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INTERPELLATION Roland Engeler-Ohnemus betr. Dorfentwicklung Riehens

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06-10.652

INTERPELLATION Roland Engeler-Ohnemus betr. Dorfentwicklung Riehens

Wortlaut:

„Der Gemeinderat ist derzeit vielerorts am Planen neuer Wohngebiete. Ausserhalb des be- stehenden Siedlungsraums wird im Stettenfeld, im Moostal und im Niederholz geplant. In- nerhalb des Siedlungsgebiets im Bereich des Bahnhofs Riehen resp. dem Sarasinpark (vgl.

Entwicklungsrichtplan Dorfzentrum) sowie u.a. am Rüchligweg oder auf dem Areal des Hu- manitas. Darüber hinaus stehen von privater Seite initiierte Überbauungen (z.B. auf der Bo- senhalde) vor der Realisierung. Der Kanton seinerseits verlangt in seinem Richtplan von der Gemeinde Riehen eine zusätzliche Erweiterung des Siedlungsraums. Ungewiss ist derzeit, wie der Gemeinderat mit diesem Ansinnen umgeht und welche Areale er im Rahmen der anstehenden Zonenplanrevision noch zum Überbauen zu Wohnzwecken vorschlagen wird.

Für Aussenstehende sind diese Planungsarbeiten schwierig zu überschauen und (zeitlich) einzuordnen.

Ich bitte deshalb den Gemeinderat um die Beantwortung folgender Fragen:

1. Steht der Gemeinderat noch immer hinter der im Leitbild angestrebten Einwohner- zahl von 20'000 für die Gemeinde Riehen?

2. Für ungefähr wie viele Einwohner/innen kann auf den genannten Arealen im Einzel- nen Wohnraum erstellt werden?

3. In welcher Reihenfolge und ungefähr in welchen Jahren plant der Gemeinderat die genannten Areale zur Überbauung freizugeben resp. denkt der Gemeinderat, dass die genannten Areale überbaut werden können?

4. Wie hoch ist heute der durchschnittliche Wohnflächenbedarf eines Riehener Ein- wohners? Wie steht dieser im Vergleich mit den Bewohnern einer vergleichbaren Agglomerationsgemeinde resp. der Stadt Basel?

5. Wie wird sich nach Ansicht des Gemeinderats dieser Bedarf in den nächsten zehn Jahren im besten resp. im schlechtesten Fall entwickeln?

6. Wie viel zusätzliche Wohnfläche muss in Riehen erstellt werden, um diesen Wohn- flächenbedarf für die heutige Einwohnerzahl zu decken?

7. Wo und wie soll dieser (zusätzliche) Bedarf nach Ansicht des Gemeinderats gedeckt werden?

8. Braucht es nach Ansicht des Gemeinderats die Überbauung sämtlicher genannter Areale, um den Wohnflächenbedarf für 20'000 Einwohner in den nächsten zehn Jah- ren zu decken?

9. Ist der Gemeinderat bereit, Massnahmen zu ergreifen, um den zunehmenden Wohn- flächenbedarf und damit der zunehmenden Überbauung des Gemeindegebiets zu begegnen? Welche Massnahmen kann er sich dabei vorstellen?“

Eingegangen: 30. April 2009

www.riehen.ch

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Sitzung des Einwohnerrats vom 27. Mai 2009

Reg. Nr. 01-0201.015 Nr.06.10.652.1

INTERPELLATION Roland Engeler-Ohnemus betr. Dorfentwicklung Riehens

Der Gemeinderat beantwortet die Interpellation wie folgt:

Die im Leitbild aus dem Jahr 2000 und im kommunalen Richtplan aus dem Jahr 2003 formu- lierte räumliche Siedlungsstrategie ist für den Gemeinderat nach wie vor richtig. Sie beinhal- tet, dass zuerst die geltende, rechtskräftige Bauzone gut genutzt wird, bevor eine Erweite- rung der Bauzone in Frage kommt. Zur rechtskräftigen Bauzone gehört auch das Stetten- feld. An zentralen und gut erschlossenen Lagen im Siedlungsgebiet soll baulich verdichtet werden können. Im Moostal hingegen wird zum Schutz der schönen Landschaft eine deutli- che Reduktion der geltenden Bauzone angestrebt. Der Gemeinderat plant also entgegen der Aussage des Interpellanten vor allem innerhalb des rechtskräftigen Siedlungsgebiets und nicht ausserhalb.

