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Informationen zu COVID-19

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Academic year: 2022

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Schweizerische Ärztezeitung

SÄZ – BMS Bulletin des médecins suisses – Bollettino dei medici svizzeri – Gasetta dals medis svizzers

Offizielles Organ der FMH und der FMH Services www.saez.ch

15 –1 6 8 . 4 . 2 02 0 526 Editorial

von Ursina Pally Hofmann Geschäftsbericht – ein neuer Versuch

527 SIWF

Weiter- und Fortbildung für heute und morgen

556 «Zu guter Letzt»

von der SÄZ-Redaktion Doppelnummern im April und Mai

Informationen zu COVID-19

Dem Thema Coronavirus / COVID-19 können wir in der Schweize- rischen Ärzte zeitung nicht tagesaktuell gerecht werden. Für aktuelle Informationen der FMH zum Thema COVID-19 verweist die Standesor- ganisation auf ihre Website www.fmh.ch und auf den Twitter Account

«doctorfmh» sowie die wöchent lichen Versände an die Präsidenten

aller 89 angeschlossenen Ärzteorganisationen. Zudem versendet

die FMH regelmässig Mailings mit aktuellen Informationen zur

Corona-Pandemie an alle FMH-Mitglieder.

(2)

INHALTSVERZEICHNIS 523

Redaktion

Dr. med. vet. Matthias Scholer (Chefredaktor);

Dipl.-Biol. Tanja Kühnle (Managing Editor);

Julia Rippstein (Redaktorin Print und Online);

Dr. med. Werner Bauer, Mitglied FMH; Prof. Dr. oec. Urs Brügger;

Prof. Dr. med. Samia Hurst; Dr. med. Jean Martin, Mitglied FMH;

Dr. med. Jürg Schlup, Präsident FMH;

Charlotte Schweizer, Leitung Kommunikation der FMH;

Prof. Dr. med. Hans Stalder, Mitglied FMH;

Redaktion Ethik

Prof. Dr. theol. Christina Aus der Au;

Prof. Dr. phil., dipl. Biol. Rouven Porz Redaktion Medizingeschichte

Prof. Dr. med. et lic. phil. Iris Ritzmann; Prof. Dr. rer. soc. Eberhard Wolff Redaktion Public Health, Epidemiologie, Biostatistik

Prof. Dr. med. Milo Puhan Redaktion Recht

Dr. iur. Ursina Pally, Leiterin Rechtsdienst FMH

FMH

EDITORIAL: Ursina Pally Hofmann 526 Geschäftsbericht – ein neuer  Versuch 

SIWF

527 Weiter- und Fortbildung für heute und morgen  528 Die Fortbildung als berufliche Weiterentwicklung 

TARIFFRAGEN: Thomas Kessler 532 KLV: Änderungen per 1. April 2020 

534 Personalien

Weitere Organisationen und Institutionen

SAMW: Michelle Salathé

536 Richtlinien für Triage bei Engpässen auf Intensivstationen

Briefe / Mitteilungen

537 Briefe an die SÄZ 538 Facharztprüfung

FMH Services

540 Stellen und Praxen (nicht online)

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INHALTSVERZEICHNIS 524

Impressum

Schweizerische Ärztezeitung Offizielles Organ der FMH und der FMH Services

Redaktionsadresse: Nina Abbühl, Redaktionsassistentin SÄZ, EMH Schweizerischer Ärzteverlag AG, Farnsburgerstrasse 8, 4132 Muttenz, Tel. +41 (0)61 467 85 72,

redaktion.saez@emh.ch, www.saez.ch Verlag: EMH Schweizerischer Ärzte- verlag AG, Farnsburgerstrasse 8, 4132 Muttenz, Tel. +41 (0)61 467 85 55, www.emh.ch

Anzeigen:

Markus Süess,

Key Account Manager EMH Tel. +41 (0)61 467 85 04, markus.sueess@emh.ch

«Stellenmarkt/Immobilien/Diverses»:

Inserateannahme, Tel. +41 (0)61 467 86 08, stellenmarkt@emh.ch

«Stellenvermittlung»: FMH Consulting Services, Stellenvermittlung, Postfach 246, 6208 Oberkirch, Tel. +41 (0)41 925 00 77, Fax +41 (0)41 921 05 86, mail@fmhjob.ch, www.fmhjob.ch Abonnemente FMH-Mitglieder:

FMH Verbindung der Schweizer Ärztinnen und Ärzte, Elfenstrasse 18, 3000 Bern 15, Tel. +41 (0)31 359 11 11, Fax +41 (0)31 359 11 12, dlm@fmh.ch Andere Abonnemente: EMH Schweize- rischer Ärzteverlag AG, Abonnemente, Farnsburgerstrasse 8, 4132 Muttenz,

Abonnementspreise: Jahresabonne- ment CHF 320.– zzgl. Porto.

ISSN: Printversion: 0036-7486 / elektronische Ausgabe: 1424-4004 Erscheint jeden Mittwoch

© FMH

Die Schweizerische Ärztezeitung ist aktuell eine Open-Access-Publikation.

FMH hat daher EMH bis auf Widerruf ermächtigt, allen Nutzern auf der Basis der Creative-Commons-Lizenz

«Namens nennung – Nicht kommer- ziell – Keine Bearbeitung 4.0 inter- national» das zeitlich unbeschränkte Recht zu gewähren, das Werk zu ver- vielfältigen und zu verbreiten und öffentlich zugänglich zu machen.

Der Name des Verfassers ist in jedem

ausdrück licher vorgängiger Erlaubnis von EMH und auf der Basis einer schriftlichen Vereinbarung zulässig.

Hinweis: Alle in dieser Zeitschrift pu- blizierten Angaben wurden mit der grössten Sorgfalt überprüft. Die ange- gebenen Dosierungen, Indikationen und Applikationsformen, vor allem von Neuzulassungen, sollten in jedem Fall mit den Beipackzetteln der verwende- ten Medikamente verglichen werden.

Druck: Vogt-Schild Druck AG, https://www.vsdruck.ch/

Tribüne

COVID-19: Xaver Huber, Leo Kilian

546 Die Coronakrise aus hausärztlicher Sicht

COVID-19: Matthias Scholer 549 Covid-19: aktuelle Fachbeiträge

TAGUNGSBERICHT: Bernhard Stricker

550 Gesucht: Strategien zur Stärkung der hausärztlich koordinierten Medizin 552 Spectrum

Horizonte

STREIFLICHT: Walter Grete

555 Der Arzt als Diener vierer Herren

Zu guter Letzt

Redaktion SÄZ

556 Doppelnummern im April und Mai

FELMY

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Geschäftsbericht – ein neuer  Versuch

Ursina Pally Hofmann

Dr. iur., Generalsekretärin der FMH

Die aktuelle Herausforderung mit dem neuen Corona- virus Covid-19 und deren Bewältigung beschäftigt zur- zeit die gesamte Schweizer Bevölkerung. Die Ärztin- nen und Ärzte unternehmen alles, um die behördlich angeordneten Massnahmen umzusetzen. Ziel ist es, möglichst allen Patientinnen und Patienten diejenige Behandlung zu ermöglichen, die sie benötigen.

Trotz dieser ausserordentlichen Lage kommt die FMH ihren statutarischen Verpflichtungen nach und prä- sentiert heute den Geschäftsbericht 2019.

Die Statistik zeigt es unerbittlich: Ihr Interesse am Geschäftsbericht hält sich schwer in Grenzen, liebe Le- serschaft. Daran ist grundsätzlich nichts auszusetzen, für den ärztlichen Berufsalltag spielt er tatsächlich kaum eine Rolle.

Die FMH ist aber gesetzlich verpflichtet, einen Ge- schäftsbericht zu publizieren. Wir nehmen diese Pflicht gegenüber unseren Mitgliedern und Dritten gerne wahr, ist es uns doch ein Anliegen, über unsere Tätig- keit und damit auch die Verwendung Ihrer Mitglieder- beiträge Transparenz herzustellen.

Vielleicht gelingt es uns ja in diesem Jahr und mit dem neuen Format, ein paar Leserinnen und Leser oder neu auch Zuschauerinnen und Zuschauer sowie Zuhörerin- nen und Zuhörer zu gewinnen. Denn über unsere Tätig- keiten berichten wir aktuell nicht nur mittels Text, son- dern auch mit Grafiken, Video- und Audiobeiträgen.

Das aus unserer Sicht sehr ansprechende neue Format finden Sie unter www.report2019.fmh.ch. Folgen Sie diesem Link und urteilen Sie selbst.

Über unsere Tätigkeiten berichten wir aktuell nicht nur mittels Text, sondern auch mit Grafiken, Video- und Audiobeiträgen.

FMH Editorial 526

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SIWF-Geschäftsbericht 2019, Kurzfassung

Weiter- und Fortbildung für heute und morgen

Der Geschäftsbericht 2019 gibt uns wiederum die Gele­

genheit, mit Zahlen und Fakten einen Überblick über die Tätigkeit und die Projekte des Schweizerischen In­

stituts für ärztliche Weiter­ und Fortbildung SIWF zu geben. Zudem gehen wir auf aktuelle Herausforderun­

gen der ärztlichen Weiter­ und Fortbildung ein, wobei ein Schwergewicht auf der Fortbildung und ihrem Weg zur beruflichen Weiterentwicklung liegt.

