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Archiv "Gesundheitskarte: Zurückhaltung" (04.03.2005)

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(1)

Präventionsgesetz

Zu der Meldung „Kabinett gibt grünes Licht“ in Heft 6/2005:

Vergebliche Suche nach Inhalten

Der Entwurf zum Präventions- gesetz in seiner jetzigen Fas- sung hat zum Inhalt: Geld, wie viel davon wohin fließt, wer da- von profitiert, wer damit geför- dert wird und welche „Struktu- ren“ geschaffen werden sollen.

„Hat zum Inhalt“ ist da ja schon eine groteske rhetorische Verrenkung: Nach Inhalten su- che ich in dem Entwurf nahezu vergebens. Begriffe wie Vorsor- geuntersuchung, Impfung, evi- denzbasiert, Erfolgskontrolle kommen in dem Entwurf nicht vor. Einzig Aids wird in aus- führlicher Form konkret be- handelt. Ein sinnvolles Geset- zespaket hätte ein „Was“ zum Inhalt und ein „Wer“ als Ergän- zung zur Durchführung, in die- sem Entwurf scheint das Ge- genteil allzu offensichtlich durch. Das sollten die NAV- Ärztevertreter bemängeln und nicht zu den absurden inhaltslo- sen Strukturgebäuden den ebenso inhaltslosen Vorschlag einer ärztlichen Mitwirkung ohne Formulierung einer Ziel- vorgabe hinzusetzen. Damit setzen wir uns dem Vorwurf aus, es gehe nur ums Geld.

Dr. Jörg Schmitt, Ramaweg 7, 33617 Bielefeld

Gesundheitslehrer für alle Schulen

Jahrelange Beschäftigung der verschiedenen Bundesregie- rungen mit der Prävention wa- ren erfolglos. Zu viele Lobby-

isten verhindern das. Auch ist es nur der Leidensdruck, der den Patienten dahin führt, sei- ne Lebensweise zu ändern.

Ein „gesunder Erwachsener“

ändert sich nicht (Problem der Übergewichtigkeit Grad I).

Die einzige erfolgreiche Prävention ist der Gesund- heitslehrer für alle Schulen.

Dr. med. Gustav Hoch,Im Haslach 17, 87561 Oberstdorf

Gesundheitskarte

Zu dem Beitrag „Elektronische Gesundheitskarte: Kein Start auf Knopfdruck“ von Samir Rabbata in Heft 3/2005:

Vorauseilender Gehorsam

Es ist kaum anzunehmen, dass Gesundheitsministerin Ulla Schmidt den Kollegen Manfred Stolpe um den Erfolg des jetzt reibungslos funktionierenden LKW-Mautsystems beneidet.

Gab es bei der Einführung des Mautsystems noch Pleiten, Pech und Pannen, so wird dies bei der elektronischen Gesund- heitskarte aufgrund des voraus- eilenden Gehorsams der Ärzte- schaft nicht passieren. Bereits die Einführung der mit enor- men Kosten für die Ärzteschaft verbundenen Chipkarte lief problemlos und ohne Aufstand über die Bühne. Kein Arzt pro- testierte, als die versprochenen Chipkarten-Lesegeräte für Hausbesuche nicht nachgelie- fert wurden. Kein Arzt prote- stierte, als es im Zuge einer ver- meintlichen Falschabrechnung einiger Kollegen bei Verstorbe- nen zu einer vorauseilenden kollektiven Vorverurteilung al- ler Ärzte kam, die zu einer Neuanschaffung von Kartenle-

segeräten ohne Speicherfunk- tion gezwungen wurden. Kein Arzt protestierte gegen die ständigen Neuerungen der Software, die mit erzwungenen Programmumstellungen zu teu- ren Neuanbietern erkauft wer- den mussten. Ich bin mir ziem- lich sicher, dass auch nach Ab- wälzung der entstehenden Ko- sten auf die Ärzteschaft die Einführung der e-Karte man- gels Widerstand problemlos über die Bühne gehen wird.

Dr. med. Udo Fuchs,Steenwisch 105, 22527 Hamburg

„Cui bono“ – wem nutzt es?

Die deutsche Ärzteschaft ist schon eine erstaunliche Men- schengruppe. Beseelt – mitt- lerweile oder schon immer? – von einem geradezu substrat- losen Altruismus . . .

