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Bürgerantrag "Sperrung der Wölpscher Straße" Beiratssitzung Blumenthal 14.06.2021

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Alex Schupp Bockhorner Weg 175 28779 Bremen Tel. 606673 Mail: a.schupp@gmail.com Bürgerantrag

Betrifft: Sperrung der „Wölpscher Straße“ in Lüssum-Bockhorn für den Durchgangsverkehr Sehr geehrter Herr Ortsamtsleiter, liebe Mitglieder des Beirates Blumenthal!

Die „Wölpscher Straße“ ist seit kurzem für den allgemeinen Durchgangsverkehr gesperrt. Ich möchte wissen wer dieses auf wessen Wunsch veranlasst hat und fordere eine Wiederherstel- lung des vorherigen Zustandes. Diese Straße existiert seit mehreren Jahrhunderten und wurde hauptsächlich von den damaligen Landwirten genutzt um ihre Wiesen und Felder zu errei- chen und sie wurde von diesen auch in Ordnung gehalten.

Begründung:

Die Maßnahme der Schließung widerspricht den Voraussetzungen unter denen der damalige Beirat dem VE 47 zugestimmt hat. Dieser Plan wurde auf Wunsch des ehemaligen Senators Peter Sakuth er- stellt, der ein Vereinsheim für seinen Club errichten wollte und der zu dem Zeitpunkt Präsident des Golfclubs „Bremer Schweiz“ war. Für die Anlage des Golfplatzes für diese elitäre Sportart wurde der Landschaftsschutz der landwirtschaftlichen Flächen aufgehoben und in Sportflächen umgewandelt. Da sich die „Wölpscher Straße“ eigentlich schon immer als Wirtschaftsweg in einem ausbaufähigen Zu- stand befand sollte die Zufahrt zum Vereinsheim über die ausgebaute Straße „An der Landesgrenze“

erfolgen. Dieses ist jetzt durch die Sperrung nicht mehr gegeben. Der Golfclub wird jetzt ausschließlich über die „Wölpscher Straße“ angefahren. Es ist zu erwarten, dass der Zeitpunkt kommt an dem die Be- sucher und Nutzer des Golfplatzes einen Ausbau der Straße fordern. Zu begrüßen ist diese Maß- nahme, wenn der Golfclub die anfallenden Kosten übernimmt.

Es darf nicht wieder wie beim Anschluss des Vereinsheimes an das städtische Abwassersystem gesche- hen ein großer Teil der Kosten nach dem Kanalbaubeitragsgesetz einigen Anliegern in Rechnung ge- stellt wurde (mehrere hunderttausend Euro). Leider ist dem damaligen Beirat bei der Vorstellung der Pläne für das zu bauende Vereinsheim nicht mitgeteilt worden, dass die Abwässer des Clubheimes in Sammelgruben aufgefangen und regelmäßig abgefahren werden sollten. Einem privaten Bauherrn wäre dieser Bau im Wassereinzugsgebiet nach den vorgelegten Bauplänen nie genehmigt worden. Meh- rere Anlieger sind auch zu einem persönlichen Gespräch in das Bauamt Bremen-Nord eingeladen wor- den. Dort wurde ihnen vom damaligen Leiter der Bauplanung, Herrn Frankenberg, versichert dass mit etwaigen persönlichen oder finanziellen Nachteilen für die betroffenen Anlieger nicht zu rechnen sei. Hätte sich der Leiter der Bauplanung bei seinem Kollegen dem Leiter der Bauordnung erkundigt hätte er erfahren, dass seine Aussage leider nicht den gesetzlichen Vorgaben entsprach.

Außerdem ist zu prüfen ob der Golfclub eine gültige Betriebsgenehmigung für die Golfanlage besitzt.

Einsprüche von Anliegern wegen zu großer Nähe von Spielbahnen an Wohnhäusern sind nie beant- wortet worden und entsprechen nicht den vorgelegten Plänen.

Blumenthal, den 10.05.2021

Alex Schupp

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