Zurzeit werden Quartierentwicklungspläne für das Dorfzentrum, das Quartier Niederholz und das Siedlungsgebiet entlang der Lörracherstrasse erarbeitet, welche die gröberen Aussagen im kommunalen Richtplan im Detail konkretisieren. Für das Stettenfeld soll ein Planungs- wettbewerb aufzeigen, wie ein vorbildliches Quartier aussehen kann. Und auch für das Moostal werden zurzeit Lösungen erarbeitet, wie aufgrund des im Jahr 2007 ergangenen Verwaltungsgerichtsurteils die politisch erwünschte Bauzonenreduktion umgesetzt werden kann. Sobald die Resultate dieser Planungsverfahren vorliegen, müssen die notwendigen Zonenänderungen in einer Gesamtzonenplanrevision eigentümerverbindlich umgesetzt wer- den. Die Gesamtzonenplanrevision beschliesst der Einwohnerrat, sie muss aber vom Kan- ton genehmigt werden.

In der Einwohnerratsvorlage der Gesamtzonenplanrevision wird rechnerisch dargelegt, wie viele zusätzliche Wohnungen geschaffen werden müssen, damit die Einwohnerzahl auch mittel- und langfristig gehalten werden kann. Dass zusätzliche Wohnungen sehr wahrschein- lich nötig sind, zeigt ein Blick auf die vergangenen 30 Jahre: 1980 haben 20'600 Einwohne- rinnen und Einwohner 8’100 Wohnungen belegt, Ende 2008 hat die gleiche Bevölkerungs- zahl 9'900 Wohnungen belegt. Durchschnittlich wohnen auch in Riehen immer weniger Leu- te in einer Wohnung. Dieser Trend wird voraussichtlich weiter anhalten, vermutlich schwächt er sich langsam ab. In der Gesamtzonenplanrevision ist auch darzulegen, wo der Bedarf gedeckt werden kann und welche zonenplanerischen Massnahmen dafür nötig sind. Diese komplexe Thematik kann nicht in Kürze im Rahmen einer Interpellation beantwortet werden.

Zu den Fragen des Interpellanten nimmt der Gemeinderat wie folgt Stellung:

1. Steht der Gemeinderat noch immer hinter der im Leitbild angestrebten Einwohner- zahl von 20'000 für die Gemeinde Riehen?

www.riehen.ch

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Seite 2 Ja, dieses Ziel ist auch im Leistungsauftrag 2007 bis 2010 Siedlung und Landschaft vom Einwohnerrat vorgegeben.

2. Für ungefähr wie viele Einwohner/innen kann auf den genannten Arealen im Ein- zelnen Wohnraum erstellt werden?

Diese Frage kann erst mit der Vorlage der Gesamtzonenplanrevision beantwortet werden.

Zuerst müssen die laufenden Quartierentwicklungspläne bzw. die Planung für das Stetten- feld und das Moostal abgeschlossen werden.

3. In welcher Reihenfolge und ungefähr in welchen Jahren plant der Gemeinderat, die genannten Areale zur Überbauung freizugeben resp. denkt der Gemeinderat, dass die genannten Areale überbaut werden können?

Gemäss Bundesgesetz über die Raumplanung steht das Gemeinwesen in der Pflicht, ein Erschliessungsprogramm zu erstellen und die in der Gesamtzonenplanrevision beschlosse- ne Bauzone fristgerecht zu erschliessen. Das Erschliessungsprogramm kann erarbeitet werden, wenn die Gesamtzonenplanrevision vorliegt. Wann die erschlossenen Bauparzellen tatsächlich überbaut werden, ist Sache der Grundeigentümer. In der Regel dauert es Jahre bis Jahrzehnte, bis ein Baugebiet grossmehrheitlich überbaut ist.