Neuestes Beispiel: die „Mitar- beit“ an der so genannten

„Gesundheitskarte“. Ein Blick auf die Gegenwart: Was für ei- nen Nutzen hat für uns die derzeitige Krankenversicher- tenkarte wirklich? Was ist sie mehr, als dass wir die Daten des Patienten nicht mehr schriftlich zu erfassen brau- chen, dass wir wissen, dass die- ser Patient bei dieser oder je- ner Krankenversicherung Mit- glied (oder Mitversicherter) ist und dass wir die von uns ge- forderten kassenärztlichen Formulare elektronisch ge- stützt ausdrucken können?

Weiß noch jemand mehr Nut- zen für uns Ärzte? Und nun sollen wir bereits wieder etwas Neues kosten- und investiti- onspflichtig (wer an etwas Ko- stenneutrales glaubt, möge vortreten) einführen? . . . Ein Passbild soll vor Missbrauch schützen. Welchem Miss- brauch? Dies ist ein Problem der Kostenträger. Ein Rezept soll nun elektronisch ver- schlüsselt seiner Wege gehen.

Schöne Idee, aber wohl doch nur für das „postprocessing“

von Apotheken, Krankenkas- sen und Pharmaindustrie.

Doppeluntersuchungen sollen vermieden werden. Wie denn das, wenn Ergebnisse von ge- stern heute nicht mehr aktuell

sind? (Darauf wieder und wie- der hinweisen zu müssen, dass diese Doppeluntersuchungen kostenneutral sind, da im ge- deckelten ärztlichen Honorar, möchte ich bald nicht mehr.) Arztbriefe sollen elektronisch übermittelt werden können.

Ist das nicht eine Bringpflicht?

Röntgenbilder sollen übermit- telt werden können. Die richti- ge Befundung ist genauso Pflicht der Röntgenbild erstel- lenden Kollegen wie die Übermittlung dieses Befun- des. Keine Schlichtungsstelle wird uns von fehlerhafter In- terpretation gerade von Rönt- genbefunden/-bildern anderer Kollegen freisprechen. Und Sie glauben doch wohl nicht, dass ein elektronisches Medi- um, auf dem zudem noch be- stimmte Daten vom Patienten selbstbestimmt nicht enthal- ten sein dürfen und deren Ak- tualität unbestimmt ist, uns auch nur im geringsten von ex- akter Anamnese- und Befund- erhebung sowie Diagnosen- stellung entpflichten wird!

Hiervor steht doch unsere ärztliche Sorgfaltspflicht. Was also um alles in dieser Welt soll uns eine solche „Gesund- heitskarte“ bringen? Politiker- profilierung – ja, Umsatz für die Industrie – ja, interessante Ideen für die Krankenkassen – vielleicht . . .

Dr. med. Mathias Reuner, Hauptkanal rechts 74, 26871 Papenburg

Zurückhaltung

Solange die Initiatoren der neuen Gesundheitskarte uns Ärzten keine Absicherung (fi- nanziell und organisatorisch) bei einem Ausfall der Praxis- EDV durch Online-Virenbe- fall garantieren, rate ich der niedergelassenen Ärzteschaft zu größter Zurückhaltung bei der Einführung der Gesund- heitskarte. Falls jemand auf ein e-Rezept bestehen sollte:

Das gibt es bei uns schon seit Jahren! Einfach Rezept an die Apotheke faxen mit der Bitte um spätere Abholung. So ein- fach geht das heute schon, ohne einen Cent an zusätzli- cher Investition.

Dr. med. Günter Thoemmes, Alleestraße 10, 56727 Mayen

A

A574 Deutsches ÄrzteblattJg. 102Heft 94. März 2005

B R I E F E

Leserzuschriften werden von der Redaktion sehr beachtet. Sie geben in erster Linie die Meinung des Briefschreibers wieder und nicht die der Redaktion. Die Veröffentlichungsmöglichkeiten sind leider beschränkt; der Redaktion bleibt oft keine andere Wahl, als unter der Vielzahl der Zuschriften eine Auswahl zu treffen. Die Chance, ins Heft zu kommen, ist umso größer, je kürzer der Brief ist. Die Redaktion muss sich zudem eine – selbst- verständlich sinnwahrende – Kürzung vorbehalten.

LESERZUSCHRIFTEN

(2)

Bürokratieabbau

Zu dem Beitrag „Bürokratieabbau beim Arbeitsschutz: Über das Ziel hinausgeschossen“ von Dr. med.

