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Antwort des ASV zum Beschluss "Radfahren auf der Bahrsplate" Beirat Blumenthal 10.05.2021

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Sehr geehrte Damen und Herren,

„Nach einem längeren Abstimmungsprozess unter Beteiligung des Innenressorts, der Polizei, des ASV (Straßenverkehrsbehörde), des Umweltbetriebes Bremen, des Justiziariats SKUMS sowie der Grünordnung bei SKUMS wurde im Ergebnis festgehalten, dass „das

Fahrradfahren in öffentlichen Grünanlagen im Sinne des Bremischen Naturschutzgesetzes als Ausübung des Gemeingebrauchs angesehen werden sollte, mit der notwendigen Folge, dass dann sämtliche vorhandene Ge- und Verbotsschilder im Hinblick auf das Radfahren ersatzlos abgebaut werden /müssten“ (Auszug aus dem Vermerk vom 17. Januar 2017).“

Diesem Vorgehen hat die Hausspitze SKUMS (S/SVUZ) mit Vermerk vom 8. Januar 2018 zugestimmt.

Auch die Deputation für Umwelt, Bau, Verkehr, Stadtentwicklung, Energie und

Landwirtschaft (S) hat diesem Vorgehen am 21. Februar 2019 zugestimmt. Zitat aus der Vorlage: „Die Umsetzung durch das Amt für Straßen und Verkehr beinhaltet

a) den Abbau sämtlicher den Fußgänger- und Radfahrerverkehr regelnder Schilder in den öffentlichen Grünanlagen und

b) das Aufstellen von Zeichen 254 „Radfahren verboten“ an wenigen ausgewählten Brennpunkten. „

„Besprochen ist, dass der Umweltbetrieb Bremen (UBB) sukzessive sämtliche den Rad- und Fußverkehr regelnde Schilder ersatzlos abbaut. Das ASV ist dazu nicht weiter zu beteiligen, das ASV stellt zukünftig auch keine Schilder mehr in den Grünanlagen auf (Ausnahme: Das Aufstellen von Zeichen 254 „Radfahren verboten“ an wenigen ausgewählten Brennpunkten in Abstimmung mit SKUMS, Grünordnung, siehe oben).“

Demzufolge ist das Radfahren in Grünanlagen ausdrücklich erlaubt. Nur Stellen an denen das Fahrradfahren verboten sein soll müssen separat ausgewiesen werden.

Hinweis:

Sollten Sie beabsichtigen, dieses Behördenschreiben - auch nur in Teilen - auf einer Internetseite zu veröffentlichen, weisen wir darauf hin, dass gemäß § 11 Abs. 4 des Bremer

Informationsfreiheitsgesetz (BremIFG vom 16. Mai 2006) eine Veröffentlichung regelmäßig nur ohne personenbezogene Daten in Betracht kommt - zum Beispiel durch Schwärzen der Angaben zum/r Bearbeiter/in.

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