M 022/2009 VOL 11. März 2009 VOL C
Motion
0435 SP-JUSO (Lüthi, Wynigen)
Weitere Unterschriften: 28 Eingereicht am: 19.01.2009
Mehr Arbeitsplätze – Förderung von Nischenarbeitsplätzen
Der Regierungsrat wird aufgefordert, in einem Bericht aufzuzeigen,
• welche Formen von Nischenarbeitsplätzen es gibt,
• wie viele davon im Kanton Bern,
• in welchen öffentlichen und privatwirtschaftlichen Bereichen diese angeboten werden,
• ob die vorhandenen Nischenarbeitsplätze den Bedarf decken und
• mit welchen Massnahmen die Situation verbessert werden kann.
Begründung
Im Verlaufe der letzten Jahre haben viele Unternehmen im Hinblick auf ihre Konkurrenzfähigkeit einfache Beschäftigungsmöglichkeiten wie etwa interne Botengänge, Wäschedienste, Abwaschküchen, einfache Produktions- oder Magazinarbeiten usw.
wegrationalisiert oder ins günstigere Ausland ausgelagert. Es ist für Behinderte, psychisch Angeschlagene, Leistungsschwache, schlecht Ausgebildete usw. immer schwieriger eine Stelle zu finden. Deshalb hat sich gleichzeitig neben dem normalen Arbeitsmarkt ein zweiter, der sogenannte Ergänzende Arbeitsmarkt, gebildet. Der zweite Arbeitsmarkt bietet Arbeitsgelegenheiten an, welche die Privatwirtschaft nicht mehr generiert und ist mittlerweile ein riesiges, unübersichtliches Gebilde geworden, welches aus verschiedenen Quellen und aufgrund unterschiedlicher gesetzlicher Grundlagen finanziert wird. Mit der Umsetzung der neuen SKOS-Richtlinien und der 5. IV-Gesetzesrevision wuchs der Markt der staatlich subventionierten Nischenarbeitsplätze weiter. Mit der flächendeckenden Einführung der interinstitutionellen Zusammenarbeit (IIZ) im Kanton Bern wird zurzeit der Versuch unternommen verschiedene Ebenen (Arbeitslosenversicherung, Invalidenversicherung, Sozialhilfe) zu koordinieren. Aber auch in Zusammenhang mit Schulausschlüssen sowie Schul- und Lehrabbrüchen werden für Jugendliche und junge Erwachsene spezielle Arbeitsplätze gesucht.
Die Diskussionen um Nischenarbeitsplätze verlaufen vielschichtig: Das Recht auf eine sinnvolle Beschäftigung für Alle wird akzeptiert, die berufliche Eingliederung ist einer Berentung vorzuziehen, Schul- und Lehrabbrecher/-innnen sollen so rasch als möglich eine Anschlusslösung finden und von Sozialhilfeempfängern/-innen gar eine konkrete Gegenleistung erwartet. Auf der anderen Seite sollen subventionierte Beschäftigungsplätze den freien Markt nicht konkurrenzieren und Nischenarbeitsplätze nicht zu Lohndumping führen.
Doch Nischenarbeitsplätze sollen nicht nur von öffentlichen oder staatlich subventionierten Arbeitgebern angeboten werden, sondern auch die privatwirtschaftlichen Unternehmen sind
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in Pflicht zu nehmen. Es gibt verschiedene Modelle wie Nischenarbeitsplätze gefördert werden können, beispielsweise mit gesetzlich geregelten Quoten, mit finanziellen Anreizen, durch den Einsatz von spezialisierten Stellenvermittlungen und Coaching für solche Arbeitsverhältnisse. Alle diese Instrumente haben Vor- und Nachteile.
In einem Bericht soll der Regierungsrat die vorhandenen Grundlagen aufzeigen und konkrete Massnahmen zur Verbesserung der Situation vorschlagen.