Annegret Schoeller in Heft 4/2005:

Freiwilligkeit der Betroffenen

. . . Zwischen den Zeilen mag man herauslesen, dass es um ärztliche Arbeitsstellen, in diesem Fall um Betriebs- und Arbeitsmediziner geht, die womöglich wegfallen würden, wenn es zum Bürokratieabbau kommt. Dazu möchte ich je- doch Folgendes anmerken: In unseren Praxen ist viel zu viel Bürokratie, die absolut sinnlos ist. Ich frage: Welche Arbeits- unfälle werden in Praxen, die kaum mehr als 50 Mitarbeiter haben dürften, wirksam ver-

hindert durch eine Zwangs- untersuchung unserer Mitar- beiter und Mitarbeiterinnen?

Unsere Mitarbeiter und Mit- arbeiterinnen sind unser Aus- hängeschild, die ärztlicherseits vom Besten versorgt werden (dies gilt insbesondere in

Zeiten der zunehmenden kal- ten Rationierung). Ich möchte Folgendes vorschlagen: Nur wenn eine/r unserer Mitarbei- terinnen und Mitarbeiter eine arbeitsmedizinische Unter- suchung selbst verlangt, so soll sie/er diese bekommen können, selbst wenn wir als Arbeitgeber dies bezahlen müssen. Dies wäre Freiwilligkeit, allerdings auf der Seite der Betroffenen.

Dr. med. Klaus Bogner,

Bundesobmann des Arbeitskreises Junge Ärzte, NAV-Virchow-Bund,

Chausseestraße 199 b, 10115 Berlin

Fragwürdige Umverteilung

Den Äußerungen der Autorin kann nur ganz zugestimmt werden. Fraglich ist allerdings, ob die circa 100 Millionen Menschen in Deutschland, Österreich und der Schweiz überhaupt den Zweck eines derartigen Systems des Ar- beitsschutzes erkennen kön- nen. Arbeitsschutz stößt bei den Menschen grundsätzlich auf Vorbehalt bis zur Ableh- nung. Die Vorbehalte betref- fen nicht etwa die Kosten für Betriebsarzt, Sicherheitsfach- kraft, wie in der plakativen Studie von Professor Henzler (2003), in Auftrag gegeben von der Bayerischen Staatsregie- rung zur Deregulierung, darge- legt als Grund für die Abschaf- fung des bestehenden Arbeits- schutzsystems. Beleuchtet man diesen Kostenfaktor, wird man ganz schnell feststellen, dass für diesen Posten nur etwa fünf

Prozent der Lohnnebenkosten anfallen. Vorbehalte gegen den bestehenden Arbeitsschutz in den drei genannten Ländern resultieren aus dem Unver- ständnis für Arbeitsschutz als Wachstumsfaktor einer gesun- den Volkswirtschaft . . . Ab ca. 1930 im Schiffsbau einge- setzt, produzierte Asbest ab ca. 1950 die ersten Toten in der BRD, die volkswirtschaftlich gesehen hohe Kosten verur- sachten. Gegenwärtig haben die Deutschen allein pro Jahr ca. 1 000 anerkannte Asbest- Fälle, mit Kosten von 290 Milli- onen Euro (2002), 450 Millio- nen Euro (2004), Tendenz stei- gend . . . In Österreich wurden 2003 insgesamt 13 Asbest-Fälle als Berufskrankheiten (BK) gemeldet und sofort anerkannt.

Diese geringe Zahl ist nicht et- wa auf den besseren Arbeits- schutz in Österreich hinsicht- lich der Handhabung von As- best zurückzuführen, sondern auf die erfolgreiche Arbeit der österreichischen Ärzte, die An- zeige von Erkrankungen durch Asbest aus nicht nachvollzieh- baren Gründen zu verhindern.

Die österreichische gesetzliche Unfallversicherung (AUVA) versucht, den österreichischen Ärzten zu vermitteln, dass asbestbedingte Erkrankungen angezeigt werden müssen, damit die AUVA Leistungen erbringen kann. In beiden Ländern handelt es sich aller- dings nur um die gemeldeten und anerkannten Fälle. Wer die Verfahrensabläufe in der Anerkennung/Ablehnung von

BK in der BRD kennt, weiß, dass es sich hier um die Spitze eines Eisbergs handelt. Die anderen, weggelogenen Meso- theliome oder Lungenkarzino- me werden in der gesetzlichen Krankenkasse aufgefangen, d. h. die Kosten sozialisiert. Wo bleiben die Gewinne? Gelernt haben die Verantwortlichen im Arbeitsschutz aus der Asbest- Misere insofern, als die „Ge- fährdungsanalyse“ des Arbeitsplatzes ein integraler Bestandteil des Arbeits- schutzes ist. Wer soll diesen

„TÜV“-Bericht anfertigen, und wer soll Mängel beseiti- gen, wer trägt die Kosten der Mängelbeseitigung und die Kosten der Therapie bei Ein- treten des Schadensfalles?

