Eingang: Dienstgebäude: Bus / Straßenbahn: Sprechzeiten: Bankverbindungen:
Rembertiring 8-12 Rembertiring 8-12 Haltestellen Hauptbahnhof montags bis freitags Bremer Landesbank
28195 Bremen von 9:00 - 14:00 Uhr Konto-Nr. 1070115000 BLZ 290 500 00
IBAN: DE 27 2905 0000 1070 1150 00 Sparkasse Bremen
Konto-Nr. 1090653 BLZ 290 501 01 IBAN: DE 73 2905 0101 0001 0906 53
Die Senatorin
für Bildung und Wissenschaft
Freie
Hansestadt Bremen
Die Senatorin für Bildung und Wissenschaft Rembertiring 8-12 28195 Bremen
An die Schulen des Landes Bremen
nachrichtlich an:Magistrat Bremerhaven ReBUZ-Bremen/Bremerhaven
Auskunft erteilt Wolfgang Breul Zimmer 301 T (0421) 361 - 10319
wolfgang.breul@bildung.bremen.de
Mein Zeichen
(bitte bei Antwort angeben) 25-2
Bremen, 18.06.2015
Informationsschreiben Nr. 112/2015
Vorübergehende Zuweisung von Schülerinnen und Schülern zur Erfüllung der Schulpflicht zum Regionalen Beratungs- und Unterstützungszentrum (ZuweiReBUZ-VO)
hier: Zeugnisregelung für das Schuljahr 2014/2015
Sehr geehrte Damen und Herren,
nach § 3 Absatz 3 ZuweiReBUZ-VO (verkündet am 18. Mai 2015 im Gesetzblatt 2015 Nr. 72 der Freien Hansestadt Bremen) werden Zeugnisse bzw. Lernentwicklungsberichte während der Zuwei- sung von Schülerinnen oder Schülern zum ReBUZ auf der Basis von Lernentwicklungsberichten des durchführenden ReBUZ durch die allgemeine Schule (Stammschule) ausgestellt.
Folgende Regelungen zur Erteilung von Zeugnissen gelten für das Schuljahr 2014/2015:
1) Die Zeugnisse werden analog zum entsprechenden Jahrgang der Stammschule erteilt (Noten- zeugnis bzw. Lernentwicklungsbericht).
2) Die Zeugnisse erhalten den Vermerk: „In der Zeit vom [Datum] bis [Datum] wurde [Name des Schülers / der Schülerin] auf Grundlage der ZuweiReBUZ-VO vom 18.05.2015 zur Erfüllung der Schulpflicht am ReBUZ-[Region] unterrichtet.“
3) Die Beurteilung erfolgt auf Grundlage der Leistungsbeurteilung des ReBUZ und gegebenenfalls der anteiligen Beurteilung der Stammschule.
4) Bei Fächern, die nicht erteilt wurden bzw. in denen keine Beurteilung der Leistungen möglich ist, wird der Vermerk „nicht beurteilbar“ (n. b.) eingesetzt.
Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag
gez. Wolfgang Breul