Die Zahlen dokumentieren den grossen und zuneh­

menden Arbeitsanfall, der von den Mitarbeitenden des Instituts zu bewältigen ist. Ihnen danken wir deshalb an dieser Stelle für ihr Engagement besonders herzlich.

Sie setzen sich dafür ein, Gesuche um Titelerteilung und Anträge auf Anerkennung als Weiterbildungs­

stätte korrekt und speditiv zu bearbeiten. Das Gleiche gilt für die Ausschreibung der Awards und der Projekt­

förderung, die Durchführung von Workshops und die Organisation der rund hundertfünfzig Visitationen,

die für die Qualitätssicherung unentbehrlich sind.

Dazu kommen die unzähligen Auskünfte auf Anfragen zu den Erfordernissen der Weiterbildung aus dem In­

und Ausland.

Der Kernauftrag des SIWF beschränkt sich aber keines­

wegs auf administrative Arbeiten. Die schnellen Ver­

änderungen im Gesundheitswesen, der Strukturwan­

del an den Spitälern und die Knappheit zeitlicher und finanzieller Ressourcen verlangen von Geschäfts­

leitung und Vorstand laufend Überlegungen und Mass­

nahmen für die Aktualisierung des ärztlichen Bil­

dungssystems. Dazu gehören neben der Revision der Weiterbildungsprogramme mit besonderem Blick auf die Lernzielkataloge auch zwei IT­Grossprojekte: das neue e­Logbuch für alle Weiterzubildenden und der Ausbau der Fortbildungsplattform für alle aktiven Ärz­

tinnen und Ärzte.

Christoph Hänggeli, Rechtsanwalt, Geschäftsführer SIWF, und Dr. med. Werner Bauer, Präsident SIWF.

FMH SIWF 527

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Interview mit der SIWF-Geschäftsleitung

Die Fortbildung als berufliche Weiterentwicklung

Das SIWF befasst sich ja mit Weiterbildung und Fortbildung. Welcher Bereich stand bei den Aktivi­

täten des Instituts im Jahr 2019 im Vordergrund?

Christoph Hänggeli: Quantitativ ist es stets die Weiterbil­

dung, die im Vordergrund steht: die Bearbeitung und Genehmigung der Weiterbildungsprogramme aller Fach­

gesellschaften, die Anerkennung und Kategorisierung der Weiterbildungsstätten und die Vergabe der Facharzt­

titel. Das ist der Auftrag des Medizinal berufegesetzes an uns als verantwortliche Organisation. Die Fortbildung gewinnt aber gegenwärtig deutlich an Gewicht.

Welche Gründe gibt es dafür?

Raphael Stolz: Wir sind daran, die Fortbildungsplatt­

form auszubauen. Sie soll es allen aktiven Ärzten er­

möglichen, ihre individuelle Fortbildung mit wenig Aufwand zu dokumentieren und alle drei Jahre ein Fortbildungsdiplom zu erhalten.

Fortbildungsplattform, Fortbildungsdiplom? Wozu?

Raphael Stolz: Als Ärzteschaft müssen wir einen klugen Mittelweg zwischen selbstverantwortlich gestalteter

Die Geschäftsleitung des SIWF: Giatgen A. Spinas, Jean Pierre Keller, Raphael Stolz, Werner Bauer und Christoph Hänggeli (v.l.n.r.).

Bild: Tobias Schmid/SIWF Fortbildung einerseits und einer auch gegen aussen glaubhaften Dokumentation andererseits finden. Die elektronische Fortbildungsplattform existiert bereits und ermöglicht den Eintrag der besuchten Veranstaltun­

gen, eine vernünftige Kontrolle durch die Fachgesell­

schaft und das Ausdrucken des Fortbildungs diploms.

Dieses ist der zweckmässigste Nachweis der erfüllten Fortbildung. Das Sammeln von Teilnahmebestätigun­

gen in einer Schuhschachtel ist keine zeit gemässe Alter­

native mehr. Die Plattform soll in den kommenden Jah­

ren verbessert und für die Nutzer vereinfacht werden.

Wird die Erfüllung der Fortbildungspflicht kontrolliert? Von wem?

Werner Bauer: Wir möchten ein System, das möglichst frei ist und möglichst wenig Reglementierung, Büro­

kratie und «Kontrolliererei» mit sich bringt. Freiheit ist aber immer mit Pflichten verbunden. Im Fall der Fortbildung besteht die Verpflichtung in den 150 Stun­

den (Credits), die innert dreier Jahre absolviert und doku mentiert werden müssen. Die Fachgesellschaften sind dafür zuständig, die Plausibilität der Angaben zu

FMH SIWF 528

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prüfen, bevor sie ein Fortbildungsdiplom ausstellen.

Sanktionen können aber weder das SIWF noch die Fachgesellschaften aussprechen. Formelle Kontrollin­

stanzen sind die kantonalen Gesundheitsdirektionen, welche die Berufsausübungsbewilligung von der nach­

gewiesenen Fortbildung abhängig machen können.

Sie haben erwähnt, dass die Fortbildung gerade jetzt an Gewicht gewinne. Wieso?

Christoph Hänggeli: Die Behörden wollen sicher sein, dass die ärztliche Fortbildung ihren Zweck erfüllt, wes­

halb die Plattform «Zukunft ärztliche Bildung» (ge­

tragen vom Bundesamt für Gesundheit und von der Gesundheitsdirektorenkonferenz) dem SIWF das Man­

dat übertragen hat, bis im Herbst 2020 den Stand der Fortbildung in der Schweiz zu analysieren.

Was beinhaltet dieses Mandat? Sind allenfalls Konsequenzen absehbar?

Werner Bauer: Mit dem Mandat wird das SIWF beauf­

tragt, den gegenwärtigen Stand der Fortbildung zu über­

prüfen und allfällige Defizite mit Konsequenzen für die Qualität der ärztlichen Versorgung aufzudecken. Es sind rund 25 Einzelfragen, auf die wir eine plausible Antwort finden müssen. Zum Beispiel wird die Frage gestellt, ob die Ärztinnen und Ärzte wirklich diejenigen Fortbildun­

gen besuchen, deren sie bedürfen, oder ob sie Themen wählen, die sie speziell ansprechen, die sie aber eigent­

lich gar nicht so nötig hätten. Im Zusammenhang damit müssen wir dazu Stellung nehmen, ob «self assess­

ments» anzubieten wären, mit denen eine Standort­

bestimmung der aktuellen Kompetenzen ermöglicht würde. Diese müsste dann die Auswahl der Fortbil­

dungsthemen beeinflussen. Wir sind daran, den Bericht zu erarbeiten, und führen dazu eine Literaturrecherche, eine breite Umfrage und Fokusgespräche durch. Wir hof­

fen, glaubhaft zeigen zu können, dass die Fortbildungs­

pflicht ernst genommen, im Wesentlichen erfüllt und dokumentiert wird. Für sinnvolle Verbesserungen sind wir natürlich offen, aber wir wollen sie in der Verant­

wortung der Ärzteschaft umsetzen und den Behörden keinen Anlass geben, zusätzliche Verfügungen zu erlas­

sen und die Kontrollbürokratie auszubauen.

Sehen Sie längerfristige Perspektiven für die Fortbildung?

Giatgen Spinas: Und ob! Die Fortbildung muss neben der Sicherstellung der fachlichen Kompetenz in Zu­

kunft auch die berufliche Weiterentwicklung zum Ziel

haben. Auch international geht die Fortbildung in diese Richtung. Man spricht von «continuing profes­

sional development». Wie in anderen Berufen müssen wir davon ausgehen, dass das Tätigkeitsspektrum ei­

ner Ärztin oder eines Arztes zum Zeitpunkt ihrer/sei­

ner Pensionierung nicht mehr das gleiche sein wird wie bei Abschluss ihrer/seiner Facharztweiterbildung.

Das Erlernen neuer Methoden oder auch eine Verlage­

rung beruflicher Aktivitäten muss möglich sein.

Was bedeutet dies für die Fachgesellschaften und das SIWF?

Giatgen Spinas: Eine Herausforderung! Es muss ja auf eine vernünftige Weise sichergestellt werden, dass berufliche Veränderungen machbar sind und neue Techniken erlernt werden können – immer aber unter Sicherstellung der geforderten Qualität.

Wohl wiederum ein Spagat zwischen beruflicher Freiheit und notwendiger Kontrolle.

Jean Pierre Keller: Eine Möglichkeit, diesen Anfor­

derungen gerecht zu werden, bieten die EPAs, die

«entrustable professional activities». Dabei handelt es sich um definierte Kompetenz­Sets, welche Fähigkeiten, Kenntnisse und die damit verbundene berufliche Hal­

tung beinhalten. Wer diese nachweislich erworben hat, erhält die «entrustability» bestätigt und ist be rechtigt, die entsprechende Tätigkeit selbständig aus zuführen.

