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Verfügung Nr. 24/2012 Anschluss nach der Entlassung aus der allgemeinbildenden Schule, Erfüllung der Schulpflicht

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Academic year: 2022

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Die Senatorin für Bildung,

Wissenschaft und Gesundheit Freie

Hansestadt Bremen

Die Senatorin für Bildung, Wissenschaft und Gesundheit Rembertiring 8-12 . 28195 Bremen

An die

Schulen der Sekundarstufe I in der Stadtgemeinde Bremen

Verfügung Nr. 24/2012

Auskunft erteilt Herr Lars Nelson Zimmer 309 Tel.: 0421 361 6407 Fax: 0421 496 6407 Email:

Lars.Nelson@bildung.bremen.de Datum und Zeichen

Ihres Schreibens Mein Zeichen

(bitte bei Antwort angeben) 21-3

Bremen, 10.04.2012

Anschluss nach der Entlassung aus der allgemeinbildenden Schule, Erfüllung der Schulpflicht

Sehr geehrte Damen und Herren,

um einen reibungslosen Übergang schulpflichtiger Schülerinnen und Schülern in den Sekundarbereich II zu ermöglichen, ist eine Information dieser Schülerinnen und Schüler unerlässlich. Als Anlage erhalten Sie ein Merkblatt über die Erfüllung der Schulpflicht, das Sie bitte Anfang Mai des jeweiligen Jahres allen Schülerinnen und Schülern der

Abschlussklassen aushändigen und ihnen eingehend erläutern.

Da sich erfahrungsgemäß nicht alle Schülerinnen und Schüler, die die allgemeinbildende Schule verlassen, ohne einen betrieblichen Ausbildungsplatz gefunden zu haben oder bei einer weiterführenden Schule angemeldet zu sein (vgl. Punkt 3 des Merkblatts), auch wirklich vor den Sommerferien bei der Berufspädagogischen Beratungsstelle an der

Allgemeinen Berufsschule melden, wird zusätzlich folgende Regelung getroffen:

 Jede Klassenlehrkraft einer Abschlussklasse stellt für alle Schülerinnen und Schüler der Klasse fest, welcher weitere berufliche oder schulische Weg eingeschlagen wird.

Sie informiert ihre Schülerinnen und Schüler darüber, dass die Namen derer, die am Ende des Schuljahres weder Ausbildungsplatz noch weiterführende Schule haben, an die Allgemeine Berufsschule übermittelt werden.

 In Einzelfällen zieht die Klassenlehrkraft zusätzliche Beratung hinzu, durch die für die Berufsorientierung zuständige Lehrkraft, durch die Schullaufbahnberatung des

Regionalen Beratungs- und Unterstützungszentrums (ReBUZ) bzw. durch die Berufsberatung der Agentur für Arbeit.

(2)

 Die Namen der Jugendlichen, die zwei Wochen vor der Ausgabe des Abschlusszeugnisses noch keine schriftliche Zusage für einen betrieblichen Ausbildungsplatz oder den Besuch einer weiterführenden Schule haben, werden durch die jeweilige Schule gesammelt und eine Woche vor Beginn der

Sommerferien an die Allgemeine Berufsschule gemeldet.

Diese Verfügung aktualisiert die Verfügungen Nr. 24/2006 und 23/2007. Sie steht künftig zusammen mit dem anliegenden Merkblatt und einem Formular zur Meldung der

Jugendlichen an die Allgemeine Berufsschule auf der Schuldatenplattform (SDP) zur Verfügung (Verwaltung / Formulare / Schule).

Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag

gez.

Lars Nelson

Anlage: Merkblatt „Ich verlasse meine Schule. - Und dann?“

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