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Antwort des Amts für Straßen und Verkehr zum Beiratsbeschluss Blumenthal "Sanierung Heinrich-Steffens-Straße" 19.08.2019

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Sondervermögen Infrastruktur der Stadtgemeinde Bremen -Amt für Straßen und Verkehr -

•AmlfOrStnil•n ndVcrkehr

Sondervermögen Infrastruktur -Amt für Straßen und Verkehr Herdentorsteinweg 49/50, 28195 Bremen

Ortsamt Blumenthal

Landrat-Christians-Straße 99a 28779 Bremen

Beiratsbeschluss vom 19.08.2019 - Sanierung Heinrich-Steffens-Str.

Sehr geehrte Damen und Herren,

Freie

Hansestadt Bremen

Auskunft erteilt

Datum und Zeichen Ihres Schreibens 23.08.2019 Mein Zeichen

(bitte bei Antwort angeben)

Bremen, 9. September 2019

uns ist bekannt, dass sich die Verkehrsflächen in der o.g. Anliegerstraße in einem Zustand befin- den, der nicht als zufriedenstellend bezeichnet werden kann.

Aufgrund des vorhandenen Schadensniveaus ist die o. g. Straße im elektronischen Straßenkon­

trollbuch mit der Schadenskennbildziffer V eingestuft. Dies bedeutet, das _entsprechende Warnhin:­

weise bereits aufgestellt wurden (Verkehrszeichen 101 -Gefahrenstelle), um den Verkehrsteilneh­

mer vorsorglich auf den schlech,ten Straßenzustand hinzuweisen. Des Weiteren ist bereits eine Nutzungsbeschränkung durch die Verkehrszeichen Vz 251/255i - Verbot für Kraftwagen und Kraft­

räder bis auf Anlieger und eine Gewichtsbeschränkung über 7,5t vorhanden.

Die Straße ist bislang nur provisorisch befestigt und ein stadtstraßenmäßiger, beitragspflichtiger Ausbau ist nicht erfolgt. Insofern führen ungenügende Tragfähigkeit zur Aufnahme des Verkehrs und nicht vorhandene Entwässerungsanlagen regelmäßig zu Schäden, die durch provisorische Reparaturen nur kurzfristig zu beseitigen sind, um die Straße verkehrssicher zu halten.

Für eine Verbesserung des Gesamtzustandes bedarf es allerdings eines endgültigen Ausbaus der Straße, der rechtlich einer erstmaligen Herstellung im Sinne des Erschließungsbeitragsrechts ent­

sprechen würde.

Festzustellen ist, dass die Heinrich-Steffens-Straße keinen Einzelfall darstellt und weitere Straßen in Bremen-Nord ebenfalls den heutigen verkehrlichen und städtebaulichen Ansprüchen nicht genü­

gen. Ein Ausbau ist nicht in der kurzfristigen Planung.

6.

Dienstgebäude Eingang

Herdentorsteinweg 49/50 Abi. Entwurf und Neubau 28195 Bremen von Straßen

Hillmannplatz 8-10 Abt. Straßenerhaltung

4:)

Bus / Straßenbahn und

Hauptbahnhof Abi. Brücken- und Ing.bau oder Herdentor Herdentorsteinweg 7

Sprechzeiten Mo bis Fr.

8:00 - 12:00 Uhr weitere Termine nach tel.

Vereinbarung mög- lieh

Gesch:!iftsstelle:

T (0421) 361 9780 F (0421) 361 9738 E-Mail office@asv.bre- men.de

Impulsgeber�

Zukunft f'(""'" bcrul&/3mJ/le

Wir sind ein Impulsgeber

(2)

Die Heinrich-Steffens-Straße wird in regelmäßigen Zeitabständen auf Schäden und Mängel kon­

trolliert. Es wurden keine Schäden festgestellt, die eine Verkehrsgefährdung darstellen.

Im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht erforderliche Unterhaltungsmaßnahmen werden wir als Straßenbaulastträger bei Notwendigkeit unverzüglich veranlassen, um die Verkehrssicherheit zu gewährleisten. Weitere bauliche Maßnahmen sind derzeit nichtgeplant.

Wir bedauern sehr, Ihnen keine andere Möglichkeit, die zu einer kurzfristigen Verbesserung des Straßenzustandes führen könnte, aufzeigen zu können.

Hinweis:

Sollten Sie beabsichtigen, dieses Behördenschreiben - auch nur in Teilen - auf einer Inter­

netseite zu veröffentlichen, weisen wir darauf hin, dass gemäß § 11 Abs. 4 des Bremer Infor­

mationsfreiheitsgesetz (BremlFG vom 16. Mai 2006) eine v,�röffentlichung regelmäßig nur ohne personenbezogene Daten in Betracht kommt - zum B1eispiel durch Schwärzen der An­

gaben zum/r Bearbeiter/in.

Sondervermögen Infrastruktur der Stadtgemeinde Bremen Amt für Straßen und Verkehr -

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