Ein Beispiel ist das Management eines Notfall patienten mit akuten Bauchschmerzen auf der Spitalaufnahme­

station, wobei eben die Anamnese, die klinische Unter­

suchung, die Differentialdiagnose, das Verordnen der ersten notwendigen Untersuchungen, die Notfallthera­

pie, die Kommunikation – alle Kompetenzen – dazu­

gehören. Ein anderes Beispiel könnte die Beherrschung einer Intervention oder eines Eingriffs sein, wiederum mit allen Anforderungen, die dazugehören. Bestätigt wird eine EPA dann, wenn jemand von verschiedenen Evaluierenden wiederholt beobachtet und schliesslich in allen Aspekten als kompetent be urteilt worden ist.

Das tönt einleuchtend, aber aufwendig.

Jean Pierre Keller: Das ist so. Die EPAs, weltweit im Begriff, sich zu etablieren, sind auch schon in den schweizeri­

schen Lernzielkatalog für das Medizinstudium einge­

baut worden. Der nächste Schritt ist nun die Anwendung in der Weiterbildung, und schliesslich ist es denkbar, dass diese Methodik eben auch zu einem tauglichen Instru­

ment für die berufliche Weiterentwicklung wird.

Gerade dieses Beispiel zeigt, was die Arbeit für das SIWF so faszinierend macht: Das Spektrum reicht von der Lösung aktueller Probleme bis zur Gestaltung der ärztlichen Bildung in der Zukunft.

Vollständige Fassung SIWF-Geschäftsbericht

Die vollständige Fassung des SIWF-Geschäftsberichts inklusive des Berichts «SIWF Kom- pakt» und eines Rückblicks zur Geschäftsstelle des SIWF finden Sie auf der Website des SIWF unter: www.siwf.ch → Über das SIWF → Geschäftsberichte

Schweizerisches Institut für ärztliche Weiter­ und Fortbildung SIWF FMH Elfenstrasse 18 Postfach 300 CH­3000 Bern 15 Tel. 031 359 11 11 siwf[at]fmh.ch

FMH SIWF 529

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FMH SIWF 530

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FMH SIWF 531

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Krankenpflegeleistungsverordnung

Änderungen per 1. April 2020

Thomas Kessler

FMH, Fachspezialist, Abteilung Ambulante Versorgung und Tarife

Im Artikel werden die wichtigsten Änderungen und Anpassungen der Kranken- pflege-Leistungsverordnung KLV, der Analysenliste AL, der Arzneimittelliste mit Tarif ALT und der Mittel- und Gegenständeliste MiGeL per 1. April 2020 aufgezeigt.

Per 1. April 2020 treten einige Änderungen und Anpas- sungen der Krankenpflege-Leistungsverordnung KLV, der Analysenliste AL, der Arzneimittelliste mit Tarif ALT und der Mittel- und Gegenständeliste MiGeL in Kraft. Im nachfolgenden Text sind dabei die wichtigs- ten Änderungen und Anpassungen zusammengefasst.

Weiterführende Informationen sowie Details dazu finden Sie direkt auf der Website des Bundesamtes für Gesundheit BAG.

Änderungen der Krankenpflege-Leis- tungsverordnung KLV per 1. April 2020

Krankenpflege-Leistungsverordnung KLV:

In der KLV gab es Änderungen betreffend Vorausset- zungen zur Anordnung bei der Logopädie. Geändert wurde im 4. Abschnitt Logopädie der Artikel 10 Grund- satz Buchstabe b.

Krankenpflege-Leistungsverordnung KLV Anhang 1:

Im Punkt 1 Chirurgie gibt es bei 1.2 Transplantations- chirurgie folgende Änderungen: Bei der isolierten Nicht-Lebend-Lungentransplantation wird folgende Voraussetzung ersatzlos gelöscht: «In folgenden Zen- tren: Universitätsspital Zürich, Hôpital cantonal uni- versitaire de Genève in Zusammenarbeit mit dem Cen- tre hospitalier universitaire vaudois.»

Bei der isolierten Lebertransplantation wird folgende Voraussetzung ersatzlos gestrichen: «Durchführung in einem Zentrum, das über die nötige Infrastruktur und Erfahrung verfügt (Mindestfrequenz: durch- schnittlich zehn Lebertransplantationen pro Jahr).»

Bei der Lebend-Lebertransplantation, der kombinierten (simultanen) Pankreas- und Nierentransplantation, der Pankreas- nach Nierentransplantation, der isolierten Pankreastransplantation, der kombinierten simultanen Insel- und Nierentransplantation, der Insel- nach Nie-

rentransplantation, der isolierten Allotransplantation der Langerhans’schen Inseln, der isolierten Autotrans- plantation der Langerhans’schen Inseln, der isolierten Dünndarmtransplantation und der Leber-Dünndarm- und multiviszeralen Transplan tation wird folgende Voraussetzung ersatzlos gestrichen: «Durchführung in folgenden Zentren: Universitätsspital Zürich, Hôpital cantonal universitaire de Genève.»

Im Punkt 2 Innere Medizin 2.1 Allgemein werden fol- gende Massnahmen ersatzlos gestrichen: «Photodyna- mische Behandlung mit Methyl-Ester der Aminolae- vulinsäure und Photodynamische Behandlung mit 5-Aminolaevulinsäure.»

Im Punkt 5 Dermatologie gilt neu: «Die Photodynami- sche Behandlung von Hauterkrankungen mit Amino- laevulinsäure-Derivaten ist eine Pflichtleistung.»

Im Punkt 9 Radiologie 9.1 Röntgendiagnostik wird die Knochendensitometrie – mit Doppelenergie-Rönt- gen-Absorptiometrie (DEXA) – mit folgender Voraus- setzung ergänzt: «Verlaufsuntersuchungen, solange die prädisponierende Risikosituation besteht, in der Regel höchstens alle zwei Jahre.»

Im Punkt 9.2 Andere bildgebende Verfahren Positron- Emissions-Tomographie (PET, PET/CT) wurden Ergän- zungen gemacht: Punkt 3. in der Neurologie – zur Abklärung von Demenz: «als weiterführende Unter- suchung in unklaren Fällen, nach inkonklusiver Liquor- diagnostik oder wenn eine Lumbalpunktion nicht möglich oder kontraindiziert ist, nach interdiszipli- närer Vorabklärung …» Zudem gilt neu ergänzend fol- gende Voraussetzung bei Punkt 4 in der Allgemeinen Inneren Medizin, Infektiologie oder Rheumatologie:

«bei Verdacht auf Grossgefässvaskulitis und zum The- rapiemonitoring, auf Anordnung durch Fachärztinnen und Fachärzte für Rheumatologie, Allergologie und klinische Immunologie, Allgemeine Innere Medizin,

FMH Tarif fragen 532

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Angiologie oder Gefässchirurgie …» Gemäss Punkt 5.

In  Evaluation Buchstabe i gilt neu folgende Voraus- setzung: «Mittels markiertem Amyloid-Tracer, nur bei folgender Indikation: Zur Abklärung von Demenz: als weiterführende Untersuchung in unklaren Fällen, nach inkonklusiver Liquordiagnostik oder wenn eine Lum- balpunktion nicht möglich oder kontraindiziert ist, nach interdisziplinärer Vorabklärung und nach Verord- nung durch Fachärztinnen und Fachärzte für Allge- meine Innere Medizin mit Schwerpunkt Geria trie, Psy- chiatrie und Psychotherapie oder Neurologie; bis zum vollendeten 80. Altersjahr, bei einem Mini-Mental- Status-Test (MMST) von mindestens 10 Punkten und einer Dauer der Demenz von maximal 5 Jahren; keine vorausgegangene Untersuchung mit PET oder SPECT.»

In Punkt 9.3 Interventionelle Radiologie und Strah- lentherapie – Protonen-Strahlentherapie – gilt bis zum 31. Dezember 2025 neu: «In Evaluation – bei folgen- der Indikation: nicht-kleinzelliges Bronchialkarzi- nom (NSCLC) UICC-Stadien IIB und IIIA/B, im Rahmen der randomisiert kontrollierten Studie RTOG 1308.

Kos tenübernahme nur auf vorgängige besondere Gut sprache des Versicherers, der die Empfehlung des Vertrauensarztes oder der Vertrauensärztin berück- sich tigt. Keine Leistungspflicht für die Protonen- Strahlenthe rapie besteht bei der Postoperativen Radio- therapie von Mammakarzinomen und all den übrigen Indika tionen.»

Alle Änderungen der KLV inklusive Anhang 1 im De- tail finden Sie unter diesem Link des Bundesamtes für Gesundheit BAG: https://www.bag.admin.ch/bag/de/

home.html Gesetze & Bewilligungen / Gesetzgebung / Gesetzgebung Versicherungen / Gesetzgebung Kran- kenversicherung / Bundesgesetz über die Krankenver- sicherung / Änderungen in der Krankenpflege-Leis- tungsversicherung (KLV).

Änderungen der Analysenliste AL per 1. April 2020

Es gibt keine Änderungen der Analysenliste per 1. April 2020, die das Praxislabor betreffen.

