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 KVB PI 200419 Corona AU Bescheinigung

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Presseinformation

Kassenärztliche Vereinigung Bayerns

Corona-Krise: KVB-Vorstand kritisiert Entscheidung zur Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung

München, 19. April 2020: Als „verheerendes Signal“ für das Ziel der Eindäm- mung der Neuinfektionen mit dem Coronavirus bezeichnete der Vorstand der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns (KVB) heute in München die Entschei- dung des Gemeinsamen Bundesausschusses, die Sonderregelung zur Ar- beitsunfähigkeitsbescheinigung per Telefon nicht zu verlängern. Einen ent- sprechenden Beschluss hatte der Gemeinsame Bundesausschuss am ver- gangenen Freitag gegen die Stimmen der Ärzteseite getroffen. Damit müssen ab dem morgigen Montag auch potentiell mit dem Coronavirus infizierte Per- sonen wieder die Praxen der niedergelassenen Ärzte persönlich aufsuchen, um eine AU-Bescheinigung zu erhalten. Der Vorstand der KVB forderte Bun- desgesundheitsminister Jens Spahn dazu auf, sich einzuschalten und umge- hend eine Verlängerung der Sonderregelung zu erwirken.

Dazu erklärte der Vorstand der KVB – Dr. Wolfgang Krombholz, Dr. Pedro Schmelz und Dr. Claudia Ritter-Rupp: „Die Entscheidung des Gemeinsamen Bundesausschusses ist absolut kontraproduktiv und fern von jeder Realität. In den Praxen ist noch längst nicht ausreichend Schutzausrüstung vorhanden, um jeden Corona-Verdachtsfall entsprechend versorgen zu können. Wenn am Montag reihenweise Patienten mit Grippe-Symptomen die Praxen aufsuchen, werden praktisch alle bisherigen Anstrengungen zur Eindämmung der Neuin- fektionen zunichte gemacht. Diese Entscheidung muss dringend revidiert wer- den.“

Um die Gefahr einer Verbreitung des Coronavirus in den Praxen zu vermin- dern, hatte der Gemeinsame Bundesausschuss am 27. März 2020 entschie- den, dass die Arbeitsunfähigkeit bei Versicherten mit Erkrankungen der obe- ren Atemwege, die keine schwere Symptomatik aufweisen, für einen Zeitraum von bis zu 14 Kalendertagen auch nach telefonischer ärztlicher Anamnese festgestellt werden kann. Dies galt auch für Versicherte, bei denen bereits ein Verdacht auf Infektion mit dem Coronavirus bestand. Ab dem morgigen Mon-

tag (20. April 2020) ist diese pragmatische Regelung nun nicht mehr gültig. Pressestelle der KVB Telefon: 0 89 / 5 70 93 - 2192 Fax: 0 89 / 5 70 93 - 2195 E-Mail: presse@kvb.de Internet: www.kvb.de

KVB

Elsenheimerstraße 39 80687 München

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