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Unfallversicherungsschutz für Kinder in Kindertagespflege

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Academic year: 2022

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Unfallversicherungsschutz für Kinder in Kindertagespflege

Informationen für Tagespflegepersonen und Eltern

Die gesetzliche Unfallversicherung der Tagespflegekinder ist für Eltern und Tagespflegepersonen kos- tenlos. Die Aufwendungen übernimmt das Land Niedersachsen. Die Kinder sind automatisch versichert und müssen nicht extra angemeldet werden. Voraussetzung für den Unfallversicherungsschutz ist, dass der Unfall während der Tagesbetreuung oder auf dem Hin- oder Rückweg von der Tagesbetreuung passiert ist.

Träger der Unfallversicherung ist die LUKN, Landesunfallkasse Niedersachsen LUKN, Am Mittelfelde 169, 30519 Hannover; Tel. 05 11-87 07-0;

Ansprechpartnerin: Frau Förster, Tel: 05 11-87 07-2 78;

info@lukn.de

Versichert sind Tagespflegekinder:

 während des Aufenthalts bei der Tagespflegeperson, zum Beispiel beim Spielen, Essen, Spielplatz- besuch, bei Ausflügen

 auf dem Weg zur oder auf dem Heimweg von der Tagespflegeperson, unabhängig vom Verkehrs- mittel und davon, ob das Kind den Unfall selbst verschuldet hat

 bei zugehender Tagesbetreuung für den Zeitraum der Betreuung

 bei Kindertagespflege in anderen Räumen.

Voraussetzung für den Versicherungsschutz ist, dass die Tagespflegeperson als geeignete Tagespfle- geperson im Sinne von § 23 SGB VIII anerkannt ist. Sie muss über eine gültige Pflegeerlaubnis gemäß

§ 43 SGB VIII verfügen. Bei zugehenden Tagespflegepersonen / Kinderfrauen muss eine entsprechende Eignungsbescheinigung vorliegen.

Bei anderen mitbetreuenden Personen (zum Beispiel Oma oder Ehemann), die kurzfristig die Betreu- ung übernehmen, besteht kein Versicherungsschutz.

Leistungen nach einem Unfall Die LUKN übernimmt

 die Behandlungskosten des Tagespflegekindes (ärztliche sowie zahnärztliche Behandlung sowie Be- handlung im Krankenhaus)

 notwendige Transport- und Fahrtkosten

 Versorgung mit Medikamenten und anderen Heilmitteln

 die Ausstattung mit Hilfsmitteln sowie

 die Gewährung von Pflege.

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Tagespflegepersonen und Eltern können die ihnen entstandenen Kosten (zum Beispiel Taxifahrt zum Arzt, Fahrtkosten etc.) bei der LUKN geltend machen (Fahrtkostenformular).

Unfallanzeige an die LUKN

Jeder Unfall eines Tagespflegekindes während der Tagesbetreuung, der einer ärztlichen Behandlung (ambulant, stationär oder Notfallarzt) bedarf, ist von der Tagespflegeperson bei der LUKN anzuzeigen.

Dies gilt für

 Zeiten der Tagesbetreuung bei der Tagespflegeperson

 Wegeunfälle (Unfall auf dem Weg zwischen Wohnung und Tagespflegeperson)

 bei jeder Zahnverletzung und

 bei einem Hilfsmittelschaden (zum Beispiel Beschädigung einer Brille etc.).

Wichtig: Die Tagespflegeperson oder die Eltern / Personensorgeberechtigten müssen den behandeln- den Arzt direkt darüber informieren, dass der Unfall bei der Tagespflegeperson bzw. als Wegeunfall im Rahmen der Tagesbetreuung erfolgt ist.

Das Unfallanzeige-Formular für Kinder in Tageseinrichtungen ist im Internet unter http://lukn.de/formulare zu finden.

Die Unfallanzeige ist binnen drei Tagen nach Kenntnis des Unfalls zu erstellen. Bei schweren Unfällen ist die Landesunfallkasse sofort unter Telefonnummer 05 11-87 07-0 zu informieren.

Es empfiehlt sich, eine Kopie der Unfallanzeige

 bei der Tagespflegeperson

 den Eltern / Personensorgeberechtigten und

 der zuständigen Fachberatung des Familien- und Kinderservicebüros der Stadt Osnabrück zu hin- terlegen.

Referenzen

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