Die Analysenliste im Detail finden Sie unter diesem Link des Bundesamtes für Gesundheit BAG: www.bag.

admin.ch/al Themen / Versicherungen / Krankenver- sicherung / Leistungen und Tarife / Analysenliste (AL)

Änderungen der Arzneimittelliste mit Tarif per 1. April 2020

Neu wurden unter Punkt I. Arzneimitteltarif die Cremor basialis DAC / Basiscreme DAC und die Basis- creme DAC / Cremor basialis DAC in die Arzneimittel- liste mit Tarif aufgenommen.

Die Arzneimittelliste mit Tarif ALT im Detail finden Sie unter diesem Link des Bundesamtes für Gesund- heit BAG: www.bag.admin.ch/al Themen / Versicherun- gen / Krankenversicherung / Leistungen und Tarife / Arzneimittel / Arzneimittelliste mit Tarif (ALT)

Änderungen der Mittel- und Gegenstän- deliste MiGeL mit Tarif per 1. April 2020

Es gibt diverse Änderungen der Mittel- und Gegen- ständeliste (Neuaufnahme, Streichung und Anpas- sung Text, Anpassung HVB). Diese Änderungen be- treffen folgende Kapitel: 01.01 Milchpumpen, 01.03 Absaug geräte für Pleuraerguss und Ascites, 14.01 Inha- lationsgeräte, 14.02 Vorschaltkammern zu Dosieraero- solen, 30.02 Bewegungsgeräte, handkraftbetrieben.

Zudem wurde Punkt 5 Definition und Erläuterungen zu den einzelnen Produktegruppen bezüglich Kapitel 14. Inhalations- und Atemtherapiegeräte der Vorbe- merkungen angepasst: «Diese Produkte entfalten ihre therapeutische Wirkung über den Atemtrakt. Die Pro- dukte dienen folgenden Zwecken: Unterstützung oder Ersatz der Atemfunktion bei Atemstörungen oder Ver- sagen der  Atempumpe, Unterstützung oder Verbesse- rung der Hustenfunktion und Unterstützung zum Frei- halten der Luftwege von Sekret (Sekretmobilisation) und Applikation von therapeutischen Aerosolen über die Atemwege, Unterstützung der Pulver inhalation.»

Alle Änderungen der Mittel- und Gegenständeliste im Detail finden Sie unter diesem Link des Bundes- amtes für Gesundheit BAG: www.bag.admin.ch/migel Themen / Versicherungen / Krankenversicherung / Leistungen und Tarife / Mittel- und Gegenständeliste (MiGeL)

FMH / Abteilung Ambulante Versorgung und Tarife Baslerstrasse 47 CH-4600 Olten Tel. 031 359 12 30 Fax 031 359 12 38 tarife.ambulant[at]fmh.ch

FMH Tarif fragen 533

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Todesfälle / Décès / Decessi Nicole Christ-Oelke (1972), † 27.2.2020, Fachärztin für Dermatologie und Venerologie 4144 Arlesheim

Claude Desalmand (1933), † 3.3.2020, Facharzt für Allgemeine Innere Medizin, 3074 Muri b. Bern

Werner Bamert (1947), † 12.3.2020,

Facharzt für Physikalische Medizin und Reha- bilitation und Facharzt für Rheumatologie, 6430 Schwyz

Praxiseröffnungen / Nouveaux cabinets médicaux / Nuovi studi medici

LU

Marco Arndt Dressler,

Facharzt für Medizinische Onkologie und Facharzt für Allgemeine Innere Medizin, Zentrum für Onkologie Luzern AG, St.-Anna-Strasse 32, 6006 Luzern

Nicole Mutter-Borgognon,

Fachärztin für Medizinische Onkologie, Zentrum für Onkologie Luzern AG, St.-Anna-Strasse 32, 6006 Luzern

Hubert Schefer,

Facharzt für Medizinische Onkologie und Facharzt für Allgemeine Innere Medizin, Zentrum für Onkologie Luzern AG, St.-Anna-Strasse 32, 6006 Luzern

Christian Spirig,

Facharzt für Medizinische Onkologie, Zentrum für Onkologie Luzern AG, St.-Anna-Strasse 32, 6006 Luzern

Ärztegesellschaft des Kantons Bern Ärztlicher Bezirksverein Bern Regio Zur Aufnahme als ordentliches Mitglied hat sich angemeldet:

Saskia Herrmann, Fachärztin für Allgemeine Innere Medizin, FMH, Mühledorfstrasse 2a, 3018 Bern

Einsprachen gegen dieses Vorhaben müssen innerhalb 14 Tagen seit der Veröffentlichung schriftlich und begründet bei den Co-Präsi- denten des Ärztlichen Bezirksvereins Bern Regio eingereicht werden. Nach Ablauf der Frist entscheidet der Vorstand über die Auf- nahme der Gesuche und über die allfälligen Einsprachen.

Ärztegesellschaft des Kantons Luzern Zur Aufnahme in unsere Gesellschaft Sektion Stadt hat sich gemeldet:

Tamas Gabor Ritter, Praktischer Arzt, seit 1.2.2020, Familienpraxis Wilweg, Wilweg 1, 6037 Root

Einsprachen sind innert 20 Tagen nach der Publikation schriftlich und begründet zu richten an: Ärztegesellschaft des Kantons Luzern, Schwanenplatz 7, 6004 Luzern

Ärztegesellschaft Thurgau

Zum Eintritt in die Ärztegesellschaft Thurgau hat sich gemeldet:

Irene Worob, Baschenweg 17b, 8268 Salenstein, Fachärztin für Allgemeine Innere Medizin

FMH Personalien 534

Personalien

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unter Personalien

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Richtlinien für Triage bei Engpässen auf Intensivstationen

Michelle Salathé

lic. iur., MAE, Leiterin Ressort Ethik und Stv. Generalsekretärin SAMW

Das Tempo, mit dem sich das Coronavirus (SARS-CoV-2) verbreitet, führt zu einem Massenzustrom von Patientinnen und Patienten in die Akutspitäler. Wenn die Res- sourcen auf den Intensivstationen nicht mehr ausreichen, werden Rationierungs- entscheidungen nötig. Die Schweizerische Akademie der Medizinischen Wissen- schaften und die Schweizerische Gesellschaft für Intensivmedizin (SGI) haben gemeinsame Richtlinien für die Triage veröffentlicht.

In einer ersten Phase kann die herausfordernde Si- tuation in den Spitälern mit Beschränkungen von Wahleingriffen, Verlegung von Patienten auf die Inter- mediate Care Units oder Ausweiten von Behandlungs- plätzen mit Beatmungsmöglichkeiten aufgefangen werden. Wenn die Ressourcen nicht mehr ausreichen, werden Rationierungsentscheidungen nötig. Dabei ist die Belastung für das medizinische Personal sehr hoch. Umso wichtiger ist es, dass gesamtschweizerisch vergleichbare Kriterien für die Aufnahme und den Ver- bleib auf der Intensivstation zur Anwendung kommen.

Die am 20. März 2020 veröffentlichten Richtlinien schaffen diese Basis. Sie werden, wenn es die Erfahrun- gen in der Praxis oder neue wissenschaftliche Erkennt- nisse erfordern, laufend angepasst.

Die Richtlinien ergänzen die medizin-ethischen Richt- linien «Intensivmedizinische Massnahmen» (2013) und betreffen somit nur einen kleinen Teil der am Corona- virus erkrankten Patienten, namentlich die schwerst- kranken, die auf eine Intensivbehandlung angewiesen sind. Covid-19-Erkrankte und andere Patienten, die intensive Pflege benötigen, werden nach denselben Kriterien behandelt.

Kurzfristige Prognose entscheidend

Hauptkriterium für die Triage ist die kurzfristige Pro- gnose. Bei der Aufnahme auf die Intensivstation haben also diejenigen Patienten die höchste Priorität, deren Prognose im Hinblick auf das Verlassen des Spitals mit Intensivbehandlung gut, ohne diese aber ungünstig ist; Patienten also, die am meisten von der Intensiv- behandlung profitieren.

Das Alter per se ist kein Kriterium, das zur Anwendung gelangen darf. Es misst älteren Menschen weniger Wert bei als jüngeren und verletzt in diesem Sinne das verfassungsrechtlich verankerte Diskriminierungs- verbot. Das Alter wird jedoch indirekt im Rahmen des Hauptkriteriums «kurzfristige Prognose» berücksich- tigt, denn ältere Menschen leiden häufiger unter Co- Morbiditäten. Im Zusammenhang mit Covid-19 ist das Alter ein Risikofaktor für die Sterblichkeit und muss daher berücksichtigt werden.

Zusätzliche Kriterien wie Losverfahren, «first come, first served», Priorisierung von Menschen, die einen hohen gesellschaftlichen Wert haben etc. dürfen ge- mäss Richtlinien nicht zur Anwendung gelangen.

Empfehlungen für Palliative Care

Die Infektion mit dem Coronavirus bedroht die ganze Bevölkerung; am stärksten gefährdet für schwere und tödliche Verläufe sind jedoch ältere Menschen, die multimorbid und gebrechlich sind. Schwerste Erkran- kungen mit ungünstiger Prognose und Sterbesituatio- nen erfordern gute Palliative Care für die Betroffenen.

