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INTERPELLATION Roland Engeler-Ohnemus betr. Paradigmenwechsel bei Bauvorhaben der Gemeinde?

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10-14.539

www.riehen.ch

INTERPELLATION Roland Engeler-Ohnemus betr. Paradigmenwechsel bei Bauvorhaben der Gemeinde?

Wortlaut:

„Der Einwohnerrat hat an seiner Septembersitzung einer Umgestaltung des Keltenwegs im Betrag von insgesamt CHF 344'000.- zugestimmt. Ein entsprechender Projektbeschrieb lag der Vorlage des Gemeinderats an den Einwohnerrat nicht bei.

Dies war – wie sich nachträglich herausgestellt hat – auch noch gar nicht möglich.

Das Projekt wurde erst nach dem Einwohnerratsbeschluss fertig gestellt. Anschliessend sollte es im Gemeinderat beraten und darauf dem betreffenden Quartierverein präsentiert werden.

Dem Einwohnerrat wurde also die Katz im Sack verkauft!

In diesem Zusammenhang stellen sich dem Interpellierenden folgende Fragen:

1. Weshalb wurde im vorliegenden Fall nicht der übliche Weg (Ausarbeitung eines Pro- jekts in der Verwaltung, Vernehmlassung beim betreffenden Quartierverein, Be- schluss durch den Gemeinderat, Vorlage an den Einwohnerrat) eingehalten?

2. Handelt es sich bei der Vorlage Keltenweg um einen Paradigmenwechsel, wonach künftig für Bau- und Gestaltungsvorhaben beim Einwohnerrat zuerst ein (Blan- ko)Kredit angefordert wird, bevor zur Planung geschritten wird?

3. Hat der Gemeinderat Verständnis dafür, dass Einwohnerratsmitglieder im vorliegen- den Fall den Eindruck erhalten, sie hätten die Katze im Sack gekauft, resp. sie hätten einem Kredit zugestimmt, ohne zu wissen, wofür das Geld eigentlich genau ausge- geben wird?“

Eingegangen: 20. Oktober 2010

(2)

Sitzung des Einwohnerrats vom 27. Oktober 2010

Reg. Nr. 1.3.1.11 Nr. 10-14.539.1

Interpellation Roland Engeler-Ohnemus betr. Paradigmenwechsel bei Bauvorhaben der Gemeinde

Der Gemeinderat beantwortet die Interpellation wie folgt:

In den vergangenen Jahren hat der Gemeinderat dem Einwohnerrat zahlreiche Stras- senprojekte vorgelegt. Zum Zeitpunkt der Behandlung der Kreditvorlage lag in der Re- gel ein Vorprojekt vor. Um das Risiko von Planungsleichen zu minimieren, wird der Detaillierungsgrad der Projekte nur soweit getrieben, dass die Baukosten mit genü- gender Genauigkeit berechnet werden können. Deshalb wurde z.B. das Projekt zur Umgestaltung der Bahnhofstrasse im Vorfeld der Ausarbeitung der Kreditvorlage aus- führlicher projektiert als die Umgestaltung Im Niederholzboden oder des Keltenwegs.

Die einzelnen Fragen können wie folgt beantwortet werden:

1. Weshalb wurde im vorliegenden Fall nicht der übliche Weg (Ausarbeitung eines Projekts in der Verwaltung, Vernehmlassung beim betreffenden Quartierverein, Beschluss durch den Gemeinderat, Vorlage an den Einwohnerrat) eingehalten?

Wie bei den zahlreichen in den letzten Jahren behandelten Strassenbauprojekten wurde auch beim Keltenweg der übliche Weg beschritten. Es wurden verschiedene Varianten auf der Stufe Studie / Vorprojekt ausgearbeitet. Darauf basierend wurden der Kostenvoranschlag und der Beschrieb in der Kreditvorlage erstellt, die dann dem Einwohnerrat vorgelegt wurden. In der Kreditvorlage wurden die wesentlichen Punkte der Umgestaltung beschrieben.

2. Handelt es sich bei der Vorlage Keltenweg um einen Paradigmenwechsel, wo- nach künftig für Bau- und Gestaltungsvorhaben beim Einwohnerrat zuerst ein (Blanko)Kredit angefordert wird, bevor zur Planung geschritten wird?

Der Einwohnerrat hat keineswegs einen Blankokredit bewilligt. Die Umgestaltung des Keltenwegs ist im Textteil der Kreditvorlage so beschrieben, wie sie auch realisiert werden soll. Der Gemeinderat kann im Vorgehen keinen Paradigmenwechsel sehen.

