Amt für Straßen und Verkehr
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Amt fQr Straßen •nd Verkehr
ASV, Herdentorsteinweg 49/50, 28195 Bremen
-Herrn
Oliver Fröhlich Ortsamt Blumenthal
Landrat-Christians-Straße 99 A
·28779 Bremen
i Ftansesiadt s·,�ernen
Ortsamt Blumenthal Eing.: · 1 lt. JUNI 2021
Freie
Hansestadt Bremen
Bremen, 09.06.2021
Beiratsbeschluss vom 04.03.2021 Haushaltsantrag gemäß §32 Abs. 1 BeirOG Sehr geehrte Damen und Herren,
für Ihr Schreiben vom 04.03.2021, in dem Sie den o.g. Beschluss des Beirats vom 04.03.2021 über
senden und um die Einstellung von Mitteln für die Beleuchtung des Fuß- und Radweges Bürger
meister-Dehnkamp-Weg in den Doppelhaushalt 2022/2023 bitten, danke ich.
Zum Verfahren weise ich darauf hin, dass das Haushaltsaufstellungsverfahren offiziell mit dem Be
schluss der Eckwerte begonnen hat. Auf dieser Grundlage entwerfen die Ressorts ihre Haushalts- pläne, die sie im weiteren Verlauf über Deputation und den Senat der Bürgerschaft zur Beratung und Beschlussfassung zuleiten. Über Ihren Antrag sowie einer Stellungnahme des Ressorts werden die Gremien jeweils unterrichtet. Das Ergebnis wird Ihnen dann zeitnah zugeleitet.
Ihren o.g. Antrag auf eine Beleuchtung des Bürgermeister-Dehnkamp-Weges haben wir geprüft.
Laut unserer Aktenlage handelt es sich nicht um eine öffentliche Verkehrsfläche, sondern um eine öffentliche Grünfläche (Bgm.-Dehnkamp-Str. bis Buschdeel => Dillener Park) in Zuständigkeit der Grünordnung und diverse Flächen (privat und öffentliche) auf denen der Wanderweg verläuft (ab Buschdeel) ebenfalls in der Zuständigkeit der Grünordnung.
Wege in Grünanlagen werden grundsätzlich nicht beleuchtet. Außer es handelt sich um Wege zur Schulwegsicherung oder die Wege erfüllen eine wichtige Erschließungsfunktion z.B. durch eine deutliche Abkürzung.
Nach Rücksprache mit der Grünordnung erfüllt dieser Weg keine dieser Voraussetzungen. Des Wei
teren wird die Beleuchtung des Weges aufgrund von umweltpolitischen Gründen (Insektenschutz etc.) kritisch gesehen. Ferner handelt es sich aufgrund der unmittelbaren Nähe zur Weser um ein Hochwassergebiet, welches des Öfteren überschwemmt wird.
Des Weiteren stehen dem ASV keine entsprechenden Haushaltsmittel für zusätzliche Beleuchtung zur Verfügung. Ihrem Antrag auf zusätzliche Beleuchtung kann somit aus Sicht der Grünordnung und des ASV's leider nicht entsprochen werden.
Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag
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