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E 09/2007 - Richtlinien zur Förderung von Schülerinnen und Schülern mit besonderen Schwierigkeiten im Lesen und Schreiben (LRS-Erlass)

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Academic year: 2022

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Die Senatorin

für Bildung und Wissenschaft

Referat 21

Gestaltung der allgemein bildenden Schulen

Freie

Hansestadt Bremen

Die Senatorin für Bildung und Wissenschaft Rembertiring 8-12 . 28195 Bremen

An die Schulen im Lande Bremen nachrichtlich

ZEB Bremen und Bremerhaven

Erlass Nr. 09/2007

Auskunft erteilt Walter Henschen Zimmer 306 Tel 0421 361 6405 Fax 0421 361 2737 E-mail:

water.henschen@bildung.bremen.de

Mein Zeichen

(bitte bei Antwort angeben) 21

Bremen, 01.08.2007

Richtlinien zur Förderung von Schülerinnen und Schülern mit besonderen Schwierigkeiten im Lesen und Schreiben (LRS-Erlass)

Sehr geehrte Damen, sehr geehrte Herren,

der LRS-Erlass 01/2005 war bis zum 31.07.2007 befristet. Für das kommende Schuljahr ist somit ein erneutes In-Kraft-Treten erforderlich geworden.

Daher erfolgt mit der Anlage zu diesem Schreiben die Fortschreibung des LRS-Erlasses von 2005.

Diese Gelegenheit wird lediglich genutzt,

a) um eine fehlerhafte Bestimmung des vorausgehenden Erlasses zu korrigieren, der nicht be- rücksichtigt hatte, dass in einer Reihe von Bildungsgängen der Sekundarstufe II Leistungen für den Abschluss des jeweiligen Bildungsganges nicht erst mit der Abschlussjahrgangsstufe er- bracht werden,

b) um eine Unstimmigkeit zu beseitigen, die darin bestand, dass die Abiturprüfungsordnung ledig- lich eine durch Rechtschreibleistungen bedingte Abstufung von Gesamtnoten um maximal 1 bis 2 Punkte vorsieht, der Erlass 01/2005 aber eine Abstufung um maximal 3 Punkte zuließ.

Ich bitte die Schulen der Sekundarstufe II daher, die Punkte 4.2 und 4.4.2 sowie die Über- gangsbestimmung besonders zu beachten.

Die Erfahrungen von Eltern, der Schulen, der Schulpsychologischen Dienste und der

LRS-Beratungsstelle mit dem Erlass 01/2005 legen weitere inhaltliche Überarbeitungen nahe. Dies soll durch eine gründliche Revision des Erlasses geschehen, sobald die Konferenz der Kultusmini- ster (KMK) ihren gegenwärtigen Prozess einer Überarbeitung der „Grundsätze zur Förderung von Schülerinnen und Schülern mit besonderen Schwierigkeiten im Lesen und Rechtschreiben“ von 2004 abgeschlossen hat. Hiermit ist bis zum Ende des Kalenderjahres zu rechnen.

Ich bitte darum, Ihre Gesamtkonferenz und Elternvertretungen in geeigneter Form über die vorübergehende Fortschreibung des Erlasses und die vorgenommenen Korrekturen zu informieren.

Mit freundlichen Grüßen gez. Walter Henschen

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