Die Senatorin
für Bildung und Wissenschaft
Freie
Hansestadt Bremen
Die Senatorin für Bildung und Wissenschaft Rembertiring 8-12 28195 Bremen
An die Schulen im Lande Bremen nachrichtlich an:
Magistrat Bremerhaven ReBUZ-Bremen/Bremerhaven
Auskunft erteilt Wolfgang Breul Zimmer 301 T (0421) 361 - 10319
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(bitte bei Antwort angeben) 25-2
Bremen, 18.05.2015
Informationsschreiben Nr. 105/2015
Verordnung über das Verfahren der vorübergehenden Zuweisung von Schülerinnen und Schülern zur Erfüllung der Schulpflicht zum Regionalen Beratungs- und Unterstützungszent- rum (ZuweiReBUZ-VO)
Sehr geehrte Damen und Herren,
die Richtlinien über das Verfahren der vorübergehenden Zuweisung von Schülerinnen und Schülern zur Erfüllung der Schulpflicht zum Regionalen Beratungs- und Unterstützungszentrum (Deputations- vorlage Nr. L 79/18) setzten bislang den verfahrensrechtlichen Rahmen für die notwendige Unter- stützung für diejenigen Schülerinnen und Schüler, die in der Schule den Schulbetrieb nachhaltig und schwer beeinträchtigen bzw. sich selbst oder andere gefährden. Als rechtssichere Grundlage für das Zuweisungsverfahren gehen die vorübergehend erlassenen Richtlinien nun entsprechend der Er- mächtigung des § 55 Absatz 4 Satz 4 des Bremischen Schulgesetzes in eine Verordnung über. Die staatliche Deputation für Bildung stimmte am 16. April 2015 der „Verordnung über das Verfahren der vorübergehenden Zuweisung von Schülerinnen und Schülern zur Erfüllung der Schulpflicht zum Re- gionalen Beratungs- und Unterstützungszentrum (ZuweiReBUZ-VO)“ zu. Am 18. Mai 2015 wurde die Verordnung im Gesetzblatt 2015 Nr. 72 der Freien Hansestadt Bremen verkündet.
In der Anlage erhalten Sie den Gesetzblattauszug 2015 Nr. 72 mit Bitte um Kenntnisnahme.
Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag
gez. Wolfgang Breul