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Archiv "Entbürokratisierung: Viel Gerechtigkeit, viel Papierkram" (10.06.2005)

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A1638 Deutsches ÄrzteblattJg. 102Heft 2310. Juni 2005

praxen, Praxisgemeinschaften oder kon- ventioneller Ärztehäuser, hinausgehen, kann jeweils nur der Einzelfall zeigen.

Persönlichen Nutzen können angestell- te Ärzte ziehen, weil sie ohne wirt- schaftliches Risiko ambulant tätig sind, ihre Arbeitszeit im MVZ flexibel ge- staltbar ist, bei Aufnahme ihrer Tätig- keit nicht die sonst im Vertragsarztrecht übliche Altersgrenze von 55 Jahren gilt, und die erstmalig eine MVZ-Stelle ein- nehmenden Ärzte nach fünf Jahren An- spruch auf Zulassung als Vertragsarzt haben – unabhängig vom jeweiligen Versorgungsgrad. Für den durchschnitt- lichen Vertragsarzt sind über den Nut- zen bestehender Kooperationsformen hinausgehende Vorteile schwerer aus- zumachen; insbesondere ökonomische Gewinne ausschließlich aus der Institu- tion MVZ heraus sind unwahrschein- lich. Nur Vertragsärzte mit hohem un- ternehmerischem Impetus können bei entsprechenden Anstellungsverträgen und Organisationsstrukturen auch ma- terielle Vorteile aus der Berufsausübung in einem MVZ ziehen.

Die wahre Intention des Gesetzgebers

Lukrativ ist die Gründung eines MVZ vor allem für Krankenhäuser, die ihr Leistungsangebot auf den vor- oder nachgelagerten ambulanten Bereich er- weitern können. Diese Einschätzung setzt sich immer mehr durch:Waren von den am Ende 2004 in Deutschland zu- gelassenen 70 MVZ nur elf Prozent von Krankenhäusern gegründet worden, er- höhte sich dieser Anteil bis Ende März auf 18 Prozent (von bis dato 121 MVZ).

Diese Entwicklung ist ein wichtiger Hinweis darauf, wem die Institution

„Medizinisches Versorgungszentrum“

zum Nutzen gereichen dürfte. Im Ma- krokosmos einer sich rapide verändern- den Landschaft nichtstationärer Patien- tenversorgung wird jedenfalls immer offensichtlicher, welche Intentionen die Mütter und Väter des GKV-Moderni- sierungsgesetzes bei der Diversifizie- rung vertragsärztlicher Leistungser- bringung geleitet haben.

Dr. med. Till Spiro

Vorsitzender des Vorstandes der Kassenärztlichen Vereinigung Bremen

Entbürokratisierung

Viel Gerechtigkeit, viel Papierkram

KBV-Umfrage bei Ärzten

und Therapeuten zu Kosten läuft.

S

tart vor zwei Wochen, 200 Antwor- ten – das ist die Zwischenbilanz ei- ner Umfrage zu den Kosten für Bürokratie in Arztpraxen, die die Kas- senärztliche Bundesvereinigung (KBV) übers Internet gestartet hat. Vor kur- zem wurden Ärzte und Psychothera- peuten gebeten mitzuteilen, welcher Pa- pierkram sie im Praxisalltag besonders behindert und wie man Abhilfe schaf- fen könnte. Nach der Auswertung hat die KBV für die zweite Fragerunde fünf Themenbereiche ausgemacht, die die Betroffenen besonders belasten: Pra- xisgebühr, Anfragen von Krankenkas- sen, Disease-Management-Programme (DMP), Begehungen der Praxen, Be- scheinigungen/sonstige Anfragen. Nun sollen der zeitliche Be-

darf für überflüssige Verwaltungstätigkeiten erfasst und die Kosten bewertet werden. Am 26. Juni endet die Um- frage (www.kbv.de).

Mit Entbürokratisie- rung hat sich auch der Deutsche Ärztetag im Mai befasst. Die Dele- gierten begrüßten es, dass die Bundesärzte- kammer ein Konzept zur sektorenübergrei-

fenden Harmonisierung von medizini- schen Dokumentationsanforderungen entwickelt. Doch es wurde zugleich deutlich, dass sich der „Papierkram“

nicht über Nacht abschaffen lässt, denn er ist Folge von Gesetzen und Verord- nungen.

Darauf hat vor kurzem Dr. Rai- ner Hess hingewiesen. Der Vorsitzende des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) war von einer Arbeitsgruppe der Gesundheitsministerkonferenz der Länder zu einem Vortrag gebeten wor- den. Denn die AG muss bis Ende Juni

Vorschläge unterbreiten, wie man den Aufwand für Formulare und Dokumen- tationen verringern kann.

Hess verdeutlichte, dass das Sachlei- stungsprinzip der Gesetzlichen Kran- kenversicherung (GKV) eine wesentli- che Ursache für die beklagte Bürokra- tie ist. Denn es bedingt, dass die Kran- kenkassen ihre Leistungspflicht über- prüfen müssen. In einem Kostenerstat- tungssystem wird dagegen der Ver- sicherte damit belastet, seiner Kasse ihre Leistungspflicht nachzuweisen. „Jede gesetzliche Ausdifferenzierung des Lei- stungskatalogs der GKV führt zwangs- läufig zu mehr Bürokratie“, betonte Hess weiter. Denn zur Überprüfung der Leistungspflicht benötigen die Kran- kenkassen differenzierte Abrechnungs- oder Verordnungsdaten.

Als Beispiele nannte der G-BA-Vor- sitzende die Krankentransport-Richtli- nien und die OTC-Präparateliste, in der aufgeführt wird, welche nichtverschrei- bungspflichtigen Mittel noch zulasten der Kassen verordnet werden dürfen.

Solche Vorgaben sind nach Ansicht von Hess Ausfluss eines für Deutschland ty- pischen Verständnisses von Gerechtig- keit: „Je mehr Ein- zelfallgerechtigkeit der Gesetzgeber bei grund- sätzlichen Leistungs- ausschlüssen gewähren will, desto mehr Büro- kratie muss er in Kauf nehmen.“ Dritte Ursa- che für die zunehmen- de Bürokratie sind für Hess die wachsenden Wahlmöglichkeiten. Je mehr Vertragswettbe- werb entsteht, desto stärker werden Ärzte durch unterschiedliche Verträge büro- kratisch belastet.

Längst befasst sich eine Arbeitsgruppe des G-BA mit der Deregulierung. Analy- siert werden zum Beispiel die Zusam- menführung der Vordrucke für die sta- tionäre Qualitätssicherung, die Daten- übermittlung im Rahmen von DMP und Meldepflichten gegenüber Krebsregi- stern im Zusammenhang mit Brustkrebs.

„Die ursprüngliche Zuversicht, schnell zu einer deutlichen Entlastung der Kran- kenhausärzte zu kommen, hat sich nicht bestätigt“, bedauert Hess. Sabine Rieser

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