All diese Fragen wurden in der Gesetzesinitiative nicht berücksichtigt. Sollen, wie es bis heute gängige – allerdings nicht bekannte Praxis ist –, die 25,9 Millionen sozialversiche- rungspflichtigen Beschäftigten der BRD (Stand 2004) den gesundheitlichen Schaden, her- vorgerufen durch fehlerhafte Arbeitsverfahren oder Arbeits- stoffe, die in der Produktion eingesetzt werden, tragen? Un- ter diesem Gesichtspunkt der Umverteilung der Verursacher- kosten aus der gesetzlichen Unfallversicherung in die Ge- setzliche Krankenversicherung gewinnt die Diskussion über die Abschaffung des bestehen- den Arbeitsschutzes eine ande- re Dimension . . .

Otto Zierer,Sedanstraße 14, 81667 München

Deutsches ÄrzteblattJg. 102Heft 94. März 2005 AA575

B R I E F E

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Morbus Parkinson

Zu dem Beitrag „Fachgerechter Ein- satz von Dopamin-Agonisten“ von Prof. Dr. med. Günther Deuschl et al.

in Heft 1–2/2005:

Ergänzungen

. . . Bromocriptin ist lange be- vor die ersten Patienten mit Parkinson mit DA-Agonisten behandelt wurden, in der En- dokrinologie (Hyperprolak- tinämie und Akromegalie) eingesetzt worden. Allerdings sind die Dosierungen (aller DA-Agonisten) erheblich niedriger als in der Neurolo- gie. So wird eine Bromocrip- tin-Dosis von 15 mg bzw. Lisu- rid-Dosis von 1 mg pro Tag selten überschritten. Das glei- che gilt für die DA-Agonisten der zweiten Generation: das Non-Ergot-Präparat Quina- golid, dessen Dosierung 0,6 mg/Tag selten überschrei- tet, und Cabergolin, das mei- stens in einer Dosierung von 0,5 mg ein- bis dreimal pro Woche (die endokrinologi- sche Maximaldosis ist 1 mg/Tag) gegeben wird . . . Die Nebenwirkungen einer chronischen DA-Agonisten- Therapie sowohl endokriner als auch Parkinsonpatienten sind Kopfschmerzen und ver- stopfte Nase, Dyspepsie, Ver- stopfung, selten kälte-emp- findliche Vasospasmen. Bei Parkinsonpatienten sind Dys- kinesie und ödematöse, schmerzempfindliche, geröte- te Extremitäten beschrieben (Erythromelalgie) sowie psych- iatrische Reaktionen wie Depressionen und Halluzina- tionen (Symptome, die aller- dings auch sonst beim Morbus Parkinson beschrieben wer- den). In der gesamten endo- krinologischen Literatur gibt es keine Hinweise auf fibroti- sche Veränderungen, die Kol- lege Deuschl in seiner Über- sicht beschreibt. Dies ist auch im Hinblick auf die Tatsache relevant, dass Dopamin-Ago- nisten wie Bromocriptin und Lisurid für die Therapie der weiblichen Sterilität zugelas- sen sind, d. h. von schwange- ren Frauen während der kriti- schen Phase der Organogene- A

A576 Deutsches ÄrzteblattJg. 102Heft 94. März 2005

B R I E F E

se des Feten in jedem Fall ein- genommen werden. Die DA- Agonisten können erst abge- setzt werden, wenn die er- wünschte Schwangerschaft ge- sichert ist. Bei mittlerweile mehr als 5 000 Kindern von mit Bromocriptin behandel- ten Müttern hat sich kein Hin- weis für irgendwelche terato- genen Effekte ergeben. Auch Cabergolin wird zur Behand- lung der weiblichen Sterilität, insbesondere bei Bromocrip- tin-intoleranten Patienten, zu- nehmend eingesetzt. Die Lite- ratur zeigt, dass auch Caber- golin keinerlei teratogene Ef-

