDR und die Fisons Arzneimittel GmbH, die auf dem Gebiet der Allergieforschung spe- zialisiert ist. bl-r
Neueingeführte Spezia I itäten
Lipanthyl 250® Retardkap- seln - Seit März steht Lipanthyl® zur Behandlung eines gestörten Fettstoff- wechsels auch als Retard- form zur Verfügung. Als Vorteil nennt der Herstel- ler, die Firma Holphar, die verbesserte Compliance der Patienten durch die jetzt nur noch einmal tägli- che Gabe. Gerade bei der häufigen Multimorbidität im Umfeld der Atheroskle- rose wird dadurch der The- rapieerfolg sicherer, wie Holphar betont. bl-r Spezialzahnbürsten von Lacalut- Multituft-Bürsten mit besonders flexiblen ab- gerundeten Borsten und ei- nem kurzen Bürstenkopf sind das Kennzeichen der zwei neuentwickelten me- dizinischen Spezialzahn- bürsten aus dem Sortiment für die Zahn- und Mund- pflege der Anasco, Wiesba-
den. Neu ist auch der acht-
kantige Griff, der die Zahn- bürste griffsicher auch die verstecktesten Mundwinkel erreichen und Zahnbelag entfernen läßt. Speziell für empfindliches Zahnfleisch gibt es die "SE"-Ausfüh- rung mit weichen, hö- herstehenden Außenbor-
sten. bl-r
92 Heft 17 vom 29. April1983 80. Jahrgang DEUTSCHES ARZTEBLATT Ausgabe A