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Antwort des Amts für Straßen und Verkehr zum Beiratsbeschluss Blumenthal "Straßenentwässerung Rekumer Bucht" 19.08.2019

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Sondervermögen Infrastruktur der Stadtgemeinde Bremen -Amt für Straßen und Verkehr -

AmtlO,Stnhn

�dV1r1tehr

Sondervermögen Infrastruktur - Amt für Straßen und Verkehr Herdentorsteinweg 49/50, 28195 Bremen

Ortsamt Blumenthal

Landrat-Christians-Straße 99a 28779 Bremen

Freie

Hansestadt Bremen

Auskunft erteilt Datum und Zeichen Ihres Schreibens 23.08.2019 Mein Zeichen

(bitte bei Antwort angeben) Bremen, 6. September 2019

Beiratsbeschluss vom 19.08.2019 -Straßenentwässerungsmaßnahmen - Johannes -Trüper-Straße und Rekumer BUcht

- Sandkuhlenweg

- Rekumer Mühlenberg, Privatweg im Eigentum der Rekumer \/erkopplungsinteressenten- gen,einschaft

Sehr geehrte Damen und Herren,

die o.g. Straßen wurde seinerzeit nur provisorisch befestigt, ein endgültiger Straßenausbau nach dem Bau der anliegenden Häuser hat nie stattgefunden. Daher genügen diese Anliegerstraßen den heutigen verkehrlichen und städtebaulichen Ansprüchen nur noch bedingt. Des Weiteren ist die bestehende Entwässerungsproblematik in den Straßen bei Starkregen nicht endgültig zu lösen.

Wie allen Beteiligten bekannt, verfügen die Straßen zur Ableitung des Oberflächenwassers nicht über eine Straßenentwässerungsanlage. Es fehlen Rinnen und Bordanlagen (erforderliche Was- serführung).

Im ländlichen Bereich ist dieses überwiegend so üblich und aus ökologischen Gründen ist es auch sinnvoll das Wasser dem Boden zu zuführen. Insofern müssen zwangsläufig die an der Straße lie­

genden Grundstücke das Oberflächenwasser der Straße aufnehmen und seitens der Anlieger ge­

eignete bauliche Vorkehrungen getroffen werden.

Des Weiteren ist es nachvollziehbar, dass bei den vorhandenen Extremwetterlagen, am

10.06.2019 und 20.06.2019, mit Starkregen von ca35-:- 50 l/m2 pro Stunde, sich die Entwässe­

rungsproblematik in den Straßen nochmals verschärft. Insofern sind manche Grundstücke stärker betroffen als andere und es ist immer davon abhängig, in welcher örtlichen Lage sie sich befinden.

Das bedeutet, dass je nach Gefälle oder Höhenlage und Struktur der Geländeoberfläche, wie der Art der Befestigung, vorhandenen Bordsteinen oder entsiegelten Flächen das Wasser dann an der Oberfläche mehr oder weniger unkontrolliert den nächstgelegenen Tiefpunkten im Gelände zu­

fließt.

Insofern bewirken der Einbau einzelner Straßeneinläufe bzw. Querungsrinnen bei diesen Wetterla- gen allein keine Verbesserung.

6.

Dienstgebäude Eingang Sprechzeiten Geschilftsstelle:

Herdentorsteinweg 49/50 Abt. Entwurf und Neubau Mö bis Fr. T (042'1) 361 9780 28195 Bremen von Straßen 8:00 - 12:00 Uhr F (042·1) 361 9738

Impulsgeber�

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Hillmannpl<1lz 8-10 weitere Termine E-Mail office@asv.bre- Abt. Straßenerhaltung nach tel. men.de

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Bus/ Straßenbahn und Vereinbarung mög-

Hauptbahnhof Abt. Brücken- und Ing.bau lieh

Wir sind ein Impulsgeber oder Herdentor Herdentorsteinweg 7

(2)

Mit den zur Verfügung stehenden Erhaltungsmitteln ist der Entwässerungszustand nicht zu verbes�

sern, da für die Straßenerhaltung in Bremen lediglich die Mittel zur Verfügung stehen, die benötigt werden, um die Straßen verkehrssicher zu halten.

Aus Sicht der Straßenerhaltung kann eine Verbesserung der Entwässerungsproblematik nur durch einen endgültigen Ausbau erreicht werden, gemäß den allgemeinen technischen und sonstigen Richtlinien und Empfehlungen für die Anlage von Straßen. Bedingt dadurch erfolgt dann auch der Bau einer funktionstüchtigen Entwässerungsanlage, die eine technisch zuverlässige, belastbare Ausführung gewährleistet. Nur so ist eine wirkungsvolle Schadensvermeidung ini Falle eines Starkregenereignisses möglich.

Hinsichtlich der Entwässerung in der Privatstraße „Rekumer Mühlenberg" werden wir den Vertreter der Verkopplungsinteressentenschaft Rekum auffordern Abhilfe zu schaffen und das private Ober­

flächenwasser ordnungsgemäß abzuleiten sowie die Oberflächenbefestigung nachhaltig zu ver­

bessern.

Wir bedauern es sehr, Ihnen keine andere Möglichkeit aufzeigen zu können.

Mit freundlichen Grüßen lmA�

Hinweis:

Sollten Sie beabsichtigen, dieses Behördenschreiben - auch nur in Teilen - auf einer Internet­

seite zu veröffentlichen, weisen wir darauf hin, dass gemäß § 11 Abs. 4 des Bremer Informa­

tionsfreiheitsgesetz (BremlFG vom 16. Mai 2006) eine Veröiffentljchung regelmäßig nur ohne personenbezogene Daten in Betracht kommt - zum Beispiel durch Schwärzen der Angaben zum/r Bearbeiter/in.

Sondervermögen Infrastruktur der Stadtgemeinde Bremen Amt für Straßen und Verkehr -

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