Die aktuelle Pandemiesituation und die Veröffent- lichung der Richtlinien zu den Triageentscheidungen haben die Fachgesellschaft Palliative Geriatrie (FGPG) veranlasst, ergänzend praxisbezogene Empfehlungen zu verfassen. Die SAMW begrüsst diesen Schritt.

Michelle Salathé m.salathe[at]samw.ch

Die Triage-Richtlinien und die Empfehlungen Pal liative Care sind auf Deutsch, Französisch, Italienisch und Englisch auf der SAMW-Website veröffentlicht: samw.ch/de/coronavirus

WEITERE ORGANISATIONEN UND INSTITUTIONEN SAMW 536

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Weg mit den Alten

Vor wenigen Tagen wurde an der Panik- schraube bezüglich Coronavirus noch eine Umdrehung weiter gedreht: Wer älter als 65 Jahre ist, darf, da zur besonders gefähr deten Gruppe gehörend, das Haus nicht mehr verlas- sen, nicht einmal mehr einkaufen gehen.

Welche Fürsorglichkeit. Honi soit qui mal y pense.

Seit Jahren und Jahrzehnten wird am Gesund- heitssektor gespart. Wird privatisiert und pri- mär nach ökonomischen Gesichtspunkten entschieden und strukturiert. Und nun feh- len die Intensiv- und Beatmungs betten, im Tessin, wo der Schreiber wohnt, wie anderswo, aber hier vielleicht mehr. Was also wie eine besondere Fürsorglichkeit gegen eine identifi- zierte (fraglich nach den Statistiken) Risik- gruppe, eben unsere lieben Alten, daher- kommt, ist der geschickt/schlecht vertuschte Versuch, die benötigten Intensivplätze im Falle des zu erwartenden An sturmes den Jün- geren vorzubehalten, damit die Triage auf Leben und Tod – wem? – erspart bleibt.

Bis anhin waren die Alten eine wohlfeile Re- serve für Kinderbetreuung, Haushalt, Hilfe je- der Art bei den im Stress stehenden jungen Familien. Sie haben ihr Leben lang ihre Ren- tenbeiträge bezahlt. Aber nun sollen sie ge- fälligst zurückstehen, um den für die Ökono-

mie wertvolleren Jüngeren den Sauerstoff zu überlassen.

Auch wenn hinter den wohlfeilen Worten Rücksicht zu stehen scheint – in Wirklichkeit ist es nichts als eine brutale Umverteilung der Ressourcen.

Eine Schande der politischen Kaste, die das beschliesst. Wieso wehren sich die Kollegen nicht, zumal die älteren?

Heribert Möllinger, Purasca

Ausländische Gutachter

Brief zu:

Weiss M. Der deutsche Arzt als «fliegender Gutachter». Schweiz Ärzteztg. 2020;101(8):270–2.

Adler RH. Stören die Deutschen Fliegenden Gutachter? Ja, sie stören! Schweiz Ärzteztg. 2020;101(12):418.

Cerletti M. Juristische Deutung statt medizinisch fachlicher Diskussion und Differenzierung? Schweiz Ärzteztg.

2020;101(12):418.

Mit Interesse habe ich den Artikel von Anwalt Weiss sowie die Antworten von Kollege Adler und Kollegin Cerletti gelesen. Als ehemaliger medizinischer Verantwortlicher einer Gut- achtenstelle und SIM-Experte möchte ich die Frage kurz kommentieren:

Der ausgewiesene Mangel an kompetenten

Experten sowohl in der deutschen Schweiz wie in der Romandie hat diese Gutachten- stellen veranlasst, Hilfe im nahen Ausland zu  suchen, in meinem Fall in Frankreich.

Solange es sich um mehr «technische» Spe- zialisten (Orthopäden, Neurologen, Gastro- enterologen) handelte, war die fachliche Kompetenz, wie dies auch Anwalt Weiss fest- hält, kein Problem.

Bei der abschliessenden Evaluation der zu be- gutachtenden Patienten als Ganzes ist die Vertrautheit mit den hiesigen Verhältnissen und Mentalitäten extrem wichtig, was vor allem die psychiatrischen und sozialen As- pekte betrifft.

Hier kollidieren nun verschiedene Interessen aufeinander:

a) Die juristischen Aspekte, welche auch durch das BGE vom Juni 2015 nicht verein- facht wurden, wie Kollegin Cerletti auch hervorgehoben hat.

b) Die politisch-ökonomischen Aspekte, wel- che die IV-Stellen einem enormen Spar- druck aussetzen, auch wenn durch die kürzlich eingeführte Früherfassung hier etwas Luft verschafft wurde. Aber die flexi- ble Rentenquantifizierung wie im UVG ist immer noch kein Diskussionspunkt. Zu er- wähnen ist ausserdem, dass diese Gut- achtenstellen privatwirtschaftliche Unter-

nehmungen sind. →

BRIEFE 537

Briefe an die SÄZ

Aktuelle Themen auf unserer Website

www.saez.ch → tour d’horizon

Philippe Schaller, Hausarzt, Gründer von Cité générations, Onex (GE)

«Weg von einer auf das Spital fokussierten Medizin!»

Wie können wir für eine alternde Bevölkerung sorgen und dabei Hospitalisatio- nen vermeiden? Eine Antwort auf diese gesundheitspolitische Herausforderung bietet Cité générations.

Mit Video-Statements von Betroffenen

Mit einer seltenen Krankheit leben

Der Dachverband ProRaris setzt sich für Menschen mit seltenen Krankheiten

ein. In diesem Jahr feiert die Organisation ihr 10-jähriges Bestehen.

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c) Die medizinischen Aspekte mit der allseits und sattsam bekannten, nicht messbaren und nicht dokumentierbaren Grauzone menschlichen Leidens.

Eine einigermassen gerechte Gewichtung der gesamten, menschlichen Leidenssitua- tion des Patienten wird von den Juristen nicht verstanden und/oder akzeptiert. Dies führt zu einer unbefriedigenden und undankbaren Situation für die Gutachter, weshalb u.a.

deren Rekrutierung ungenügend ist.

Der Kernpunkt jedes Gutachtens sollte die ganzheitliche Erfassung des Patienten sein, wie Kollege Adler richtig schreibt, und damit die Respektierung seiner Würde.

Dr. med. André Thurneysen, Avenches

Dank an Kollege Mégroz

Brief zu: Mégroz R. Eisentherapie: Es geht um Grundsätzliches in unserer Wissenschaft. Schweiz Ärzteztg. 2020;101(12):420.

Vielen Dank an Kollege Mégroz für seine re- lativierenden und notwendigen Differenzie- rungen zu den Eisen-Phobikern. Die genannte

«Verlogenheit» gewisser Studien kann huma- ner und etwas sanfter auch als «Irrtum/Feh- ler/Bias» benannt werden. Sie führen ja einige Studienbeispiele an, die tatsächlich zu den- ken geben sollten. Gerne mache ich aber einen sehr deutlichen Unterschied zwischen einem echten Materialmangel (hier der Mikronähr- stoffmangel an Eisen) für das grundsätzliche Funktionieren eines Körpers und höhermole- kularer/spezifischerer Materialien wie eben Antibiotika, Impfen, Antidepressiva, um bei Ihren Beispielen zu bleiben. Vergleichsweise bei einem Hausbau wäre dem Eisenmangel das Fehlen von Fensterscheiben zuzuschreiben, während dann im Bewohnen danach vielleicht die Heizung ein paar Tage ausfällt, was den Me- dikamentengebrauch versinnbildlicht. Wenn aber Fensterscheiben da sind (= genug Eisen), muss ich auch insgesamt weniger heizen. Nach weit über tausend behandelten Eisenmangel- Frauen darf ich auf eine wertvolle, eigene Er- fahrung zurückgreifen, die man gelnde oder fehlerhafte Studien gar nicht braucht. Die be- obachteten, durchschlagend multi plen Symp-

tomverbesserungen der betroffenen Frauen in über 80% brauchen ebenfalls keine Studien, sondern nur unvoreingenommene, neugierige Beobachtung/Beachtung ohne Vorurteile.

Wenn die WHO (eine dieser Eisen-Phobiker und wie wir wissen auch nicht unfehlbar …) von den Frauen fordert, dass es ihnen ab einem Fer- ritinwert von 16 Nanogramm/ml gefälligst wohl zu sein habe (= Symptom freiheit), dann ist das grober und grotesker Machtmissbrauch und eine schallende Dauer-Ohrfeige an alle Frauen, die so dankbar von dieser überlebens- notwendigen Grundver sorgung zu Recht profi- tieren konnten. Wieso erwächst einer solch fast bei spiellosen medizinischen Win-win-Situa- tion (ja, auch die Krankenkassen profitieren von weniger Spezialistenbesuchen der geplag- ten Frauen) eine derart abartige Opposition?

Weil vielleicht die ganze Gesellschaft noch kränker ist als die Eisenmangel-Frauen?

