Der Mitsubishi Pajero, ein neuer Allradwagen Werkfoto
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AUTO
Mitsubishi jetzt
auch mit Allradantrieb-Fahrzeugen
Der Mitsubishi-Pajero stellt einen Geländewagen neuer Konzeption dar. Es werden drei Versionen des 3,94 m langen, 1,68 m breiten und 1,65 m hohen Zweitürers mit dem 2,35-m-Radstand angeboten: Der Pajero 2600 mit Stahldach (be- nannt nach einer Wildkat- zenart in Feuerland) und 2,6-Liter-Vierzylinder-Otto- Motor verfügt ebenso wie der Pajero 2300 Turbo Die- sel, der wahlweise mit Stahldach oder Verdeck angeboten wird, über eine manuell zu bedienende
Fünfgang-Kraftübertra- gung mit Verteiler- und Zwischengetriebe, so daß im Gelände volle zehn Vor- wärtsgänge zur Verfügung stehen. Der Vierradantrieb läßt sich bei Bedarf dank automatischer Freilaufna- ben mit dem Schalthebel des Verteilergetriebes im Stand blitzschnell zu- schalten.
Eine Probefahrt mit dem Pajero bestätigt den ge- glückten Kompromiß zwi- schen einem Komfort-Pkw und einem robusten Wa- gen mit überzeugender Ge- ländetauglichkeit, wobei die reichhaltige Ausrü- stung überrascht. Denn es fehlen weder Servolenkung noch Scheinwerfer-Wasch- anlage, Drehzahlmesser, abschließbare Tankklappe oder optische Warnsignale bei nicht geschlossenen Türen, angezogener Hand- bremse und weiteren Funk- tionen. Dem Charakter des Fahrzeugs entsprechend nimmt man zwar einen
„hohen Sitz" in Anspruch;
dafür bieten die Polster der vielfach verstellbaren Schalensitze guten Halt.
Wie im Pkw gibt es ei- ne Fondsitzbank, so daß vier Personen ausreichend Platz geboten wird.
Das Fahrwerk mit Einzel- radaufhängung vorne ist.
genauso für das Befahren der Autobahn wie auf Ein- sätze abseits der Straße ausgelegt. Die Drehstabfe- derung garantiert überzeu- genden Federungskomfort.
35 Grad Steigungswinkel und 45 Grad seitlicher Kippwinkel charakterisie- ren die hohe Geländetaug- lichkeit. Zudem schützen starke Abdeckplatten Mo- tor, Getriebe und Tank. Die Leergewichte betragen je nach Ausrüstung 1415 bis 1510 kg. Bemerkenswert ist ebenfalls die zulässige An- hängelast von 2 x 100 kg.
Dem privaten und gewerb- lichen Anwendungsbereich sind kaum Grenzen ge- setzt, zumal auch noch ein reichhaltiges Programm an Zubehörteilen geboten wird.
Natürlich sind die Ver- brauchswerte durch die Aufbauten und Gewichte beeinflußt. Der Pajero 2600 (76 kW/103 PS, Spitze 140 km/h, Richtpreis 25 700 DM) verbraucht 10,0 bzw.
15,01/100 km Normalbenzin für konstante 90 bzw. 120 km/h und 15,2 1/100 km für den Stadtverkehr. Die Paje- ro 2300 Turbo Diesel mit Stahldach (62 kW/84 S, Spitze 130 km/h, Richtpreis 28 400 DM) und die ent- sprechende Version mit Verdeck (62 kW/84 PS, Spit- ze 121 km/h, Richtpreis 28 200 DM) benötigen nach der DIN-Norm für konstan- te 90 km/h 9,01 1/100 krn Dieselöl und für den Stadtzyklus 11,1 1/100 km.
Auf Wunsch läßt sich beim Pajero gegen Aufpreis auch ein Nebenantrieb ein- bauen, wodurch dieser Ge- ländewagen mit der Winde als Antriebsaggregat für viele andere Dinge verwen- det werden kann.
Das gleiche läßt sich eben- falls vom Mitsubishi Korn- paktbus L 300 Allrad sagen
(Länge 4,14 m, Breite 1,70 m, Höhe 1,93 m, 1,8-Liter- Vierzylinder-Otto-Motor, Spitze 125 km/h, 8-Sitzer, Richtpreis 25 950 DM), der
Der ADAC hat die Innenmi- nisterien der Länder auf- gefordert, mit einer neu- artigen Methode die bis- herige Rechtsunsicherheit bei Abstandsmessungen zu beseitigen. Hieb- und stichfeste Bildserien sollen feststellen, ob Schuld oder Unschuld des vermeint- lichen Abstands-Sünders klar und beweiskräftig zu ermitteln ist. Nach dem vom ADAC vorgeschlage-
ebenfalls vielseitig ver- wendbar ist. Von diesem Fahrzeug sollen bis Jahres- ende etwa 1700 Einheiten zugelassen werden. AM
nen neuen System sollen zwei Kameras sechs Auf- nahmen schießen. Die eine macht drei Aufnahmen von den auf die Brücke zufah- renden Autos. Die andere fotografiert den abfließen- den Verkehr, wodurch der Abstand zweier Autos und die gefahrene Geschwin- digkeit beweissicher fest- gestellt wird. Die bisher üblichen Schätzungen ent- fallen dadurch. ADAC/Am
Mehr Gerechtigkeit
bei Abstandsmessung tut not
Ausgabe A 81. Jahrgang Heft 8 vom 24. Februar 1984 (115) 545