3. Hat der Gemeinderat Verständnis dafür, dass Einwohnerratsmitglieder im vorlie- genden Fall den Eindruck erhalten, sie hätten die Katze im Sack gekauft, resp. sie hätten einem Kredit zugestimmt, ohne zu wissen, wofür das Geld eigentlich genau ausgegeben wird?

www.riehen.ch

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Seite 2 Der Gemeinderat geht davon aus, dass die Mehrheit der Einwohnerratsmitglieder nicht den Eindruck hat, sie hätten die Katze im Sack gekauft. Andernfalls hätten sie sich bei der Behandlung des Geschäfts in der Sachkommission oder im Plenum gemeldet. Wie bereits erwähnt, sind die wichtigsten Punkte der Umgestaltung in der Kreditvorlage aufgezählt. So ist beschrieben, dass die bestehenden Vertikalversätze entfernt, die Fahrbahn verengt und Baumrabatten erstellt werden sollen. Ausserdem soll im Ein- mündungsbereich Gstaltenrainweg / Keltenweg die Verkehrsfläche verringert werden.

Die Kosten dafür sind in der Kreditvorlage klar ausgewiesen. Sie bilden allerdings nur einen kleinen Teil des Gesamtkredits. CHF 1.6 Mio. der insgesamt CHF 1.9 Mio. wer- den für die Erneuerung des Strassenkörpers und der Sanierung der Kanalisation be- nötigt.

Riehen, 26. Oktober 2010

Gemeinderat Riehen

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Sitzung des Einwohnerrats vom 27. Oktober 2010

Reg. Nr. 1.3.1.11 Nr. 10-14.539.1

Interpellation Roland Engeler-Ohnemus betr. Paradigmenwechsel bei Bauvorhaben der Gemeinde

Der Gemeinderat beantwortet die Interpellation wie folgt:

In den vergangenen Jahren hat der Gemeinderat dem Einwohnerrat zahlreiche Stras- senprojekte vorgelegt. Zum Zeitpunkt der Behandlung der Kreditvorlage lag in der Re- gel ein Vorprojekt vor. Um das Risiko von Planungsleichen zu minimieren, wird der Detaillierungsgrad der Projekte nur soweit getrieben, dass die Baukosten mit genü- gender Genauigkeit berechnet werden können. Deshalb wurde z.B. das Projekt zur Umgestaltung der Bahnhofstrasse im Vorfeld der Ausarbeitung der Kreditvorlage aus- führlicher projektiert als die Umgestaltung Im Niederholzboden oder des Keltenwegs.

Die einzelnen Fragen können wie folgt beantwortet werden:

1. Weshalb wurde im vorliegenden Fall nicht der übliche Weg (Ausarbeitung eines Projekts in der Verwaltung, Vernehmlassung beim betreffenden Quartierverein, Beschluss durch den Gemeinderat, Vorlage an den Einwohnerrat) eingehalten?

Wie bei den zahlreichen in den letzten Jahren behandelten Strassenbauprojekten wurde auch beim Keltenweg der übliche Weg beschritten. Es wurden verschiedene Varianten auf der Stufe Studie / Vorprojekt ausgearbeitet. Darauf basierend wurden der Kostenvoranschlag und der Beschrieb in der Kreditvorlage erstellt, die dann dem Einwohnerrat vorgelegt wurden. In der Kreditvorlage wurden die wesentlichen Punkte der Umgestaltung beschrieben.

2. Handelt es sich bei der Vorlage Keltenweg um einen Paradigmenwechsel, wo- nach künftig für Bau- und Gestaltungsvorhaben beim Einwohnerrat zuerst ein (Blanko)Kredit angefordert wird, bevor zur Planung geschritten wird?

Der Einwohnerrat hat keineswegs einen Blankokredit bewilligt. Die Umgestaltung des Keltenwegs ist im Textteil der Kreditvorlage so beschrieben, wie sie auch realisiert werden soll. Der Gemeinderat kann im Vorgehen keinen Paradigmenwechsel sehen.

3. Hat der Gemeinderat Verständnis dafür, dass Einwohnerratsmitglieder im vorlie- genden Fall den Eindruck erhalten, sie hätten die Katze im Sack gekauft, resp. sie hätten einem Kredit zugestimmt, ohne zu wissen, wofür das Geld eigentlich genau ausgegeben wird?

www.riehen.ch

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Seite 2 Der Gemeinderat geht davon aus, dass die Mehrheit der Einwohnerratsmitglieder nicht den Eindruck hat, sie hätten die Katze im Sack gekauft. Andernfalls hätten sie sich bei der Behandlung des Geschäfts in der Sachkommission oder im Plenum gemeldet. Wie bereits erwähnt, sind die wichtigsten Punkte der Umgestaltung in der Kreditvorlage aufgezählt. So ist beschrieben, dass die bestehenden Vertikalversätze entfernt, die Fahrbahn verengt und Baumrabatten erstellt werden sollen. Ausserdem soll im Ein- mündungsbereich Gstaltenrainweg / Keltenweg die Verkehrsfläche verringert werden.

Die Kosten dafür sind in der Kreditvorlage klar ausgewiesen. Sie bilden allerdings nur einen kleinen Teil des Gesamtkredits. CHF 1.6 Mio. der insgesamt CHF 1.9 Mio. wer- den für die Erneuerung des Strassenkörpers und der Sanierung der Kanalisation be- nötigt.

Riehen, 26. Oktober 2010

Gemeinderat Riehen

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