4. Wie hoch ist heute der durchschnittliche Wohnflächenbedarf eines Riehener Ein- wohners? Wie steht dieser im Vergleich mit den Bewohnern einer vergleichbaren Agglomerationsgemeinde resp. der Stadt Basel?

Gemäss statistischem Amt des Kantons Basel-Stadt beträgt die Ende 2008 durchschnittlich beanspruchte Wohnfläche pro Person in Riehen 49 m2, in Basel 43 m2. Die gleichen Daten sind für Baselbieter Gemeinden gemäss Statistischem Amt des Kantons Basel-Landschaft leider nicht vorhanden.

Ein Vergleich ist bei der Wohnungsbelegung möglich: Ende 2007 belegten in Riehen durch- schnittlich 2,08 Personen eine Wohnung, in der Stadt Basel 1,76, in Allschwil 1,96, in Birs- felden 1,90 und in Reinach 2,09.

5. Wie wird sich nach Ansicht des Gemeinderats dieser Bedarf in den nächsten zehn Jahren im besten resp. im schlechtesten Fall entwickeln?

Prognosen mit Szenarien müssen als Grundlage für die Gesamtzonenplanrevision noch erstellt werden. Diese sind aber für die Planung nicht allein massgebend, die räumlichen und rechtlichen Gegebenheiten sowie auch der kantonale Richtplan definieren, wie gross der Planungsspielraum für die Gemeinde ist.

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Seite 3 6. Wie viel zusätzliche Wohnfläche muss in Riehen erstellt werden, um diesen Wohn- flächenbedarf für die heutige Einwohnerzahl zu decken?

Wie viel zusätzliche Wohnfläche nötig ist, um das angestrebte Ziel zu erreichen, kann erst mit der Vorlage der Gesamtzonenplanrevision beantwortet werden. Zusätzliche Wohnfläche dient nicht nur dem Ziel „Halten der Einwohnerzahl“. Durch die Erstellung von familien- freundlichem Wohnraum kann beispielsweise dem aktuell hohen Altersdurchschnitt von Rie- hen entgegengewirkt werden.

7. Wo und wie soll dieser (zusätzliche) Bedarf nach Ansicht des Gemeinderats ge- deckt werden?

Wie gesagt sollen zusätzliche Wohnungen in der rechtskräftigen Bauzone erstellt werden.

Wo genau wie viel Wohnraum erstellt werden kann, kann erst mit der Vorlage der Gesamt- zonenplanrevision beantwortet werden.

8. Braucht es nach Ansicht des Gemeinderats die Überbauung sämtlicher genannter Areale, um den Wohnflächenbedarf für 20'000 Einwohner in den nächsten zehn Jahren zu decken?

Auch diese Frage kann erst mit der Vorlage der Gesamtzonenplanrevision beantwortet wer- den.

9. Ist der Gemeinderat bereit, Massnahmen zu ergreifen, um den zunehmenden Wohnflächenbedarf und damit der zunehmenden Überbauung des Gemeindege- biets zu begegnen? Welche Massnahmen kann er sich dabei vorstellen?

Einer Gemeinde fehlen die gesetzlichen Grundlagen, um der Bevölkerung vorzuschreiben, wie viel Wohnfläche sie maximal beanspruchen darf. Die Gemeinde hat auch nur einen sehr begrenzten Einfluss auf den Wohnungsmarkt und auf das Wohnungsangebot. Einen Beitrag an einen geringeren Wohnflächenbedarf leisten kann das Erstellen von zusätzlichen Woh- nungen an gut erschlossenen Lagen, welche für ältere Personen geeignet sind. Dies weil es bekanntlich in unserer Gesellschaft viele alleinstehende, ältere Personen gibt, die sehr viel Wohnfläche beanspruchen, weil die Kinder aus der gemeinsamen Wohnung ausgezogen sind oder der Partner verstorben ist. Ein Umzug in eine der aktuellen Lebenssituation besser entsprechenden Wohnung hat allerdings nicht nur mit dem Wohnungsangebot zu tun, son- dern auch damit, dass die Verbundenheit mit dem bisherigen Lebensort oftmals sehr gross ist.

Riehen, 26. Mai 2009 Der Gemeinderat

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