Ich habe im Übrigen in den letzten 6 Jahren keinen Vergünstigungs-Rappen von Vifor an- gefordert oder bekommen, nicht mal einen Kugelschreiber, habe mich also von Vifor nicht kaufen lassen, wie Sie fälschlicherweise vermuten. Wenn Sie nach tausend erfolgrei- chen Therapien so viele Heilerfolge sehen durften, läuft auch der Vorwurf des autisti- schen Denkens völlig ins Leere, das hat garan- tiert nichts mehr mit Placebo zu tun.

Dr. med. Peter Meyer, Uitikon-Waldegg

BRIEFE / MITTEILUNGEN 538

Mitteilungen

Facharztprüfung

Facharztprüfung zur Erlangung des Facharzttitels klinische Pharm a­

kologie und Toxikologie

Ort

Schriftliche Prüfung: Bern

Mündliche Prüfung: Der Prüfungsort und das genaue Datum werden den Kandidaten rechtzeitig bekanntgegeben.

Datum

Schriftliche Prüfung:

Donnerstag, 29. Oktober 2020 Mündliche Prüfung: Ende November bis Anfang Dezember 2020

Anmeldefrist: 1. Juli 2020

Weitere Informationen finden Sie auf der Website des SIWF unter www.siwf.ch

→ Weiterbildung → Facharzttitel und Schwerpunkte → Klinische Pharmakologie und Toxikologie

Briefe

Reichen Sie Ihre Leserbriefe rasch und bequem ein. Auf un serer neuen Homepage steht Ihnen dazu ein spezielles Ein gabetool zur Verfügung. Da- mit kann Ihr Brief rascher bearbeitet und pu bliziert werden – damit Ihre Meinung nicht untergeht. Alle Infos unter:

www.saez.ch/de/publizieren/leserbrief-einreichen/

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Wichtige Mitteilung | April 2020

In Absprache mit Swissmedic möchte Gedeon Richter (Schweiz) AG Sie über folgenden Sachverhalt informieren:

Esmya

®

(5 mg Ulipristalacetat)

Risiko für Leberschädigung: Esmya

®

(Ulipristalacetat 5 mg Tabletten) darf während des laufenden Risikobewertungsverfahrens vorübergehend nicht angewendet werden.

Zusammenfassung

Aufgrund der Meldung eines weiteren Falles schwerer Leberschä- digung gefolgt von einer Lebertransplantation nach Behandlung mit Esmya® wird eine erneute Nutzen-Risiko Bewertung für Esmya® zur Behandlung symptomatischer Myome durchgeführt. Bis zum Ab- schluss der Untersuchung gelten ab sofort folgende Massnahmen:

Esmya® wird während des laufenden Risikobewertungsver- fahrens ab sofort vom Markt genommen.

Es dürfen keine neuen Patientinnen mehr auf Esmya® ein- gestellt werden.

Bei Patientinnen, die bereits mit Esmya® behandelt werden, muss die Behandlung gestoppt werden.

Leberfunktionstests sollen innerhalb von 2–4 Wochen nach Behandlungsende durchgeführt werden.

Patientinnen sollen darüber informiert werden, allfällige Anzeichen und Symptome einer Leberschädigung, die bis nach Behandlungsende auftreten können (Übelkeit, Erbre- chen, Schmerzen unter dem rechten Rippenbogen, Anore- xie, Asthenie, Gelbsucht) sofort zu melden.

Hintergrund

Esmya® ist bisher in der Schweiz bei erwachsenen Frauen im ge- bärfähigen Alter indiziert

• für einen dreimonatigen Behandlungszyklus zur vorübergehen- den Therapie der Symptome eines Uterus myomatosus zur Über- brückung der Zeitdauer bis zu einer definitiven Myom-Therapie (d. h. einem entsprechenden chirurgischen Eingriff);

• zur intermittierenden Behandlung mässiger bis schwerer Symp- tome eines Uterus myomatosus bei Patientinnen, bei welchen eine operative Therapie nicht infrage kommt, begrenzt auf 4 Be- handlungszyklen à 3 Monate.

Bei Patientinnen, bei denen eine kurative Behandlung nicht in Frage kommt, kann Esmya® auch längerfristig als Intervallbe- handlung eingesetzt werden. Es liegen allerdings keine Daten zur Sicherheit und Wirksamkeit über mehr als 4 Behandlungszyklen von jeweils 3 Monaten Dauer vor.

Hintergrund der Sicherheitsbedenken

Nach Berichten schwerer Leberschädigungen unter Anwendung von Esmya®, von denen bei vier Patientinnen eine Lebertransplan- tation zur Behandlung erforderlich war, forderte Swissmedic im August 2018, weitere risikomindernde Massnahmen. Die Anwen- dung von Esmya® war seitdem eingeschränkt und regelmässige Leberwertkontrollen mussten durchgeführt werden.

Nach dem Auftreten eines weiteren Falles schwerer Leberschädi- gung mit nachfolgender Lebertransplantation in der EU initiierte die EMA im März 2020 eine erneute Überprüfung des Nutzen-Risiko- Verhältnisses von Esmya®. Aufgrund der Schwere des Ereignisses, welches trotz Beachtung der gültigen risikomindernden Massnah- men auftrat, wird es als notwendig erachtet, dass Esmya® bis zum Abschluss einer gründlichen Bewertung der verfügbaren Daten – auf nationaler Ebene und in der EU – vorübergehend nicht mehr an- gewendet werden darf.

Ulipristalacetat ist auch als Einzeldosierung für die Notfallkontra- zeption zugelassen. Das Risikobewertungsverfahren betrifft nicht die Anwendung von Ulipristalacetat als Notfallkontrazeptivum (EllaOne®) und es bestehen zurzeit für die einmalige Einnahme keine Bedenken hinsichtlich einer Leberschädigung für dieses Arz- neimittel.

Nach Abschluss der Überprüfung wird Gedeon Richter (Schweiz) AG über die finalen Massnahmen informieren.

Meldung unerwünschter Arzneimittelwirkungen Für Meldungen über unerwünschte Arzneimittelwirkungen (UAW) empfiehlt Swissmedic, das dafür entwickelte Meldeportal zu ver- wenden. Mit dem sogenannten Electronic Vigilance System (ElViS) können UAW gemeldet werden. Alle erforderlichen Informationen sind zu finden unter www.swissmedic.ch → Marktüberwachung → Pharmacovigilance.

Kontaktangaben

Wenn Sie Fragen haben oder zusätzliche Informationen benötigen, kontaktieren Sie bitte die medizinische Abteilung von Gedeon Rich- ter (Schweiz) AG (Tel. 041 747 21 91).

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Die Coronakrise

aus hausärztlicher Sicht

Xaver Hubera, Leo Kilianb

a Dr. med., Facharzt für Chirurgie und Allgemeine Innere Medizin;

b Dipl. Arzt, Facharzt für Allgemeine Innere Medizin, Schwerpunkt Geriatrie, Hausarztpraxis Birsfelden

Aus gegebenem Anlass möchten wir, stellvertretend für viele Kollegen und Kolle- ginnen, die täglich Hausarztmedizin betreiben, unsere – hausärztliche – Sicht auf die Coronakrise darlegen. Um unseren Gesamteindruck vorwegzunehmen: Es wurde ohne uns geplant.

Die Fehleinschätzung

Als im Januar erste Meldungen kamen, schenkten viele in der Ärzteschaft dem Ausbruch der Corona-Epidemie in China wenig Beachtung. Bei einigen reaktivierte sich eine Erinnerungsspur von SARS und MERS, deren Versanden im eigenen Bewusstsein das entscheidende Residuum war. Beide Epidemien gelangten nicht bis in die heile Schweiz. Nun, das Skript war vorgespurt:

China, das ist weit weg, und das Problem war noch genau so weit weg, als über erste Todesfälle berichtet wurde. Erstmals wurden wir hellhörig, als die Zahlen aus China eine rasche Verbreitung anzeigten.

Im öffentlichen Diskurs schlich sich währenddessen der Gedanke ein, die Sterblichkeit werde überschätzt und es handle sich um eine etwas heftigere Influenza.

Es wurde über die wahre Inzidenz diskutiert [1], und man tröstete sich mit dem Gedanken, dass die meisten dann doch überleben würden. Gerade auch in deut- schen Medien wurde lange ein abwiegelnder Tonfall ge-

pflegt. So schrieb der SPIEGEL noch am 28.1.2020 in eine r Überschrift: «Die Grippe tötet hier Tausende, das Corona virus bislang niemanden» [2]. Spätestens als An- fang Februar das eindrückliche Video aus einem Spital in Wuhan kursierte, mussten die Alarmglocken schril- len. Was uns erst langsam zu dämmern begann: Egal, ob die Mortalität jetzt 2 oder 0,7% beträgt, wenn Zehn- tausende erkranken, gibt es trotzdem in kurzer Zeit sehr viele Tote: zu viele für jedes Gesundheitssystem.

Aber aus Bern klang es Mitte Februar ganz anders: Wir haben die Situation im Griff, wir sind bestens vorberei-

tet, wir haben das neue Pandemiegesetz. Wir Hausärzte sassen beim Pausenkaffee und diskutierten die Bedeu- tung der Coronawelle, die sich aufzubauen begann.

Noch Mitte Februar waren wir uns nicht bewusst, wel- ches Ausmass diese bei uns annehmen würde.