Es wird Dringlichkeit verlangt. Gewährt: 26.01.2009
Antwort des Regierungsrats
Der Vorstoss ist Teil des Vorstosspakets mit dem gemeinsamen Titel „Mehr Arbeitsplätze“.
Dem Regierungsrat ist es ein grosses Anliegen, in einem schwierigen Umfeld weiterhin eine stabile und verlässliche Finanzpolitik zu betreiben und gleichzeitig auch – soweit dies für ihn möglich ist – die gesamtwirtschaftliche Nachfrage zu stützen. Für Einzelheiten verweist er auf die gemeinsame Antwort auf die Motion M 39/2009 SP-JUSO: „Mehr Arbeitsplätze“ und die Interpellation I 56/2009 Astier: „Konjunkturprogramm für den Kanton Bern“.
Nischenarbeitsplätze sind Arbeitsplätze für Personen, die aus verschiedensten Gründen zeitweilig nur eingeschränkt Arbeitsmarkt fähig sind und daher Unterstützung benötigen.
Die Summe dieser Arbeitsplätze wird auch ergänzender oder zweiter Arbeitsmarkt genannt, im Gegensatz zum ersten Arbeitsmarkt. Wie weit Veränderungen in der Gesellschaft dazu geführt haben, dass Personen nicht mehr im ersten Arbeitsmarkt integriert werden können, weil die entsprechenden Arbeitsplätze weggefallen sind, wurde bis heute nie erhoben. Aus einzelnen Beobachtungen kann eine solche Verschiebung aber festgestellt werden, nicht nur in der Privatwirtschaft, sondern auch bei der öffentlichen Hand.
Kanton und Gemeinden bieten seit 1997 Massnahmen für Personen an, die Sozialhilfe beziehen, um sie wieder in den ersten Arbeitsmarkt einzugliedern. Die Angebote werden von den Gemeinden bereitgestellt und – mit Zustimmung der Gesundheits- und Fürsorgedirektion – zum Lastenausgleich Sozialhilfe zugelassen. Seit 2006 ist ein neues Steuerungskonzept in Kraft: die „Neukonzeption der Beschäftigungs- und Integrationsangebote der Sozialhilfe“ (BIAS). Ab dem Jahr 2008 wurde das Angebot von 670 auf mindestens 730 Jahresplätze ausgebaut. Für die Finanzierung des Angebots stellt der Kanton jährlich 25 Millionen Franken zur Verfügung. Zusätzlich zu diesen über BIAS finanzierten Plätzen stellen einige Gemeinden zusätzliche Plätze zur Verfügung. Weitere Plätze werden in der Suchthilfe angeboten. Die Plätze befinden sich vor allem in Non-profit Organisationen oder in der Verwaltung und nur zu einem kleinen Teil in der Privatwirtschaft. Ein weiteres wichtiges Element des zweiten Arbeitsmarkts sind die Arbeitsplätze, die in den verschiedensten Heimen und Werkstätten angeboten werden. Im Zuständigkeitsbereich der Gesundheits- und Fürsorgedirektion werden rund 2’600 solcher Plätze bereitgestellt. Ein Beispiel ist die Band Genossenschaft in Bern. Diese bietet
„psychisch, physisch oder geistig beeinträchtigten Menschen die Möglichkeit und das Umfeld, sich mittels Eingliederungsmassnahmen sowie geschützten Arbeitsplätzen beruflich zu integrieren.“ Nicht zuletzt bietet die Arbeitslosenversicherung unter den arbeitsmarktlichen Massnahmen ebenfalls Plätze an. Die Anzahl wird in Abhängigkeit von den Arbeitslosenzahlen festgelegt. Ein Überblick über alle Angebote des zweiten Arbeitsmarkts fehlt bis heute.
