M 080/2009 JGK 13. Mai 2009 JGK C Motion
0905 Brand, Münchenbuchsee (SVP)
Weitere Unterschriften: 3 Eingereicht am: 28.01.2009
Genügend Baulandreserven schaffen
Der Regierungsrat wird beauftragt, aufzuzeigen, mit welchen Massnahmen er die sich abzeichnende Baulandknappheit im Kanton Bern beheben will.
Begründung
Letzten Herbst wurde vom Bundesamt für Raumentwicklung (ARE) die Bauzonenstatistik Schweiz 2007 publiziert. Für den Kanton Bern ergibt sich daraus, dass 85 Prozent der vorhandenen Wohnbaulandreserven überbaut sind und dass die vorhandenen unüberbauten Bauzonen und inneren Reserven in den Bauzonen die prognostizierte Nachfrage bis ins Jahr 2030 nicht wird abdecken können („In den Kantonen Zürich, Bern, Schwyz, Zug und Genf übersteigt die bis 2030 zu erwartende Nachfrage die aktuell verfügbaren Bauzonenreserven jedoch deutlich“). Die Bauzonenflächen im Bereich Arbeitsnutzung sind dagegen offenbar ausreichend. Die Verknappung der für Wohnbauten erforderlichen Bauzonenreserven hindert die wirtschaftliche Entwicklung. Sie führt zudem zu überhöhten, ungerechtfertigten Baulandpreisen.
Es wird Dringlichkeit verlangt. Gewährt: 02.04.2009
Antwort des Regierungsrats
Das Bundesamt für Raumentwicklung hat im Oktober 2008 zwei Publikationen veröffentlicht:
§ Die «Bauzonenstatistik 2007», die erste schweizerische Bauzonenstatistik (die alle fünf Jahre aktualisiert werden soll). Darin werden vorab die Grösse und Lage der rechtskräftigen Bauzonen sowie die Nutzungsreserven (unüberbaute Bauzonen) erfasst. Sie bildet also die aktuelle Situation ab.
§ Die Expertenstudie «Bauzonen Schweiz - Wie viele Bauzonen braucht die Schweiz?».
Ein externes Beratungsbüro macht darin Aussagen zur künftigen Nachfrage und darauf aufbauend zur künftig nötigen Grösse der Bauzonen. Diese Aussagen basieren auf einer rein ökonomischen Betrachtungsweise (ohne Einbezug von raumplanerischen Zielsetzungen) und sind Ergebnis einer theoretischen Modellrechnung. Der Zeithorizont dieser Studie ist 2030.
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Die Aussage «In den Kantonen Zürich, Bern, Schwyz, Zug und Genf übersteigt die bis 2030 zu erwartende Nachfrage die aktuell verfügbaren Bauzonen jedoch deutlich», die der Motionär zitiert, stammt aus der im zweiten Punkt erwähnten Expertenstudie. Dort wird die Nachfrage bis ins Jahr 2030 – also eine Frist von 23 Jahren ab dem Stichdatum der Bauzonenstatistik 2007 – mit der aktuellen Bauzonengrösse verglichen. Dies ist aus Sicht des Regierungsrats nicht zulässig.
Gemäss dem geltenden eidgenössischen Raumplanungsgesetz, Art. 15 Abs. b, dürfen die Bauzonen nur Land umfassen, das «voraussichtlich innert 15 Jahren benötigt und erschlossen wird». Die Zahlen der Bauzonenstatistik 2007 bestätigen die Aussage des Regierungsrats im Raumplanungsbericht `06 an den Grossen Rat, die Grösse der Bauzonen und der Bauzonenreserven seien gesetzeskonform. Für den Kanton Bern werden in der Bauzonenstatistik unüberbaute Wohnzonen-Reserven zwischen rund 10%
(Minimum) und rund 15% (Maximum) ausgewiesen.
Die Bauzonen sind keine feste Grösse, die Gemeinden revidieren die Ortsplanungen bei Bedarf. Im Massnahmenblatt A_01 des kantonalen Richtplans werden dafür Vorgaben gemacht. Mit der Festlegung, dass der 15jährige Baulandbedarf (frühestens) acht Jahre nach der Genehmigung einer Ortsplanungsrevision durch das Amt für Gemeinden und Raumordnung neu berechnet werden kann, wird die dauernde Weiterentwicklung der Bauzonen sichergestellt.
Damit ist nach Auffassung des Regierungsrats gewährleistet, dass auch der künftige Bedarf nach Bauzonen abgedeckt werden kann.
Aus Sicht des Regierungsrats besteht deshalb kein aktueller Handlungsbedarf. Eine nächste Bilanz zu den Bauzonen und den Bauzonenreserven wird der Regierungsrat im kommenden Raumplanungsbericht `10 ziehen.
Antrag: Ablehnung der Motion An den Grossen Rat