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Verfügung Nr. 20/2015 Anschluss nach der Entlassung aus der allgemeinbildenden Schule,Erfüllung der Schulpflicht (Anlage)

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Academic year: 2022

Aktie "Verfügung Nr. 20/2015 Anschluss nach der Entlassung aus der allgemeinbildenden Schule,Erfüllung der Schulpflicht (Anlage)"

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Die Senatorin für Bildung und

Wissenschaft

Freie

Hansestadt Bremen

„Ich verlasse meine Schule. - Und dann?“

1. Wenn Sie bereits einen Ausbildungsplatz in einem Betrieb haben, gehört der Besuch der Berufsschule zur Berufsausbildung. Der Betrieb ist verpflichtet, Sie sofort bei der

zuständigen Berufsschule anzumelden. Bitte fragen Sie in Ihrem Ausbildungsbetrieb nach, in welche Berufsschule Sie gehen müssen und ob Sie dort bereits angemeldet sind.

2. Wenn Sie weiterhin eine allgemeinbildende Schule oder eine berufsbildende Schule in Vollzeitform1 besuchen, dann liegt es in Ihrem Interesse, diese Schule regelmäßig und erfolgreich zu besuchen. Erkundigen Sie sich rechtzeitig, wann und wo Sie sich am ersten Schultag nach den Sommerferien melden müssen.

3. Wenn Sie noch keinen Ausbildungsplatz haben oder an keiner weiterführenden allgemeinbildenden Schule und keiner berufsbildenden Schule in Vollzeitform angemeldet sind, oder auch andere Probleme haben, die einen weiteren Schulbesuch erschweren, wenden Sie sich an die

Berufspädagogische Beratungsstelle (an der Allgemeinen Berufsschule)

Steffensweg 171 28217 Bremen Telefon 361-19639

Nach § 54 Bremisches Schulgesetz dauert die Schulpflicht 12 Jahre. Daher müssen Sie sich in der Zeit von Mitte Mai bis zwei Wochen vor den Sommerferien hier zu einem

persönlichen Beratungsgespräch anmelden. Sie erhalten wichtige Informationen darüber, wie es für Sie im nächsten Schuljahr weitergehen kann und wie Sie Ihre Schulpflicht erfüllen können. Sollten Sie bis zwei Wochen vor Ausgabe der Abschlusszeugnisse noch keine Zusage für einen Ausbildungsplatz oder einen Platz an einer weiterführenden Schule haben, werden Sie von Ihrer Schule zur Beratung bei der Berufspädagogischen Beratungsstelle angemeldet.2

Für Ihren weiteren Werdegang wünschen wir Ihnen viel Erfolg!

Die Senatorin für Bildung und Wissenschaft

1 Berufsbildende Schule in Vollzeitform: z.B. Handelsschule, Fach- und Berufsfachschule, Berufliches Gymnasium, Fachoberschule

2 Die Meldung erfolgt mit Übermittlung folgender Daten: Name, Vorname; Geburtsdatum; Erziehungs- bzw. Sorgeberechtige/r (minderjähriger Schüler/innen); Wohnanschrift; Beratungsbedarf.

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Schule:

Ansprechpartner:

Name, Vorname Geburtsdatum Erziehungsberechtigte/r Wohnanschrift Beratung BEST 1 Mustermann, Melanie 01.01.2000 Mustermann, Mara Mustergasse 3, 28277 Bremen

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Allgemeine Berufsschule Fax: 0421-361 59667 Mail: 351@bildung.bremen.de

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