fekte beinhaltet. Aufgrund der Datenlage wird die in dem Ar- tikel geäußerte Vermutung ei- ner Dosis-Wirkungs-Bezie- hung zwischen Dopamin- Agonisten und fibrotischen Veränderungen (wenn über- haupt eine solche kausale Be- ziehung für alle Dopamin- Agonisten existiert), unterstri- chen. Aus diesem Grunde, um die vielen Patientinnen mit hyperprolaktinämischer Steri- lität und Patienten und Patientinnen mit Prolaktin produzierenden Hypophysen- tumoren, wo DA-Agonisten die Therapie der Wahl darstel- len, nicht zu verunsichern, sollten die von dem Kompe- tenznetz Parkinson und der Deutschen Gesellschaft für Kardiologie geäußerten Empfehlungen nicht auf den Einsatz von Dopamin- Agonisten zur Behandlung der Hyperprolaktinämie bzw.

Akromegalie übertragen werden.

Prof. Dr. med. Klaus von Werder, Schlosspark-Klinik, Heubnerweg 2, 14059 Berlin

Foto:Deutsche Parkinson Vereinigung e.V.

Niederlande

Zu der Meldung „Sterbehilfe an Säuglingen“ in Heft 5/2005:

Weltweiter Protest fehlt!

Die Erklärungen der Ärzte in den Niederlanden, mit denen sie die Tötung von Säuglingen begründen, die mit einer schweren Behinderung zur Welt gekommen sind, unter- scheiden sich in keiner Weise von jenen, die von deutschen

„Fachleuten“ in der Zeit des Dritten Reiches geäußert wurden. Es ist im höchsten Grade merkwürdig, dass trotz des herrschenden Zeitgeistes an dieser Stelle ein weltweiter Protest fehlt! In einer immer egoistischer werdenden Welt, in der Kinder kaum eine Lob- by haben, wird das unfassbare Geschehen wie die Euthana- sie an Säuglingen ebenso zu einer Marginalie, wie die Tö- tung ungeborener gesunder Kinder, die kaum noch je- mand in unserer kinderfeind-

lichen und durch Mangel an Kindern immer ärmer wer- denden Gesellschaft regi- striert oder gar als zutiefst unärztlich ablehnt. Schließlich darf ein Schwangerschaftsab- bruch nie ein Mittel der Fami- lienplanung sein. Wann end- lich wacht die deutsche Ärzte- schaft auf, um geschlossen ge-

Foto:dpa

gen jedweden Versuch aufzu- stehen, uns für zutiefst inhu- mane Ziele zu missbrauchen, gleichgültig ob diese kommer- zieller, ideologischer oder po- litischer Art sind. Im Blick auf 1933 kann man da nur sagen:

Aktive Tötung darf niemals Ziel ärztlichen Handelns sein!

Wehret den Anfängen!

Priv.-Doz. Dr. med. habil. Joachim Richter,Augustastraße 26, 02826 Görlitz

Flutopfer

Zu dem Beitrag „Evakuierungsopera- tion in Asien: Luftbrücke für die Flut- opfer“ von Dr. med. Andreas Gabel et al. in Heft 3/2005:

Wer Ahnung hat

Dem Kollegen Gabel gratulie- re ich zu der Einschätzung be- züglich des Stellenwerts des KID (Kriseninterventions- dienstes). In einem Punkt irrt er allerdings: Die „verdeckte“

zweite Führungsebene der Notärzte war nicht verdeckt, sie war orangerot und gut sicht- bar für uns. Und wir waren sehr froh, als wir erfuhren, dass der Leiter des KID nach seinem diplomatischen Totalschaden vom 31. Dezember 2004 am 1. Januar 2005 augenscheinlich seiner Funktion enthoben wor- den war. Wie gut, dass endlich mal jemand ausspricht, dass zum Management einer rein medizinischen Sachlage am be- sten Leute genommen werden, die von der rein medizinischen Sachlage Ahnung haben. Medi- zinische Kenntnisse sind zur Lösung medizinischer Proble- me von entscheidendem Vor- teil, man kann es nicht laut und oft genug sagen.

Dr. Jan Schulte-Hillen, Vom 29. Dezember 2004 bis zum 2. Januar 2005 in Phuket im Auftrag der Mercur Assistance,

Palsweiser Straße 3, 82140 Olching

Glückwunsch!

Herzlichen Glückwunsch zu Ihrem eindrucksvollen Einsatz und dem sehr informativen Bericht!

Dr. med. Daniel Becker, Ottweilerstraße 2, 30559 Hannover

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