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Interpellation Barbara Graham-Siegenthaler betreffend Integra-tive Volksschule

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Sitzung des Einwohnerrats vom 24. September 2014

www.riehen.ch

Reg. Nr. 1.3.1.11 Nr. 14-18.515.02

Interpellation Barbara Graham-Siegenthaler betreffend Integra- tive Volksschule

Der Gemeinderat beantwortet die Interpellation wie folgt:

Die genannte Evaluation wurde im Auftrag des Erziehungsdepartements Basel-Stadt durchgeführt. Zu diesem Zweck wurde auch ein Schulstandort in Riehen einbezogen.

Die Volksschulleitung hat bereits erste Schritte der Optimierung eingeleitet. Die Co- Leitung der Gemeindeschulen ist bekanntlich in der Volksschulleitungskonferenz ver- treten. So wird die gemeindliche Sicht auch in diesem Gremium eingebracht.

Eine spezielle Problematik der Gemeindeschulen, die sich von der Gesamtproblematik aller kantonalen Schulen unterscheidet, wurde nicht festgestellt. Die Ergebnisse der Evaluation sind grundsätzlich sehr erfreulich. Sie zeigen auf, dass die eingeschlagene Richtung des Projekts Förderung und Integration im Kanton Basel-Stadt und somit auch in den Gemeinden Bettingen und Riehen stimmt. Weder an der Grundausrich- tung der integrativen Schulung noch an den zur Verfügung stehenden Ressourcen (Budget für die Projektumsetzung, Ausstattung der einzelnen Förderangebote ein- schliesslich der Sonderschulung) sollte etwas geändert werden. Optimierungsbedarf wird in den vier Bereichen festgestellt, die Gegenstand der Interpellation sind.

Die einzelnen Fragen können wie folgt beantwortet werden:

1. Welche Massnahmen wurden seitens der Gemeindeschulen intern und mit Bezug auf ED BS bzw. Volksschulleitung getroffen, um diese Situation zu verbessern?

Welche Massnahmen würden als sinnvoll erachtet?

Die Schuldienste und Fachstellen haben vom ED den Auftrag erhalten, aktiver auf die Schulen zuzugehen und ihr jeweiliges Angebot klar zu definieren. Denn es fiel auf, dass viele Schulen nicht genau gewusst haben, welche Stellen (z. B. Fachzentrum Förderung und Integration, Pädagogisches Zentrum, Kriseninterventionsstellen) für ihre Anliegen zuständig sind. Die betroffenen Schulen sollen über ein Unterstützungs- netz verfügen, das sich an ihren Bedürfnissen ausrichtet. Die Umsetzung dieser Mass- nahme soll bis Ende Kalenderjahr erfolgen. Der Schulausschuss Bettingen/Riehen hält diese Massnahme für sehr hilfreich und sinnvoll. Ob zusätzlicher Bedarf bei den Ge- meindeschulen besteht, wird zurzeit sorgfältig überprüft.

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Seite 2 2. Welche Massnahmen wurden seitens der Gemeindeschulen intern und bezüglich ED/Volksschulleitung getroffen, um diese Situation zu verbessern? Welche Mass- nahmen würden als sinnvoll erachtet?

Als weitere Massnahme hat die Volksschulleitung beschlossen, eine kleine Gruppe einzusetzen, die strategische Leitlinien für die Volksschule formuliert. Die Gruppe überprüft die vorhandene Fülle an Konzeptpapieren auf ihre Notwendigkeit und redu- ziert die Dokumente auf das Nötige. Erste Ergebnisse werden in einem halben Jahr erwartet. Auch diese Massnahme wird vom Schulausschuss als sehr sinnvoll einge- stuft. Ergänzend zur kantonalen Massnahme wird die Leitung Gemeindeschulen in Zusammenarbeit mit den Schulleitungen die gemeindeeigenen Papiere einer Überprü- fung unterziehen.

3. Wird diese Thematik von den Gemeindeschulen bearbeitet? Wie wird diese beur- teilt?

In der Evaluation wurde festgestellt, dass ein Spannungsfeld zwischen den individuel- len Lernzielen (iLz) und den Bestimmungen der Schullaufbahnverordnung (SLV) be- steht. Die Evaluationsverantwortlichen halten es für sinnvoll, die abschliessende Beur- teilung durch Noten, wie sie in der SLV verlangt wird, durch weitere Aspekte zu ergän- zen respektive diese nicht kategorisch auszuschliessen. Diese Thematik befindet sich beim Kanton in der Klärungsphase.

Den Gemeindeschulverantwortlichen ist diese Thematik bewusst. In Bezug auf den Umgang mit iLz befinden sich die Gemeindeschulen jedoch noch in der Klärungspha- se. Die Schulstandorte der Gemeindeschulen erarbeiten zurzeit Standortförderkonzep- te. Diese werden auch den Umgang mit iLZ beschreiben. Zurzeit scheinen iLz jedoch unverzichtbar zu sein. Sie erfordern aber einen sehr sensiblen Umgang. Die Leitung Gemeindeschulen sowie die zuständigen Schulleitungen sind sich dessen bewusst.

4 Wie stellt man sich in Riehen zu diesen Empfehlungen und zu den vier in den Evaluationen formulierten Entwicklungshinweisen insgesamt?

Grundsätzlich werden die vier formulierten Empfehlungen akzeptiert und als äusserst wertvoll empfunden. Sie sind gut begründet und nachvollziehbar. Ein sorgfältiger Um- gang mit den Ergebnissen wird selbstverständlich auch in den Gemeindeschulen an- gestrebt. Die Klärungsphase ist diesbezüglich jedoch noch nicht abgeschlossen. Die Sachkommission Bildung und Familie wird zu gegebener Zeit informiert werden.

Riehen, 23. September 2014

Gemeinderat Riehen

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