Presseinformation
Kassenärztliche Vereinigung Bayerns
KVB-Vorstand zur Corona-Impfung:
„Entscheidung über Priorität nicht den Ärzten aufbürden“
München, 10. Dezember 2020: Die Entscheidung darüber, wer als Risiko- Patient vorrangig eine Corona-Impfung erhält, darf nicht den niedergelasse- nen Haus- und Fachärzten aufgebürdet werden. Diese Forderung erhob heute der Vorstand der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns (KVB) in München.
Es sei vielmehr Sache der Politik, klare Prioritäten festzulegen und diese auch in der Öffentlichkeit zu kommunizieren, anstatt die Verantwortung dafür indivi- duell den Praxen zu übertragen. Am Wochenende hatte das Bundesgesund- heitsministerium den Entwurf für eine „Verordnung zum Anspruch auf Schutz- impfung gegen das Coronavirus SARS-CoV-2“ vorgelegt. Darin ist vorgese- hen, dass die niedergelassenen Haus- und Fachärzte den Risikopatienten per Attest eine Impfberechtigung ausstellen.
Der Vorstand der KVB – Dr. Wolfgang Krombholz, Dr. Pedro Schmelz und Dr.
Claudia Ritter-Rupp – erklärte dazu: „Die Vorstellung, dass in den Praxen jetzt millionenfach Impf-Atteste ausgestellt werden könnten, ist absolut weltfremd und hat mit der gelebten Wirklichkeit in Behandlung und Diagnostik von Krank- heiten nichts zu tun. Die Entscheidung darüber, wer gerade jetzt in der An- fangsphase vorrangig geimpft wird, kann und darf nicht dem einzelnen Arzt aufgebürdet werden. Dies würde sonst neben erheblichem bürokratischem Aufwand auch zusätzlich eine Beeinträchtigung des vertrauensvollen Arzt-Pa- tienten-Verhältnisses bedeuten. Das muss in jedem Fall verhindert werden, auch um die Regelversorgung der Patienten nicht weiter zu beeinträchtigen.“
Wie der Vorstand der KVB weiter ausführte, sind Bayerns Ärzte sehr wohl be- reit, ihre Verantwortung im Rahmen der in Kürze beginnenden Corona-Imp- fungen zu tragen. So hätten bayernweit mittlerweile über 3.600 Ärztinnen und Ärzte ihre grundsätzliche Bereitschaft erklärt, in den Impfzentren oder auch in mobilen Impfteams tätig zu werden. Für die Umsetzung sei es jedoch eine Grundvoraussetzung, dass die niedergelassenen Haus- und Fachärzte mit ih- ren Praxisteams auch prioritär gegen das Coronavirus geimpft würden.
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