Hamsterkäufe und deren Auswirkung auf die Versorgung der Arztpraxen

Wir verliessen uns auf das BAG – und dummerweise auf unsere Hauslieferanten für Schutzmaterialien (Masken, Desinfektionsmittel). Als das Hamstern los- ging, war es zu spät. Die meisten Hausarztpraxen funk- tionieren wie jeder moderne Betrieb: gestützt auf punktgenaue «on time»-Lieferungen der meisten Ma- terialien – eine Vorratshaltung existiert schon aus öko- nomischen Gründen nicht. Aus unseren Gesprächen mit Kollegen und Kolleginnen schliessen wir, dass die meisten pro Arzt vielleicht eine bis vier Flaschen Des- infektionsmittel und einige wenige Masken in der Pra- xis auf Lager haben. Spezifische Schutzkleidung hat niemand. In dieser Angelegenheit beim kantonsärzt- lichen Dienst hilfesuchend, wurde uns und anderen dann indirekt vorgeworfen, dass wir die Empfehlun- gen des BAG aus dem Jahr 2018 nicht gelesen hätten [3].

In der Tat: Dieses Dokument ist uns beiden jungen Hausärzten in den ersten beiden Betriebsjahren nicht unter die Augen gekommen. Leider ist es auch den Konstrukteuren des Zertifizierungsprozesses, den wir mit unserer Praxis durchlaufen haben, entgangen, dass es Wichtigeres gäbe, als dass die Ansage des Tele- fonbeantworters unbedingt auf Hochsprache daher- kommt. Und es bleibt die Frage, weshalb solche Infor- mationen nicht im Rahmen der Ausstellung einer Praxisbewilligung in einer Art «Startermappe» über- geben werden.

Es schlich sich der Gedanke ein, die Sterblich- keit werde überschätzt und es handle sich um eine etwas heftigere Influenza.

TRIBÜNE Covid-19 546

(18)

Der Umstand, dass die Bestände von uns ambulant tä- tigen Ärzten und Ärztinnen marginal sind, zeigt, wie gross die Differenz zwischen einem Plan und dessen Umsetzung sein kann. Der Plan sieht folgende Zahlen vor: 336 Hygienemasken und 2500 Untersuchungs- handschuhe pro Person mit Kontakt zu Patientinnen und Patienten. Das macht für eine Praxis mit zwei Ärz- ten und vier Mitarbeiterinnen die sagenhafte Zahl von 2016 Masken (sinnvollerweise FFP-2-Masken) und 15 000 Handschuhen. Wenn wir so weiter rechnen, schätzen wir den Verbrauch an Desinfektionslösung auf ein bis zwei Liter pro Woche, macht auf 12 Wochen bis zu 24 Litern Desinfektionslösung. Dieses ist nota- bene in den Empfehlungen des BAG nicht einmal auf- geführt, da der Bund davon ausgeht, dass die inländi- sche Produktion schnell angepasst und die Mittel prioritär an medizinische Institutionen abgegeben werden können [3]. Glücklicherweise beliefert uns im allgegenwärtigen Lieferengpass mittlerweile der Weinhändler unseres Vertrauens.

Im Verbund mit den offiziellen Empfehlungen zur Lagerhaltung bedeutet dies, dass wir ein zwei bis drei Kubikmeter messendes Warenlager im Wert eines tie- feren vierstelligen Betrages für unsere Praxis anlegen und regelmässig erneuern müssten. Selbst wenn wir die Empfehlungen gekannt hätten, hätten wir niemals ein solches Warenlager angelegen können. Diese Pla- nung war, ist und wird immer nur eines sein: Makula- tur. Das hätte man, wenn man Hausärztinnen und Hausärzte und auch alle anderen praktizierenden Kol- leginnen und Kollegen gefragt hätte, wissen können.

Die einfachste Lösung wäre gewesen: Lagerhaltung mit einem spezifisch für die ambulant tätige Ärzteschaft definierten Anteil, organisiert vom Staat, bezahlt aus der vollen Staatskasse und vor allem eines: kontrolliert.

Kommunikation: von überlasteten Hotlines und anderem

Als der Ernst der Lage klar wurde, schwoll der Kampa- gnenwahn an, die Liveticker wurden immer schneller, und das Zahlenkarussell begann sich zu drehen. Das BAG gab eine erste Falldefinition heraus, wer zu testen sei. Die Hürden schienen uns prohibitiv hoch: Sym- ptome gepaart mit einer geographischen Herkunfts- definition. Wenn man den Kreis der Verdächtigen stark einengt, findet man nichts, so kam es uns damals vor.

Als dann im Tessin der erste Patient positiv getestet wurde, versuchten wir von der zuständigen Kan- tonsärztin eine neue Falldefinition zu erhalten. Denn was in Chiasso ist, ist in zwei Tagen in Basel: Fehlan- zeige. Es folgten seitenweise Vorschriften, wie jemand, der positiv getestet worden wäre, und jene, die Kontakt

gehabt hätten, zu isolieren seien und so weiter. Es wurde und wird abgeraten, mit Symptomen einer In- fektion des Respirationstraktes zum Hausarzt zu ge- hen. Es wurde uns signalisiert: Hände weg vom Test, die Indikation sei mit der Kantonsärztin respektive dem Kantonsarzt zu besprechen. Natürlich erwies es sich so als schwierig, eine symptomatische Patientin zum Ab- strich zuzuweisen. Denn bereits am 26.2.2020 war die zuständige Notfallstation nicht mehr telefonisch zu errei chen, und es war kaum mehr möglich, zeitnahe Feedbacks vom Kantonsarztamt zu erhalten. Telefoni- sche Eigen-(!)Recherchen bei den ersten Abgestriche- nen ergaben dann, dass es etwa zwei Tage dauern kann, bis der Bescheid kommt. Dass wir als Zuweiser den Be- fund nicht bekommen, ist eine Frechheit. Denn die Betroff enen stellen ihre Fragen danach nämlich uns.

Mit der Überlastung der BAG-Hotline haben nun auch die Telefonberatungen zugenommen, deren Hauptlast unsere Mitarbeiterinnen seither tragen. Die Falldefini- tionen verwickelten uns zunehmend in zeitraubende Rabu listik, ob ein Patient nun für einen Abstrich quali- fiziert oder nicht. Wir waren schon früh überzeugt, dass die Falldefinitionen nicht helfen können, das wahre Ausmass der Problematik frühzeitig zu erkennen. So- wohl von Seiten des BAG als auch der Kantonsärzte kris- tallisierte sich heraus, dass man die Hausarztmedizin eigentlich ganz umschiffen wollte und die ganze Krisen- abwicklung über Zentren der grossen Spitäler geplant hatte. Wahrscheinlich, um uns zu schützen.

Zwar haben wir einerseits zentral definierte Meldekri- terien, andererseits beobachteten wir unterschiedli- che Abläufe für das Vorgehen bis zum Abstrich. Unsere Praxis ist sehr nahe der Kantonsgrenze gelegen, so dass wir Patienten aus beiden Kantonen betreuen. Wir mussten uns selbst darum kümmern, in den E-Mail- Verteiler der städtischen Kollegen aufgenommen zu werden, um zu erfahren, wo und wie die städtischen Patienten abgeklärt werden sollten.

Der Nicht-Auftrag

Sprechen wir doch vom Nicht-Auftrag: Die Hausarzt- medizin ist ganz nah bei den Leuten, die Wege sind kurz, zu uns kommen viele immer noch zuerst. Wir sind jetzt schon die Ersatzhotline für die verschiede- nen, zentral organisierten Hotlines. Wir hätten ein paar tausend Abstriche ohne hastig hochgezogene Pro- visorien innert drei Tagen dezentral hinbekommen,

Das Konzept, die Hausarztmedizin vor den Trägern der Seuche zu verschonen, ist realitätsfern.

TRIBÜNE Covid-19 547

(19)

und das wohl ohne dass ein höheres Risiko bestanden hätte, dass sich das Virus über die Arztpraxen übermäs sig verbreitet. Es ist ohnehin nicht nachvoll- ziehbar, warum zu Beginn ein symptomatischer Ver- dachtsfalls für einen Abstrich ins Zentrum verbracht werden soll, denn der Verdachtsfall ergibt sich zu oft erst durch die persönliche, ärztliche Anamnese.

Kein anderer Zweig des Gesundheitssystems ist in der Lage, tausende von Proben innert Tagen zu nehmen, weder die grossen Spitäler noch ein Seuchenbüssli (denn das war bereits 2 Tage nach seiner Etablierung am 11.3.2020 im Kanton Baselland überlastet). Man hätte es einfach vorher planen müssen: pro Region/

Stadt/Dorf eine Praxis, die baulich geeignet ist, mit Material ausstatten, und los geht’s.

Seit Erstverfassung dieses Artikels haben wir realisiert, dass bezüglich der Planung mit den Hausärzten grosse kantonale Unterschiede bestehen müssen. Die kompli- zierten, kantonalen und zentralistischen sowie zum Teil widersprüchlichen Ansagen haben zu Beginn nicht geholfen, rasch Klarheit zu schaffen. Aber eben:

Man hat ohne uns geplant.

