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Roggenburg-Ingstetten: Bebauungsplan"Am Wiesenfeld" Relevanzbegehung zum speziellen Artenschutz nach 44 (1) BNatSchG. 1 Ausgangssituation

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Academic year: 2022

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Relevanzbegehung zum speziellen Arten- schutz nach § 44 (1) BNatSchG

Auftraggeberin:

Gemeinde Roggenburg

05.04.2019

1 Ausgangssituation

Am südlichen Rand des Roggenburger Ortsteils Ingstetten wird um noch nicht bebaute Wie- sen herum ein Bebauungsplan "“Am Wiesenfeld" aufgestellt (Abb. 1).

Abb. 1: Lage des B-Plan-Gebiets.

Hintergrund: FinWeb.

Derzeit sind im überplanten Gebiet bzw. im Umfeld verschiedene Strukturen vorhanden, die Lebensräume von nach § 7 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) streng geschützte Arten (im Folgenden „relevante“ Arten genannt) sein könnten, für die nach § 44 (1) Bundesnatur- schutzgesetz (BNatSchG) besondere Schutzvorschriften gelten. Deshalb müssen Beein- trächtigungen dieser Arten bzw. Veränderungen der Lebensräume durch die Planungen – auch wenn diese außerhalb des überplanten Bereichs wirken – geprüft werden.

Der folgende Text soll deshalb der Naturschutzbehörde als Grundlage zur Prüfung des be- sonderen Artenschutzrechts dienen. Dabei werden gemäß § 44 (1) BNatSchG in Verbindung mit § 44 (5) BNatSchG folgende artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände geprüft:

1. wild lebende Tiere zu verletzen oder zu töten oder ihre Entwicklungsformen sowie ihre Fortpflanzungs- oder Ruhestätten zu beschädigen oder zu zerstören,

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2. streng geschützte Arten und europäische Vogelarten während der Fortpflanzungs-, Auf- zucht-, Mauser-, Überwinterungs- und Wanderungszeiten erheblich zu stören,

3. die Fortpflanzungs- oder Ruhestätten (Habitate) dieser Arten zu beschädigen oder zu zer- stören, sowie

4. wild lebende Pflanzen der besonders geschützten Arten oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur zu entnehmen, sie oder ihre Standorte zu beschädigen oder zu zerstören.

2 Untersuchungsumfang

Die überplante Fläche wurde am 29.3.2018 (nachmittags, 15°C, sonnig, leicht windig) be- gangen. Die unmittelbar angrenzenden Flächen wurden ebenfalls begangen bzw. im Fall von bebauten Grundstücken gesichtet Bestandserfassungen von Arten wurden nicht durchge- führt, aber die vorhandenen Vogel-Arten notiert.

3 Ergebnisse / Bestand

Abb. 2: Strukturen im Bereich des B-Plans.

Quelle: Glogger Architekten.

Asphaltstraße

Wohnhaus + Gewerbe

Wohnhaus alte Obstwiese,

Ostteil überplant;

am Ostrand zwei gr. Ahorne; Un- terwuchs teilwei-

se waldähnlich

Wiese

Wiese Wiese

Wiese

Bach

Wiese Landwirtschaft

Wohnhaus Neubau- siedlung Wohnhaus

Wohnhäuser kleine

Obstwiese

große Fichte

Wiese Wiese

Wiese

Wiese Asphaltstraße

Lagerplatz Hecke

Lagerplatz und Holzlegen Feldkreuz mit Thujas

Holz- legen

Hecke mit Spat- zen-Staubbad

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Die überplante, knapp 1,5 ha große Fläche besteht hauptsächlich aus Grünland, weitgehend konventionell-intensiv genutzt, im mittleren Teil möglicherweise auch extensiver; zumindest wurde dort letztes Jähr nicht mehr spät gemäht (Abb. 2). Im Süden sind mehrere bereits be- baute Grundstücke eingeschlossen, darunter ein Gewerbebetrieb und eine landwirtschaftli- che Hofstelle; im Umfeld der Gebäude befinden sich teilweise Lagerplätze bzw. Brennholz- stapel. Im Nordwesten werden zwei Gehölzbestände überplant.

Da die bebauten Grundstücke nicht verändert werden sollen und die Wiesen durch ihre Nut- zung für die meisten Arten nur als Nahrungsfläche in Frage kommen, sind die einzigen rele- vanten Strukturen im UG die großen Bäume. Es handelt sich überwiegend um Obstgehölze, um zwei große, alte Feldahorne am Ostrand der unteren, größeren Obstwiese sowie um eine sehr große Fichte auf der UG-Grenze im Nordosten. Darüber hinaus gibt es noch eine kleine Hecke im Nordwesten sowie angrenzend, aber außerhalb des UG, immer wieder Hecken und Gehölze entlang der bebauten Grundstücke. Hier hervorzuheben ist eine kleine offen Böschung, die den Spatzen der Umgebung offensichtlich als Staubbad dient – eine Habi- tatrequisite, die für diese Art tatsächlich notwendig ist, in vielen Fällen aber im hochgradig versiegelten (oder „versteinten“) Siedlungsbereich mittlerweile nicht mehr vorhanden ist.

