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Erlass Nr. 4/2010 Richtlinien über die Beförderung von Schülerinnen und Schülern in der Stadtgemeinde Bremen vom 18.02.2010 und Merkblatt für Fahrzeugführerinnen und Fahrzeugführer im Rahmen der Beförderung von Schülerinnen und Schülern in der Stadtgemein

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Aktie "Erlass Nr. 4/2010 Richtlinien über die Beförderung von Schülerinnen und Schülern in der Stadtgemeinde Bremen vom 18.02.2010 und Merkblatt für Fahrzeugführerinnen und Fahrzeugführer im Rahmen der Beförderung von Schülerinnen und Schülern in der Stadtgemein"

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BLZ 290 500 00 BLZ 290 501 01

Die Senatorin

für Bildung und Wissenschaft

Freie

Hansestadt Bremen

Die Senatorin für Bildung und Wissenschaft Rembertiring 8-12 28195 Bremen

Schulen der

Stadtgemeinde Bremen nachrichtlich an:

Magistrat der Stadt Bremerhaven - Schulamt - Zentralelternbeirat

Gesamtschülervertretung Personalrat - Schulen Senatorin für AFGJS

Erlass Nr. 4/2010

Auskunft erteilt Herr Böse Zimmer 230 T (04 21) 3 61 6550 F (04 21) 4 96 6550 E-mail

joachim.boese@bildung.bremen.de Datum und Zeichen

Ihres Schreibens Mein Zeichen

(bitte bei Antwort angeben) (24-20)

Bremen, 31. März 2010

Richtlinien über die Beförderung von Schülerinnen und Schülern in der Stadtgemeinde Bremen vom 18.02.2010

Sehr geehrte Damen und Herren,

mit Wirkung zum 01.08.2010 erlasse ich die anliegenden Richtlinien über die Beförderung von Schülerinnen und Schülern in der Stadtgemeinde Bremen vom 18.02.2010.

Anlässlich eines tragischen Vorfalles im Bereich der Schülerbeförderung in der Stadtgemeinde Bremen, sind die einschlägigen und für die Gestaltung und Durchführung der Verträge relevanten Bestimmungen der Schülerbeförderung in einer eigenständigen Richtlinie zusammengefasst worden.

Zukünftig bilden die Richtlinien gemeinsam mit einem Merkblatt für Fahrzeugführerinnen und Fahrzeugführer sowie den Verträgen mit den einzelnen Beförderungsunternehmen die neuen Standards für den Bereich der Beförderung von Schülerinnen und Schülern in der Stadtgemeinde Bremen.

Ich bitte Sie dafür Sorge zu tragen, dass die Richtlinien allen an der Schülerbeförderung beteiligten Personen zugänglich gemacht werden. Insbesondere bitte ich die Erziehungsberechtigten der zu befördernden Schülerinnen und Schüler von diesen Richtlinien in Kenntnis zu setzen.

Mit freundlichem Gruß Im Auftrag

gez. Böse

Anlagen

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