• Keine Ergebnisse gefunden

ASV - Ablehnung des Beschlusses zur Heinrich-Steffens-Straße vom 21.10.2019

N/A
N/A
Protected

Academic year: 2022

Aktie "ASV - Ablehnung des Beschlusses zur Heinrich-Steffens-Straße vom 21.10.2019"

Copied!
2
0
0

Wird geladen.... (Jetzt Volltext ansehen)

Volltext

(1)

6.

4D

Amt für Straßen und Verkehr

Amt fOrStraßen nd Verkehr

Amt für Straßen und Verkehr, Herdentorsteinweg 49/50, 28195 Bremen

Ortsamt Blumenthal

Landrat-Christians-Straße 99 A 28779 Bremenn

Ablehnungsbescheid

zum Beschluss Heinrich-Steffens-Straße vom 21.10.2019 Sehr geehrter Herr Fröhlich,

Freie

b

�A� y Hansestadt Bremen

Bremen, 23. Juni 2020

im Fall, eine Sperrung in der Heinrich -Steffens-Straße einzurichten,wurde unsere

Zwischennachricht vom 17.09.2019 zum Beschluss vom 19.08.2019, mit einem weiteren Beschluss vom 21.10.2019 beantwortet.

Diesmal wurde im Beirat eine Sackgassenlösung für die andere Straßeneinmündung mit einer Sperrung parallel zum Bahnübergang in der Samlandstraße beschlossen.

Der weitere Beschluss vom 29.10.2019, eine Sackgassenreglung in der Heinrich-Steffens-Straße einzurichten, kann auch in dieser Variante aus den folgenden Gründen nicht entsprochen werden und muss daher abgelehnt werden.

Aktuell ist die Heinrich-Steffens-Straße bis heute mit den Verkehrszeichen 260 "Verbot für Kraftfahrzeuge" und dem Zusatzzeichen."Anlieger bis Hausnr. 21 frei" gekennzeichnet.

Der Antrag wurde erneut, nun für die andere Straßeneinmündung, ein weiteres Mal in die Trägeranhörung gegeben.

Im Ergebnis hat sich die Sichtweise der Polizei Bremen nicht geändert. Das Verkehrsaufkommen ist in der Straße gering. Bis auf wenige Fälle wird diese Straße nur von Aniiegern und Besuchern derselben aufgrund der vorhandenen Beschilderung von beiden Seiten befahren.

·Von der Feuerwehr liegt uns folgende Stellungnahme vor.

Die Einsatzfahrzeuge der Feuerwehr werden über Navigationsgräte geleitet. Über die Feuerwehr­

Rettungsleitstelle wird die Alarmadresse via Funk übertragen. Bei der Übernahme des Einsatzes wird die entsprechende Adresse auf das Navigationsgerät übertrag1en (Routenführung) und der Einsatz beginnt. Die Einheiten verlassen sich auf eine korrekte Zielführung. Dies ist unerlässlich, da eine gegenwärtige Ortskunde in allen Stadtteilen nicht gewährleistE�t werden kann.

Dienstgebäude Eingang Sprechzeiten Geschäftsstelle:

Herdentorsteinweg 49/50 Abt. Entwurf und Neubau Mo bis Fr. T (0421) 361 97HO 28195 Bremen von Straßen: 8:00 - 12:00 Uhr F (0421) 361 9738

Hillmannplatz 8-10 E-Mail

weitere Termine office@asv.bremen.de Bus / Straßenbahn Abt. Straßenerhaltung, nach tel.

Hauptbahnhof Abt. Brücken- und Ing.bau: Vereinbarung

oder Herdentor Hillmannstraße 2a möglich

Dienstleistungen und Informationen der Verwaltung unter Tel. .(0421) 361-0, www.transparenz.bremen.de, www.service.bremen.de

Impulsgeber Zukunft�r

bsruf&fam/1/e

Wir sind ein Impulsgeber

(2)

6.

m

In der internen Einstellung der Navigationsgeräte ist die schnellste Route hinterlegt. Hierbei ist zu bedenken, dass die Einsatzfahrt nicht immer zwingend von der Wache beginnt, sondern

lagebedingt sich auch als Folgeeinsatz darstellen kann. Somit istdie Zielführung variabel und nicht statisch festgelegt.