Die meisten größeren Bäume wiesen Höhlungen, abgestorbene Äste, Risse, Spalten oder abstehende Rindenstücke auf. Bis auf die beiden großen Bäume konnten die Höhlungen kontrolliert werden. In einer Höhle befand sich ein aktuelles Blaumeisen-Nest, in einer weite- ren ein altes Nest, möglicherweise ebenfalls von Meisen. Ein weitere hohler Ast war zu lan- ge, um mit dem Endoskop untersucht zu werden. Die meisten Höhlen waren aber entweder zu klein, nach oben offen oder aus anderen Gründen nicht für die relevanten Arten (Fleder- mäuse, Vögel) geeignet.

Darüber hinaus steht in der südlichen Obstwiese noch ein altes, niedriges Bienenhaus, das nicht mehr genutzt ist.

Folgende Vogelarten wurden im und um das UG (*: Wald im Südosten) beobachtet oder ge- hört:

Amsel, Bachstelze, Blaumeise, Buchfink (auch *), Elster, Grünfink, Haussperling, Kleiber*, Kohlmeise, Rabenkrähe (auch *), Rotkehlchen*, Singdrossel*, Star, Zaunkönig*, Zilpzalp*

Naturschutzfachliche Schutzobjekte (z. B. Biotope) oder Fundorte der Artenschutzkartierung (ASK) sind weder auf der Fläche noch im unmittelbaren Umfeld vorhanden.

4 Artenschutzrechtliche Bewertung

Unter den relevanten Säugetieren kommen im überplanten Teilbereich nur Fledermäuse in Frage. Sowohl in und an den alten Bäumen (Baumhöhlen, Risse, abstehende Rinde etc.) sind diverse geeignete, d. h. dauerhaft nutzbare Habitate für diese Tiere vorhanden. Die Wiesen und die Gehölze sind als Nahrungshabitate anzusprechen.

Für Reptilien sind die gesamten Flächen im und um das UG zu gestört, außerdem sind Hauskatzen vorhanden.

Für Amphibien sind keine relevanten Habitate vorhanden.

Vögel können in den Bäumen oder in den Hecken im oder unmittelbar am UG brüten und in den Wiesen und den Gehölzen nach Nahrung suchen.

Was relevante Totholzkäfer (primär Eremit Osmoderma eremita) betrifft, waren an bzw. in den größeren kontrollierten Bäumen keine Mulmhöhlen festzustellen; auch die drei restlichen sehr großen Bäume sind diesbezüglich unverdächtig bzw. eigentlich nicht ausreichend be-

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sonnt. Außerdem fehlen sowohl eine Waldtradition im UG als auch bekannte, ältere oder ak- tuelle Nachweise im weiten Umfeld.

Für die übrigen Insekten, Weichtiere und alle übrigen Arten bzw. Artengruppen sind sowohl im überplanten Bereich als auch im Umfeld keine geeigneten Habitate vorhanden.

Artenschutzrechtliche Konsequenzen nach § 44 (1) BNatSchG:

- Schädigungsverbot Individuen nach § 44 (1) 1 BNatSchG:

Neben der Blaumeise muss aktuell mit weiteren ortsfesten Vorkommen relevanter Arten gerechnet werden. Die Obstwiese wird nach Auskunft der Eigentümerin auf absehbare Zeit sowieso nicht bebaut. Eventuell jagende Fledermäuse* oder Nahrung suchende Vö- gel könnten bei Bauarbeiten problemlos ausweichen oder flüchten.

(* Im Übrigen ist unwahrscheinlich, dass derartigen Arbeiten nachts erfolgen.) - Störungsverbot nach § 44 (2) 1 BNatSchG:

Eine vorübergehende Störung der vorkommenden Arten während des Baus oder später durch die Bewohner der Häuser ist für alle relevanten Arten unerheblich, auch da bereits diverse andere Störungen durch den Siedlungsrand und die Landwirtschaft vorhanden sind.

- Schädigungsverbot Habitate nach § 44 (1) 3 BNatSchG:

In den Gehölzen gibt es aktuell verschiedenste Lebensräume, die unter das Verbot fallen.

Deshalb sind verschiedenste Maßnahmen notwendig, um den Verlust dieser Lebensräu- me (vorzeitig) zu kompensieren.

Vermeidungsmaßnahmen

Auch die größeren Bäume müssten vor der Fällung kontrolliert werden, ob in den Höhlen und ähnlichen Strukturen Vogelnistplätze oder Fledermausquartiere vorhanden sind. Falls dem so wäre, müsste sichergestellt werden, dass bei der Fällung keine Tiere vorhanden sind.