Problematische Ratschläge

Bleiben Sie bei Husten und Fieber zu Hause! Gehen Sie nicht zum Arzt! Dieser Rat konnte schon Anfang März ins Auge gehen. Inzwischen dürfen wir nach der neus- ten Verordnung des Bundesrates nur noch Notfälle in der Praxis sehen [4]. Dies reduziert den Praxisbetrieb mehrheitlich auf Telefonkonsultationen. Jedoch kön- nen die am Telefon milde geschilderten Symptome der Patientinnen und Patienten in Wahrheit relevanter sein, hier fehlt das klinische Bild für eine adäquate Be- urteilung. Diejenigen, die durch die Verordnung pri- mär geschützt werden sollten, die Risikopatientinnen und -patienten, sind nun gleichzeitig von einer Unter- versorgung bedroht, wenn der momentane Zustand länger andauert. Das Konzept, die Hausarztmedizin von den Trägern der Seuche zu verschonen, ist zudem realitätsfern. Denn auch die wenigen anderweitigen Notfälle in der Praxis husten dem Arzt dann doch spontan ins Gesicht.

Und jetzt? Je länger der sogenannte Shutdown anhält, desto mehr Patientinnen und Patienten mit Bagatel- len drängen am Telefon auf eine Konsultation in der Praxis. Psychisch vulnerable Personen zeigen bereits eine Zunahme von Angst- und Depressionssympto- men. Die Betreuung der chronisch Kranken wird auf- geschoben. Elektive Eingriffe sind abgesagt, das heisst im Einzelfall, dass Patientinnen und Patienten auf unbestimmte Zeit weiter leiden müssen. Ambulante Therapien (z.B. Physiotherapien) sind auch für schwer

betroffene Pa tientinnen und Patienten kaum noch zu organi sieren.

Bezüglich der aktuellen Diskussion über die Hand- habung der Corona-Abstriche beobachten wir in der Praxis, dass ein positives Abstrichresultat eine spür- bare Verbesserung der Compliance bezüglich der Qua- rantänevorschriften bewirkt. Demgegenüber zeigen ungetestete, vor allem junge Personen hierfür weniger Verständnis.

Auf anderer Ebene ist anzumerken, dass auch für uns Hausärzte und Hausärztinnen die Umsatzeinbussen in der aktuellen Situation substantiell sind und, würden sie andauern, die Grundversorgung langfristig gefähr- den können.

Die aktuelle Situation ist uns eine Lehre

Erstens: Materialien gehen ohne eine gesicherte Zulie- ferkette schnell zur Neige, und von offizieller Seite darf man offenbar keine brauchbare/zeitnahe Unterstützung erwarten. Sollte sich dies in Zukunft nicht glaubhaft än- dern, werden wir eigene Vorräte in praktikablem Mass anschaffen müssen, auch wenn wir diese selbst bezahlen und bei Nichtgebrauch wieder entsorgen müssen.

Zweitens braucht es eine bundesweite Planung, die die Hausarztpraxen explizit einbezieht und nicht aus- schliesst.

Drittens braucht es gesicherte und vorher definierte Kommunikationswege zwischen allen beiteiligten Stellen.

Viertens, und dies ist eine persönliche Meinung, wäre es wahrscheinlich klüger, diese Aufgaben würden, wie übrigens auch die Spitalplanung, in Gesundheitsregio- nen geregelt.

So oder so, es bleibt zu hoffen, dass Covid-19 die Schweiz weniger hart trifft, als es zu befürchten ist. Bei allem Negativen bleibt die Chance, nach der Krise grundlegende Abläufe unseres Systems zu hinterfra- gen und kritisch zu bewerten, vielleicht zur Abwechs- lung unter spürbarem Einbezug derer, die davon be- troffen sind.

Wir wünschen allen Kolleginnen und Kollegen viel Kraft für die kommende Zeit.

Literatur

1 Battegay M, Kuehl R, Tschudin-Sutter S, Hirsch HH, Widmer AF, Neher RA. 2019-Novel Coronavirus (2019-nCoV): estimating the case fatality rate – a word of caution. Swiss Med Wkly.

2020;150:w20203

2 Weber N. Die Grippe tötet hier Tausende, das Coronavirus bislang niemanden. spiegel.de → Wissenschaft → Medizin

3 Bundesamt für Gesundheit. Influenza-Pandemieplan Schweiz 2018. bag.admin.ch → Publikationen → Broschüren

4 818.101.24. Verordnung 2 über Massnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus (COVID-19). admin.ch → Bundesrecht → Landesrecht Hausarztpraxis Birsfelden

Hauptstrasse 35 CH-4127 Birsfelden hausarztpraxis.

birsfelden[at]hin.ch Tel. 061 319 91 91/90 Fax 061 319 91 94

TRIBÜNE Covid-19 548

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Covid-19: aktuelle Fachbeiträge

Matthias Scholer

Chefredaktor SÄZ

Dem Thema Coronavirus/Covid-19 können wir in der Schweizerischen Ärztezeitung nicht tagesaktuell gerecht werden. Wir möchten Sie jedoch auf die Fachbeiträge in unserem Wissenschaftsjournal Swiss Medical Weekly (SMW) aufmerksam machen.

Das SMW kann als reines Online-Journal rascher reagieren und hat bereits viele qualitativ hochwertige Artikel verschiedener Schweizer Expertinnen und Experten publiziert. Unten finden Sie eine Auswahl mit Stand vom 27. März 2020. Die voll- ständige und ständig aktualisierte Liste ist unter smw.ch/covid-19 abrufbar.

mscholer[at]emh.ch

Good rules for ICU admission allow a fair allocation of resources, even in a pandemic

Suter Peter M.

University of Geneva, Switzerland; Senior editor Swiss Medical Weekly and former president, European Society of Intensive Care Medicine

A set of guidelines concerning ethical, medical and social as- pects of triage decisions, as well as of other related problems of the Covid-19 pandemic: In all cases, decisions must be based on sound, transparent and understandable rules.

(DOI: https://doi.org/10.4414/smw.2020.20230)

Covid-19 epidemic in Switzerland:

on the importance of testing, contact tracing and isolation

Salathé Marcela, Althaus Christian L.b, Neher Richardc, Stringhini Silviad, Hodcroft Emmac, Fellay Jacquese, Zwahlen Marcelb, Senti Gabrielaf, Battegay Manuelg, Wilder-Smith Anne liesh, Eckerle Isabellai, Egger Matthiasb, Low Nicolab

a EPFL, Switzerland; b University of Bern, Switzerland; c University of Basel, Switzerland; d HUG/UNIGE/UNIL, Switzerland; e CHUV/UNIL/

EPFL, Switzerland; f University Hospital Zurich, Switzerland; g Uni- versity Hospital Basel, University of Basel, Switzerland; h London School of Hygiene and Tropical Medicine, London, UK; i HCUGE, Switzerland

A liberal approach to testing for SARS-CoV-2 in Switzerland is needed as part of the package of control measures.

(DOI: https://doi.org/10.4414/smw.2020.20225)

Recommendations for the admission of patients with Covid-19 to intensive care and intermediate care units (ICUs and IMCUs)

Swiss Society of Intensive Care Medicine

The Swiss Society of Intensive Care Medicine (SSIM) has elabo- rated detailed and coherent guidelines defining the criteria for admission to the ICU in situations of bed shortage.

(DOI: https://doi.org/10.4414/smw.2020.20227)

Covid-19 pandemic: triage for intensive- care treatment under resource scarcity

Swiss Academy of Medical Sciences

If insufficient resources are available, rationing decisions will be- come necessary, placing considerable burdens on medical staff.

This makes it all the more important that uniform criteria for ICU admission and continued occupancy should be applied through- out Switzerland.

(DOI: https://doi.org/10.4414/smw.2020.20229)

Covid-19: decision making and palliative care

Borasio Gian Domenicoa, Gamondi Claudiab, Obrist Monikac, Jox Ralfd

a Palliative and Supportive Care Service, Lausanne University Hos- pital and University of Lausanne; b Palliative and Supportive Care Clinic, IOSI-EOC, Bellinzona; c President, palliative ch, Bern; d Chair of Geriatric Palliative Care, Lausanne University Hospital and Uni- versity of Lausanne

Due to the current development around the Covid-19 pandemic, palliative ch has created a Task Force to provide recommenda- tions for health professionals on the treatment of palliative care patients in the various settings – inpatient and outpatient.

(DOI: https://doi.org/10.4414/smw.2020.20233)

Covid-19 pandemic: palliative care for elderly and frail patients at home and in residential and nursing homes

Kunz Rolanda, Minder Markusb

a Geriatrics and Palliative Medicine, Stadtspital Waid und Triemli, Zurich, Switzerland, FGPG Board member; b Geriatrics and Pallia- tive Medicine, Spital Affoltern am Albis, Switzerland

The current pandemic and the publication of the SAMS Guide- lines “Covid-19 pandemic: triage for intensive-care treatment un- der resource scarcity” have prompted the Association for Geria- tric Palliative Medicine to prepare these recommendations for practice.

(DOI: https://doi.org/10.4414/smw.2020.20235)

TRIBÜNE Covid-19 549

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