Um aus dem Stadtbereich der durch die Straßen, Samlandstraße, Cranzer Straße und

Neurönnebecker Straße erschlossen wird, um in Richtung Farger. Straße (Weser) zu gelangen, ist ein kreuzen der Bahnlinie unerlässlich. Bekanntermaßen sind die Anzahl und Lage der

Bahnübergänge stark begrenzt. Dies kann dazu führen, dass im vorliegenden Beispiel längere Anfahrtswege generiert werden.

Aus Sicht der Feuerwehr ist eine Sperrung der Heinrich-Steffens-Straße somit grundsätzlich nicht möglich. Die geringe Anzahl von Übergängen in der West-Ost-Achse lässt keine andere

Entscheidung zu. Eine Sperrung durch Sperrpfähle ist keine Alternative, da dies zu nunötigen Zeitverzögerungen führt.

Ergänzend ist zu erwähnen, das sich diese Stellungnahme der Feuerwehr auf beide Einmündungen auswirkt.

Somit kann dem o.g. Beschluss nicht entsprochen werden.

Hinweis:

Sollten Sie beabsichtigen, dieses Behördenschreiben - auch nur in Teilen - auf einer Internetseite zu veröffentlichen, weisen wir darauf hin, dass gemäß § 11 Abs.4 des Bremen Informations­

Freiheitsgesetz (Brem I FG vom 16. Mai 2006) eine Veröffentlichung regemäßig nur ohne

personenbezogene Daten in Betracht kommt - zum Beispiel durch Schwärzen der Angaben zum/r Bearbeiter/in.

Mit fn�undlichen Grüßen Im 'Auftrag

Dienstgebäude Eingang

Herdentorsteinweg 49/50 Abt. Entwurf und Neubau 28195 Bremen von Straßen:

Hillmannplatz 8-10 Bus / Straßenbahn Abt. Straßenerhaltung, Hauptbahnhof Abt. Brücken- und Ing.bau:

oder Herdentor Hillmannstraße 2a

Sprechzeiten Geschäftsstelle:

Mo bis Fr. T (0421) 361 9780 8:00 - 12:00 Uhr F (0421) 361 9738

E-Mail

weitere Termine office@asv.bremen.de nach tel.

Vereinbarung möglich

Dienstleistungen und Informationen der Verwaltung unter Tel. (0421) 361-0, www.transparenz.bremen.de, www.service.bremen.de

Impulsgeber

Zukunft ba,uf&famflle

"r

Wir sind ein Impulsgeber

Referenzen

ÄHNLICHE DOKUMENTE

Jeder Wahlberechtigte kann nur in dem Wahlraum wählen, in dessen Wählerverzeich- nis er eingetragen ist. Wähler haben ihren Personalausweis oder Pass mitzubringen und sollen

bauliche Entwicklung: hohe Bedeutung, mittel- bis langfristige Umsetzung 10.06 Kulturpark. Freiraumgestaltung: hohe Bedeutung, mittel- bis langfristige Umsetzung 10.07

Bei Rückfragen steht die verantwortliche Projektleiterin beim Wirtschaftsbetrieb Ludwigshafen, Bereich Stadtentwässerung und Straßenunterhalt, Nicole Biehl, Telefon 0621 504-6812

Eine Sackgassen-Einrichtung nur durch Poller und ohne einen baulich hergestellten Wendekreis ist aus verkehrsrechtlicher Sicht nicht

Aus Sicht.der Feuerwehr und auch aus Sfcht des ASV ist eine Sperrung der Straße somit grundsätzlich nicht möglich. Die geringe Anzahl von Übergängen in der West-Ost-Achse lässt

a) Der Herausgeber ist berechtigt, dem Empfänger alle Gebühren gemäß der Anlage A zu diesen AGB in Rechnung zu stellen, die durch den Empfänger selber oder seine Beauf-

a) Der Herausgeber ist berechtigt, dem Empfänger alle Gebühren gemäß der Anlage A zu diesen AGB in Rechnung zu stellen, die durch den Empfänger selber oder seine Beauf-

Damit Sie Ihr Navigationssystem nicht an unserer Zufahrt vorbei führt, geben Sie bitte nicht Kurfürstenallee 130, sondern Wildermuthstraße / Heinrich-Hertz-Straße in