Der Kanton ist selber ein wichtiger Arbeitgeber und bietet Nischenarbeitsplätze an:
• Seit den frühen 1990er-Jahren steht ein Sonderkredit zur Eingliederung von Menschen mit einer Behinderung zur Verfügung. Er beträgt knapp 560'000 Franken und wird durchschnittlich zu 80 Prozent ausgeschöpft. Der Kredit erlaubt es, zwischen 12 und 20 Personen ohne Anrechnung an den Stellenplan einen Arbeitsplatz in der Verwaltung zur Verfügung zu stellen. Die Personen werden von der
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Invalidenversicherung vermittelt und können so ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt verbessern. Ein Drittel dieser Personen wird später definitiv in der Kantonsverwaltung angestellt und ein weiteres Drittel findet in der Privatwirtschaft eine passende Stelle.
• Das Projekt Eingliederungsmanagement soll Personen nach längerer Abwesenheit wegen Unfall oder Krankheit gestaffelt in das Arbeitsleben zurückführen. Erste Erfahrungen mit diesem Vorgehen liegen vor, erlauben aber noch keine Evaluation bzw. verallgemeinerungsfähige Aussagen über die Wirkungen.
• Am Rande schliesslich hat auch das Praktikumsnetz für stellenlose Lehrabgänger/innen mit dieser Thematik zu tun. In wirtschaftlich schwierigeren Zeiten ist es für Lehrabgänger/innen besonders schwierig, in der Berufswelt Fuss zu fassen.
Das durch den Regierungsrat zu aktivierende Praktikumsnetz für stellenlose Lehrabgänger/innen sieht vor, dass innerhalb der kantonalen Verwaltung Praktikumsplätze geschaffen werden (Dauer des Einsatzes 4 bis 6 Monate), was den jungen Berufsleuten mehr Zeit für die Stellensuche generiert und es ihnen ermöglicht, erste Erfahrungen im Arbeitsmarkt zu sammeln. In Jahren mit aktiviertem Praktikumsnetz konnten jeweils zwischen 30 bis 60 Praktikumsplätze geschaffen werden.
Auf der Nachfrageseite vermitteln verschiedene Akteure Nischenarbeitsplätze bzw.
benötigen sie für ihre Klientinnen und Klienten, beispielsweise die Invalidenversicherung, die regionale Arbeitsvermittlung oder die Sozialhilfe. Die Arbeit dieser Institutionen ist zu koordinieren. Deshalb hat der Kanton letztes Jahr die Interinstitutionelle Zusammenarbeit IIZ ausgebaut, die diese Koordination wahrnimmt. Der Kanton hat zudem 2008 im Lehrstellenbericht und im Sozialbericht wichtige Teilaspekte des zweiten Arbeitsmarktes angesprochen.
Der in der Motion geforderte Überblick über die Angebote und Bedürfnisse bildet die Grundlage für mögliche Verbesserungen. Auf Grund der Aufgabenteilung zwischen Bund, Kanton und Gemeinden und den verschiedenen Finanzierungsquellen müssen verschiedene Massnahmen geprüft werden. Der Motionärin ist dabei zuzustimmen, dass jede Massnahme sorgfältig auf Vor- und Nachteile geprüft werden muss. Der geforderte Bericht ist dazu das geeignete Instrument. Gestützt auf diesen Bericht können Massnahmen erarbeitet werden, um Synergien zwischen den verschiedenen Angeboten zu nutzen und Doppelspurigkeiten zu vermeiden. Um eine Übersicht zu erhalten und den Handlungsbedarf besser abzustimmen und zu koordinieren, müssen alle beteiligten Instanzen einbezogen werden. Ein solches direktionsübergreifendes Projekt ist sinnvollerweise im Rahmen der Interinstitutionellen Zusammenarbeit IIZ anzugehen. Dies ermöglicht es ebenfalls zu prüfen, ob die Berichterstattung künftig in ein bereits bestehendes Gefäss integriert werden kann, beispielsweise in den Sozialbericht der Gesundheits- und Fürsorgedirektion oder in eine Publikation der Volkswirtschaftsdirektion zum Arbeitsmarkt.
Antrag: Annahme der Motion
An den Grossen Rat