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INTERPELLATION Barbara Graham-Siegenthaler betr. Gewerbefläche auf dem Züblinareal

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Academic year: 2022

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INTERPELLATION Barbara Graham-Siegenthaler betr. Gewerbefläche auf dem Züblinareal

Wortlaut:

„Die Parzelle D 112 am Rüchligweg 65 („Züblinareal“), welche von der Gemeinde im Jahre 1996 erworben wurde, um sie als Gewerbefläche zu sichern, besteht aus einer Teilfläche von 5‘000 m2, welche ursprünglich von der Züblin AG gemietet wurde und einer Restfläche von ca. 1‘200 m2, welche mit einem Carport und den dafür erforderlichen Verkehrsflächen belegt ist. Dieser Carport wird durch die Bewohner der Häuser Rüchligweg 73 - 99 genutzt.

Auf der fraglichen Parzelle liegt eine Dienstbarkeit (Servitut), welche schon bei Übernahme der Parzelle durch die Gemeinde bestand und den Bewohnern der Häuser Rüchligweg 73 - 99 die Zufahrt zu ihren dortigen, unentgeltlichen Parkplätzen sowie den Bestand eines Car- ports sichert.

Laut Grundbucheintrag und Kaufvertrag können diese Parkplätze jederzeit aufgehoben wer- den, wenn den Benutzern dafür in einer Einstellhalle Plätze unentgeltlich zur Verfügung ge- stellt werden. Die einzige realistische Möglichkeit, Einstellhallenplätze zur Verfügung zu stel- len und dafür das jetzt als Parking genutzte Areal von ca. 1‘200 m2 als Gewerbefläche zu sichern, bestünde unter Umständen mit dem Neubau des Altersheim Humanitas am Rüch- ligweg, bei welchem die Erstellung einer Einstellhalle vorgesehen ist.

Die Unterzeichnete bittet den Gemeinderat in diesem Zusammenhang um die Beantwortung folgender Fragen:

1. Was ist der derzeitige Stand der Planung und was sind die Absichten des Gemeinde- rates bezüglich des Züblinareals allgemein?

2. Kann die erwähnte zusätzliche Fläche der Gewerbenutzung zugeführt werden?

3. Könnten die notwendigen Schritte dafür im Zusammenhang mit der Planung des Al- tersheims Humanitas an die Hand genommen werden?“

Eingegangen: 20. Januar 2012

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