Letzteres gilt auch für die übrigen festgestellten oder potenziellen Quartiere.

Vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen:

Für einzelne Meisen-Höhlen oder Brutplätze anderer kommuner Arten, die entfallen, sind grundsätzlich keine Ausgleichsmaßnahmen erforderlich, da davon ausgegangen wird, dass für solche Arten im räumlichen Zusammenhang bzw. im Bereich der lokalen Populationen noch Ausweichmöglichkeiten vorhanden sind. Sollten jedoch seltenere Arten der sog. „saP- Liste“ des Bayerischen Landesamts für Umwelt vorkommen, sind für entfallende Brutmög- lichkeiten Ersatzquartiere (Nistkästen) im Umfeld aufzuhängen

Bei verloren gehenden Fledermaus-Quartieren sind die entsprechenden Bäume bzw.

Stammstücke nach Möglichkeit zu erhalten und in der Nähe wieder „aufzustellen“ bzw. an anderen Bäumen so zu befestigen, dass sie weiter genutzt werden können. Sollte dies nicht möglich sein, sind nur mit vorheriger Zustimmung der Naturschutzbehörde je entfallendes (falls nicht vorab auszuschließen, auch potenzielles) Quartier fünf ähnliche Ersatzquartiere im Umfeld aufzuhängen.

Sonstige geschützte Arten:

Grundsätzlich können in den alten Bäumen noch verschiedenste Kleintiere (primär Totholz- käfer, Wildbienen) vorkommen, die nach BArtSchV geschützt sind.

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Unter dem alten Bienenhaus ist Raum beispielsweise für Igel. Insofern sollte beim Abbau des Hauses darauf geachtet werden, dass beispielsweise keine Igel im Winterquartier ange- troffen werden.

5 Resümee

Beim Bebauungsplan „Am Wiesenfeld“ in Roggenburg-Ingestetten sind geeignete Habitate relevanter Arten – hier Fledermäuse und Vögel – vorhanden. Da deshalb nach derzeitigem Stand nicht auszuschließen ist, dass artenschutzrechtliche Verbote des § 44 (1) BNatSchG verletzt werden, wird empfohlen, Kartierungen dieser beiden Artengruppen durchzuführen, danach ggf. ein ausführliches Artenschutzgutachten anzufertigen und mindestens die großen Bäume vor der Fällung zu kontrollieren. Die genaue Vorgehensweise ist baldmöglichst mit der unteren Naturschutzbehörde abzustimmen.

Anhang: Fotos

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Anhang: Fotos

Blick von der Forststraße nach Westen, links Straße Am Wiesenfeld

Blick von der südöstlichen UG-Ecke nach Westen.

Blick über die mittige Wiese von Süden nach Norden, über die Straße Am Wiesenfeld hinweg.

Lagerplatz und Holzlegen südlich an den Gewerbebe- trieb angrenzend.

Großer Gehölzbestand in der Mitte des UG

Dto. von Südosten.

Dto. von Westen, Bäume im Vordergrund bleiben er- halten.

Alter Obstbaum mit div. Höhlen, hinten links Ahorn ...

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… mit totem, lückigem Ast in ca. 12-15 m Höhe.

Ein weiterer „Biotopbaum“ mit diversen Strukturen.

Noch einer der Bäume.

Höhle in Obstbaum ohne Nachweise.

Diese Höhle ist zu tief angesetzt; hier dürften „norma- le“ Mäuse hineinkommen. Im Riss oben aber potenzi- elle Fledermaus-Hangplätze.

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Hohler Stamm, aber oben offen, deshalb nicht als Nistplatz oder Fledermausquartier geeignet.

Hohler Ast, hier so lang, dass er nicht vollständig kon- trollierbar war.

Altes Bienenhaus.

Dto., andere Seite, schon fast vollständig mit Gehölzen zugewachsen. Man erkennt aber gut die „Aufstände- rung“.

Die Dachplatten liegen rel. lose auf, die Lücken sind grundsätzlich als Fledermaus-Quartiere geeignet.

Eine Blaumeise beäugt kritisch den Beobachter, …

… lässt sich letztlich aber nicht beim Nestbau stören.

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Hohler Stamm, Höhlung nach oben nicht komplett kon- trollierbar.

Nördlichste Wiese, Blick von Süden; links große Fichte (s. u.).

Obere kleine Obstwiese (rechts) und große Fichte; die große Eiche links ist nicht im UG.

Nach oben offene Höhlung in Baumkrone hier.

Spatzen-Staubbad. Es mag etwas komisch klingen, dass man auf solche Strukturen achten sollte, aber in der Tat ist das in neuen, meist hochgradig versiegelten Siedlungen ein Defizit für diese „kommune“ Art, die dann fehlt, selbst wenn man Nistkästen aufhängt. Ein- ziges Manko hier: Diverse Hauskatzen lauern in der Umgebung …

Referenzen

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