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Antwort des ASV zum Beiratsbeschluss "Sackgassenregelung in der Heinrich-Steffens-Straße vom 21.10.2019 Blumenthal

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Amt für Straßen und Verkehr

•AmtfUrStraßen nd Verkehr

ASV, Herdentorsteinweg 49/50, 28195 Bremen

Ortsamt Blumenthal z. Hd. Herrn Nowack

Landrat-Christians-Straße 99 A 28779 Bremen

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Sitzung des Beirates Vegesack vom 21.10.2019 Sackgassenregelung in der Heinrich-Steffens-Straße Sehr geehrter Herr Nowack,

Freie

Hansestadt Bremen

Datum und Zeichen Ihres Schreibens 26.10.2019 Mein Zeichen

(bitte bei Antwort angeben) Bremen, 23.04.2020

die verzögerte Beantwortung der o.g. Fragestellung bitten wir zu entschuldigen. Leider war uns eine frühere Beantwortung nicht möglich, da uns die Unterlagen erst in der 17. f<:.N zur Verfügung gestellt wurden.

Bezüglich der seitens des Beirates (Beschluss vom 21.10.2019) an uns gerichteten Fragestellung der Ein­

richtung einer Sackgassenregelung in der Heinrich-Steffens-Straße müssen wir Ihnen leider mitteilen, dass aus unserer Sicht und in Abstimmung mit den Rettungsdiensten/der Feuerwehr die Absperrung der Sam­

landstraße parallel zur bestehenden Gleistrasse nicht möglich ist.

Insbesondere in Ermangelung von Querungsmöglichkeiten der bestehenden Bahntrasse in diesem Gebiet, stellt die Einrichtung einer Sackgassenregelung für die Heinrich-Steffens-Straße eine für die Rettungs­

dienste zu einschneidende Einschränkung in der Bewegungsfreiheit dar.

Im Einzelnen ist nach Aussage der Feuerwehr zu beachten, dass die Einsatzfahrzeuge der Feuerwehr über Navigationsgeräte geleitet werden. Über die Feuerwehr-Rettungsleitstelle wird die Alarmadresse auf das Navigationsgerät via Funk übertragen. Bei Übernahme des Einsatzes wird die entsprechende Adresse auf das Navigationsgerät übertragen (Routenführung) und der Einsatz beginnt. Die Einheiten verlassen sich auf eine korrekte Zielführung. Dies ist unerlässlich, da eine allgegenwertige Ortskunde in allen Stadt­

teilen nicht gewährleistet werden kann.

In der internen Einstellung der Navigationsgeräte ist „schnellste Route" hinterlegt. Hierbei ist zu bedenken, dass die Einsatzfahrt nicht immer zwingend an der Wache beginnt, sondern sich lagebedingt auch als Folgeeinsatz darstellen kann. Somit ist die Zielführung variabel und nicht statisch festgelegt.

Um aus dem Stadtteilbereich der durch die Samlandstraße, die Cranzer Str. und die Neurönnebecker Straße erschlossen wird in Richtung Farger Straße (Weser) zu gelangen, ist ein Kreuzen der Bahnlinie unerlässlich. Die Anzahl der Bahnübergänge ist bekanntermaßen, wie bereits eingangs erwähnt, in dem

,L Dienstgebäude

1..:).. Herdentorsteinweg 49/50 28195 Bremen

� Bus / Straßenbahn W Hauptbahnhof

oder Herdentor

Eingang

Abt. Entwurf und Neubau von Straßen:

Hillmannplatz 8-10 Abt. Straßenerhaltung, Abt. Brücken- und Ing.bau:

Herdentorsteinweg 7

Sprechzeiten Mo bis Fr.· 8:00 - 12:00 Uhr weitere Termine nach tel.

Vereinbarung mög­

lich ·

Dienstleistungen und Informationen der Verwaltung unter Tel. (0421) 361-0, www.transparenz.bremen.de, www.service.bremen.de

Geschäftsstelle:

T (0421) 361 9780 F (0421) 361 9738 E-Mail office@asv.bre­

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Bereich stark begrenzt. Der Entfall eines weiteren Bahnübergangs kann dazu führen, dass im vorliegenden Beispiel längere Anfahrtswege generiert werden.

Aus Sicht.der Feuerwehr und auch aus Sfcht des ASV ist eine Sperrung der Straße somit grundsätzlich nicht möglich. Die geringe Anzahl von Übergängen in der West-Ost-Achse lässt keine andere Entscheidung zu. Eine Sperrung durch Sperrpfähle ist keine Alternative, da dies zu unnötigen Zeitverzögerungen im Ein­

satzfall führt.

Abschließend ist bzgl. der unsererseits getroffenen Entscheidung auch noch zu berücksichtigen, dass die bestehende Wendeanlage am Ende der Samlandstraße nicht mehr den gültigen Regelwerken entspricht und bei einer solch entscheidenden Änderung der Verkehrsführung (Herstellung einer Sackgasse) ange­

passt d.h. vergrößert werden müsste.

Derzeit stehen dem ASV zur Planung und Urrisetzyng der zu ändernden Wendeanlage weder _die hierfür nötigen Flächen, noch die Personalkapazitäten und Finanzmittel zur Verfügung.

Im Auftrag

Amt für Straßen und Verkehr Bremen 27. April 2020

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